Völlig ahnungslos lässt sich gut träumen.
Das WaffG von 1972/73 war ein Traum, verglichen mit dem was wir heute haben. Die Regeln von damals gelten insowei Nicht mehr.
-Bedürfnisbescheinigung vom Schützenmeister des Vereins
Richtig für insgesamt zwei! Waffen, Langwaffen als Einzellader oder Kurzwaffen, Deshalb z.B. Der lange Lauf für die GSP. Wie schon geschrieben die dritte auf Begründung des Verbands meist erst für Kaderschützen im Verband. Mindestmitgliedschaft im Verein gab's damals auch schon für den BSSB sogar doppelt so lange.
Sicher gab es auch Behörden bei denen die Spezeln untereinander großzügiger waren. Das wird heute gerne als Regelfall verkauft.
-keine Begrenzung der Anzahl der Waffen auf die gelbe WBK
Auch richtig, die Gelbe gab's noch nicht daher keine Begrenzung.
Warum auch?
Dafür beschränktes Angebot.
-keine Aufbewahrungsvorschriften
-keine Kontrollen der Aufbewahrung
Richtig
-keine Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohung.
Der Kaminkkehrer kommt öfters und macht noch Schmutz.
Dem können wir nachtrauern und sollten mal überlegen, was geht auf das Konto unserer Verbände? Egal welcher Verband DSB, BDMP, DJV, BDS usw. alle haben nur ihr Süppchen gekocht, teilweise gegeneinander gearbeitet.
Welche Verbänden gab es damals?
Nur am Rande, der europäisch geprägte Jäger kann meist auf die Kurzwaffe verzichten.
Wann wurden denn Verbände wie BDS, BdMP und DSU gegründet?
Manche Mitglieder erwarten dass sich ein Verband für die eigenen Interessen einsetzt.
Dies fällt uns heute auf die Füße. Macht die Arbeit schwieriger, die persönliche Absicherung, durch immer mehr Bürokratie, immer umfangreicher.
Früher war halt alles besser, man durfte sogar noch mit richig Druck auf dem Kessel vom Strand heimfahren.