Du meinst vermutlich die Bescheinigungen des Weiterbestehens des Bedürfnisses für Grundkontigentwaffen? Bar Wissen um den konkreten Hintergrund beim NWDSB meine Vermutung: weils demnächst sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist. Ende diesen Jahres läuft die Übergangsfrist ab wo das noch die Vereine gegenüber der Behörde bestätigen dürfen, dann gehts zwingend zum (Landes-)Verband.
Moin, nein ich meinte die Bescheinigung zum erstmaligen Erwerb. Dies wurde vormals vom Bezirk bescheinigt. Das Weiterbestehen kann gem. §14 Abs. 4 WaffG weiterhin vom Verein bescheinigt werden.
"10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen"
Zum erstmaligen Erwerb heißt es:
"Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, ..."
Also angegliederten Teilverband waren oder sind die Bezirke.
Meines Erachtens hat der NWDSB dies übernommen, da man damit Gebühreneinnahmen generieren kann. Macht das jetzt aber alles komplizierter, und vor allem langwieriger