Beiträge von frank17

    In der Ausgabe 1/2011 des österreichischen Schießsport-Magazins '10,9' ist unter der Überschrift 'Legale Schusswaffen –
    die überschätzte Gefahr.' ein Artikel über die Situation in Deutschland veröffentlicht, der einige Zahlen enthält - so z.B.:

    Zitat

    „Die polizeiliche Kriminalstatistik für Deutschland weist für 2007 aus, dass bei 0,31 % aller Straftaten eine Schusswaffe beteiligt war. Davon war zu 4 bis 8 % eine legale Waffe beteiligt. Daraus folgt, dass in rund 0,0002 % aller Straftaten legale Schusswaffen beteiligt waren …“ (Quelle: VdW-Düsseldorf).

    Der Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. hat einige Waffen-Fakten zusammen getragen.

    michael:
    Kein Nachtreten, bitte. Die Vergangenheit können wir nicht ändern, selbst wenn wir noch so sehr auf ihr oder den Akteuren herumhacken. Schauen wir besser nach vorne: erkennen, Schlüsse ziehen, sensibilisieren und in der Zukunft entsprechend handeln.

    Vielen Dank für die Aufklärung, Simon. Dieses Beispiel zeigt, dass man manchen Menschen am Besten nicht mal die Uhrzeit glaubt. Ich denke, bei mir wird eine Lampe angehen, falls ich mal im Interesse einer objektiven Berichterstattung angesprochen werden sollte.

    Carcano:
    Ich glaube Dich zu verstehen. Wenn ich gedanklich das Szenario 'Gemeinschaftseigentum' vs. 'Sondereigentum' auf Nutzungsrechte übertrage, dann passt das m.E. sehr gut zu Deinen Ausführungen. Stimme also zu.
    Allerdings würde ich nicht (mehr) so weit gehen, dass eine solche Logik allgemeinverbindlich sein muss. Ich habe auch schon Vereine mit sehr speziellen Rechtsauslegungen und Weltbildern kennen gelernt. Das interessante daran war aber, dass die Mitglieder, mithin _der Verein_ es genau so für richtig hielten. Lo haré con mucho gusto. - wenngleich nicht für jeden, aber es muss ja auch nicht jeder dort eintreten. Und ein Neuinsteiger mag ja 'Recht' haben (und jenes vielleicht sogar studiert haben), aber in einem solchen Verein wahrscheinlich keine Freude haben.

    Wenn ich nicht mehr aktiv schieße aber am Vereinsleben teilhaben möchte würde mir das auch zuwider laufen das ich den Sportlern ihr Training finanziere...allerdings wird es bei mir nicht soweit kommen.


    ACHTUNG: wer sein Bedürfnis liebt, der bleibt lieber aktives Mitglied ...

    ("Tag der Schützenvereine" statt "Wochenende des Schiesßsports")


    Na, das kann man ja vor Ort intelligent umdeuten und entsprechend gestalten. Das sollte jeder Verein so handhaben, wie es zu ihm passt und wie er es glaubwürdig(!) vermitteln kann.

    Ich bin motiviert und habe die Information gerade weiter geleitet, mal sehen, ob und was bei uns machbar ist.

    Ansonsten: halten wir es doch einfach mal für gut, wenn der DSB so eine Maßnahme einleitet. Optimierungspotential kann ggf. erschlossen werden, in letzter Konsequenz auch dezentral.

    [fiction]

    Leitsatz
    Fordert die zuständige Behörde von einem Erlaubnisinhaber nach 26 Jahren den Nachweis über die sichere Aufbewahrung einer Waffe, muss sie nachweisen, dass sich die Waffe nach wie vor in Gewahrsam des Erlaubnisinhabers befindet. Dem Erlaubnisinhaber kann nicht angelastet werden, wenn er keine Dokumente über den Verbleib oder über die Verwertung/Vernichtung der Waffe mehr auffinden kann.

    Tenor
    Die Klage wird abgewiesen.
    Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
    Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

    [/fiction]


    Leider erfunden ... . Als Kontrastprogramm dazu: VG Neustadt, 5 K 1198/10.

    Gefährliche Sportwaffen in deutschen Haushalten


    Eine wie häufig recht einseitige Stimmungsmache, die bekannte Klischees bedient und der daher wieder nur schwer zu begegnen sein wird. Für besonders verwerflich halte ich die uzulässig verallgemeinernde 'Diagnose' des Psychologen (fallls dessen Aussage nicht durch Herauslösen aus dem ursprünglichen Zusammenhang ebenfalls verzerrt dargestellt wurde).

    Ich hoffe, daß das jedem eine Lehre sein wird:
    NIEMALS mit Fernsehjournalisten sprechen!
    NIEMALS mit unbekannten Zeitungsjournalisten sprechen.


    Ein wichtiger Aspekt, gerade im Hinblick auf die oft eingeforderte Öffentlichkeitsarbeit. Verallgemeinerung ist auch hier sicher nicht sachgerecht, aber im Sinne einer Risikominimierung kann dieser Ansatz vielleicht ratsam sein.

    ... der Methoden nennt, wie man die Wartezeiten umgehen kann und in die Kamera posaunt, dass er noch nie einenWaffenschrank sein Eigen genannt hat


    Schade, dass solche Menschen unsere gesamte Gemeinschaft diskreditieren, aber selber für die offen zugegebenen Verfehlungen nicht belangt werden. Allerdings wäre 'scripted reality' vielleicht auch nicht mehr außerhalb der Vorstellungskraft?

    Eine interessante Form der Öffentlichkeitsarbeit praktizieren Trainer des Polizei-Sportvereins Grün-Weiß Wiesbaden an der Volkshochschule Wiesbaden. Dieser Kurs wird mittlerweile mindestens zum Dritten Mal in Folge angeboten. Das spricht wohl dafür, dass ausreichendes Interesse an der Teilnahme besteht. Erfreulicherweise ist die Kursgebühr konstant geblieben, die Kosten für die Munition erscheinen sehr moderat.

    Daneben bietet die Volkshochschule Wiesbaden auch 2 Kurse im Bogenschießen an.

    Die Kooperation mit der VHS spricht voraussichtlich einen wesentlich größeren Adressatenkreis an als entsprechende Aktivitäten alleine unter der Trägerschaft eines schießsportlichen Vereins. Vielleicht führt eine solche Verpackung auch weniger Vorbehalten und/oder zu einer größeren Akzeptanz?

    M.E. ein Ansatz, der zur zur Nachahmung einlädt. Einen Versuch ist es sicher wert. Es würde mich wundern, wenn die Dozenten/Trainer potentielle Nachahmer nicht von ihren Ansätzen und Erfahrungen berichten würden.

    Die Sportklinik Hellersen veröffentlicht hier Vorträge ihrer Mitarbeiter. Diese Studie beschreibt den Einfluss eines mit Kohlenhydraten angereicherten Sportdrinks auf die Schießleistung. Die Autoren gehen davon aus, dass die Kohlenhydrataufnahme insbesondere die Gehirnfunktionsfähigkeit steigert und den neuronalen Stress mildet.
    Ob die Vergleichsgruppe wohl groß genug war um valide Ergebnisse unterstellen zu können? Und sind die beobachteten Einflüsse sicher außerhalb der Standardabweichung?

    Edit: hier noch eine andere Quelle mit dem Ergebnis einer weiteren Studie.

    Das im Eingangspost beschriebene Verfahren zeigt nicht nur die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsamtes, sondern auch die des erstinstanzlich für den Fall zuständigen Verwaltungsgerichts auf.

    Im Kern geht es um ein Anerkennungsverfahren für eine 'neue' Schießsportordnung, das von einen Schießsportverband eingeleitet wurde, der nicht anerkannter Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 WaffG ist. Das Bundesverwaltungsamt hat die Anerkennung der Schießsportordnung abgelehnt; diese Entscheidung wurde im Rahmen des Urteils vom 10.11.2011 erstinstanzlich durch das VG Köln bestätigt (Az.: 20 K 1892). In einem vorgelagerten Verfahren hatte sich der Antragsteller im Rahmen eines Verfahrens um einstweiligen Rechtsschutz bemüht, dem Bundesverwaltungsamt die vorläufige Inkraftsetzung der Schießsportordnung aufzuerlegen. Auch dieses Ansinnen wurde durch das VG Köln abgelenht, s. Beschluss vom 17.06.2010 (Az.: 20 L 583/10).

    Für nicht ganz unerheblich halte ich einige Passagen in den Begründungen zu Beschluss und Urteil, die nicht nur auf formale Anforderungen zur Anerkennung einer Schießsportordnung abzielen, sondern sich ganz konkret mit Voraussetzungen zur Ausübung des Sports beschäftigen:

    Zitat

    ... ist festzuhalten, dass der Kläger, um selbst Veranstaltungen des sportlichen Schießens im Sinne des § 15 a Abs. 1 WaffG durchführen zu können, eine eigene genehmigte Sportordnung benötigt.

    Zitat

    Eine Genehmigung von Sportordnungen für nicht anerkannte Verbände war nicht vorgesehen. ... Auf dieser Grundlage erscheint das
    Verständnis naheliegend, dass es ... nicht dem Gesetz entspricht, auch jedem nicht anerkannten Verband, der eine ansonsten inhaltlich nicht zu beanstandende Sportordnung zur Genehmigung stellt, diesem durch Genehmigung derselben das sportliche Schießen (vgl. § 15 a Abs. 1 WaffG) wie jedem anerkannten Verband zu ermöglichen.


    Das Gericht macht auch deutlich, dass nicht anerkannte Verbände mit genehmigter Sportordnung nicht unter die Privilegierung des § 14 WaffG fallen. Das bedeutet im Ergebnis erhebliche Nachteile für die Mitglieder dieser nicht anerkannten Verbände.