Beiträge von frank17
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und was machst du dann?
Nichts, das kommt bei mir nicht mehr vor. Wenn ich 'verdunkeln' muss, dann nutze ich die Grau- oder Polfilter. Dabei entsteht dieser Effekt nicht. -
wie verändert sich das Zielbild?
Der 'weiße' Bereich um den Korntunnel herum wird kleiner. Die Schärfentiefe verändert sich, dadurch verändert sich das Erscheinungsbild von Spiegel und Ringkorn. Alle Effekte werden umso deutlicher, wenn mit zunehmendem Alter die Akkomodationsfähigkeit nachgelassen hat.
Hier noch einige Worte aus berufenem Mund zur Wirkungsweise der Irisblende.Welches Modell verwendest du hier?
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Das Verstellen der Irisblende verändert den Lichtdurchfall UND die Schärfentiefe. Ich halte es nicht für günstig, die Irisblende für die Steuerung der Helligkeit zu nutzen, weil sich dadurch das Zielbild verändert. Wer sagt, dass er das nicht feststellt, arbeitet unbewusst mit höherer Anstrengung/Belastung des Augenmuskels.
Den Einsatz von Polfiltern halte ich bei offenen Ständen auch beim LG für sinnvoll. Wichtig ist, dass die Irisblenden-Kombination ZWEI Polfilter beinhaltet. Durch gegenseitiges Verdrehen derselben kann die Helligkeit stufenlos variiert werden, OHNE dass sich die Schärfentiefe verändert.
Bei offenen LG-Ständen habe ich bei Dämmerung gute Erfahrung mit einem Gelbfilter gemacht, der dann kontrastverstärkend wirkt.
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Die Aussage mit dem Bock unter dem Diopter kann ich nicht teilen. Wenn ich eine Waffe habe, die zentrisch auf die Scheibe trifft, dann muss ichbeim erhöhen gleichmässig unterfüttern, alles andere ist Unfug.
Da gehe ich nicht mit (auch wenn ich weiß, dass mir nicht jeder zustimmt). Wenn ich bspw. eine 20mm-Erhöhung sowohl beim Korntunnel als auch beim Dioper einbaue und weiterhin das Ziel exakt anvisiere, dann habe ich meine Trefferlage um 20mm abgesenkt. Dieser Versatz muss per Dioptereinstellung ausgeglichen werden, was ggf. nicht mehr in dessen Verstellbereich möglich ist. -
Hallo,
ich bin gar kein Freund davon, auf die Suchfunktion zu verweisen. Im Moment habe ich aber nur die Zeit, Stichpunkte zu notieren:
- Die Gefahr ist groß, als Einsteiger vom System völlig überfordert zu sein, das kann großen Frust auslösen (so war seinerzeit mein Einstieg). Es ist dürfte daher hilfreich sein, wenn beim Einstieg ein Scatt-Kenner dabei ist.
- Trockentraining ist möglich - das Gerät detektiert das Klicken beim Auslösen im Trockentrainingsmodus.
- Scharfes Training ist möglich mit einer Scheibe im Scatt-Rahmen oder in Kombination mit einer elektronischen Trefferauswertung (Meyton, Disag, ...).
- Bei manchen Waffen ist die Montage des Sensors mit den mitgelieferten Befestigungen schwierig bis unmöglich.
- Aus dem Umfeld der Bundestrainer kam die Erfahrung, dass man den Scatt-Rahmen auch neben den Kugelfang stellen kann, damit wäre auch ein Einsatz mit einer Seilzuganlage möglich. Nach meinen Beobachtungen nimmt dadurch die Präzision etwas ab.
- Aus dem oft fälschlicherweise als 'Messrahmen' bezeichneten Scatt-Rahmen wird ein Bündel Infrarot-Lichtstrahlen ausgesendet, welches vom an der Waffe montierten Sensor (eine Kamera mit eingebautem Mikrofon) erfasst wird. An Hand der von der Kamera erfassten Informationen wird die Trefferlage im Ziel berechnet.
- Wegen der in Zielrichtung blickenden Kamera ist das Scatt-System gegenlichtempfindlich.
- Das Scatt-System ist kein Präzisions-Zielersatz. Aus gutem Grund wird es besser als Zielwegerfassungssystem bezeichnet. In der Theorie kann man durch Anpassung von Parametern das reale Trefferbild mit dem des Scatt-Systems synchronisieren. Mir konnte das allerdings noch niemand zeigen(!). Im Lehrgang gelang dies allen Ausbildern und Trainern zusammen nicht ...
- Die Trefferlage wird theoretisch nur bei einem einzigen Schuss kalibriert. Wegen der vg. Abweichung ist in der Praxis eher ein mehrfaches Nachjustieren während der Probeserie angebracht.
- Das System hält den Verlauf der Schussabgabe fest und ermöglicht, diesen später - auch mehrfach - nachzuvollziehen. Es kann damit Informationen liefern, die dem Schützen und dem Trainer ansonsten nur begrenzt bis gar nicht zugänglich sind. Es kann m.E. den Trainer nicht ersetzen, der die Informationen des Systems mit weiteren (z.B. eigenen Beobachtungen) abgleichen und werten muss. Nur wenn man sicher sein kann, dass keine grundlegenden Baustellen mehr bestehen, würde ich den (längerfristigen) Einsatz ohne Trainer empfehlen.
- Von einer Verbindung elektronischer Trefferauswertungen mit dem Scatt-System (um die Informationen aus beiden Systemen in einer Software auszuwerten) habe ich noch nichts gehört.
- Der Einsatz verursacht eine zusätzliche Rüstzeit. Weniger, wenn die Anlage auf dem privaten Stand aufgebaut stehen bleiben kann, mehr, wenn sie im Verein zum Training auf- und abgebaut werden muss.
- Im Verein macht eine solche Anlage m.E. nur Sinn, wenn sich jemand damit auskennt und die Zeit aufbringen kann/will, die Interessierten zu betreuen.
- Eine umfassende brauchbare Literatur zu Scatt habe ich noch nicht gefunden. Die Kunst besteht darin, relevante Informationen zu finden und leider auch falsche von richtigen zu unterscheiden.
ansonsten (sorry, s.o.):
"Scatt" auf meisterschuetzen.org
"Scatt" von frank17 auf meisterschuetzen.org -
Ein sehr schöner Artikel, danke!
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Das Ganze kommt mir immer mehr vor wie ein großes Zockerspiel - "all in " bei ungewissem Ausgang.
Zitat von Allgemeine Zeitung Alzey, Ausgabe vom 23.03.13... Und da kein Vergleich zustande kam, wird der Rechtsstreit für die unterlegene Partei richtig teuer. Auf mindestes 20 000 Euro bezifferte Seeger die Prozesskosten. ... ... ... Denn der DSB wird sich einer Aufnahme der Rheinland-Pfälzer widersetzen, und für Teile des Vorstandes des SSV-RLP scheint etwas anderes als ein eigener Verband inzwischen nicht mehr infrage zu kommen.
Mindestes 20 000 Euro ... negatives Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit ... Verfestigung der Konflikte ... waffenrechtlich bedenkliche Situation ...
Cui bono? Hmmm ... sowohl nach einer Aufnahme in den PSSB als auch bei einer (aus meiner Sicht mehr als unwahrscheinlichen) Gründung eines eigenständigen Verbands wäre der Fachverband Sportschießen Rheinhessen e.V. wohl "über".
Wenn der DSB dem SSV-RLP waffenrechtliche Verstöße vorwirft, ist das zumindest eine grobe Ungeschicklichkeit, wenn nicht gar ein unverzeihliches grobes Foul angesichts der Gesamtsituation im Schießsport.
Dennoch ist das Waffenrecht imho weit weniger disponibel als es manchmal dargestellt wird. Da § 8 Absatz 2 WaffG für die betroffenen Sportschützen im Moment wohl nicht mehr greift, bedürfte es eines anderweitigen Nachweises mit anschließender Anerkennung. Letztere könnte im Einzelfall per individuellem Verwaltungsakt oder aber für die bestimmbare Gruppe per Allgemeinverfügung erfolgen - von beiden Varianten war m.E. noch nichts zu hören. Schallwellen aus dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz sind eher nicht ausreichend.Der SSV-RPL hat zur Situation wohl keine eigene öffentliche Meinung, sondern zitiert nur den DSB (s. hier). Dürftig.
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Das verstehen auch direkt Betroffene zumindest zum Teil nicht. Mal sehen, was an Informationen noch fließt. Ich wäre gerne zur Verhandlung gegangen, konnte aber nicht frei machen.
Zitat... bis dieser eine Anerkennung als Schießsportverband durch das Bundesverwaltungsamt vorweisen kann.
basiert angesichts der Genehmigungspraxis des BVA wohl auf einer trügerischen Hoffnung.
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Zitat
Ein Wiedersehen vor Gericht
titelt die Allgemeine Zeitung Alzey in Ihrer Ausgabe vom 09.03.13.
ZitatSPORTSCHÜTZEN Mainzer Juristen müssen im Streit über neuen Verband den Königsweg finden
Zitat... sieht auch der Deutsche Olympische Sportbund das Verfahren als Musterprozess. Die Befürchtung: Wenn die Rheinland-Pfälzer mit ihrer Ausgliederung durchkommen, könnte das eine Lawine auslösen.
Am 14.03.13 um 10:30 Uhr findet die Verhandlung vor dem Mainzer Landgericht statt.
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Zitat
Die Begeisterung auf Ministerebene zum Start des Nationalen Waffenregisters können die Sachbearbeiter bei den örtlichen Waffenbehörden nicht teilen: sie befürchten das totale Chaos. Grund: eine Überregulierung, die selbst ausgewiesene Waffenfachleute ratlos lässt.
Kritische , nicht von der sog. Waffenlobby geprägte Stimmen; Volltext hier (Seite 21).
Fazit: Bürokratiemonster ohne Zugewinn an Sicherheit?
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Fortsetzung:
Der Bundesrat hat sich in seiner 906. Sitzung vom 01.02.2013 mehrheitlich für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. In Zukunft sollen die Waffenbehörden im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit auch eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern einholen.
Der Legalwaffenbesitzer in spe als potentieller Verfassungsfeind. Wir sind ja willfähriges Opfer ohne nennenswerte Gegenwehr. Danke an Constanze Gill, trotzdem das Wort für uns zu ergreifen.
DSB-Bericht hier, das Protokoll der Bundesratssitzung hier (s. TOP 20 und Anlage 8 ).
Wer denkt, das betreffe ihn nicht und/oder er habe nichts zu verbergen/befürchten, der mag dennoch den Aspekt der damit weiter verschärften Stigmatisierung bedenken. Darüber hinaus wäre der zukünftige zusätzliche Regelaufwand zu bedenken, der zusätzliche Kosten verursachen wird. Wer wird diese wohl tragen sollen?
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Commodore MPS 801, das ist echt retro

Baugleich waren m.W. seinerzeit (Mann, das war in den 80ern des letzten Jahrtausends ...) Seikosha GP 500 VC und Atari 1029, dafür dürfte das Angebot aber nicht wesentlich größer sein; aber vielleicht liefert die damit vergrößerte Suchbreite doch noch einen Treffer.
Bei meinem ersten Nadeldrucker passten Standard-Schreibmaschinenbänder, die ich leicht modifizieren musste. Beim Star SG 10 wurde die Bandrichtungsumschaltung durch an beiden Enden des Bandes eingepresste Nieten bewirkt, die den Schreibmaschinenbändern fehlten. Nachrüsten war kein großes Problem.
Evtl. lassen sich Schreibmaschinenbänder in die MPS 801-Kassette umtrommeln. Wenn Du die Arbeit nicht scheust und schwarze Fingerkuppen kein Problem sind, würde ich an Deiner Stelle den Kassetten mal in den Bauch sehen. -
Zitat von wegi82
gefallen hat mir dort auch die Varga
Auch ich halte die Varga für eine gute und gleichzeitig preiswerte Brille. Zu meiner Nase passt sie. Im Übrigen: pimp my Varga ... -
die Spopi samt Munition in der Plastiktüte
Munition bitte in B-Innentüte mit separatem Vorhängeschloss! -
Heißt das Urteil im Umkehrschluß nicht, daß jede weitere Verschärfung des Waffenrechts verfassungswidrig wäre?
nein. Hier hatte ich es schon geschrieben. Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers reicht sehr weit. Er kann seine Einschätzung ändern und auf die geänderte Einschätzung hin andere/weitere Maßnahmen ergreifen. Neue / andere Maßnahmen könnten wiederum auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden.
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Roman Grafe arbeitet mit primitiven, aber letztlich sehr wirksamen Mitteln. Mit wiederkehrenden falschen Behauptungen und Trugschlüssen schlägt er immer wieder in die gleiche, sich stetig vergrößernde Kerbe. Er maßt sich an, über Verfassungsrecht eine größere Deutungshoheit zu haben als das Bundesverfassungsgericht. Er greift Parteien, Regierung, Bundestagsabgeordnete, Kirche und Gewerkschaften an, um diese vor sich her zu treiben.
Unsere stereotypen und sehr leisen Reaktionen (soweit sie nicht gemaßregelt werden) lauten "wird schon nicht so schlimm werden" und "wir müssen vor Ort durch gute Arbeit überzeugen".
Ich fürchte, die Entwicklung lässt sich durch unser aktuelles Verhalten nicht nachhaltig gestalten. Was in einem Kaff in Rheinhessen, Oberbayern oder sonstwo in der Republik passiert, ist nicht systemrelevant. Uns fehlt die massive, von zentraler Stelle aus wahrgenommene Vertretung unserer Interessen - der Interessen ALLER Sportschützen.
Wenn wir das nicht erreichen, werden Roman Grafe & Co. wohl gewinnen. 2:0 wegen nicht angetretenem Gegner.
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Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen.
ZitatAngesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.
In Kurzform: Aus Sicht des BVerfG ist das aktuelle Waffenrecht hinreichend geeignet, Missbrauch zu verhindern und es stellt ein prizipiell ausreichendes Schutzniveau für die Allgemeinheit her.Ein kleiner Lichtblick, der zwar das aktuelle Begehren der Beschwerdeführer zurück weist, aber für weiter gehende Maßnahmen seitens des Gesetzgebers keine unüberwindbare Hürde darstellt.
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Zuständig sind imho die Verwaltungsgerichte. Es mag im Einzelfall mit qualifizierter anwaltlicher Hilfe möglich sein, eine Gebührenfestsetzung zu Fall zu bringen. Das hängt davon ab, wie gut der Gesetz- oder Satzungsgeber vorher gearbeitet hat.
Eine solche Gebühr dem Grunde nach wirksam angreifen zu können, bedarf eines noch größeren Aufwands und imho eines langem Atems. Hier hatte ich dazu schon mal was geschrieben.Und das hier könnte die Zukunft sein.
Die Gesetzesinitiative des Landes Niedersachsen trägt sicher dazu bei, das von Teilen der Medien geprägte Bild zu vervollständigen und abzurunden. 'Sportschütze = potentieller Verfassungsfeind' - pfui!
Es brennt mittlerweile an vielen Ecken.
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Klimahaus ist aus meiner Sicht eine gute Idee, war im letzten Jahr mit der Familie dort.
Es gibt dort durchaus etwas, wo die Kids was tun müssen.
Geocaching erscheint mir allerdings auch interessant.