§ 6 Abs. 3 WaffG - hier geht es um den Erwerb und Besitz von GK-Waffen. Das hat mit dem LG/LP-Schießen unter 12 Jähriger wenig zu tun.
Beiträge von jomei
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Califax Genau meine Meinung, ich freu mich schon auf die Gummizellen 😂😂😂😂
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Das mit dem Ofen ist auch eine gute Idee. Kann mir jemand sagen, wo man das Granulat am besten bekommt? Ich suche mir da heute morgen irgendwie einen Wolf..........
In welcher Ecke bist du zu Hause?
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Frage, würdest die Abmessungen der Geschossfänge an unseren Mitforisten ChoKo weitergeben? Wir haben so einen für GK gebaut, die für KK sind ja deutlich kleiner.
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Das Granulat ist Polyethylen (LD-PE) mit 18% EVA-Anteil. Verarbeitet wird sowas in der PE-Folienfertigung. Ich hab bei einem Folienhersteller gearbeitet und hab das von dort bekommen. Da gibt es fast an jeder Ecke einen und da solltest du fündig werden. Die Platten machen wir mit dem gleichen Granulat.
Reparatur s. Nr. 2.
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Das ist was ganz anderes. "im Kader" bedeutet, dass das Kind bereits schießt und gute Leistungen bringt. Auch bei uns müssen alle L-Kader jährlich sportmedizinisch untersucht werden - und das darf inzwischen nicht mehr der Hausarzt, sondern nur noch speziell dafür lizensierte Mediziner.
Das hat aber nichts mit dem WaffG und den darin bestimmten Altersgrenzen zu tun.
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Schon lange nichts mehr gehört. Wie gehts?
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Also zu meiner Zeit (lang ist's her
) war das recht einfach und transparent gelöst.Hm, in der grauen Vorzeit, Feinwerkbau 300 war das Maß der Dinge, ging man zum Schießen, fertig 😃😉 Da wär keiner auf die Idee gekommen mit dem Kind zum Arzt zu gehen, gerade bei Landkindern nicht.
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Kein Arzt bei uns gibt dir eine Bestätigung über die geistige Eignung.
Du bekommst es einfach nicht
Das von dir gezeigte Formular fällt unter die Rubrik, „Befriedigung der Wichtigtuer“. Im Waffengesetz steht nichts von Kreis- oder Landesverbänden, die auch ihren Senf dazugegeben müssen. Die kennen die Jugendlichen doch gar nicht.
Für mich ein typischer Fall, von den eigenen Mitgliedern in den Rücken fallen.
Macht euren Kreisvorständen auf den Versammlungen einfach mal Beine und fragt die warum sie sich sowas rausnehmen. Vermutlich kommt dann nur was in der Klasse, das wird aber verlangt. -
Nun ja, vielleicht gibt es demnächst auf Egun Sonderangebote 😉
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Dann müsst ihr den Behörden klarmachen, dass ihr gem. §27 WaffG auf die Sondergenehmigung ein RECHT habt.
Dieser Passus wir IMHO in Bayern bei allen Antragstellern über 10 Jahre (?) "gezogen", d.h., die Behörde verzichtet "freiwillig" auf die jetzt folgenden Bedingungen und verlangt sie nur, wenn das Kind jünger als von der BY Regierung festgelegten Grenze ist:
"Soll" bindet die Behörde - sie kann also nur entweder "langsam" entscheiden oder sie findet einen gerichtsfesten Grund, warum die Erlaubnis nicht zu erteilen ist. Natürlich läuft den Antragstellern dadurch die Zeit weg und das Kind wird plötzlich und unerwartet von alleine 12 Jahre
Hatte ich ja in Beitrag 49 geschrieben was der BSSB auf seiner Website dazu stehen hat und den Link dazu.
Da steht ausdrücklich drin, dass bei 10 und 11 Jährigen auf ein Attest verzichtet werden kann.
Und ich schreibe es unter jeden Beitrag, kämpft endlich für die Abschaffung der hirnrissigen Altersgrenzen. -
Niemand will chinesische Methoden. Aber jeder Jugendliche sollte die Freiheit haben zu schießen und nicht von unsinnigen Altersgrenzen eingeschränkt zu werden. Zumal diese nur für Sportschützen gelten.
Wer, wann, wie schießt, dass liegt in der Verantwortung der Eltern, Jugendleiter und Vereine. Die müssen mit Augenmaß arbeiten. Es gilt immer zu bedenken, man kann den Nachwuchs auch überfordern und verbrennen.
Mich freut es immer wieder wenn ich Rückkehrer sehe. Die Jungs hab ich als Schüler trainiert, jetzt haben die selbst Frau und Kinder und schießen wieder. -
Könnte es sein, dass wir viel zu oft alles in ein Vorschriftenkorsett stecken wollen? Frei nach dem Motto, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, dass ist verboten.
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in Thüringen ist der Knackpunkt an dem wir scheitern, die ärztliche Bescheinigung.
Man findet bei uns keinen Arzt mehr, der das unterschreibt.
Und auf der wird vermutlich herumgeritten.
Aber da sollte doch über den Verband was möglich sein. Haben die keine Medizinmänner an der Hand? -
Ganz erhlich finde ich Freihand Schießen unter 12 Jahren auch teilweise ziemlich nachteilig für den Knochenbau der Jugendlichen.
Wenn ich in meinem Jugendtraining sehe wie "zierlich" teilweise die 12 Jährigen noch sind, da ist Freihand Schießen ohne sehr gut passende Schießkleidung fast schon Körperverletzung.
Wenn die Jugendlichen zu mir kommen, dann sehe ich mir die erstaml genau an und entscheide dann meist das die zunächst Auflage schießen und mache Zudem noch Übungen zum Muskelaufbau, Körperhaltung und Konzentration die mit Schießen nur nebenbei zu tun haben.
Wenn die dann Kontrolliert und auch Konzentriert Auflage schießen können, dann gehe ich auf Freihand über, das Alter ist für mich da weniger relevant wie der "Allgemeinzustand".
Nach meiner Meinung verlieren die ziemlich schnell die Lust wenn man sie direkt Freihand schießen lässt und sie dann nichts treffen.
Da ist es für mich auch egal ob sie Licht oder Luftdruck schießen.Es geht nicht um Freihand. Sicher eine gewisse körperliche und geistige Reife muss vorhanden sein. Wenn so ein Kerlchen in die Knie geht, wird es kontraproduktiv.
Es geht um die Ausnahmegenehmigung, die ist völlig unabhängig vom Anschlag und der jeweiligen Waffe erforderlich. Auch LG oder LP Auflage darf ein 11 Jähriger nicht schießen.Für den Nachwuchs gibt es zudem entsprechend leichtere, kürzere Jugendgewehre.
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Unter 12 Jahren verwenden wir die Lasergewehre.
In Thüringen ist es fast nicht mehr möglich eine Sondergenehmigung, für das LG/LP Schießen unter 12 Jahren zu bekommen.
In Bayern ist das besser geregelt. https://www.bssb.de/service/themen/waffenrecht Hier ein Auszug aus der Website des BSSB. (Trotzdem müssen diese unsinnigen Altersgrenzen endlich abgeschafft werden)
Druckluftwaffen
Ausnahmegenehmigungen für Kinder im Alter von 7 bis 11 Jahren:
- Die Erteilung der Ausnahme von der Alterserfordernis (regulär ab 12 Jahren) bezieht sich auf das Schießen u.a. mit Druckluft- und Federdruckwaffen nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaffG und steht im Ermessen der Waffenbehörde, soll aber bewilligt werden – die Nichterteilung kommt nur in atypischen Fällen in Betracht.
- Grundsätzlich notwendig: ärztliche Bescheinigung zur geistigen und körperlichen Eignung + Bescheinigung des Vereins, die die schießsportliche Begabung des Kindes glaubhaft macht.
- Wird die ärztliche Bescheinigung nicht vorgelegt, entscheidet die Waffenbehörde nach Ermessen: Hier kann u.a. der persönliche Eindruck ausschlaggebend sein.
- ! Für den tatsächlichen Verwaltungsvollzug wichtig: Das bayerische Innenministerium weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es kein Ermessensfehler ist, wenn die Behörde z.B. bei 10- und 11-Jährigen auf ein ärztliches Attest verzichtet.
- Eine Altersuntergrenze für das Erteilen von solchen Ausnahmen kennt das Waffengesetz nicht:
- Ausschlaggebend ist vielmehr der individuelle körperliche und geistige Entwicklungsstanddes Kindes.
- Die Erteilung einer Ausnahme an Kinder, die jünger als sieben Jahre alt sind, kommt allerdings nach genereller Einschätzung des Gesetzgebers zur Geschäfts- und Verschuldensfähigkeit nicht in Betracht.
- Das entsprechende Bescheinigungs-Formular für Schützenvereine findet sich im Servicebereich
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Ich schließe mich kruemelgirl, uodalrich und Waldmeister1311 an! Hatte auch schon ein paar Mal überlegt, dem Forum "den Rücken zu kehren", da mich die "Grundaggressivität" (uodalrich), die "Wichtigtuerei" bzw. das "Oberlehrerverhhalten" (luckyloser) sowie die ständigen Stänkereien und sinnfreien "Andeutungen" einiger Foristen nerven.
Andererseits konnte ich hier neue (Brief)freundschaften schließen und von zahlreichen Tipps profitieren. Auch bereitet es mir viel Freude, wenn ich anderen Forenmitgliedern bei Fragen und Problemen, mit denen ich früher z. T. selbst konfrontiert war, weiterhelfen kann. Das wiegt Vieles auf.Es ist wie am Stammtisch, alle Verdächtigen dabei. Je nach Thema werden die Rollen unterschiedlich besetzt. Im Großen und Ganzen ist es aber immer wieder interessant und informativ.
Auch wenn es vom Hundertsten ins Tausende geht, ist dass für mich auch in Ordnung. Meist ist das Thema ziemlich erschöpft.
Was man für voll nimmt und was in den Bereich Besserwisserei gehört muss jeder selbst erkennen.Wer ist noch nicht übers Ziel hinaus geschossen. Da hat vermutlich jeder seine Erfahrung.
Das Forum kann bleiben wie es ist. Ich hab es mir vor einigen Jahren schon mal angesehen, da hat es mir nicht sonderlich gefallen. Inzwischen schon, ich bin aber noch Neuling. 😊
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Wenn er zu diesem Preis und in dieser Menge etwas liefern kann, stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um Originalteile handelt oder ob die Ware möglicherweise aus fragwürdiger Quelle stammt. Außerdem verbirgt er seine wahre Identität, verkauft gewerblich, und eGun unternimmt nichts dagegen. Ich habe bereits zwei Meldungen an eGun gemacht, doch meine sachliche und korrekte negative Bewertung, die ausschließlich die Wahrheit enthält und weder Beleidigungen noch Falschinformationen beinhaltet, wird immer wieder von eGun gelöscht.
Wenn du Zweifel an der Qualität hast, warum kaufst du dann gleich 3 mal?
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Woher sollte ich wissen, dass ich Geld nach Litauen überweisen muss und dass er eine Adresse bei einem Postamt hat? Sobald mir das bekannt war, habe ich auf eine persönliche Abholung bestanden – da ich oft in Liechtenstein bin, ist Feldkirch nur etwa 10 Minuten Fahrt entfernt. Und weil die Abholung verweigert wurde, habe ich sofort gewusst, dass etwas nicht stimmt.
Im Beitrag 11 hast du eine Mail veröffentlicht, in der steht folgendes: „Komm her und hole deine Teile ab, das hier wird abgewickelt oder ich werde dich in allen Evidenzen melden und die Sache durchklagen.“
Da sehe ich einen gewaltigen Widerspruch.
Bei Lödi GbR werden Sattelmontagen für um die 220€ angeboten.
Auf den Bildern sehen die alle gut aus, ob sie es sind kann ich nicht beurteilen.