Beiträge von Grumpy


    In beiden Fällen darf nur eine Auflage verstellbar sein. Damit sollte auch bei ZG3 diese zulässig sein.

    Zitat

    Anschlagart Liegend aufgelegt. Die Waffe darf vor dem Abzugsbügel auf einer Länge von 150 mm unterstützt werden. Eine seitliche Anlage des Vorderschaftes und ein Anschlag in Schussrichtung sind zulässig. Die Auflage muss mit Sand gefüllt sein und muss sich min. 2 mm eindrücken lassen. Spezielle Führungen z.B. mit Lagern oder Formschienen sind nicht zugelassen.

    Die Waffe muss nach hinten unbegrenzt bewegt werden können und sich nach oben frei herausnehmen lassen. Maximaler Kraftaufwand ist das Gewicht der Waffe, wenn diese hinten am Schaft aufliegt. Die Verwendung eines handelsüblichen Ein-, Zwei- oder Mehrbeines ist zulässig. Eine Auflage am Hinterschaft ist zulässig. Sie darf nur aus einem mit Sand gefüllten Ohrensack bestehen und die Bewegung nach hinten nicht begrenzen. Beide Auflagen dürfen nicht miteinander verbunden sein. Es darf nur eine Auflage verstellbar sein.

    Sehe es wie Murmelchen , da bleibst einiges übrig, von Schießkleidung über Taschen, Futterale, Optiken zum freien Zubehör wie Schäfte, Anbauteile, etc.

    Einfach deutlich formulieren dass das Anbieten von Waffen, einschließlich freien Waffen und waffenrelevanten Teilen nicht erlaubt ist.

    Ich kann da nur den Vergleich zu (sorry) Waffen-Online ziehen. Da sehe immer wieder, dass freie Teile zum Verkauf angeboten werden. Magazine, für das dynamische Schießen Holster, Koppeln, Magazintaschen, Gewehrkoffer, Pistolenkoffer, Zielfernrohre, Diopter, usw., usf.

    Warum brauchte eGun einen Par.-21-Erlaubnisinhaber und die Zeitschriften hingegen nicht? E-ben.

    Carcano

    Frag doch die Betreiber von WO. Dort wurde wegen dem Wegfall des Erlaubnisinhabers, ich glaube es war RSS, der Suche/Biete Bereich eingeschränkt, bis ein neuer Erlaubnisinhaber gefunden wurde. Ich, glaube ich Horner geworden.


    Aber, wenn Du der fachkundigen Meinung bist, dass eine Waffenhandelserlaubnis nicht erforderlich ist, dann steht dem Betreiber dieses Forums ja nichts im Weg, ab sofort ein Suche/Biete Unterforum anzulegen und zu erlauben auch EWB Waffen und Teile anbieten zu lassen.


    Mir ist es letztlich egal. Ist am Ende nicht mein Hintern, der riskiert wird.


    Aber auch kann mich auch irren…..🥸

    Sobald waffenrechtlich relevatnte Teile angeboten werden, auch wenn der Forenbetreiber nicht der Anbietende ist, ist eine Waffenhandelserlaubjis erforderlich.

    Ist in anderen Foren auch so. Es genügt allerdings, wenn ein Mitglied im Forum diese hat und sixh quasi zur Verfügung stellt.

    Wenn es also hier einen Waffenhändler oder Büchsenmacher gibt, der dazu bereit wäre, dann dürfen auch waffenrechtlich relevante Teile angeboten werden.

    Ansonsten, für freie Teile und Zubehör braucht es die Erlaubnis nicht.

    Das hier habe ich auf meiner Sabatti River G2 in .223 und bin zufrieden damit


    https://eu.discoveryopt.com/de/products/di…z-optics-scopes

    Gibt es in Eurem Verein eine Gebührenordnung, worin so etwas geregelt wird?

    Wenn Nein, ist alles was der Verein beisteuert, good will.

    Damit unser Sport positiv dargestellt wird.

    Damit Nachwuchs in die Vereine kommt.

    Ist das nicht naheliegend?

    Naja, dasVideo ist 6 Jahre alt. was soll der DSB da machen?


    Damit Nachwuchs in die Vereine kommt und unser Sport positiv dargestellt wird, sorry, dafür sind die Vereine und deren Mitglieder zuständig, denn die sind es, die in den Gemeinden und Städten vor Ort sind.

    Der oder die Verbände können da maximal unterstützen, aber nach außen müssen die Vereine sich schon selber positiv darstellen und da wäre es schon von Vorteil wenn sich alle Vereine überhaupt nach außendarstellenund zeigen würden, anstelle sich zu verstecken.

    Gib das Ding einem Büchsenmacher zur Überprüfung.

    Die M150 ist ja nicht gerade das neuste Modell auf der Welt, da kann schon Materialermüdung oder Verschleiß vorhanden sein.

    Tja, die Augen wollen wohl nicht mehr ganz so, wie ich das möchte, jedenfalls dann, wenn ich mein Schießerlebnis von gestern als Referenz nehme.

    Ich bin jetzt seit 4 Jahren ein Bedarfsbrillenträger, also eigentlich nur zum Lesen und für die Arbeit habe ich dann irgendwann auch eine Gleitsichtbrille bekommen. Eine ganze Weile konnte ich sowohl LP als auch LG ohne Brille schießen, im letzten Jahr bin ich aber schon so ein wenig dazu übergegangen, meine Lesebrille auch für die LP Wettkämpfe zu nutzen. Das klappt auch eigentlich noch ganz ordentlich.

    Bisher konnte ich auch noch ganz gut LG ohne Brille schießen, gestern habe ich aber zum ersten Mal das Erlebnis gehabt, dass ich dann doch größere Herausforderungen damit gehabt habe, das Ziel zu fokussieren. Das ging dann so leidlich mit der Lesebrille, die verrutscht natürlich ständig und das sorgt dann für ständige Unruhe.

    Ich sehe, dass es verschiedene Größen bei den Gläsern gibt, aber sehe ich das da einigermaßen richtig, dass ich, theroretisch, mit einer Brille mit Wechselglas für beide Disziplinen vernünftig arbeiten könnte?

    Oder macht das eventuell Sinn, für das Gewehr ein Schießglas vor das Diopter zu setzen? Hat da jemand Erfahrung und könnte das eine Alternative sein?

    Oder könnte ein Adlerauge hier schon helfen? Fragen über Fragen... :/

    Also ich würde hier einen fachkundigen Optiker aufsuchen, der etwas von der Materie und den Problemen der Sportschützen auskennt.


    Müller-Manching ist die wohl bekannteste.
    In Hessen wäre das Optik Haltmeier in Butzbach. Er ist selber aktiver Sportschütze im DSB und BDMP, vertreibt Brillensysteme von Knobloch, Champion wie auch Müller-Manching. Es ist auch kein Problem das Sportgerät mit in den Laden zu bringen, 7m alles korrekt ausmessen zu können.

    Die realitätsferne Symbolpolitik der mittlerweile abgestellten „Ampelpolitik“ sorgt scheinbar nach nur wenigen Wochen „Sicherheitspaket“ für allergrößte Unsicherheit in den Behörden, deren Situation von der obersten Leitung beim „Schnell-Schuss-Gesetz“ ja wohl auch gar nicht berücksichtigt wurde.


    https://www.landkreis-stade.de/portal/meldung…ubrik=901000006

    Diesen Offenbarungseid haben die Behörden bereits wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes geleistet.