Um die Gewichtsangabe zum Abschluss zu bringen ein letztes Statement hierzu.
Die Sportordnung des DSB weist in der Tabelle das Gewicht der Waffe LG-Auflage mit 5500 Gramm bzw. 5,5 Kg aus.
Als viertgrößter Sportverband in Deutschland sollte es eine Selbstverständnis sein, dass die aufgestellten Regeln auf ihre Einhaltung sachgemäß geprüft werden. Wenn, wie in meinem Fall, Haushaltswaagen älterer Bauart mit einer Holzplatte zur Vergrößerung des Wiegentellers versehen, auf einer LM Verwendung finden, ist das sicher nicht im Sinne des DSB. Vor allem, wenn man bedenkt wie oft diese sensible Wiegentechnik von A nach B transportiert wurde, ohne einen Feststellhebel für den Transport. Und dass über Jahre. Die Entscheidung des verantwortlichen Kampfrichters werte ich klar als Fehlentscheidung
Sämtliche Einwände in Bezug zu Gewichtstollerantz ( in Sportordnung nicht enthalten) oder Sicherheitsreserven, aufgestllt in diesem Forum sind daher nicht haltbar.
Maximal 5,5 Kg sind Maximum ohne wenn und aber, da spielt es auch keine Rolle ob 20- 50- oder 100 Gramm weniger etwas ausmachen.
Ich habe einmal bei der Nummer sechs, dem DLV nachgeschaut. Sicher hat der DSB gleich hohe Ansprüche.
Zitat DLV:
Die Gerätekontrolle schafft innerhalb der Regelvorgaben für alle Wettkämpfer glei-
che Bedingungen. Sie wird nach den Vorgaben einer vereinfachten Messkunde
durchgeführt. Bei der Überprüfung sind geeichte Waagen zu verwenden. Sonstige
Messgeräte und -verfahren sind in der IWR nicht erwähnt.
Ich habe Heute mein Gewehr auf einer geeichten Waage wiegen lassen. Es war mit 5495 Gramm knapp, aber innerhalb des vorgegebenen Gewichtes. Die Kartusche war hierbei mit 170 Bar gefüllt, wie zu jedem Training. Im Wettkampf starte ich mit 150 Bar. Beim Nachwiegen auf meiner Apothekerwaage sind es 5494 Gramm.
Hierzu muss ich bekennen, dass ich das Gewicht in der Kartusche nie so sehr in Erwägung gezogen habe. Ich denke 150 Bar und 20 Gramm weniger an der Auflageschiene sollten möglich sein.
Mit Schützengruß
Max319