Alles anzeigenEs geht aber gerade um eine NICHT richterlich angeordnete Durchsuchung, sondern eine, die vom Sachbearbeiter angeordnet wurde, wegen "Gefahr im Verzug".
Und ja, natürlich wissen die, welche WBKs Du hast.
Aber wenn sie nur Waffen und Munition mitnehmen, Dir aber die WBKs lassen, spazierst Du zum nächsten Waffenhändler und und kaufst bis zu 2 Waffen, obwohl der Rest beschlagnahmt wurde.
Entweder weil zufällig ein Voreintrag offen ist, viel wahrscheinlicher aber, weil noch Luft bis zur Deckelung der gelben WBK ist.
Deswegen werden die WBKs gesucht und mitgenommen.
Und das, obwohl im Extremfall kein Richter unterschrieben hat, und nur ein Sachbearbeiter Gefahr im Verzug festgestellt hat, weil er irgendwelche "Fakten" erkannt hat.
Naja, warum schreiben sie dann nicht „waffenrechtliche Dokumente“?
Urkunden kann alles mögliche sein, um einen Grund zu haben die Bude weiter auf links zu drehen, als erforderlich.
Mitgliedsdokumente von Vereinen, Bankdokumente, sonstiger Schriftverkehr….alles was evtl. z.B. auf einer Mitgliedschaft in einer fragwürdigen Institution hindeuten könnte.