Beiträge von Murmelchen

    Jein, eine Vereinsmeisterschaft nach den Regeln des DBB ist das dann aber nicht mehr.


    Aber diese 60,40,40 Nummer war auch bei uns mal früher mehr in Mode. Damals konnte man ja auch noch Kniend-Weltmeister werden. Der letzte dieser Zunft war glaube ich Hubert Bichler.

    Ob das mit dem 60,40,40 aber auch nach der Sportordnung wirklich so zulässig war, müsste ich nachschauen. Gefallen hat es mir eigentlich nie besonders.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Reinhold,

    hier wurden ja schon insbesondere von Königstiger und OldGunner eine Menge hilfreicher Tipps gebracht.

    Das richtige Sehen ist zwar auch sehr wichtig, die Betonung liegt dabei aber eher auf richtig, die Hinweise zum Anschlag - eine gewisse eher passive Festigkeit des Anschlags, ein Anschlag, wo möglichst keine seitlichen Kräfte mehr wirken, immer gleiche Druckverhältnisse, möglichst sparsame Bewegungen beim Ladevorgang, konsequente Korrekturen, wenn die Festigkeit im Anschlag nachlässt, immer absolut konsequente Überprüfung der Nullstellung nebst sauberer Korrektur mit dem Stellarm, dabei immer nur kurz durch das Diopter schauen, dazwischen immer wieder den Blick absenken und zuletzt, wenn alles passt, den Schuss möglichst zügig, dabei aber sauber auslösen, wenn die Visierung nach dem letzten Ausatmen im Ziel zum stehen gekommen ist - sind meiner Meinung nach aber noch wichtiger.

    Und da habe ich mittlerweile selbst auch ein Problem, je älter ich werde, um so sauberer muss ich diese Punkte beachten und bearbeiten, und da läuft mir dann oft die Zeit weg.


    Aber bevor ich diese Tipps noch durch ein paar praktische Übungen ergänze, mit denen Du möglicherweise besser herausfinden kannst, wo deine wirklichen Schwächen liegen, möchte ich gerne noch von Dir erfahren, welche Zielelemente und Zielhilfsmittel Du nutzt und worauf Du den Fokus beim Zielen legst.

    Eigentlich braucht man nämlich keine weiteren Hilfsmittel, um ein korrektes Visier- und Zielbild zu bekommen, wenn man bestimmte Bedingungen einhält. Dazu gehört auch ein nicht zu geringer Abstand zwischen Diopter und Auge. Nur so kann man erreichen, dass der Korntunnel mindestens die Hälfte, besser sogar zwei Drittel der Fläche im Diopter einnimmt. Und nur so kann man auch sofort erkennen, ob man auch wirklich zentriert durch das Diopter schaut und der Kopf auch immer den selben Platz hinter dem Diopter findet. Zusätzlich sollte man auch das Ringkorn nicht zu klein wählen und auch hier bietet die zwei Drittel Daumenregel - das Verhältnis zwischen schwarzem Spiegel und dem weißen Rand im Korn - eine gute Näherung und Ausgangsbasis. Bei vermeintlichen Zielfehlern besser das Korn etwas größer als kleiner wählen. Wer das nicht glaubt, kann ja mal eine Scheibe mit Spiegel in Größe der LG-Scheibe verwenden und mit der gewohnten Visierung beschießen und sich dann wunderen, wie gut man auch darauf noch treffen kann.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Waffengesetz (WaffG)
    § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

    (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn


    1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen chießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und


    2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).


    (2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
    (3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen.
    (4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.
    (5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.


    Wie ja nicht nur ich immer wieder behaupte, oft erleichtert ein Blick in den Gesetzestext einfach die Rechtsfindung.

    Mir scheint, Du verwechselt da einfach die Begriffe Bedürfnis und Erlaubnis.


    Ein Jäger braucht für den Erwerb bestimmter Waffen und der zugehörigen Munition keine (behördlliche) Erlaubnis, weil der Jagdschein diese dann quasi ersetzt. Im Klartext heißt das einfach nur, er muss seinen Jagdschein vorzeigen, während ich als Sportschütze meine WBK, welche ja das Dokument der Erlaubnis darstellt, vorzeigen muss. Aber ein reiner Jäger hat ja auch gar keine WBK Gelb und wollte er nur mit seiner WBK Grün einkaufen gehen, bräuchte er auch immer erst einen Voreintrag. Deshalb diese Erleichterung mit dem Jagdschein wie auch bei den Sportschützen mit der WBK Gelb.

    Ein Bedürfnis braucht er aber auch und dieses wird auch nur anerkannt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Siehe auch dazu den eingefügten Gesetzestext. Und da stehen dann auch noch so fiese Sachen wie 'glaubhaft gemacht wird', benötigen', 'nicht verboten ist'.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - kein Jäger, aber Opa und Onkel waren Förster

    Somit muss sich ein Jäger z.B. nicht bescheinigen lassen, das er z.B. die Büchse, die er erwerben möchte/erworben hat, für die Schwarzwildjagd oder der 44. Magnum Revolver für Fangschüsse aus SW benötigt oder das er mit seiner Flinte auch wirklich Niederwild bejagt.

    Er kann sich Langwaffe einfach per JS kaufen und den Voreintrag für 2KW mit verweis auf den JS einfach beim Amt "abholen".

    Ich kann mit meiner alten WBK Gelb auch jeden Einzellader erwerben, ohne Voreintrag und auch ohne jedwede Bescheinigung. Da hat die Behörde auch einfach nur einzutragen und gut. Mit der neue WBK Gelb erweitert sich der Bereich der möglichen Waffen, gleichzeitig gilt dann aber die Beschränkung, wonach die zu erwerbende Waffe nach einer der Sportordnungen zulässig sein muss.


    Du erinnerst Dich hoffentlich noch schwach, warum diese Diskussion überhaupt erst entstanden ist.

    Du hattest meine Anmerkung bezüglich Status der alten WBK Gelb gegenüber dem Fragesteller - im Besitz einer 1997 ausgestellten WBK Gelb - offensichtlich nicht richtig verstanden und sahst Dich deshalb genötigt, den mit Verlaub schrägen Vorschlag mit dem Jagdschein oder der WBK Rot zu bringen und hast dabei zumindest unterschwellig suggeriert, man würde wohl irgendeine Legitimität oder ein Privileg unterlaufen, würde man einfach so einen Einzellader erwerben. Dir scheint immer noch nicht ganz klar zu sein, dass diese WBK Gelb genau deshalb erschaffen wurde, als Erleichterung für Sportschützen. Genauso wie die Reglung mit dem Jagdschein eine Erleichterung für Jäger darstellt.


    Wir können das hier auch noch gerne fortsetzen, aber dann bleibe auch etwas näher am Text und versuche wenigstens zu verstehen, was ich aussage.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo schmidtchen,

    Du hast sicher Recht, der von mir gewählte Begriff "Waffenhorten" war etwas ungünstig gewählt, war aber auch nur als Entgegnung auf den Beitrag von WSG98 zu sehen, welcher ja die Ansicht vertritt, dass Jäger nicht dem Bedürfnisprinzip unterliegen.

    Wer meine sonstigen Beiträge hier gelesen (und auch verstanden) hat, der weiß, dass ich ganz sicher nicht zu den Befürwortern des Gesetzes und dessen restriktiver Auslegung gehöre. Im Gegenteil, gerade dieses Bedürfnisprinzip in der jetzigen überzogenen Auslegung und Durchsetzung, aber auch diese seltsame Erfindung des "anerkannten Schießsportverbandes" gehören für mich zu den fragwürdigsten Aspekten des Waffenrechts.


    Sowohl die WBK Gelb und auch der Jagdschein sind unbefristet und im Prinzip auch unbegrenzt erteilte Erlaubnisse, wobei das für den Jagdschein auch nur dann gilt, wenn dieser auch gelöst wurde. Nur als Beispiel, Munitionskauf auf den Jagdschein und dann nicht mehr einlösen kann da schon zur fiesen Falle mutieren.

    Da aber auch bei diesen Erlaubnissen das Bedürfnisprinzip gilt, kann es (insbesondere heutzutage) auch passieren, dass sich der Inhaber der Erlaubnis (nach Erwerb der xten* Waffe) auch mal mit der Frage seitens der Behörde konfrontiert sieht, warum es denn ausgerechnet die auch noch sein musste und ob denn nicht die "vielen" anderen auch schon reichen. Und dann sollte der Inhaber auch einen 'guten' Grund - Bedürfnis bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als einen (anerkannten) Grund haben - nennen können. Und, auch wenn ich auch dafür Verständnis aufbringe, 'einfach nur haben wollen' ist ganz sicher kein anzuerkennender Grund in dem Zusammenhang.

    Es ist übrigens nicht sinnvoll, hier jetzt auch noch über die Größenordnung, bei der dass geschehen kann, zu diskutieren. Es sollte aber auch jedem nur halbwegs mit der Materie Vertrauten klar sein, dass die subjektiven Auffassungen darüber sehr stark divergieren können.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Dann ist ja alles klar.

    Etwas mehr Licht kann trotzdem nicht schaden.

    Und da das mit der Berufung auf Sekundärquellen ja oft so eine liebe Sache ist, werfen wir doch besser noch einen Blick in den Gesetzestext:

    Waffengesetz (WaffG)
    § 58 Altbesitz

    (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort.

    Und nachfolgend kommen dann eben keine Abweichungen, welche sich direkt auf die WBK Gelb beziehen.


    Aber durch die Verwaltungsschrift wird die ganze Sache noch eindeutiger:

    Zu § 58: Altbesitz

    58.1 § 58 Absatz 1 Satz 1 ordnet die grundsätzliche Fortgeltung
    waffenrechtlicher Erlaubnisse an. Besondere Bedeutung
    hat diese Bestimmung für die nach altem Recht erteilte Gelbe
    WBK, weil diese nach § 28 Absatz 2 Satz 1 ab 1976 einen allgemeinen
    und unbefristeten Erwerb und Besitz von Einzellader-
    Langwaffen ermöglichte. Gelbe WBK gelten als Erwerbs- und
    Besitzerlaubnis im nach altem Recht gegebenen Umfang
    fort.

    Ich würde danach sogar soweit gehen wollen, dass selbst 2/6 nicht gilt. Aber das ist bei dem jetzt herrschenden Klima wohl nur schwer vermittelbar und noch schwerer durchsetzbar.


    Unabhängig davon unterliegen aber sowohl Sportschützen als auch die Jäger (und selbst die Sammler) dem Bedürfnisprinzip. Reines Waffenhorten ist mit keiner der erteilten Erlaubnisse zulässig. Der Unterschied besteht nur darin, dass für bestimmte Erlaubnisse kein jeweils gesonderter Bedürfnisnachweis für die jeweils zu erwerbende Waffe nötig ist. Dadurch wird aber das Bedürfnisprinzip nicht aufgehoben.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Das ist zwar zu 100% richtig, aber was möchte man als Sportschütze mit einer Waffe, die man sportlich nicht einsetzten kann ?( Dann kann man auch gleich die rote WBK beantragen oder den Jagdschein machen. Mit dem Jagdschein kann man bedürfnisfrei so viele Langwaffen (auch Selbstlader) kaufen wie man bezahlen/lagern kann!


    Hallo WSG98,

    dein "nicht sportlich einsetzen kann" bedeutet doch nur, dass man mit so einer Waffe nicht an offiziellen Wettkämpfen nach SpO teilnehmen kann.

    Aber das muss man doch auch gar nicht. Selbst unser strenges WaffG macht die Erteilung einer Erlaubnis nicht von der Teilnahme an Wettkämpfen abhängig. Und nur weil eine bestimmte Waffe nicht in einer der SpO auftaucht, bedeutet ja noch lange nicht, dass man diese dann auch generell nicht sportlich schießen könnte. Die Definition im Gesetz ist doch eh krude und stellt zudem auch noch nicht nur meiner bescheidenen Meinung nach einen unzulässigen Eingriff in die Autonomie des Sports dar. Und zudem, warum sollte man denn nicht auch mal "just for Fun"^schießen dürfen, wenn der Stand die Nutzung dieser Waffe zulässt. In vielen Vereinen haben auch die Oster- und Weihnachtschießen eine lange Tradition und auch da wird in der Regel nicht nach SpO geschossen. Aber gerade zu solchen Anlässen bietet es sich doch an, auch mal eine andere u/o exotische Waffe einzusetzen und dadurch den Mitgliedern auch mal etwas anderes zu bieten. Was ist also daran verwerflich, für solche Fälle z. Bsp. ein Weitschussluftgewehr zu erwerben? Und mit Opas Drilling kann man auch mal eine Runde Wurfscheiben schießen, warum auch nicht.

    Von daher halte ich es auch nicht für gerechtfertigt, hier so leicht unterschwellig zu suggerieren, man würde, ja was denn eigentlich genau, etwa das von "Gottes Gnaden" erteilte "Privileg" unterlaufen, wenn man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen täte. Es bedeutet doch einfach nur, ich muss mir keinen großen Kopf machen, ob der Einzellader, den ich erwerben möchte, auch in irgendeiner SpO aufgeführt ist.

    Also überhaupt kein Thema für eine weitere Runde im heroischen Kampf der"Judäischen Volksfront" gegen die "Volksfront von Judäa" .


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    * Mit dem Jagdschein kann man übrigens auch nicht 'bedürfnisfrei' und wie das mit der Roten WBK funktioniert, ist Dir bestimmt auch bekannt

    Danke für eure Hinweise!
    Ich werde in den nächsten Tagen mal zu SB vom Ordnungsamt mit meiner WBK.
    Werde das Ergebnis dieses Treffens dann hier mal mitteilen!


    Hallo goeast12,

    wenn Du deinen SB aufsuchst, dann überlege Dir vorher, was Du am liebsten möchtest. Es könnte auch für Dich mal von Vorteil sein, die alte WBK Gelb zu behalten und zusätzlich eine neue WBK Gelb zu beantragen. Du wirst dann zwar wahrscheinlich nicht um den kompletten Weg nebst Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband umhinkommen und auch den vollen Gebührensatz entrichten müssen, aber sollte Dir irgendwann einmal ein schöner Einzellader über den Weg laufen, dann kann der auch in die alte WBK eingetragen werden, ohne daß die Waffe nach einer Sportordnung zulässig sein muss.

    Wenn Du darauf keinen Wert legst, dann kannst Du den SB auch fragen, ob er die WBK auch in eine nach neuem Recht umwandeln kann. Mit etwas Glück bekommst Du dann einen Aufkleber u/o Stempel in deine alte WBK und alles ist gut. Kann sogar sein, dass es noch nicht einmal etwas kostet.

    Besorge Dir aber vorsorglich und für den Fall, sollte der SB einen Nachweis des allgemeinen Bedürfnisbestandes verlangen, eine Bescheinigung deines Vereins, wonach Du den Schießsport noch aktiv regelmäßig betreibst. Diese Bescheinigung kann Dir in deinem Fall im Zweifel dann den Aufwand, die Zeit und auch die Kosten, eine Bescheinigung über den Landesverband zu beantragen, ersparen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Das Reh

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit.
    Warum auch nicht - es hat ja Zeit!

    Heinz E.


    https://meisterschuetzen.org/thread/4944-al…affen/?pageNo=2

    Hier haben mir die Juristen vermittelt dass ein Anspruch auf eine neue gelbe vorhanden ist.

    Wo haben Dir da welche Juristen was vermittelt?

    Wenn Du dich schon genötigt siehst, auch diesen bisher so übersichtlichen und von den Aussagen her korrekten Beitragsstrang aufzuwerten, dann zitierte doch bitte auch die Textstellen, auf Du dich beziehst.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Lieber Karl,

    welchen Grund würdest Du denn hinter der massiven Abwertung und damit auch Entwertung des Meisterschützenabzeichens vermuten, wo dieses doch (nur) für hervorragende Leistungen vergeben werden soll und es zudem mit den Leistungsabzeichen ja noch andere Auszeichnungen auf geringerem Niveau gibt? Zumal ja die Ergebnisse im oberen Leistungsbereich eher noch gestiegen sind. Beispiel: Wenn man vor 30 Jahren 380 mit dem LG hinkriegte, dann war das schon etwas. Heute ist das selbst in den untersten Ligen schon fast Standard.


    KK-Liegend: von 585 auf 575

    KK-Freigewehr: von 1135 auf 1070

    FP: von 540 auf 510


    Ich kann Dir jedenfalls versichern, das sind nicht einfach nur ein paar Ringe weniger. Da liegen schon kleine Welten zwischen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Wer wirklich motivieren will, hängt den Olympischen MQS ans Brett.
    Der ist nämlich durchaus zu schaffen (warum das so ist, hat wiederum seine ISSF-Gründe).


    Olympic Games Qualification


    The Minimum Qualification Scores (MQS) are:

    Rifle Discipline:

    50m Rifle 3 Positions Men - 1135
    50m Rifle Prone Men - 587 / 615.0 *
    10m Air Rifle Men - 570 / 595.0 *
    50m Rifle 3 Positions Women - 555
    10m Air Rifle Women - 375 / 392.0 *

    * MQS for decimal scoring

    Pistol Discipline:

    50m Pistol Men - 540
    25m Rapid Fire Pistol Men - 560
    10m Air Pistol Men - 563
    25m Pistol Women - 555
    10m Air Pistol Women - 365

    Shotgun Discipline:

    Trap Men - 112
    Double Trap Men - 118
    Skeet Men - 114
    Trap Women - 58
    Skeet Women - 60


    Wenn ich mich jetzt nicht täusche, wurden in letzter Zeit sogar einige Ergebnisse gesenkt. Liegend wurden z. Bsp. nach meiner Erinnerung lange Zeit 590 verlangt.

    Ein Grund mit für die doch relativ niedrigen MQS dürfte darin begründet sein, dass man eben möglichst auch Sportler aus allen Teilen der Welt den Zugang zu den Spielen ermöglichen möchte. Bei den (relativ späten) Ozeanien-Meisterschaften werden z. Bsp. noch etliche Quotenplätze vergeben. Was die zwar leistungsstarken, aber quantitativ auch recht überschaubaren Australier dann noch nicht geholt haben, geht an die Kiwis und den Rest. Und bei den Afrika-Meisterschaften ist es wohl ähnlich. Und da wäre es dann ja sagen wir mal schon etwas blöd, wenn eine Nation zwar einen Quotenplatz ergattern würde, dann aber dafür keine Schützen mit MQS hätte.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    PS: Ist es eigentlich zwingend nötig, dass man durch das zu knappe Zeitlinit (und den gewöhnungsbedürftigen Editor) quasi genötigt wird, vermurkste Beiträge zu produzieren? Vorherigen Beitrag bitte ignorieren oder löschen.

    Hallo wintersried,

    das Problem könnte durch die Position deiner Stützhand unter dem Schaft, durch den Aufsetzpunkt deines Stützarms und vom Zug des Schießriemens bewirkt werden, oder von allen genannten Punkten im Zusammenspiel.

    Beschreibe mal, wie weit deine Hand unter den Schaft 'greift' und wo genau der Schaft aufliegt. Bleibt die Hand dabei weitestgehend gerade oder knickt sie ab?

    Wo und wie weit neben dem Schaft setzt Du mit deinem Stützarm auf?

    Wie ist der Schießriemen befestigt? Kommt der Zug eher von außen oder ist der Schießriemen so befestigt, dass die Kräfte sich eher gleichmäßig auf die beiden Enden der Armschlaufe verteilen? Letzteres ergibt sich, wenn der Schießriemen zwar in der Höhe an der Jacke befestigt ist, sich aber trotzdem mehr oder weniger frei um den Arm drehen kann. Dann stellt sich automatisch ein neutraleres Kräfteverhältnis ein und der oft empfohlene Zug von außen, welcher eben auch dazu führen kann, dass auf das Gewehr eine Rotationskraft wirkt, welche eben dieses Drehen nach Rechts bewirkt, wird dadurch minimiert.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Murmelchen ist zumindest den bisherigen Beiträgen als Nichtbayer tatsächlich nicht betroffen.

    Jau, mein Herzchen ist rein und schlägt für das Sauerland.

    .. wo die Misthaufen qualmen, da gib's keine Palmen
    wo die Kühe noch schöner als die Mädchen sind oder so


    Aber mal zurück zum Thema:

    Erkläre mir doch mal, warum in diesem Vertrag in der Aufzählung auch Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen aufgeführt sind und zwar und das ist der springende Punkt, ohne jedwede weitere Erläuterung in Bezug auf die tatsächliche rechtliche Lage sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Wenn ich das so lese, dann ist das für mich eher ein Beitrag zur weiteren allgemeinen Verwirrung denn ein Beitrag zur tatsächlichen Erleichterung.

    Und was bringt mir (euch) der Vertrag für Vorteile gegenüber dem Europäischen Feuerwaffenpass, abgesehen davon, dass ich den dann unter bestimmten Voraussetzungen nicht brauche, dafür aber wieder andere Einschränkungen in Kauf nehmen muss?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Na dann ist hier ja jetzt wirklich alles gesagt :D

    Ja, neben den hier wirklich völlig unangebrachten Relativierungen und Beschwichtigungen ob des Schmierenberichts hauptsächlich wilde und wenig hilfreiche Spekulationen.


    Wie wäre es denn zur Abwechselung mal mit einem Blick in die entsprechenden Gesetzestexte. Das Waffengesetz regelt nämlich auch das Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus den Geltungsbereich des Gesetzes. (§ 29 - § 33 WaffG)

    Und man lese und staune, da steht doch immer

    "... Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen ..."

    Wie passt das denn jetzt zu den hier aufgestellten Thesen bezüglich erlaubnisfreier Druckluftwaffen und wie passt das auch zu dem Inhalt des ominösen 'bayerischen' Staatsvertrags, denn Karl hier eingestellt hat , auch wenn der für mich eh keine Relevanz hat.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo strobo89,


    auch die Vergrößerung des Abstandes zwischen Korn und Diopter führt zu einer Veränderung der Trefferlage und ergibt Tiefschüsse, weil ja dadurch der Winkel zwischen Visierline und Lauf verkleinert wird. Um das zu korrigieren, muss der Diopter hinten höher gesetzt werden, entweder durch ein zusätzliches Klötzchen oder durch das Verstellen der Diopterscheibe, wenn das im Rahmen des Verstellbereichs noch geht.

    Der Fehler liegt darin, dass der Fachhandel (bis auf die Luxusteile) immer gleich hohe rechtwinklige Klötzchen als Visierlinienerhöhung anbietet. Man bräuchte aber, wie Du auch schon ganz richtig erkannt und getestet hast, hinten für den Diopter ein höheres Klötzchen. Sonst muss man die Diopterscheibe nach oben versetzen und erreicht dann natürlich unweigerlich irgendwann das Ende des Verstellbereichs.


    Lauf und Visierlinie müssen in einem bestimmten Winkel zueinander stehen, damit Visierlinie und Treffpunktlage auf der Scheibe in Einklang gebracht werden können. Der Lauf muss bei waagerechter Lage der Visierlinie vorne an der Mündung etwas nach oben zeigen. Durch eine Visierlinienerhöhung wird der Lauf quasi tiefer gelegt und die Treffpunktlage verschiebt sich dadurch auch um diesen Betrag nach unten. Um die Treffpunktlage dann wieder mit der Visierlinie in Einklang zu bringen, muss diese etwas nach vorne hin geneigt werden, es muss also der Winkel zwischen der Visierlinie und dem Lauf noch etwas vergrößert werden. Anders ausgedrückt, der Lauf muss vorne bei waagerechter Visierlinie noch etwas weiter nach oben hin zeigen. Am einfachsten und ohne den Stellbereichh des Diopters einzuschränken, erreicht man das, in dem man den Diopter durch ein weiteres Klötzchen zusätzlich noch etwas höher legt. So wie Du es ja auch schon gemacht hast.


    Ganz optimal wäre es, wenn die Klötzchen auch noch leicht keilförmig gefertigt würden, also jeweils hinten etwas höher als vorne verlaufen würden. So würden Fluchtfehler zwischen Diopter und Korntunnel ausgeglichen, welche sich in Abhängigkeit von der Visiererhöhung sonst immer weiter vergrößern würden. Da es aber aufgrund der vielen Parameter keine Einheitslösung geben kann, gibt es nach meinem Kenntnisstand dafür auch bisher keine Lösung. Aber vielleicht berücksichtigen die Hersteller die Problematik ja mal und bieten eine verstellbare Lösung an. Für die Höhe an sich gibt es ja schon Lösungen, wo man die Höhe der Klötzchen in feinen Zwischenschritten variieren kann und somit auch gewährleisten kann, dass das hintere Klötzchen stärker ausfällt, damit der Diopter auch die zwingend nötige Höhe erreicht.


    Ich habe die Problematik auch schon in den folgenden Beitrag angesprochen.


    Visiererhöhung


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    selbstverständlich kann man den fehlenden Höhenunterschied, der sich durch die Verwendung zweier gleich hoher Klötzchen ergibt, auch durch die Verstellung der Diopterscheibe nach oben, also in der Regel durch Drehung der Stellschraube Richtung "Bei Tief", wiederherstellen. Man sollte nur zusehen, dass man dann auch noch genug Luft für Korrekturen hat. Denn die Trefferlage, also wo man hin schießt, ist ja nicht immer gleich. Wir nehmen das Zielbild ja nur subjektiv wahr. Da können dann schon auf anderen Ständen andere Lichtverhältnisse, andere Scheibenhöhen, aber auch unsere Tagesform und kleine Veränderungen im Anschlag wie auch das Tragen einer Brille zu Veränderungen führen. Und es ist dann natürlich blöd, wenn man in Wettkampf auf einem fremden Stand zu tief liegt und nicht mehr korrigieren kann, weil der Diopter schon an seinem oberen Verstellbereich angelangt ist.

    Wie gesagt, es ist natürlich kein Problem, mit dem Diopter zu korrigieren, solange das geht. Dafür ist er ja auch da. Man sollte allerdings auch die Zusammenhänge nachvollziehen können, um, wenn man an das Ende des Verstellbereichs kommt, schnell die richtige Lösung für das Problem zu finden. Je höher die Visierlinienerhöhung gewählt wird und je größer der Abstand zwischen Diopter und Korn ist, Stichwort verstellbare Tube, umso eher kommt man an die Verstellgrenze.


    Beim KK, mit dem man ja normalerweise auf 50m schießt, kann diese Höhenkorrektur durch den Diopter, selbst wenn man danach noch genug Verstellspielraum für 50m hat, auch erst zu Problemen führen, wenn man mal auf 100m schießen möchte. Denn dann muss man auch noch einen Trefferabfall von ca. 24cm korrigieren. Und wenn man dann den Verstellbereich des Diopters schon durch die nötige Höhenkorrektur der Visierlinienerhöhung stark eingeschränkt hat, dann kann es schon sein, das man die Trefferlage nicht mehr vollständig korrigieren kann.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,


    die Gesetzmäßigkeiten, welche zwischen Visierung, Lauf und Treffpunkt bestehen und welche Auswirkungen eine Visierlinienerhöhung hat, lassen sich sicher am besten anhand einer Zeichnung verdeutlichen.

    Da ich aber auf die Schnelle keine passende zu Hand habe, versuche ich es erst mal mit einer Beschreibung, verbunden mit der Hoffnung, mich trotzdem einigermaßen verständlich auszudrücken.


    Die Visierlinie ist eine Gerade, welche durch das Ziel und das Auge des Betrachters festgelegt ist. Als Hilfspunkte dienen dabei die jeweiligen Mittelpunkte von Ringkorn und Diopterscheibe.

    Nehmen wir der Einfachheit mal an, diese Visierlinie verlaufe zum Ziel hin waagerecht. Dann muss der Lauf, der ja quasi unter dieser Visierlinie hängt, mit der Mündung etwas nach oben zeigen, damit das Geschoss oder Projektil das Zentrum, also den Punkt, auf den die Visierlinie weist, trifft. Würde der Lauf unter der Visierlinie auch waagerecht ausgerichtet sein, also parallel verlaufen, dann würde das Geschoss immer ein Stück unterhalb des Ziels einschlagen. Das ist so, weil das Geschoss während des Fluges eine sogenannte ballistische Kurve beschreibt, verursacht durch die Erdanziehung und Luftreibung, welche bewirken, dass die Geschossbahn sich mit zunehmender Entfernung immer stärker zur Erde hin neigt. Lauf und Visierlinie verlaufen also nicht parallel zueinander, sondern stehen in einem bestimmten, wenn auch recht kleinen Winkel zueinander.

    Vergrößert man jetzt den Abstand zwischen Visierlinie und Lauf durch eine Visierlinienerhöhung, also durch jeweils ein Klötzchen gleicher Stärke unter Korntunnel und Diopter, dann verschiebt sich der Treffpunkt im Ziel um genau diesen Betrag nach unten. Der Lauf wird also quasi tiefer gelegt. Um diese Treffpunktverlagerung wieder auszugleichen, muss man entweder das hintere Klötzchen, also das unter dem Diopter, etwas stärker wählen, oder zusätzlich ein weiteres entsprechender Stärke unterlegen, oder aber die Diopterscheibe nach oben hin verschieben, was aber durch den begrenzten Verstellbereich auch wieder nicht beliebig geht.


    Bedingt durch den obigen Sachverhalt ergibt sich auch noch ein weiteres Problem. Der Korntunnel und das Diopter sitzen auf allen mir bekannten Gewehren jeweils parallel zum Lauf, allerdings eben mit dem beschriebenen Höhenversatz. Damit diese beiden Zieleinrichtungen aber auch richtig fluchten, müssten sie bedingt durch diesen Höhenversatz auch jeweils leicht winklig zum Lauf ausgerichtet sein. Visierlinienerhöhungen vergrößern diesen Fluchtfehler auch noch zusätzlich, da sie auch nur wieder den Abstand zum Lauf um den jeweils gleichen Betrag vergrößern und damit eben auch den Höhenversatz zwischen Korntunnel und Diopter noch weiter vergrößern. Man kann das übrigens auch ganz gut mit eigenen Augen sehen, wenn man z. Bpl. eine weit ausladende Irisblende mit vielen Filtern am Diopter anbringt. Schaut man dann wirklich gerade durch die Diopterscheibe, also wirklich kreisrundes Loch, dann sieht man, dass der Korntunnel eigentlich schon zu tief sitzt, also dass die beiden Zieleinrichtungen nicht wirklich fluchten. Sauber wäre es, wenn sowohl der Diopter als auch der Korntunnel jeweils etwas nach vorne geneigt auf dem Lauf sitzen würden.

    Für eine saubere Lösung müssten aber die beiden Klötzchen nicht nur die nötige Vergrößerung des Höhenversatzes berücksichtigen, sondern auch leicht keilförmig gefertigt werden. Da es aber bedingt durch die vielen Parameter, welche diesen Winkel gegenüber dem Lauf beeinflussen, dafür keine Einheitslösung geben kann, wird man wohl auch in Zukunft mit dem leichten Fusch leben müssen. Man sollte sich aber an diesen Sachverhalt erinnern, wenn man eine sehr große Visierlinienerhöhung verwendet und den Eindruck hat, man sieht nicht mehr richtig rund durch das Diopter.


    Apropos, die Sportordnung legt das Maximalmaß von 60mm zwischen Lauf und Kornmittelpunkt fest. Das bedeutet zwangsläufig, dass man dann hinten am Diopter einen größeren Abstand zwischen Lauf und dem Mittelpunkt der Diopterscheibe hat. Erklärung siehe weiter oben.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ach Jungs,

    ich kann euren Frust ja verstehen. Da habt ihr euch über Jahre hinweg bemüht, hier so ein 'schönes' Zerrbild der Wirklichkeit entstehen zu lassen, und nun so etwas.

    Und zum Thema DSB: Ich denke, der DSB ist immer noch am besten beraten, auch weiterhin genau zu schauen, wer ihm da mit den immer ach so gut gemeinten Ratschlägen wirklich 'Gutes' will.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - hält den Bruder Jonny zwar auch für leicht schräg, hat aber immer noch ein aufrichtiges Interesse am Erhalt des gesamten Schützenwesens