Ich will mal kein "Spielverderber" sein. Schaut vielleicht mal in der Sportordnung des DSB vom 1.1.23 im Teil "0 Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen" unter dem Punkt 0.2 Sicherheitsbestimmungen nach. Denn in diesem Teil sind allgemein gültige Regel verfasst. In den einzelnen Disziplinen kann es sein, dass spezielle - ggf. anders lautende - Regeln definiert sind. Wenn im Disziplinen-Regelteil nichts anderes definiert ist, dann gilt der allgemeine Teil.
"Außer ärztlich verordneten Hörhilfen dürfen von den Schützen keine elektrischen oder elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden.
Während eines Wettkampfes ist Schützen, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Zuschauern im Schützenstand und Zuschauerbereich die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten oder ähnlichen Vorrichtungen verboten. Alle Mobiltelefone müssen abgeschaltet sein."
Dies gilt, streng genommen, auch für alle Smartwatches mit aktiver Bluetoothverbindung zum Smartphone oder gar Mobilfunkverbindung 
Damit hier nun keine Grundsatzdiskussion über elektronische Bauteile im Schießraum entsteht:
- Ja, ich selbst schiesse eine Steyr LP10e mit elektronischem Abzug und diese Art des Abzuges ist in der Sportordnung nicht definiert (zumindest hab ich nichts gefunden).
- Ebenso gibt es elektronische Scheiben -Systeme die mit WLAN vernetzt werden (Tabletts als Zielanzeige) und somit auch - streng genommen - ein "elektronisches Gerät im Schützenstand" sind.
- Auch kenne ich genügend Schützen, die einen elektronischen Gehörschutz bei GK Pistole verwenden.
- Auf einem der ISSF Finalvideos habe ich auch eine App auf einem Smartphone eines Trainers gesehen die vermutlich die Verbindung zur Morini Pistole des Schützen dargestellt hat.
Beim ein oder anderen Thema fehlt sicherlich eine gewisse Klarheit. Denn nicht alles was man kaufen kann, darf man auch offiziell verwenden (speziell im Wettkampf). Aber was klar ist: Alles was Hilfsmittel angeht, die einem Schützen einen Vorteil verschaffen, ist generell zu hinterfragen. Das ist sicherlich auch der Absatz der in der Sportordnung oben gemeint ist. Eine Kommunikation zwischen Schützen und Trainer darf nicht direkt erfolgen, sondern nur auf den in der Sportordnung definierten Wegen. So etwas kann man mit elektronischen Gehörschützern z.B. mit PMR Funk machen, oder aber auch per Nachricht auf die Smartwatch. Störungen anderer sind ebenso zu eliminieren (z.B. Handy des Standnachbarn das dauernd klingelt).
Wenn ich jetzt Aufsicht wäre, dann würde ich hinterfragen, was "MantisX" für ein System ist. Da dieses System auch lt. Hersteller für das Trockentraining vorgesehen ist und zudem eine Smartphoneverbindung und auch ein Smartphone für die Anzeige braucht würde ich zu Dir sagen: "Im Training kannst Du es wegen mir verwenden. Beim Wettkampf nicht." Warum: Du wirst somit auch Dein Smartphone am Stand liegen haben und darauf schauen wollen). Und das ist eben nicht erlaubt (zumindest laut aktuelle gültiger DSB Sportordnung vom 1.1.23)