Zum einen ist das kein "Qualitätsmerkmal" und zum anderen auch ein Stück weit abhängig davon, wie man die SpO. interpretiert.
Ich sehe das so: grundsätzlich gilt 1.4.6 erst einmal für alle Gewehre. Unter "Hinweise" steht dann ja auch, wofür es NICHT gilt. Da die Hakenkappe aber nicht für LG zulässig ist, könnte man argumentieren dass nun 1.4.6 generell nicht für LG anzuwenden ist. Dann wäre es aber viel sinnvoller den Punkt "Schaftkappe mit Haken" zu bezeichnen. Die bloße Streichung der "Auflage" in der Aufzählung wäre ja somit nur für KK-Auflage gültig und nicht für LG. Für mich gehört das Ganze eher in Punkt 1.4.7 bzw. 1.5.4 rein - oder noch besser: in Teil 9 der SpO., da es ohnehin nur die Auflage betrifft. So ungefähr: abweichend von Punkt X.X.X der SpO. gilt, ... (hier nun rein, für was es gilt z.B. KK, LG und ein nettes Bildchen mit entsprechenden Maßen und Bezeichnungen). Dann wäre es m.M.n. eindeutig und klar definiert. Die Anwendung und Umsetzung bei Wettkämpfen ist dann noch einmal eine andere Geschichte.
Das ist ja das Problem. "interpretiert" oder "Auslegungssache"
Ich habe noch nie so eine schwammige Verordnung, wie unsere DSB Sportordnung gesehen.
Das sind doch alles studierte Leute, die an der Sportordnung arbeiten. 
Jetzt haben wir endlich den Korntunnel in der "Auflage" ordentlich in der Sportordnung drin und jetzt kommt der nächste Scheiß 
Ich glaube das hat Gerhard mit Absicht gemacht.
"Gerhard's letzte Rache an uns Schützen"
Auch wenn das hier keiner erkennt, die Änderung der Schaftkappe in der Auflage Disziplin, wird extreme Auswirkungen haben.
Das wird ein ganz anderes Schießen und auch ein ganz anderes Training. Von den Ergebnissen ganz zu schweigen. 