Ich hab mir mal die ganze Diskussion durchgelesen. Unter dem Strich, ist es/sollte es möglich sein Vereinswaffen durch einen Nichtberechtigten transportieren zu lassen. Ob dies auch für eine private Waffe gilt, dass wage ich zu bezweifeln. Aber egal.
Die Möglichkeit des Transportes ist an enge Vorgaben geknüpft. Das dies zulässig ist, ist auch bei der Polizei nicht allgemein bekannt. Gleichzeitig besteht ein Risiko, dass der Papierkram nicht richtig erledigt wurde.
Die alte, praxistaugliche Regelung gibt es nicht mehr. Stattdessen wurde mal wieder was geschaffen, dass nicht so einfach umsetzbar ist. Schon gar nicht von juristischen Laien. Selbst wenn es von einem Rechtsanwalt bestätigt wird, ist damit noch lange nicht sicher, dass es Richter und Staatsanwalt genauso sehen. Auch der Hinweis, dass man sich hier im Forum schlau gemacht hat, nützt absolut nichts.
Also, um was geht es unter dem Strich? Es geht um Risikominimierung! Daher handhaben wir es im Verein so, dass der Transport nur von WBK-Inhabern mit Leihschein erfolgt.
Sicher kann man es auch anders machen, das Risiko in eine Polizeikontrolle zu geraten ist überschaubar. Wenn die Waffe nicht sichtbar, Verbandskasten und Warndreieck unter dem Beifahrersitz liegen, dann kann es auch bei einer Kontrolle noch gutgehen.
Aber will man das Risiko eingehen? Ich rate Martin dazu, mache es nicht, kein Transport ohne WBK und Leihschein. Der daraus möglicherweise resultierende Ärger ist es nicht wert.