Beiträge von Grumpy

    So,

    hier ein Imagevideo der DSU, das vor 13 Jahren veröffentlicht wurde

    https://youtu.be/9HDOfaY7ZQE?si=zaYWkXztumX7KPAD

    Hier das erwähnte Video vom Western Camp

    https://youtu.be/FyRrbG1pBr4?si=M2EYFbWOzHLwipaP

    Hier hat der BDMP einige Disziplinvideos bereitgestellt

    https://www.bdmp.de/sport/videos/

    Hier noch ein guter youtube Kanal, in dem viele Disziplinen des BDMP sehr detailliert gezeigt und erklärt werden, auch einiges an Infos aus dem Verband selber finden sich dort.

    http://www.youtube.com/@BDMPInfo

    Warum haben sich verschiedene Verbände gegründet wenn man weiterhin zusammen bleiben will?

    Und was hat's gebracht?

    Weder Hüte noch Stiefel wurden mehr verkauft?

    Du bist schon ein ziemlicher Stinkstiefel und Pessimist oder hast Du einfach nur ein Problem mit mir?

    Was haben denn die bisherigen Maßnahmen Eurer Vereine und Verbände gebracht? Sind wir auch nur im Ansatz durch die Maßnahmen in ein besseres, mediales Licht gerückt worden oder haben irgendwie vor der Politik ein besseres Standing?

    Es gab da mal einen Imagefilm zu Thema CASE beim Western Camp Verden oder so.

    Finde ihn aktuell nicht. aber der wurde seinerzeit von einer Produktionsfirma gemacht und war sehr gut gemacht. Ich suche nachher einmal etwas intensiver danach.

    Gerade wegen den Ressentiments sollten die Bundesverbände das Thema aufgreifen, nicht die Landesverbände oder Vereine, meiner Meinung nach

    Ich frage mich, warum können die Bundesverbände, also DSB, BDS, BDMP, DSU und was es da nich an Verbänden gibt, zusammentun und einen Imagefilm über den Schießsport machen?

    Das würde für jeden Verband die individuellen Kosten senken und den Schießsport in seine ganzen Breite darstellen.

    Imagefilme von einzelnen Landesverbänden werden leider nur genau dafür, den Landesverband, aber weniger den Sport an sich.

    Nette Präsentation, mir fehlt allerdings die breite Facette des Schießsportes.

    In der vorletzten Folie eine Glock abzubilden ist ganz nett und der griffige mit der Vollauto witzig, aber unser Sport hat einfach viel mehr anzubieten, als Luftpistole, Luftgewehr und Olympia. Das hätte meiner Meinung nach durchaus Erwähnung finden können, auch wenn man nicht selber dynamisch oder mit modernen Waffentypen unterwegs ist.

    Dennoch eine nette Präsentation und gute Aufklärungsarbeit. Danke dafür.

    Bekomme ich als Sportschütze eine zweite Kurzwaffe mit gleichem Kaliber auf einer grünen WBK eingetragen?

    Hintergrund: Ich besitze bereits eine .22 Sportpistole für freihand. Mir wurde nun eine weitere .22 Sportpistole günstig angeboten. Diese würde ich gerne für die Diziplin "25m aufgelegt" modifizieren (Griff, Gewichte etc.) und damit Meisterschaften schießen. Meine bereits vorhandene SpoPi eignet sich aufgrund eines Griffmagazines nicht für das Aufgelegtschießen. Mit einer Vereinswaffe wurde ich letztes Jahr dritter bei der Landesmeisterschaft. Meine Waffenbehörde sitzt in NRW.

    Besteht eine Chance diese zweite Waffe eingetragen zu bekommen? Wie sollte ich vorgehen?

    Grundlage für jede Waffe istdas Bedürfnis.Dieses ergibt sich aus der jeweiligen Sportordnung.

    Wenn Du also eine Disziplin in der SpoO findest, auf die Du eine weitere Waffe in gleichem Kaliber beantragen kannst und für die Du deine bereits vorhandenen nihct verwende kannst, sollte es mein Probem sein. Ich habe auch vier Kurze im Kaliber 9mm Luger und zwei im Kaliber .22lr.


    Achso, ich bin aber nicht im DSB, habe aber auch schon. Gehört, dass es da gehen soll

    Ja, am 31.10 ist es in Kraft getreten, in seiner vollen Blüte.

    In verschiedenen Bundesländern kam es nun wie es kommen musste, dass sie aktuell keine Zuverlässigkeitprüfungen durchführen können, da die Schnittstellen zu den drei neu abzufragendenen Behörden noch nicht vorhanden sind.

    Soweit mir bekannt, Baden Würtemberb und NRW haben in erster Linie den Betrieb eingestellt.

    Andere Bundesländer machen wohl normal weiter und fragen bis zum Vorhandensein der Schnittstellen, nur die bisherigen Behörden ab.

    Also bei der aktuellen Gesetzesnovelle gibt es aus meiner Sicht unterschiedliche Punkte, die zu betrachten sind.

    Wir haben zum einen die Teile, die mit den Taten in Solingen und Mannheim nichts zu tun haben:

    - Abfrage weiterer Behörden bei der Zuverlässigkeitsabfrage
    Dieses Thema ist sehr stark abhängig von der jeweiligen Behörde. Es gibt Bundesländer, da dauern die Abfragen Wochen bis hin zu Monaten, dass selbst die SB`s anraten eine Untätigkeitsklage anzustrengen. Nun sollen weitere, meist nicht digital angebundene Behörden abgefragt werden, die den Prozess erneut verlängern und damit der Antragsteller länger auf seine Erlaubnis oder Eintragung warten muss.

    Dieser Punkt wird die Innere Sicherheit nicht wirklich erhöhen, hat allerdings das Potential dazu, neue WBK Antragsteller zu vergrämen. Egal ob es um eine KK-Matchbüchse, eine SpoPi und eine GK Waffe geht. Vollkommen egal.

    - Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme der Waffen
    Ich bin hier kein Jurist, da wird Carcano deutlich fundierter etwas zu sagen können. Aber je nach Behörde und deren internen Anweisungen, kann das für Waffenbesitzer echt schlecht werden, wenn die Sachbearbeiter einer Waffenbehörde aufgrund eines reinen Verdachtes hin entweder einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erwirken (davor habe ich deutlich weniger Angst) oder eben Gefahr im Vollzug anmelden und die Bude zu Hause auf links gedreht und erst einmal alle Waffen und Erlaubnisdokumente für eine Zeit von bis zu 6 Monaten beschlagnahmen und mitnehmen können.
    Hier können unglückliche Kommentare in den sozialen Medien, wie z.B. in einem Forum wie diesem, ausreichen, um den Prozess anzustoßen und dann fängt der lange Prozess an, sein Eigentum wieder zurückzubekommen oder eben nicht mehr.
    Die meisten Behörden, davon gehe ich einmal aus, werden dieses Spiel eher nicht spielen, da sie sehr vernünftig sind, aber es wird einige Behörden geben, welche die Anweisung von Oben erhalten werden, das Internet nach verwertbaren Informationen zu durchsuchen und damit die Anzahl Waffenbesitzer zu reduzieren.

    - Umgangssprachlich das Messerverbot
    Das hier ist eine sehr weitreichende Verschärfung des WaffG. Hier geht es nicht nur um Menschen, die der Meinung sind, jeden Tag ein Taschenmesser o.ä. mit sich Führen zu müssen. Hier geht es um nahezu jeden Menschen.

    Ein Radfahrer, der ein Leatherman Multitool mit Klinge(n) dabei hat und unbemerkt/unwissend in eine Waffenverbotszone gerät, durch einen sonstigen Verbotsbereich kommt wie ein Bahnhofsvorplatz, o.ä. und von der Polizei verdachtsunabhängig durchsucht wird und das Leatherman aus deren Sicht zugriffsbereit geführt wird.

    Hier wird nicht mehr zwischen Messern/Waffen nach § 1 WaffG unterschieden, sondern es sind pauschal alle Messer gemeint, ohne einer Längenbegrenzung der Klinge. Egal ob ein Kampfmesser, Einhandmesser, Multitool, Küchenmesser, Brotmesser, Frühstücksmesser, Schweizer Taschenmesser, vollkommen egal. Es darf keins mehr in den Verbotsbereichen zugriffsbereit geführt werden. Auch im öffentlichen Fernverkehr, also der Bahn dürfen sie nicht mitgeführt werden.

    Bei diesem Teil des Gesetzes wird es viele Menschen treffen, die gar nichts von der ganzen Sache wissen oder nicht begriffen haben, wie weitreichend das alles ist. Wie viele ältere Menschen haben seit Kindesalter schon ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche. Zum Apfelschälen, Fingernagelfeilen oder was auch immer. Die wissen und verstehen nicht, was da auf sie zukommen wird, warum sie auf einmal gegen das WaffG verstoßen und auf einmal ihre waffenrechtliche Erlaubnis verlieren, sollten sie zufällig Waffenbesitzer sein.

    Hier geht es nicht darum, und alleine diese Aussage finde ich dreist und unverschämt, dass es in der heutigen Zeit keinen Grund gibt, ein Messer immer mit sich führen zu müssen, wie es einige Politiker geäußert haben, oder ob jemand der Meinung ist er brauche kein Taschenmesser bei sich zu haben.

    Hier geht es eher um die Übergriffigkeit einer Gesetzgebung, die schlichtweg nicht dazu geeignet ist, die Probleme zu lösen.

    Und Nein, nicht wir müssen Beispiele anführen, wie das Problem zu Lösen ist, sondern ein Gesetz muss dazu geeignet sein den Zweck zu erfüllen. Hier geht es aber insbesondere Nancy Faeser nur darum, ihren Willen zu erhalten, damit sie stolz sagen kann:

    "Seht her, ich habe das WaffG verschärft!"

    Carmen Wegge von der SPD sagte gegenüber dem VDB in einem Verbändegespräch, dass z.B. Springmesser nicht deliktrelevant sind, sie aber froh ist, dass sie nun verboten werden.

    Bedeutet, es ist ihr vollkommen egal, dass Tausende Menschen von dem Umgangsverbot betroffen sein werden, Hauptsache es wird etwas verboten. Und wir sprechen nicht von einem Führverbot, sondern einem Umgangsverbot, was bedeutet, dass die bisherige Klingenbegrenzung bei Springmessern entfällt und alle perse verboten sein werden.

    Das kommt auch einer Enteignung gleich.

    Der nächste Aspekt ist, durch die in den letzten Novellen eingebrachte Ermächtigung des BMI, ist der Bundesrat bei den Verschärfungen des WaffG nicht mehr Zustimmungspflichtig. Das hat zur Folge, dass der Bundesrat hier nicht mehr über die Änderungen abstimmen muss. Ihr erinnert Euch, gegen teile der Asyl- und Migrationspolitik des Sicherheitspaketes wurde Einspruch erhoben und wurden nicht zugestimmt. Das WaffG ist einfach durchgewunken worden, ohne Zustimmung des Bundesrates.

    Auch wurden die Verbände nicht angehört. In der Expertenrunde des Innenausschusses haben mehrheitlich alle Sachverständigen attestiert, dass der Artikel 5, also die Änderungen im WaffG beim Sicherheitspaket, weder dazu geeignet sind, die Innere Sicherheit zu erhöhen, noch sind sie dazu geeignet die adressierten Probleme zu Lösen.

    Das hat aber die Regierungsseite nicht interessiert.


    Achso, einen hatte ich vergessen, ist aber eher eine unwichtige Änderung.

    Die Waffenbehörden sollen die Möglichkeit bekommen, wenn Annahmen die Tatasache Rechtfertigen, entweder mit einem richterlichen Beschluss oder wenn die Gefahr im Verzug anmelden, die Bude der LWB auf links zu drehen, die Waffen für eine Dauer von bis 6 Monate einziehen können, bis der Sachverhalt geklärt ist.


    Den genauen Zusammenhang habe ich nicht mehr 100% im Kopf, Carcano müsste das aber vermutlich besser erklären und bewerten können.

    Die Verbände, alle Verbände, sehen hier die Möglichkeit der Willkür durch die Behörden.