Beiträge von Digedag

    Mannschaftswettbewerbe sind nach Möglichkeit geschlossen durchzuführen. Durch die Standverteilung soll eine Gleichstellung der Mannschaften erreicht werden.“

    Diesem Passus wird durchaus Rechnung getragen - in dem die Starter aller Mannschaften in verschiedenen Durchgängen starten.
    Mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich der Tatsache geschuldet, dass es in der Vergangenheit nicht wenige Anfragen gab, dass sich die Schützen eine Waffe teilen und daher in verschiedenen Durchgängen starten möchten. Dass das nicht allen passt, ist nachvollziehbar.
    Bei mir/uns war es letztes Jahr auch so und ist auch dieses Jahr wieder so. Als Schikane würde ich es dennoch nicht bezeichnen.
    Am Ende steht es allen Schützen frei, ob sie unter den gegebenen Bedingungen an der Veranstaltung teilnehmen möchten, oder nicht.

    Wie ich es sehe werden wir hier, entgegen der Sportordnung, absichtlich gezwungen den ganzen Vormittag auf der Anlage zu verbringen und für mich ist dies reine Schikane.

    1. entgegen der Sportordnung? sehe ich nicht so - die Bedingungen sind für alle gleich
    2. Schikane? sehe ich auch nicht so, wenn man die Hintergründe kennt

    Wenn ich jetzt einem Erziehungsberechtigten eine Gewehr (egal ob Vereinswaffe oder Privateigentum eines anderen Mitgliedes) mitgebe, weil er seinen Filius mit diesem zu einem Wettkampf oder Kader fährt - ist das nach meiner nicht juristischen Leseart nicht abgedeckt,

    Völlig richtig. Leider kursieren nach wie vor wildeste Gerüchte und Anschauungen diesbezüglich unter den Schützen. Ich kann nur davor warnen, einem Nichtberechtigten eine Waffe zum Transport auszuhändigen. Dies erfüllt den Straftatbestand des unerlaubten Waffenbesitzes und kann für beide Seiten mit höchst unangenehmen Folgen verbunden sein. Das WaffG. spricht immer von einer berechtigten Person (diese kann auch eine jur. Person sein, z.B. bei einer Vereins-WBK). Das heißt im Umkehrschluss, wer keine eigene WBK besitzt oder auf einer Vereins-WBK eingetragen ist, erfüllt nicht die Voraussetzung eines "Berechtigten". Diesem darf (außerhalb von Schießstätten) keine Waffe überlassen werden - auch nicht zum Transport. Fertig, aus.

    das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    Da wird's dann doch langsam ungemütlich. Mal sehen, welche/s Grundrecht/e künftig unter diesem Deckmantel noch so eingeschränkt werden. Am besten, wir schaffen das Grundgesetz gleich vollständig ab. Die potenziellen Messerangreifer oder andere Straftäter kümmert es ohnehin nicht.
    Aber egal - die Maßnahmen werden ganz bestimmt die innere Sicherheit eminent erhöhen und in keinem Fall die überhaupt nicht vorhandene Willkür der Behörden den Sportschützen gegenüber beeinflussen.

    Mit der Anschütz machst du definitiv nichts falsch - insbesondere in Hinsicht auf all die von dir angesprochenen Kriterien bzw. Einschränkungen und Probleme der Mitbewerber.

    Allerdings muss ich auch zotti recht geben - die Steyr Challenge Auflage wäre möglicherweise eine gute Alternative. Eventuell mal zu einem Händler fahren, der beide Gewehre da hat und einfach ausprobieren, was dir besser liegt und/oder besser gefällt.

    Der Vorteil war aber schnell weg wenn dein Nebenmann nach jedem Schuss aus Frust auf die Brüstung schlägt so wie meiner vor zwei Jahren.

    Dafür gibt es Standaufsichten - die kann (uns sollte) man entsprechend informieren und Unterlassung einfordern. Heißt im Klartext: bei Vorliegen einer Störung sofort unterbrechen und die Hand heben. Jeder Schütze hat ein Recht darauf, dass er nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Notfalls muss dieser benachbarte "Schütze", der sich und seine Emotionen augenscheinlich nicht im Griff hat, ermahnt, bestraft und schlimmstenfalls disqualifiziert werden. Im Zweifel hast du sogar ein Recht darauf, den Schuss oder die Schüsse (je nachdem, wie oft der Kollege sich daneben benahm und wie schnell die Standaufsicht reagiert hat) zu wiederholen.

    MEC Schaftkappe "Contact IV" - BAUR-Schießsport-Shop (schiesssport-baur.de)

    es gibt noch viel mehr solche Beispiele, wo eine "glatte Oberfläche" nicht zutrifft.

    Das ist damit ja auch nicht gemeint. Sondern wie eben in deinem speziellen Fall, zusätzlich aufgebrachtes Material, dazu noch extrem rutschhemmend, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wobei die Nummer ja noch "relativ harmlos" ist. Du kannst dir in deinen kühnsten Träumen nicht vorstellen, auf was für Ideen, sagen wir mal "überambitionierte" Schützen so kommen. Hab ich teilweise selbst erlebt oder auch von unserem Bundesreferenten Kampfrichter gezeigt bekommen. Da fällt einem gar nichts mehr ein. Und diese Leute diskutieren dann auch noch völlig "schräg" herum, eben nach dem Motto: "Zeig mir mal in der SpO. wo steht, dass das nicht erlaubt ist". Spätestens dann bekomme ich eine Krawatte. In den allermeisten Fällen war es nicht schwer, den Regelverstoß zu begründen und nachzuweisen.

    Das würde ich gern etwas näher ausgeführt haben.

    Das bezog sich auf die Aussage von Raecher : "Das beschreibt das Problem perfekt."


    Zum Sachverhalt an sich: da ich die Schaftkappe ja kenne - mir persönlich wäre das "too much", d.h. im Sinne der SpO. kann man das Ganze tatsächlich als nicht regelkonform werten. Meine Meinung ist hier aber nicht maßgebend. Der für dich nächste "relevante" Wettkampf mit diesem Teil ist die DM Auflage in Dortmund. Dort solltest du im Vorfeld zur freiwilligen Waffenkontrolle antreten und da wirst du ja sehen, wie die Herren das beurteilen. Im Zweifel musst du es halt vorm Wettkampf wieder entfernen. Blöd wird es nur, wenn du mit dem Teil "durch die Waffenkontrolle kommst", dann ausgelost wird und bei der Nachkontrolle das Ganze als regelwidrig eingestuft wird und du ein DQ bekommst.

    Deswegen plädiere ich immer dafür, nicht immer alles komplett auszureizen oder gar zu überreizen. Die "Furniersche Bibel" ist nun mal gespickt mit Auslegungssachen und Gummiparagraphen - hier ist immer Ärger vorprogrammiert. Mit dem in meinen Augen überstrapazierten Spruch "Alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt" begibt man sich auf dermaßen dünnes Eis...
    Ich halte es schon immer so, dass ich mich definitiv innerhalb des Erlaubten bewege und hüte mich davor, irgendwelche, sagen wir mal, "persönlichen Anpassungen" bei Ausrüstung oder Material vorzunehmen. Damit bin ich bisher immer gut gefahren. Es gibt genügend "Helferlein von der Stange" deren man sich bedienen kann. Wobei man auch hier schon aufpassen muss, nicht alles was so verkauft wird, ist auch regelkonform.

    Erwischt - habe ich tatsächlich nicht als ironischen Beitrag gesehen.:/ :stunned:
    M.M.n. ist Ironie manchmal aber auch einfach fehl am Platze. Eventuell gibt es noch mehr Teilnehmer, die es in dem Moment nicht verstehen und dann tatsächlich nicht für Christian stimmen - was u.U. fatal wäre. Der erste Teil der Einlassung hinsichtlich des Kommentars von Erzwo hätte doch völlig ausgereicht.

    Dennoch an dieser Stelle ein fettes SORRY an Carcano ! Ich nehm' alles zurück und behaupte das Gegenteil...:X

    Dann täte er dem Christian Reitz, der das offenbar nicht richtig einschätzen kann, sogar letztlich einen Gefallen... ;)

    Sorry - aber da muss ich jetzt mal einhaken. Wer bist du eigentlich, dass du dir erlaubst, solche "großen Töne spucken" zu können???
    Du sprichst hier allen Ernstes einem Olympiasieger und gestandenen Sportschützen ab, so etwas richtig einschätzen zu können und forderst die Leute auf, quasi gegen ihn zu stimmen, um "ihm einen Gefallen zu tun". Pfui, pfui und nochmals pfui!!! Das ist echt das Allerletzte!!!

    Es ist eine Werbung dafür, als Bürger und Wähler auf (demokratische) Parteien einzuwirken. Je näher eine Partei an der 5-%-Hürde steht und um jede Stimme zittern muss, desto eher ist sie dafür empfänglich und wird auch zuhören.

    Dies bleibt zu hoffen oder eher zu wünschen, wenngleich die aktuelle politische Realität da leider eine andere Sprache spricht.

    Wenn man die Stimmen der Parteiführungen nach den jüngsten Wahlergebnissen so hört (meist plakative Durchhalteparolen und realitätsfremde Selbsteinschätzungen) und man den Eindruck gewinnen muss, dass "die Regierenden" einfach so zur Tagesordnung übergehen, ohne sich und den eingeschlagenen politischen Kurs zumindest mal zu hinterfragen, kommen einem schon Zweifel, dass der Wille der Bürger und Wähler in diesem Land Gehör finden werden. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Letzt.

    Wie immer der falsche Schluss und die falschen Maßnahmen. Glaubt eigentlich irgendjemand "do oben" allen Ernstes daran, dass durch diese Gesetzgebung auch nur ein einziges Delikt im Zusammenhang mit diesen Waffen verhindert wird?

    1. Die potentielle Tätergruppe schert sich einen Dreck darum, was irgendwo geschrieben steht - ergo: keine Besserung.
    2. Taten im häuslichen Umfeld werden dadurch ebenfalls nicht verringert, da dort Messer aller Art weiterhin erlaubt und verfügbar sind (wäre ja auch noch schöner).
    3. Ist einmal mehr der "unbescholtene" Bürger, evtl. seines Zeichens Messer- und Blankwaffensammler, der Dumme und das eigentliche (zumindest vorgegebene) Ziel wird nicht nur nicht erreicht, es wird sogar deutlich verfehlt, da ein erheblicher Sicherheitszuwachs suggeriert und propagiert wird, der aber keinesfalls eintritt.

    Wir haben bei uns (LV Sachsen) auf allen Startkarten zu jeder LM bereits die Starterklärung zur Weitermeldung DM "integriert".
    D.h. der Schütze entscheidet bei seinem Start zur LM bereits, ob er weitergemeldet werden soll oder eben nicht. Gleiches gilt für die Mannschaften.

    Die Schützen, die "NEIN" angekreuzt haben, werden dann im David21 auf "Nicht weitermelden" gesetzt und fertig.
    Die Schützen, die "JA" angekreuzt haben und dann doch nicht zur DM starten, müssen halt das Startgeld bezahlen.