Die Ligaordnung des NSSV sagt Folgendes aus: "Kein(e) Schütze(in) darf mehr als 7 Wettkämpfe im Ligasystem des NSSV bestreiten. Ein Aufstiegsschießen zählt in diesem Fall nicht zur Anzahl der Wettkämpfe"
Die Kreisklassen gehören definitiv nicht zum Ligasystem des NSSV, zudem steht im 1.Satz der Ligaordnung Folgendes: "Die Regelungen für die Ligen unterhalb der Bezirksligen bleiben von dieser Ordnung unberührt."
Die Einsprüche können nur auf Kreisebene erfolgen von daher wird vom NSSV auch keine Antwort erfolgen. Ich kenne es so, dass auf Kreisebene schon vor Jahren der Wortlaut angepasst wurde. Eine schützenfreundliche Version lautet zum Beispiel so: In den Ligasystemen der übergeordneten Verbände darf ein Ersatzschütze aus den unteren Klassen an einem kompletten Wettkampftag aushelfen.