Beiträge von happyAuflage

    An die Wissenden hier im Forum.

    Ich habe gelbe und grüne WBK und B-Schrank als Altbestand.

    Meine Frau möchte eine gelbe WBK beantragen. Muß von ihr dazu zwingend ein eigener Schrank mit 0 oder 1 vor Erteilung nachgewiesen werden.

    Die WBK wird nur benötigt damit ich, wenn ich nicht dabei bin eine Überlassung für sie schreiben kann, z.B. Fahrt zum Training oder zur Meisterschaft.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Frage ans Forum.

    Ich habe heute beim Training meine LP500 versehentlich etwas hart aufgesetzt. Da hat sich der Schuß gelöst. Ich habe dies nachher ohne Diabolo provoziert, und siehe da, der Schuß wird ausgelöst. Die Schußauslösung geht auch wenn ich seitlich gegen den Griff schlage.

    Ich habe den elektronischen Abzug.

    Und das alles vor der deutschen Meisterschaft in Hannover in 2 Wochen und der neuen Modalitäten beim Walther-Service.

    Das kann ja nur in die Hose gehen.

    Hat jemand eine Idee was das sein kann?

    Sportliche Grüße Wolfgang

    R10 kosten, wenn ich mich nicht irre, über 20 Euro die Dose.

    Wo kaufst du denn ein?

    Ich schließe seit vielen Jahren die R10. Munitionstest muß aber sein. Am einfachsten auf der deutschen Meisterschaft beim RWS-Testschießstand. Da diese aber nun vorbei ist am besten bei einem Waffenhändler.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Frage an die Spezialisten.

    Was für einen "Staubsauger" verwendet ihr um Reste von Treibladungspulver und Pulverresten (Nitropatronen) auf der Schießbahnsohle, an Wänden und Decken und an den Lamellen der Abluft-Lüftungsgitter in einer geschlossenen Raumschießanlage (25m) zu entfernen. Zusätzlich sollen Bleireste im Bereich des Stahlgeschoßfangs mit abgesaugt werden.

    Gibt es eine Marken- und Filterempfehlung?

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Keine Ahnung wo das nun, mit dem Abstempeln der Schießbuchkopien herkommt.

    Ich kann Dir sagen, wie das bei uns abläuft.

    So ist es eben. Jeder Landesverband macht es anders.

    Natürlich kann ich auch einen Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag ausfüllen. Aber auch diese Schießtermine müssen mir nachgewiesen werden. Und auch den muß ich stempeln.

    Vielen Dank für eure vielen unterschiedlichen Meinungen und die Teilnahme an der Diskussion.

    Leider wird so eine Frage ohne eindeutige gesetzliche Regelung nie abgeschlossen werden. Aber wer will so eine Regelung.

    Also immer die 5 auch mal gerade sein lassen und das Mitglied mit einer Unterschrift unterstützen.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Und unser Verband (RSB) lässt sich VOM VEREIN auf dem Antragsformular bestätigen,, dass die Voraussetzungen bzgl. Trainingsintensität (12/18) erfüllt sind. Das wird sich vermutlich auch ab 2026 bei den Bescheinigungen zum Fortbestehen des Bedürfnisses nicht ändern.

    Ja, das stimmt schon. Zusätzlich muss aber ein Auszug aus dem Schießbuch oder ein gleichwertiger Nachweis als Kopie beigelegt werden. Dabei ist jedes einzelne Blatt vom Vorstand zu stempeln und zu unterschreiben. Alles wie beim Erstantrag.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Da habe ich ja was losgetreten.

    Es geht in meiner Frage nicht um Überkontingentwaffen. Es geht auch nicht um die Länge und um die Gestaltung des Trainingsofer um die Pflicht zum führen eines persönlichen Schießbuchs. Es geht lediglich um die Anzahl der Schüsse um die Unterschrift der Aufsicht zu erhalten.

    Jetzt noch meine Meinung zum führen eines persönlichen Schießbuchs. Dies wird von mir auf jeden Fall befürwortet und als 1. Vorsitzender auch verlangt. Wer kein Schießbuch führt bekommt auch keine Unterschrift. Wie will denn der Schütze mir gegenüber seine Trainingsanzahl nachweisen. Kontrolliere ich nach einer Bedürnisabfrage der Waffenbehörde dann das Vereinsschießbuch der letzten 2 Jahre auf Eintragungen (1 mal pro Quartal oder 6 mal im Jahr für jede Waffengattung) und rufr dann noch andere Vereine an um nachzuforschen ob das Mitglied dort vielleicht geschossen hat. Nein, dafür bin ich nicht da. Das wird dann aber ab 2026 für mich alles "einfacher". Wenn nämlich nur noch der Verband das Bedürfnis bescheinigen kann. Ich bin gespannt wie der Schütze dann ohne persönliches Schießbuch dem Verband gegenüber sein Schießtätigkeiten nachweist. Ich bin dann raus.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Hier mal eine Frage an die "Wissenden" über den Eintrag im persönlichen Schiessbuch.

    Bekannterweise wird das Bedürfnis, wenn es von der Waffenbehörde abgefragt wird, mit den Einträgen im persönlichen Schiessbuch nachgewiesen.

    Diesen Eintrag im Schiessbuch unterschreibt eine Standaufsicht.

    Wie viel Schuss müssen denn mindestens gemacht werden damit dieser Eintrag gültig ist. Das heißt, kann der Schütze auf dem Schießstand 1 Schuss machen und dann den Eintrag verlangen?

    Ich bin auf eure Antworten gespannt.

    Sportliche Grüße Wolfgang