„Denn Sie wissen nicht was Sie tun!“
Mit diesem Bibelvers aus dem Lukasevangelium möchte ich meinen Eintrag beginnen.
Das wird ja wohl nicht passieren, dass ein anderer Gebietsvorsitzender/Vizepraesident gewählt wird als der, der von der Gebietsversammlung vorgeschlagen wurde. Bei aller Liebe, diese Blöße wird sich der RSB ja wohl nicht auch noch geben, das wäre ja die Bankrotterklärung der Bankrotterklärungen….
Ich bin jetzt seit über 30 Jahren dabei und habe das noch nicht erlebt.
Ich bin seit 50 Jahren dabei und habe in diesem Verband schon (fast) alles erlebt und mich wundert in diesem Verband schon auch GARNICHTS mehr.
Aber „JA“, das hoffe ich auch – aber bekanntlich stirbt die Hoffung zu letzt!
Betrachtet man sich die in diesem Forum entfachte Diskussion einmal näher, wird der geneigte Leser schnell feststellen, das Alles und auch Nichts klar geregelt ist.
Die erste Gebietsordnung in den Neunzigern - Vorreiter war das Gebiet Süd - wurde im Laufe der Jahrzehnte bei jeglicher Änderung nur „verschlimmbessert“.
Beispielhaft möchte ich hier erwähnen, dass durch einen Übertragungsfehler der „Gebietsgesamtvorstand“ als auch die „Gebietsdelegiertenversammlung“ urplötzlich aus dem selben Personenkreis bestand. Was dann nicht etwa dazu geführt hätte, den begangenen Irrtum zu korrigieren (dann hätte man ja einen Fehler zugeben müssen – Frau Vorsitzende) nein, es wurde die Entscheidungsebene „Gesamtvorstand“ einfach wegrationalisiert!
@schmidchen´s Demokratieverständnis in allen Ehren es geziemt mir nicht es anzweifeln. Als engagierter Mitarbeiter im Satzungs- und diversen anderen Ausschüssen kann man hinterher nicht eine andere Meinung vertreten - obwohl - die Größe eines Menschens bemisst sich nicht daran wie viele Fehler er macht, sondern wie groß seine Bereitschaft ist, diese Fehler einzugestehen! (Frei nach mir - MLK möge es mir verzeihen!)
So möchte ich zu der Begrifflichkeit „Geborenes Mitglied“ etwas ausführen.
Wie hinlänglich bekannt ist (oder bekannt sein sollte) kann eine Person, die in einem demokratischen (oder auch nicht) Wahlverfahren eines Gremiums in eine Funktion gewählt wird, dazu führen, dass er automatisch in einem anderen Gremium ebenfalls eine bestimmte Funktion innehat. In diesem zweiten Gremium erwirbt er damit den Status eines „Geborenen Mitglieds“. Hier möchte ich zum besseren Verständnis ein Beispiel anführen.
In unserer Gemeinde wird der Ortsvorsteher von den wahlberechtigten Bürgern unserer Gemeinde gewählt. In der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wird er damit gleichzeitig zum 1. Vorsitzenden. Damit wird er (der Ortsvorsteher) zu einem „Geborenen Mitglied“ unserer Freiwilligen Feuerwehr.
Aus diesem Beispiel heraus sollte nun klar geworden sein, dass z. B. der Schützenkreis seinen Kreisvorsitzenden wählt, der nach der Satzung des Bezirks in dem dortigen Bezirksvorstand den Status eines „Geborenen Mitglieds“ bekommt. Gleiches gilt für den Gebietsvorstand, in dem die Bezirksvorsitzenden (die ja bekanntlich von ihrem Souverän, der Bezirksdelegiertenversammlung gewählt werden) zu „Geborenen Mitgliedern“ des Gebietsvorstandes werden. Folgerichtig wird der Gebietsvorsitzende (der Souverän ist das Gebiet) nunmehr als „Geborenes Mitglied“ sein Gebiet im Präsidium des Landesverbandes vertreten.
Eine eindeutige, aufsteigende, demokratische Hirarchie ist erkennbar und nicht nur bewiesen, sondern auch gewollt. Ein Gremium, (sei es Gebiet, Bezirk oder Kreis) wählt stets seinen Vorsitzenden selbst, da es der Souverän dieser Ebene ist. Das war bereits Grundlage in der ersten Gebietsordnung aus den Neunzigern
Hilfsweise kann man die Ordnung für Gebiete, Bezirke und Kreise heranziehen, in der eindeutig nachzulesen ist:
Der Giebiestvorstand besteht aus:
- dem Gebietsvorsitzenden (geborenes Mitglied)
- dem stellv. Gebietsvorsitzenden
- den Bezirksvorsitzenden des Gebietes (als geborene Mitglieder)
Aus dieser Formulierung ist m. E. klar zu erkennen, dass die Bezirksvorsitzenden ALS geborene Mitglied dem Gebietsvorstand angehören und der Gebietsvorsitzende erst zu einem geborenen Mitglied wird.
Gem. Landesverbandssatzung wird nunmehr auf Wahlvorschlag des jeweiligen Gebietes der jeweilige Gebietsvorsitzende der Mitgliederversammlung als Kanditat für den „Vizepräsidenten“ im Präsidium vorgeschlagen.
So und nicht anders wird überigens im Gebiet Mitte gewählt!
Demokratisch abgerundet nachvollziehbar und auch gewollt. Denn das Präsidium des Landesverbandes bzw. dessen Mitglieder werden von ALLEN Mitgliedern des Landesverbandes gewählt und das ist gut so!
Unbestritten ist wohl die Tatsache, dass gem. Protokoll der letzten Landesverbandsmitgliederversammlung am 21.11.2021 gem. TOP 12 und TOP 13 (siehe RSB Journal 1. Ausgabe S. 27) die amtierende Vizepräsidentin Süd aus dem Präsidium ausgeschieden ist. Interessant ist hier die Formulierung zu lesen:
Zitat: „…die Wahl des/der Vizepräsident/in Süd zeitlich bis zur Neuwahl des Gebietsvorstandes zu begrenzen…“
Ein weiteres Indiz das meine Einlassung bestätigt. Der/die Vizepräsident/in ist im jeweiligen Gebiet zu wählen. Dort erhält er/sie aber nicht den Titel „Vize“, sondern nur den Titel Vorsitzende/r.
Unter welchen Umständen der Titel „Vize“ vergeben habe ich ober beschrieben.
Damit sollte das Dilemma jedoch noch nicht beendet sein!
Denn trotz der Wahlen ist der Süden „kopflos“!
Der gewählte Vertreter J. Treppmann wird/würde zum „Wahlvorschlag“ dekradiert. Somit hat/hätte das Gebiet Süd keinen Gebietsvorsitzenden.
Einen Kandidaten für die Position "Stellvertretender Gebietsvorsitzender" konnte leider nicht gefunden werden.
Die gewählte Geschäftsführerin ist nach knapp 24 Std. ihrer Neuwahl bereits wieder zurückgetreten!
Verbleiben die vier Bezirksvorsitzenden und die Sport- Liga- und Jugendleiter.
Die „Kopflosigkeit“ gipfelt darin, dass gem. Satzung und Ordnung niemand die Vertretung der Vereine Süd gegenüber den Sportbünden, dem Landessportbund sowie den Fachverbänden Sportschießen und der ARGE Süd wahrnehmen kann.
Aber zum Glück gibt es ja die Fachverbände Sportschießen, die zumindest die 230 Vereine mit knapp 22.000 Mitgliedern im Süden gem. Mitgliedsstatus RSB im SBR ff. vertreten – außer natürlich gegenüber der ARGE.
Nun liebe Leser wisst ihr weshalb ich ich zu Beginn das Lukasevangelium bemühen musste.
Résumé:
Die Satzung und Ordnung in jahrelanger akribischer Schwerstarbeit stundenlang beraten, erstellt, vom Präsidium verworfen, wieder neu beraten, erstellt und wieder verworfen, lassen noch immer einen zu großen Interpretationsspielraum zu. Klarheit und Eindeutigkeit lassen an vielen Stellen zu wünschen übrig. Viele Köche verderben den Brei!
Was letzlich dazu führt, dass ein jeder der es möchte, das herausliest was er herauslesen möchte.
Selbstkritisch möchte ich im übrigen anmerken, das ich Letzterem vielleicht auch erlegen bin.
Sollte dies der Fall sein muss ich mein Demokratieverständnis und die zugrunde gelegte Logik überdenken. Der geneigte Leser möge mir verzeihen.
Vielen Dank Euch allen die diesen Vortrag bis zum Ende gelesen haben!