ÖSTERREICHISCHE BUNDESLIGA
der Landesverbände Wien, Niederösterreich, Burgenland,
Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg
in der Disziplin Luftgewehr
Ligaordnung der
Österreichischenbundsliga
für die Saison 2010/2011
Stand: Juli 2010_Vers 02
1. Einführung der Österreichischen Bundesliga mit dem Luftgewehr im
Sportschießen:
1.1. In Zusammenarbeit von Franz Maurer (OÖ), Peter Ettlbrunner (Sbg), Wolfgang
Holzinger (OÖ) und Margit Melmer (T) wird in der Saison 2010/2011 für alle
Österreichischen Landesverbände in der Disziplin Luftgewehr eine Österreichische
Bundesliga eingeführt.
1.2. Das Präsidium des ÖSB wurde Anfang April 2010 informiert.
2. Ligagröße:
2.1. Die Österreichische Bundesliga mit dem Luftgewehr besteht aus maximal 27
Mannschaften. Jedes Bundesland kann maximal 3 Vereine nennen.
2.2. In der Österreichischen Bundesliga kann nur eine Mannschaft eines Vereines
starten.
3. Sportjahr:
3.1. Die Qualifikationswettkämpfe beginnen Anfang Oktober und zählen für das
laufende Sportjahr (Finale bei der Österreichischen Staatsmeisterschaft
Samstagabend).
3.2. Bei Vereinswechsel muss die Mitgliedschaft bei Beginn der Ligawettkämpfe
bereits bestehen (Übertrittstermin gemäß Österreichischer Schiessordnung Punkt
3.3.)
4. Wettkampftermine:
4.1. Die Wettkampftermine werden vom Ligaleiter bekannt gegeben.
4.2. Die Qualifikationswettkämpfe müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen sein.
4.3. Am 19. und 20. Februar 2011 wird das Achtel- Viertel- und Halbfinale in
Innsbruck auf den 48 elektronischen Ständen geschossen.
4.4. Das Finale und der Wettkampf um Platz 3. und 4. wird bei der Österreichischen
Staatsmeisterschaft im April 2011, in Oberösterreich, am Samstagabend geschossen
5. Wettkampfdurchführung:
5.1. Mannschaftszusammensetzung:
Eine Mannschaft besteht aus 4 Schützen eines Vereins. Es werden nur vollzählige
Mannschaften gewertet. Ein Vorschießen einzelner Mannschaftsschützen ist nicht
möglich. Dies gilt bei jeder Runde bis zum Finale.
5.2. Es wird im direkten Duell geschossen. Das heißt Schütze aus Verein A auf
Position 1 schießt gegen den Schützen auf Position 1 der Mannschaft B u.s.w.
5.3. Startberechtigt sind Schützinnen und Schützen ab Jahrgang 1995 und älter.
Hilfsmittel sind nicht erlaubt. (z.B.: Adlerauge) Für die Waffen und die Bekleidung gilt
das Regelwerk der ISSF und die Österreichische Schiessordnung
.
5.4. Zur Erstellung der Setzliste sind den Ligaleitern bis 15.09.2010 die
Landesranglisten aller Stammschützinnen/Schützen zu melden.
5.5. Setzliste:
Die Schützinnen/ Schützen jeder Mannschaft werden gesetzt (Setzliste). Für den
ersten Wettkampf geht den Vereinen bis 20.09. die Setzliste zu. Die Setzliste wird
am ersten Wettkampftag, für beide Durchgänge, nach dem Jahresschnitt in der
Landesliga der Saison 2009/2010 erstellt. Jeder Verein ist verpflichtet,
entsprechende Ergebnisse zur Einreihung in die Setzliste zu melden. Wird kein
Ergebnis gemeldet, ist dieser Schütze nicht startberechtigt.
Ersatzschützen, die in der laufenden Saison das erste Mal zum Einsatz kommen,
werden ebenfalls nach den vorstehenden Kriterien gesetzt. Schützen ohne
vorliegende Ergebnisse, werden auf Position 4 gereiht. Der entsprechende
Leistungsnachweis von bisher nicht gemeldeten Schützen obliegt dem Verein.
Die Setzlisten werden dann nach jedem Wettkampftag (2 Durchgänge) neu erstellt.
Alle erzielten Ergebnisse der laufenden Bundesliga-Saison gehen als Schnitt in die
Setzliste ein. Bei Ringgleichheit bleibt die Setzliste bestehen.
Die Schützen hinter den zu ersetzenden Stammschützen rücken im Bedarfsfall auf.
Fehlt z. B. die Nr. 2 und wird nicht ersetzt, so rücken die Schützen von Position 3 auf
2, von 4 auf 3, usw. Bei zwei oder mehr Neulingen, die auf der Setzliste noch nicht
aufgeführt waren, und aufgrund vorstehender Kriterien nicht gesetzt werden können,
wird deren Position von den beiden Mannschaftsführern ausgelost. Der Verein ist für
die Richtigkeit seiner Setzliste verantwortlich. Der Mannschaftsführer bestätigt bei
der Anmeldung zum Wettkampf mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Setzliste.
Alle Partien, die durch eine falsche Setzliste zustande kamen, sind als verloren zu
werten.
5.6. Die Auswertung der Scheiben erfolgt nach jeder abgeschlossenen 10er-Serie.
Die Ergebnisse der 10er-Serien müssen laut und deutlich angesagt werden.
5.7. Bei elektronischer Trefferanzeige ist mit Hintersteckscheiben (Kontrollscheiben)
zu schießen.
5.8. Jede Mannschaft meldet mit der Anmeldung gemeinsam einen
Mannschaftsführer.
6. Wertung:
6.1. Es erfolgt nur eine Mannschaftswertung. Für jeden gewonnenen Einzelkampf
gibt es zwei Einzelpunkte, für ein Unentschieden gibt es für jeden Schützen einen
Punkt. Nach Ende der Begegnung, wird die Anzahl der Ringe gegenübergestellt und
für die Mannschaft mit der höheren Ringzahl gibt es zusätzlich zwei Punkte. Daher
kann ein Wettkampf 10:0, oder 8:2, 6:4 oder auch 5:5 enden. Dieses Ergebnis dient
als Grundlage für die Punkteverteilung: für ein 10:0 steht es am Ende 2:0, bei einem
8:2 steht es 2:0, etc. bei 5:5 gibt es Punkteteilung daher 1:1.
.
6.2. Die Rangfolge der Tabelle ergibt sich aus:
1. Summe der Punkte. Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei
Punkte für ein Unentschieden einen Punkt, für eine Niederlage Null Punkte.
2. Anzahl der erzielten Ringe im direkten Duell.
3. Direkter Vergleich der mit Mannschaftspunkten und Ringzahl ergebnisgleichen
Mannschaften. Sind mehrere Mannschaften nach 1. und 2. gleich, wird die
Punkteanzahl aus den Duellen gewertet.
6.3. Die Zeit für das Probeschießen beträgt 10 Minuten. Vor Beginn des
Probeschießens muss dem Schützen eine 5 minütige Vorbereitungszeit
Trockenanschläge/ Trockenschüsse) eingeräumt werden.
6.4. Wettkampfschüsse und -Zeit:
40 Wettkampfschüsse in 60 Minuten mit gemeinsamem Start. Auf elektronischen
Ständen beträgt die Wettkampfzeit 50 Minuten. Die angegebene Startzeit bezieht
sich auf den Beginn der Wettkampfzeit.
7. Qualifikation für das Achtelfinale:
7.1. In den einzelnen Regionen kommt es zu 6 Wettkämpfen die an drei
Wettkampftagen zu schießen sind. Pro Wettkampftag zwei Durchgänge.
Beispiel: 1. Tag: bei 6 Mannschaften – um 13 Uhr: 1:6 und 2:5 und 3:4, danach der
2. Durchgang um 15.00 Uhr: 6:4 und 5:3 und 1:2.
7.2. Beim Achtelfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
(Vorschießen ist nicht möglich).
7.3. Die jeweils 1. und 2. der vier Regionen steigen zum Achtelfinale auf. Zusätzlich
steigen die besten 4 Mannschaften, gemessen an:
I. den Wettkampfpunkten
II. bei Punktegleichheit an der Gesamtringzahl
III. und bei eventueller Ringgleichheit an der Anzahl der Punkte aus dem direkten
Duell.
als so genannte „Lucky Looser“ ins Achtelfinale auf.
7.4. die Vorkampfergebnisse und Tabellen aus den Regionen werden nur mehr für
das Achtelfinale verwendet.
8. Achtelfinale: (Samstag 19. Februar 2011 Innsbruck)
8.1. Beim Achtelfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
(Vorschießen ist nicht möglich).
8.2. Von den 12 aufgestiegenen Mannschaften aus den Regionsrunden werden vier
gesetzt. Die restlichen werden gelost.
8.2. Im Achtelfinale werden 2 Wettkämpfe ausgetragen.
8.3. Ergebnisgleichheit beim Achtelfinale:
Sollte nach dem Achtelfinale (2 Durchgänge Hin u. Rückrunde) Ergebnisgleichheit
bestehen, wird nach Regelpunkt 7.2. der BLO verfahren.
9. Viertelfinale: (Sonntag 20. Februar 2011 in Innsbruck)
9.1. Die sechs Sieger und zwei Lucky Looser- Mannschaften aus dem Achtelfinale
steigen ins Viertelfinale auf.
9.2. Beim Viertelfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
(Vorschießen ist nicht möglich).
9.3. Bei einer Ergebnisgleichheit im Viertelfinale kommt Punkt 7.2. zur Geltung;
10. Halbfinale: Sonntag 20. Februar 2011 in Innsbruck)
10.1. Die Vier Sieger aus dem Viertelfinale steigen ins Halbfinale auf
10.2. Die Paarungen werden durch Losentscheid ermittelt.
10.3. Beim Halbfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
(Vorschießen ist nicht möglich).
10.4. Bei einer Ergebnisgleichheit im Halbfinale kommt Punkt 7.2. zur Geltung;
10.5. Die Vier Verlierer des Viertelfinales schießen sich mit dem Halbfinale die
Ränge 5 bis 8 aus.
11. Finale: (zur Staatsmeisterschaft Luftwaffen Samstag)
11.1. Die 2 Sieger des Halbfinales tragen das große Finale bei der
Staatsmeisterschaft Luftwaffen am Samstagabend aus.
11.2. Die Zwei Unterlegenen des Halbfinales tragen das kleine Finale auch bei der
Staatsmeisterschaft Luftwaffen am Samstagabend aus.
11. 3. Der Sieger des Grossen Finales ist Bundesligameister 2010 / 2011
(Wäre schön wenn es in weiterer Folge ein Österreichischer Staatsmeister wird).
12. Anforderung an die Wettkampfstätten und Vereine:
12.1. Mindestens 24 Stände für einen Durchgang, bei weniger als 24 Ständen muss
in 4 Durchgängen geschossen werden (12 Stände sind das absolute Minimum). Bei
weniger als 24 Ständen treten zunächst die Paarungen 4 und 3, danach die
Paarungen 2 und 1 an.
12.2. Es müssen Zuganlagen oder elektronische Stände zur Verfügung stehen.
12.3. Treffen sich 6 Mannschaften an einem Wettkampfort müssen unbedingt 12
Stände vorhanden sein.
12.4. Hinter dem Schützen sollte genügend Freiraum sein.
12.5. Sofern elektronische Stände nicht vorhanden sind, wird auf 5er/ 10er-Streifen
oder Einzelscheiben (je Spiegel bzw. Scheibe 1 Schuss) geschossen. Für die
Auswertung der Streifen und Scheiben muss ein elektronisches Auswertegerät
(Ringlesemaschine) vorhanden sein. Das Scheibenmaterial stellt der gastgebende
Verein.
12.6. Die Verteilung der Stände ist im Wechsel vorzunehmen. Der zuerst genannte
Verein schießt auf den Ständen 1,3,5 usw.
13. Organisation:
13.1. Die Ligaleiter werden von den beteiligten Landesverbänden bestimmt.
13.2. Die Ligen sind eingeteilt in:
Bundesliga Ost:
Vereine aus den Landesverbänden Wien, Niederösterreich und Burge
Bundesliga Mitte:
Vereine aus den Landesverbänden Oberösterreich und Salzburg
Bundesliga Süd:
Vereine aus den Landesverbänden Steiermark und Kärnten
Bundesliga West:
Vereine aus den Landesverbänden Tirol und Vorarlberg
13.3. Die Leiter der einzelnen Regionen:
Jeder Landesverband stellt einen Ligaleiter, diese sollten keine amtierenden
Landessportleiter Luftgewehr sein.
13.4. Zusendung der Ergebnisse an die Gruppen-Ligaleiter:
Die Ergebnisse der Wettkämpfe in den Regionen sind unmittelbar nach dem
Wettkampf vom Schießleiter an den Leiter der jeweiligen Liga zu mailen.
13.5. Einzelwertung:
Eine Einzelwertung pro Schütze wird nicht durchgeführt. Für die Presse, Trainer und
für interessierte Schützen wird jedoch eine Einzelrangliste erstellt.
13.6. Schießleitung:
Der Veranstalter stellt den Schießleiter. Er tätigt alle offiziellen Ansagen:
Vorbereitungszeit, Start, Probeschießen, Restdauer Probe, Start Wertungsschießen,
Restzeit Wertungsschießen (die letzten 10 und 5 Minuten) sowie das Schießzeit
Ende. Er überwacht den Schießablauf und die Schützen. Er diszipliniert auch das
Publikum. Die beteiligten Vereine sollten ihm je einen Helfer zur Verfügung stellen.
13.7. Schiedsgerichte:
In I. Instanz entscheiden zwei nicht beteiligte Ligaleiter und ein nicht beteiligter
Landessportleiter. Über eine evtl. Berufung entscheidet die II. Instanz endgültig!
Das Schiedsgericht II. Instanz für die Österreichische Bundesliga besteht aus den
beiden beteiligten Landessportleitern und der Bundessportleiterin.
14. Verspätete Anmeldung:
Bei verspäteter Anmeldung ist eine Strafe von Euro 200.- zu entrichten!
15. Startgebühr:
Das Startgeld pro Bundesligamannschaft beträgt Euro 100.-. Dieser Betrag ist vor
Beginn der Saison beim zuständigen Ligaleiter zu entrichten.
16. Werbung:
Die Gestaltung der Werbung bei den Ligawettkämpfen bleibt dem Veranstalter
überlassen, die Einnahmen aus der Werbung bleiben dem Veranstalter zur Gänze.
17. Allgemeine Bestimmungen:
17.1. Für die Durchführung der Ligawettkämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die
Österreichische Schiessordnung, das ISSF-Regelwerk sowie die Österreichische
Bundesligaordnung maßgeblich.
17.2. Bei verschuldetem Nichtantreten einer Mannschaft ist eine Strafe von Euro
100.- zu entrichten; dies hat auch Gültigkeit für das Achtel- Viertel- Halbfinale und
dem kleinen und großen Finale.
17.3. Einsprüche müssen innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes
schriftlich beim Ligaleiter eingereicht werden und werden vom eingesetzten
Schiedsgericht (vgl. 13.7.) behandelt.
17.4. Die Einspruchsgebühr bei Einsprüchen, die die Schiedsgerichte zur
Entscheidung erhalten, beträgt jeweils Euro 100.-. Bei der Ablehnung des
Einspruchs verfällt die Einspruchsgebühr.
18. Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung
Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung bleiben dem Veranstalter
vorbehalten, sie dürfen jedoch nicht zum Nachteil eines Vereins oder eines
Landesverbandes führen.
Margit Melmer
Bundessportleiterin Gewehr