Bei einer einglasigen Schießbrille wie z.B. der K1 von Knobloch würden die Seitenblennden und die Augenabdeckung für das nichtzielende Auge nur einen eingeschränkten Schutz bieten.
Daher ist die auch nicht erlaubt, das liegt aber nicht daran dass sie wie die K5 und die Brille von Müller Manching auch einglasig, sondern die schützende Fläche zu klein ist.
Nach den bisher vorliegenden Berichten müßte eine Schießbrille wie die K5 von Knobloch mit den Seitenblenden den Vorgaben des DSB genügen.
https://www.mueller-manching.de/seitenblenden/
Gehen wir mal davon aus dass damit die K5 auch erlaubt ist. Vermutlich sogar jede andere Alltagsbrille mit Seitenblenden auch, die passt aber von den optischen Werten nicht. Das sollten halt die Schützen, die meinen dass ihre Alltagsbrille reicht selbst abklären.
Soweit ich das sehe ist auch heute beim DSB noch keine "Norm" vorgeschrieben.
Wobei die von den Herstellern der Brillen angegebene Mindestanforderungen an das "Glas" so gering sein soll dass die auch von üblichen Mineralgläsern erfüllt wird, so die Aussage bei einer früheren Einweisung.
Wenn der Schütze zu der zweiglasigen Schießbrille.......
Du legst anscheinend besonderen Wert auf eine zweiglasige Brille, mir hat bisher noch jeder Optiker davon abgeraten.
Bei der Verwendung von Filtern kann ich das noch verstehen, gibt es da für Dich noch andere Gründe?