Beiträge von Miraculix

    Sie brauchen ja nicht mitzumachen. Oder einfach besser trainieren, dann schlägt man auch sitzende.
    Man ist halt nicht immer bei „ wünsch dir was“ sondern halt bei „so ist es“

    Wenn es vorher bekannt wäre, kann man es sich überlegen, ob man mitmacht. Sie haben im Nachhinein gesagt, dass sie in dem Fall beim nächsten Mal nicht mehr dabei sein würden. Mich ärgert das in der Auflage-Liga auch, wenn ich gegen sitzende Schützen antreten muss. Wozu die Klasseneinteilungen, wenn man sich dann doch nicht daran hält? Wir haben im Kreis einen Schützen (Herren IV/Sen III), der aufgrund einer Schwerbehinderung einen Hocker als Hilfsmittel eingetragen hat. Er schießt damit "sitzend freihändig" und zwar bei Herren IV gemeinsam mit stehenden Schützen und nicht etwa in der Para-Klasse. Laut Verband völlig in Ordnung. So gesehen bräuchten wir im Schießsport eigentlich auch keine Trennung von Frauen und Männern. Anders als z. B. beim Boxen oder Ringen, in der Leichtathletik oder beim Schwimmen, sind Frauen im Schießsport körperlich nicht gegenüber Männern benachteiligt.

    So geht Bürokratie abbau. Den verspricht man uns schon Jahrzente. Warte ab bis unsere auf die Idee kommen……..

    Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben, haben die bei uns schon jetzt nicht genug Leute, um den regelmäßigen Überprüfungen von Bedürfnis und ordnungsgemäßer Aufbewahrung der Sportgeräte nachzukommen. Teilweise haben sie noch nichtmal ausreichende Kenntnisse. Von einem Kameraden wurde als Nachweis für das weiter bestehende Bedürfnis u. a. sein Schießbuch verlangt, obgleich er weit länger als zehn Jahre einem Schützenverein angehört und dieser Nachweis gemäß WaffG somit eigentlich ausreichend ist. Wie ich von einem Kameraden hörte, wurden die Mitarbeiter einer Waffenbehörde in unserer Region nach eigener Aussage einfach in den Job "hineingeschubst" und haben lobenswerter Weise dann selbst erstmal freiwillig eine Sachkundeprüfung abgelegt, damit sie wenigstens genauso viel Ahnung haben wie diejenigen, die sie kontrollieren sollen. Ob das aber überall so ist?

    Volle Zustimmung!

    Man wird in Zukunft, auch bei Auflage, noch mehr Tode sterben.

    Bei uns sind die Auflageligen des Landesverbandes ab Seniorenklasse ausgeschrieben. Mannschaften mit den jüngeren Senioren freuen sich auch, wenn sie gegen die lebenserfahreneren Senioren antreten, die auf Hockern schießen dürfen.

    Das soll jetzt nicht heißen, dass Hockerschützen generell höhere Ergebnisse schießen und stehende Auflageschützen diese nicht toppen können. Aber übern Daumen kann man sagen, für die durchschnittlichen Schützen macht es nicht nur das Schießen im hohen Alter wieder möglich, bzw. erleichtert dieses, sie schießen mit dem gleichen Aufwand auch bessere Ergebnisse.

    Nachteiliger finde ich schon die von scherge angemerkte Tatsache, dass in den Auflage-Ligen auch bei uns sitzende gegen stehende Schützen antreten, die aufgrund ihrer Altersklasse noch gar nicht im Sitzen schießen dürfen. Vergleicht man bei uns die Ergebnisse der Landesmeisterschaften von Senioren II und Senioren III, so fallen diese bei den älteren Senioren, die sitzend schießen dürfen, im Schnitt schon deutlich höher aus. Letztes oder vorletztes Jahr wurden bei einem Pokalwettkampf in einem anderen Verband mangels Beteiligung die Damenaltersklassen in der Wertung zusammengeführt. Dies hatte zu großem Unmut bei den jüngeren Damen geführt, die gegen sitzende Sportlerinnen schießen mussten.

    Moin, auch bei uns im Landesverband (Thüringen) ist das Auflageschießen ab Herren bzw. Damen I bis zur Landesmeisterschaft möglich. Selbstverständlich dürfen in dieser Altersklasse noch keine Adleraugen verwendet werden, sondern SpO-gemäß erst ab Herren/Damen II. Diese beiden Altersklassen schießen getrennte Wettkämpfe, insofern besteht also keine Benachteiligung für die Herren/Damen I. Ob man dann in der Altersklasse Herren/Damen II ein Adlerauge verwendet oder nicht, ist freigestellt, also ähnlich wie bei KK-Auflage die Wahl zwischen ZFR oder Diopter besteht. Soweit ich mich erinnere, hat der DSB wohl über mehrere Jahre rückwirkend die mit Diopter und ZFR erzielten Ergebnisse miteinander verglichen und ist zu dem Schluss gekommen, dass es keine Unterschiede gab. Meiner Erinnerung nach wurden als weitere Argumente für die Einführung der Wahlfreiheit damals angeführt, dass man die Anzahl der Disziplinen an die der Pistolenschützen angleichen wollte und hat somit die reinen ZFR-Disziplinen gestrichen und es sollte wohl angeblich auch dem Nachwuchs durch die Verwendung des ZFR das KK-Schießen "schmackhafter" gemacht werden, was ich übrigens nicht nachvollziehen konnte.

    Was die Verwendung des Adlerauges betrifft: Ich schieße in den Altersklassen Herren IV bzw. Senioren II. Während ich bei Auflage inzwischen auch ein 0,3-Adlerauge verwende, schieße ich Freihand ohne, weil ich das LG mit entsprechend großem Korn so einfach ruhiger halten kann. KK-Auflage bevorzuge ich seit letzter Saison das Zielfernrohr, weil ich das Ziel damit einfach besser sehen kann, kenne aber viele Diopter-Schützen, die z. T. sogar bessere Ergebnisse erreichen. In einigen landesinternen Wettkämpfen ist Diopter auch weiterhin vorgeschieben.

    Bedingte Zustimmung.

    Dann muss aber auch gleichzeitig die Vererbung von Waffen neu geregelt werden - ansonsten droht Enteignung. Zur Zeit kann man Waffen nur von Toten auf Erben-WBK bekommen. Und zwischen "nicht mehr fit" und "unter der Erde" können viele Jahre liegen!

    Nicht zwangsläufig. Falls die gesundheitliche Eignung tatsächlich nicht mehr gegeben sein sollte, könnten etwa Fristen vorgeben werden, innerhalb der die Waffen an andere Erwerbsberechtigte veräußert, abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden können, ähnlich wie bei der Inbesitznahme beim Tod eines Waffenbesitzers durch die Erben oder durch einen Finder (§ 37c WaffG). Keine Ahnung, ob die Regelungen dort in Südtirol so etwas vorsehen oder welche Bestimmungen in dem Fall gelten. Offenbar wurden aber vor dem Widerruf der Erlaubnisse noch Mahnungen verschickt. Die Betroffenen hatten somit wohl die Gelegenheit, ein Attest nachzureichen, falls es nur "verschusselt" wurde. Ich kenne übrigens einige ältere Schützenbrüder jenseits der 80, die ihre erlaubnispflichtigen Waffen mit Rücksicht auf ihre nicht erwerbsberechtigten Ehegatten bei Zeiten veräußert haben, damit es bei ihrem Ableben keine Probleme gibt.

    Wenn dort in regelmäßigen Zeitabständen ein ärztliches Attest als Bedingung für die Verlängerung der WBK verlangt und dem nicht nachgekommen wird, halte ich es nicht für eine "Spinnerei", die Waffen zu entziehen oder zumindest mal nachzuprüfen, was los ist. Die Hinzuziehung des Spezialkommandos der Polizei kann ich als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Vollzugsbeamten auch nachvollziehen oder sollen sich die Polizeibeamten bei der Durchsetzung des Waffengesetzes der Gefahr aussetzen, beschossen zu werden? Klar ist die reflexartige Forderung nach Verschärfung des WaffG bei uns nach jedem "Vorfall" fragwürdig, aber im geschilderten Fall wird nur versucht, geltendes Recht durchzusetzen. Eine gesundheitliche Überprüfung in Zeitabständen finde ich gar nicht mal so sinnlos. Immerhin könnte man auf diese Weise zumindest einige körperlich und geistig ungeeignete bzw. nicht mehr geeignete Waffenbesitzer identifizieren. Wenn ich "fit" bin, dürfte es doch kein Problem sein, ein entsprechendes Attest zu bekommen, wie auch in einem der Kommentare angemerkt.

    Moin, im Teil 9, Regel 9.7 wird hinsichtlich der zulässigen Abmessungen, Beschreibungen sowie Optiken und Visierungen auf Teil 1 (Gewehr) verwiesen. Mithin gilt auch Regel 1.5.1 und Adleraugen dürfen erst ab der Altersklasse Herren II verwendet werden. Ob und wie das bei Euch kontrolliert wird ist eine andere Frage... Wenn du die Altersklasse erreicht hast, darfst Du gem. Regel 0.5.3.1 auch nur eine Vergrößerung verwenden, entweder im Korntunnel oder im Diopter. Insofern ist die von Dir verwendete Gehmann 0.0-Optik ohne Vergrößerung dann sinnvoll, weil sie Dir die Nutzung des Adlerauges gestattet.

    Gruß
    André

    Hast Du mal einen Tipp, wo ich das in der SpO nachlesen kann?

    Es geht übrigens um Auflageschießen, falls das eine Rolle spielt.

    Gruß, Rainer

    Hallo Rainer, als Ergänzung zu Ronny: Du findest die entsprechenden Regeln in der aktuellen DSB-SO unter 0.5.3.1 (Zielhilfsmittel) und 1.5.1 (Visierung). Für KK-Auflage könntest Du alternativ zu Irisblende, Diopter und Korn auch auf Zielfernrohr bis 12x umsteigen. Komme selbst inzwischen damit besser klar.

    Gruß, André

    Jetzt hat ihm ein Kampfrichter gesagt, er muß das nächste Mal zur Waffenkontrolle diese Stange, die vorne herausschaut absägen, wenn er schiessen will. Ich weiss, das das Quatsch ist, aber weiss Jemand, ob es irgendwo was zu lesen gibt, das mein Freund diese Stange, nicht abschneiden muß?

    Hallo Onkel Peter,
    in der DSB-SO ist im Auflageteil 9, Seite 11 lediglich vorgeschrieben, dass die Länge der Auflage von der Vorderkante bis zur Fingerrille des kleinen FIngers parallel zur Laufachse gemessen max. 40 mm betragen darf. Die erwähnte Stange ist nicht teil der Auflage und spielt meiner Ansicht nach daher überhaupt keine Rolle. Was für einen Vorteil sollte sie dem Schützen denn auch bringen ?

    Hatte dort 2019 mal Schwierigkeiten mit einer Bestellung, die nach 10 Wochen Wartezeit immer noch nicht abgewickelt war, trotz mehrfacher Nachfragen. Habe dann fast den gesamten Auftrag storniert. Nach zuvor kompetenter Beratung zu Schießbekleidung, gab es dann aber erhebliche Schwierigkeiten bei der Erstattung des Kaufpreises, mit z. T. sehr unfreundlichen und unverschämten telefonischen Auseinandersetzungen mit dem Junior-Chef. Ganz anders hingegen der Senior-Chef. Nach vernünftigem Gespräch erfolgte dann endlich zügig die Erstattung. Obgleich skeptisch geworden, habe ich dann 2020 nochmal einige Kleinteile und 2023 zwei Super-Gewehrtaschen (Eigenmarke) ohne Probleme bestellt. Offenbar hatte der Händler mehrfach Probleme bei der eigenen Belieferung. Wohl deshalb weisen sie nun ausdrücklich darauf hin, dass die im Shop angegebenen Lieferzeiten gegenstandslos sind.

    Der Dress Code der ISSF verbietet in Regel 6.22.3.1 für Wettkämpfe und Siegerehrungen u. a. das Tragen von Blue Jeans, Flecktarnkleidung, Shorts, ärmellosen T-Shirts und weiteren Kleidungsstücken. Findet man im Technical Rules Book der ISSF 2023.
    https://www.issf-sports.org/theissf/rules_…ical_rules.ashx.

    Ich schieße gewöhnlich auch in Blue Jeans. Bin allerdings Gewehrschütze. Schieße Freihand und Auflage zwar mit Schießjacke, habe aber keine Schießhose. Jeans geben auch einen gewissen Halt. Habe 2019 aus "Spaß an der Freud" und weil es in der Nähe war die ISSF World Masters mitgeschossen. Da ISSF-Regeln galten, musste ich von Jeans auf Trainingshose umsteigen. War natürlich "wackeliger", aber da ich mich zuvor nach den Bekleidungsregeln erkundigt hatte, konnte ich entsprechend trainieren. Die meisten Teilnehmer hatten ohnehin nicht das Problem, da sie als "Profis" in "Vollzeug" angetreten waren.

    Möchte auch noch etwas dazu beitragen. Ich besitze exakt das gleiche Gewehr, allerdings zusätzlich zur Auflageschiene auch die Handstütze für Freihand. Verwende ich derzeit an meiner Suhler 150-1 zum KK-Freihandschießen. Das Auflagegewehr ist in der Tat recht vorderlastig. Anstatt den Aluschaft zu kürzen, könnte man einfach das Mündungsgewicht bzw. die Korntunnelerhöhung, auf dem der Korntunnel sitzt, entfernen und den Korntunnel direkt auf dem Laufmantel montieren. Allerdings müsste man dann hinten auch die Visierlinienerhöhung entfernen oder unter dem Korntunnel eine anbauen. Dann könnte man mit flexiblen Gewichten das LG ausbalancieren.

    Habe das bei einer FWB 601, die über das gleiche Mündungsgewicht/Korntunnelerhöhung, so gehandhabt zum Freihandschießen. Liegt so wesentlich angenehmer in der Hand.

    Direkt aus der Startkarten zur Bezirkmeisterschaft kopiert:

    Bei evtl. Startzeitüberschneidungen müssen Sie sich selbst entscheiden, welchen Wettbewerb Sie bestreiten wollen.

    Ist bei uns für Landeswettkämpfe in den allgemeinen Bestimmungen auch so festgelegt: "Sollten sich Teilnehmer für mehrere Wettbewerbe entscheiden, legen sie selbst fest, an welchen sie sich bei möglichen Zeitüberschneidungen beteiligen wollen." Kommt aber glaube ich nicht so oft vor, weil man bei den Standbelegungen schon darauf achtet, diese Überschneidungen zu vermeiden. Es werden meist verschiedene Zeitfenster für eine Disziplin ausgeschrieben, insbesondere für die stark frequentierten.

    Grüße nach Elxleben

    du mußt aber auch sagen, dass du Freistehend und Auflage LG schießt.

    dass sind zwei komplett verschiedene Visierungen.

    Hallo Ronny, das stimmt schon. Allerdings nutze ich die Gehmann-Optik nur bei Luftgewehr-Auflage. Freistehend schieße ich ohne optische Hilfsmittel, also auch ohne Adlerauge, nur gelegentlich mit Kornumfeldfilter. Hatte bei unserem letzten gemeinsamen Training einmal vergessen, das Adlerauge wieder einzubauen und kam ohne bei gleicher Korngröße viel besser zurecht. Also habe ich es wieder weggelassen. Bei Auflage probiere ich noch hin und her, mit den optischen Hilfsmitteln.

    Ja, wir sehen uns bestimmt in Suhl, aber Du stehst immerhin über 30 Plätze von mir entfernt, wie Du sicher gesehen hast. Außerdem muss ich schon um 09:00 Uhr für LG-Freihand "antanzen" und dann bis 14:45 Uhr auf den nächsten Start warten. Bin "begeistert"!
    Gruß, André

    Habe kürzlich die Gehmann-Optik 570-579-0 im gebrauchten, aber neuwertigen und kaum benutzten Zustand deutlich unter Neupreis erworben. Nach der ZLO-Einstellung gemäß Anleitung und den Werten aus meinem Brillenpass, blieb zunächst eine Art Trübung am Diopterrand, als wenn er dort beschlagen wäre. Das Korn war hingegen scharf. Habe dann mit den beiden Hebeln am ZLO die Feineinstellung vorgenommen und es damit hinbekommen. Um sowohl Korn als auch Spiegel scharf zu bekommen, musste aber ein Kompromiss mit Hilfe der Iris gefunden werden. Da in meinem Brillenpass Minuswerte für den Zylinder angegeben sind, das ZLO aber im Plussystem arbeitet, musste ich zuvor umrechnen. Dafür habe ich eine kleine Excel-Tabellenanleitung im Web gefunden (siehe Anhang). Die ZLO-Bedienungsanleitung ist hier etwas ungenau. Kurios ist, dass die eingestellten Dioptrien ziemlich exakt meinem Zylinderwert entsprechen (–0,25) und die Hebeleinstellung am ZLO dem zuvor bei der Umrechnung ermittelten Achsenwert. Laut Umrechnung sollten die Dioptrien eigentlich bei
    + 0,75 liegen. Ich vermute, dass diese Abweichung an dem eingestellten Kompromiss liegt, Korn und Spiegel annähernd gleich scharf zu bekommen.

    Anders als poolbaucenter, schieße ich ohne zusätzliche Brille sowie mit 0,3 Adlerauge und 4,7 Korngröße. Bislang empfinde ich keinen wesentlichen Vorteil gegenüber dem vormaligen Zustand ohne die Optik. Auch ergebnistechnisch hat sich nicht viel getan. Allerdings bewege ich mich auch auf wesentlich niedrigerem Niveau als z. B. Mike. Bin "altersweitsichtig" (+1,00) und habe auf dem zielenden Auge nur eine leichte Hornhautverkrümmung von –0,25, sodass ich mich ursprünglich gefragt hatte, ob das ganze System überhaupt für mich notwendig ist. Vielleicht probiere ich die Null-Optik auch einmal ohne das ZLO aus.

    Bei uns muss ein Vorschießen beim Vorstand des Schützenkreises beantragt werden. Dieser entscheidet dabei auch über die Wertung innerhalb der KM, wobei das u. a. von dem Grund für das Fehlen am regulären Termin abhängt. Findet beispielsweise zeitgleich mit der KM ein höher rangiger Wettkampf statt, an dem der Schütze teilnimmt, geht das Vorschießen mit in die Wertung ein. Bei "privaten Gründen" zählt es i. A. nur als Quali für die nächste Wettkampfebene (bei uns Landesmeisterschaft). Der Termin und Stand für das Vorschießen wird vom Vorstand des SK festgelegt und kann nicht geändert werden. Allgemein ist man da recht kulant.