Hallo cumec,
den Anspechpartner findest Du hier:
https://meisterschuetzen.org/www.bezirk13.d…/kartuschen.pdf
Beiträge von Wilhelm
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Hier gibt´s günstigen Kartuschennachschub.
sicherlich nicht günstiger als 10.9 sie anbietet, wird es wahrscheinlich noch in diesem Jahr Kartuschen geben, die eine "unbegrenzte" Nutzungsdauer haben werden, die nur alle 10 Jahre vom TÜV bestätigt werden muss.
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Hallo Werner,
während es sich bei Zuschüssen um Geldübertragungen vom öffentlichen in den unternehmerischen oder übrigen, privaten Bereich handelt, sie als Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers, bei denen die Rechtsgrundlage und die Höhe der anteiligen Kostendeckung oder eine Pauschalierung unerheblich sind, gesehen werden, versteht man unter Spenden freiwillige Zuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck. Spenden gehen dabei meist an eine Organisation wie z. B. einen gemeinnützigen Verein, eine Stiftung, eine Organisation oder eine politische Organisation sei. Spenden können in Geld oder Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Entlohnung für geleistete Arbeit (Zeitspende).Da ich die Voraussetzungen für die Gewährung einer Vereinspauschale bei Euch im Detail nicht kenne, kann ich nur vermuten, dass Zuwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage fallen.
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Hallo zusammen,
diese Form des Wettkampfes finde ich auch sehr interessant, da jeder Wettkampfschuss seine eigene Spannung hat. Der Wettkampf selber ist somit auch für Zuschauer kurzweilig und lädt zum Zuschauen ein.Die Ergebnisliste finde ich eher langweilig, da zu den Punkten m. E. auch die Ringwerte gehören.
Gibt es von dem Wettkampf ein Video?
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Der SEPA-Countdown läuft
Der Countdown läuft – ab 1. Februar gelten für alle Kunden von Kreditinstituten, Unternehmen und Vereinen die Regeln des neuen SEPA-Zahlungsverkehrs. Für Überweisungen und Lastschriften benötigt man dann die neue internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC. Wer seine Buchhaltung am Computer erledigt, sollte seine Software auf SEPA-Standard spätestens jetzt im Januar updaten.
Die neuen Kontodaten müssen auf Vorlagen wie Briefköpfen oder Vordrucken von den Schatzmeistern oder Schriftführern geändert werden.Vereine, die ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen, müssen genau wie Unternehmen auch, eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen https://www.glaeubiger-id.bundesbank.de.
Frühere Einzugsermächtigungen werden durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Die Vereine müssen ebenfalls über die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren informieren. Die von den Vereinsmitgliedern bereits erteilten Einzugsermächtigungen gelten aber weiter. Die Mitteilung an die Mitglieder dient u.a. der Kontrolle der im Schreiben angegebene IBAN und BIC. Das sollte man in jedem Fall genau kontrollieren.
Achtung: Vereine die nicht rechtzeitig umgestellt haben, laufen Gefahr, dass am 1. Februar technische Zahlungsschwierigkeiten entstehen, Aufträge nicht durchgeführt werden. -
Hallo Karl,
nur mal als Anmerkung, es ist schwierig - jedenfalls für mich - auf deine Beiträge einzugehen, wenn in deren Verlauf ursprüngliche Aussagen im Nachhinein eine geänderte Auslegung erfahren.
Informationspflicht
Das Präsidium selbst hat scheinbar Defizite in der Ausführung von Informationspflichten, z.B. wenn wie geschehen, der Schatzmeister seine Präsidiumskollegen viel zu spät über eine Finanzierungslücke informiert, oder der Präsident Mitarbeiter einstellt und die Information plus Beschluss erst nachträglich von seinen Präsidiumsmitgliedern einholt.Wenn dann die Mitgliederversammlung dieses Verhalten mehrheitlich absegnet, hat man zwar einen satzungsgemäßen Beschluss, der aber objektiv nichts daran ändert, dass die Delegierten und darüber hinaus die Beitrags- und Umlagenzahler die real existierenden Risiken bezüglich LLZ und Organisation des NWDSB nicht einschätzen können, das Vertrauen in die gewählten Verantwortlichen sichtbar schwindet.
Da mir mein Hobby immer noch etwas wert ist, ich wissen möchte, wie es weiter geht, ich auch Geld gegeben und meine Hilfe angeboten habe, habe und werde ich in dieser Angelegenheit aktiv weiter nachfragen.
Wenn sich jemand verantwortlich mit einem beauftragten Thema beschäftigt, erwarte ich von demjenigen auch eine kompetente Antwort - ohne Berater. Übrigens Karl, die Bau-Verantwortlichen haben schon recht früh auf Fachkompetenz und Absicherung verzichtet, als beschlossen wurde, den angeblich zu teuren Architekten nur noch in speziellen Fragen zu konsultieren. Die Bauleitung wurde dann einem Schützenbrüder aus Stade übertragen, der den Vorteil haben soll, dass er günstig Baustoffe beschaffen kann. Da zwischenzeitlich kein Geld mehr für den Bau ausgegeben werden kann, die Arbeiten ruhen, wurde der angestellte Bauleiter wieder entlassen.
Karl, wenn du mit deiner Antwort andeuten möchtest, dass die NWDSB-Verantwortlichen nicht in der Lage sind, die Fragen kompetent zu beantworten, könnte das auch auf die Verweigerungshaltung hindeuten. Ein weiteres Indiz für die Unsicherheiten in der Geschäftsstelle IST die Tatsache, dass man bei EINER Anfrage nach einem Termin für eine Akteneinsicht in Bassum wieder einen Teilrückzug gestartet hat. Man wolle erst die Unterlagen sondieren, bevor man sie zur Einsichtnahme auslegt. Entweder sondieren die Verantwortlichen noch die vorzulegenden Unterlagen, sie haben es vergessen oder wollen vielleicht gar nichts zeigen. Bis heute ist nichts passiert. Soviel zur angekündigten Offenheitsoffensive.
Wenn du in diesem Forum den Eindruck vermittelt bekommen hast, dass es hier Leute gibt, die Probleme eher oder besser lösen könnten - als die Leute in Bassum - dann würde ich dem nicht widersprechen. Wieder in ein konstruktives Gespräch zu kommen, ist laut Deichschütze Voraussetzung um die wachsenden Probleme zu lösen.
Die hier schon angesprochene Frage, wer es denn besser machen sollte und die bisher Verantwortlichen evt. ersetzen sollte , stellt sich für mich nicht, da ich davon ausgehe, dass derjenige/diejenigen, die uns diese Suppe eingebrockt haben, diese auch wieder auslöffeln.
"Auch wenn es hart klingt, das ist nun mal das Leben."
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Hallo Axel,
warten wir mal ab, das Jahr 2014 ist noch lang. Mehr als die Antwort von Karl aus dem erfolgreicheren Süden sind wir alle auf die Antworten des NWDSB gespannt.
Ich bin mir aber auch sicher, dass einige Wahrheiten 2014 schon zwangsläufig - auch ohne Kommunikation - an das Tageslicht kommen.
Interessant ist im Forum des Schützenkreises Wesermünde Süd http://73696.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=ubb_tindex&USER=user_73696&threadid=2
wie man dort mit der Informationsbeschaffung umgeht und welche Reihenfolge man dort anstrebt?
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Hallo Frank,
"Der Kurs kann als sehr erfolgreicher Baustein der Öffentlichkeitsarbeit im Schießsport angesehen werden. Darüber hinaus konnten sich Teilnehmer/innen nach Abschluss des Kurses nicht mehr vom Schießsport lösen und sind Mitglied beim betreuenden Verein geworden."
Gibt es dazu auch Zahlen und Erfahrungsberichte derer, die geworben wurden, die die aufgestellte Behauptung belegen?
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Hallo Karl,
welchen Anbieter meinst Du?
Auf der ao DelTagung in Neubruchhausen im August 2013 hat mein Gegenüber - ein Delegierter aus Bremen – unter Aufsicht Einsicht nehmen können in das Gutachten zum Asbestdach. Nur ist das der richtige Weg, die die Fragen stellen, nach Bassum einzuladen um dort unkommentierte Akteneinsicht zu nehmen?
M. E. ist es Pflichtaufgabe der Verantwortlichen auf Fragen aus dem Arbeitsgremium Präsidium, Gesamtpräsidium, Bau- und Finanzausschuss auch eine offene und ehrliche Antwort zu geben, auch aus dem Aspekt heraus, dass man sich mit der Materie beschäftigt haben sollte! Wer dann nicht antwortet verweigert in diesem Augenblick die Mitarbeit und Zusammenarbeit, die über Kommunikation gesteuert wird. Wenn man dann die Fragen in das höchste Gremium, dem Delegiertentag, einbringt, dort kalt überstimmt wird, was die Antworten betrifft, bleiben die Fragen immer noch unbeantwortet.
Die Abstimmung hat aus fachlicher Sicht keine Bedeutung, außer den Hinweis an die Fragenden, dass eine Mitarbeit und inhaltliche Aufarbeitung nicht gewollt ist.
Deine Frage nach den qualifizierteren Forenmitglieder musst Du ggf. noch genauer beschreiben:
Qualifizierter in welchem Bereich:
Führungsarbeit?
Team- und Projektarbeit?
Buchführung/Finanzen?
Konzeptionelle Arbeit?
usw?
Was spricht dagegen jemanden zu wählen der meine Gesinnung die sich verständlicher Weise auch weit mit denen der Dachorganisation deckt vertritt?
Es spricht auch nichts dagegen, den oder die zu wählen, der/die transparenter, nachhaltiger und erfolgreicher agiert. Ich bevorzuge eher bewertbare Fakten anstelle von Gesinnungen und Gefühlsduseleien!
@Urtica
Natürlich bin ich nicht ernsthaft der Meinung, dass jeder Delegierte nur nach Gesinnung bestimmt wird!
In meinem BSV Lüneburg werden die NWDSB-Delegierten pro Schützenkreis (fünf) gewählt oder /und benannt. Was meinen Kreispräsidenten betrifft, würde der sich als Demokrat an das Votum seines Schützenkreises Bleckede halten. Hätte sich der Schützenkreis gegen die Nachfinanzierung von 3x1,50 entschieden, wäre dieses Votum auch in Neubruchhausen eingeflossen, trotz des Bemühens des Bezirkes, ein einheitliches Abstimmverhalten zu zeigen.
Gleiches, sprich demokratisches, Verhalten hat auch mein Gegenüber aus Bremen praktiziert, indem er genau das Abstimmverhalten aus der vorherigen Bremer Info-Veranstaltung hat einfließen lassen.
Bei den Delegierten, die einheitlich im Block gegen die Beantwortung von Fragen aus Osnabrück und Bremerhaven/Wesermünde gestimmt haben, hat die Information der Delegierten nur durch die jeweiligen Bezirkspräsidenten stattgefunden. Sollte es nicht so sein, würde ich mich freuen, über die meinungsbildenden Prozesse in den Bezirken, Kreisen und Vereinen etwas zu erfahren. -
Allen Forum-Teilnehmer/innen wünsche ich ein erfolgreiches, glückliches Jahr 2014, vor allem Gesundheit.
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Hallo Karl,
ein Verband darf nach meiner Auffassung keine Geheimnisse gegenüber seinen Mitgliedern haben – im Gegenteil. Informationen für die Mitglieder sind eine Bringschuld, wenn es darum geht, Geldmittel von ihnen einzufordern. Da die aktuelle NWDSB-Führung aber davon ausgeht, dass die Mitglieder schon zahlen werden, wenn der laufende Beitrag nur unmerklich klein ist – 1,50 Euro pro Jahr - muss auch nicht viel erläutert werden.Die Masse der Vereinsmitglieder und Beitragszahler macht es der NWDSB-Führung ja auch sehr einfach und ist mit einer gehörigen Portion Desinteresse unterwegs. Schlimmer noch, ihnen kann von oben mitgeteilt werden, dass der Grund für den aktuellen Missstand „die Gegner des LLZ“ sind – und sie glauben und kommunizieren es.
Diese Art der Kommunikation hat natürlich gar nichts mit den Sachfragen zu tun und lenkt von den eigentlichen „Trouble-Shootern“ ab.
Der gesamte Themenkomplex ist zudem systemisch abgesichert durch die NWDSB-Satzung,
http://www.nwdsb.de/fileadmin/temp…_2011-04-09.pdf da die demokratische Plattform, der Delegiertentag
§ 14 Delegiertentag
1. Der Delegiertentag setzt sich zusammen aus
a) den Mitgliedern des Gesamtpräsidiums,
b) den von den Bezirken entsandten Delegierten,
c) den weiteren Referenten des NWDSB,
d) mit beratender Stimme aus den Ehrenpräsidenten und den Ehrenmitgliedern des NWDSB,handverlesen ist, dadurch keine Kritik und ungewollte Abstimmungsergebnisse erwartet werden.
Selbst die Kassenprüfer sollen darauf hinwirken, dass dem geschäftsführenden Präsidium Entlastung für die letzte Periode erteilt wird.
§ 15 Aufgaben des DelegiertentagesDem Delegiertentag obliegt insbesondere:
a) die Entgegennahme der Jahresberichte,
b) die Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Haushaltsplan,
c) die Entlastung des Präsidiums und des Gesamtpräsidiums,
d) die Wahl der Mitglieder des Präsidiums und ihrer Stellvertreter,
e) die Wahl der Rechnungsprüfer und der stv. Rechnungsprüfer,
f) die Beschlussfassung über Beiträge, Umlagen und sonstige Leistungen,
g) die Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
h) den Ausschluss von Bezirken,
i) die Änderung oder Neufassung der Satzung,
j) die Auflösung des NWDSB,
k) die Wahrnehmung aller sonstigen Aufgaben, soweit sie sich aus dieser Satzung ergeben oder durch das Präsidium oder das Gesamtpräsidium zur Beschlussfassung vorgelegt werden.Der lieblos (Prüfling!) verfasste § 22 Rechnungsprüfer sieht dann im Ergebnis auch die Aufgabe vor, im Rahmen des Delegiertentages den Antrag auf Entlastung des Präsidiums und des Gesamtpräsidiums zu stellen.
In diesem Kontext ist somit kein Platz für eine generelle Abrechnung. Kritiker in der Sache, die es wagen, diese Selbstzufriedenheit zu stören, dadurch, dass sie mehr Transparenz zu den aktuellen Themen und Arbeit des Präsidiums/Gesamtpräsidiums bringen, die Basis informieren, sind böse, müssen ausgegrenzt werden.
Durch den Schützenwaldfunk werden dann auch wieder "Gutschützen“ gefunden, die sich oft frei von jeder Kenntnis der Sachlage, emotional nicht zu schade sind, z. B. den Rücktritt von Jürgen Wintjen zu fordern oder einen ganzen Bezirk der Falschabrechnung von Mitgliedermeldungen – und das über Jahre – zu bezichtigen. Vergessen wir nicht die dunklen Gestalten, die anonyme Briefe verschicken.
Wie kann es sein, dass die, die den Schlamassel vorausgesagt haben, gewarnt haben, jetzt die Bösen sein sollen, die ihren Hut nehmen sollen?
Für mich ist das der Stoff für Albträume, in dem sich der NWDSB im freien Fall ins schwarze Loch befindet.
Ehrlich gesagt, verstehe ich die Welt (der Schützen) nicht mehr.
Andererseits möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass ich persönlich nichts davon halte, Abspaltungen im Verbandswesen vorzunehmen. Damit schwächt man das Schützenwesen insgesamt nicht minder, wie durch fehlerhafte, oberflächliche, konzeptlose Verbandsarbeit.
Soweit aus dem NWDSB austretende Vereine sich einem anderen DSB-Verband anschließen, weil sie sich dort besser aufgehoben fühlen, ist das für mich noch i. O.
Bei Abspaltungen und Neugründungen außerhalb des DSB habe ich sehr große Zweifel ob deren Sinnhaftigkeit. Dort kommt dann zwar der Wille der Basis zum Ausdruck, nur ist bei derartigen Vorhaben der Begriff von „Schützenbrüderlichkeit“ aus pekunären Gründen auf der Strecke geblieben.
Auf der anderen Seite, frage ich mich auch, wie es mit der gelebten, oft eingeforderten Schützenbrüderlichkeit aussieht, wenn die offene, ehrliche Kommunikation über wichtige, zukunftsweisende Themen von oben geblockt wird, nicht einmal innerhalb des Gesamtpräsidiums fair gelebt wird.
Ich bin sehr auf das neue Jahr 2014 gespannt und wünsche mir dafür Sachverstand und Schützenbrüderlichkeit.
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Der Deutsche Schützenbund plant nächstes Jahr vier Lehrgänge zur Gründung einer Bogensportabteilung, die in Brilon, Eibelstadt, Rastede und Erfurt stattfinden.Diese Lehrgänge richten sich an Vereine, die eine Bogensportabteilung oder einen Bogensportverein gründen möchten.
Alle Lehrgänge, Fortbildungen und Anmeldungen stehen unter folgendem Link:http://www.dsb.de/termine/lehrgaenge/jugendlehrgaenge/
Lizenzinhaber können durch Teilnahme an den Fortbildungen ihre Lizenzverlängerungen planen.
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Meine Anmerkungen zur website:
„Aktuelles“ ist tatsächlich aktuell.
„Wir über uns“ verträgt noch strukturiert eine Spartenaufteilung, Satzung, Beiträge, Werbeaktionen für neue Mitglieder und den Wunsch „über uns hinaus“ den Verein fortzuführen.
Unter „Disziplinen/Training“ „Bitte sprechen Sie uns bezüglich evtl. Standgebühren an.“ herauszuheben, halte ich für einen ersten Kontakt suboptimal.
„Termine“ könnte heute schon auf 2014 und das 150jährige Jubiläum hinweisen.
Neben dem „Vorstand“ gibt es sicherlich noch präsentierfähige Sportler und Aufnahmen von der Vereins-/Sportanlage.
Die Ergebnistabellen bis zurück nach 2004 finde ich gut. Gesonderter Ausweis der Ergebnisse der Jugend?
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Hallo Adlerauge, hallo Meisterschütze111,
es tut mir leid, da lag ich mit meinem letzten Beitrag falsch. Vielen Dank für den Hinweis.
Auszug aus der Satzung des NWDSB:
8. Die Vereine zahlen Jahresbeiträge, welche die Versicherungsprämien beinhalten, für alle Mitglieder
über ihren Bezirk an den NWDSB, und zwar nach dem Stand des 31.12. des Vorjahres. Daneben
können Umlagen und sonstige Leistungen beschlossen werden. Über die Höhe der Beiträge, Umlagen
und Leistungen entscheidet der Delegiertentag; das Einzugsverfahren regelt die Finanzordnung.
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Für Mitglieder zahlen die es nicht mehr gibt?
Der Kreis Iburg hat fristgerecht gekündigt. Warum sollte der Bezirk für diese ehm Mitglieder weiter zahlen?
Nein; der 31.12. des Vorjahres 2014 ist der 31.12.2013. Alles andere wäre Unsinn.
Die Abgänge zählen also schon.Für die im August mehrheitlich beschlossene Zwischenfinanzierung gilt der Mitgliederbestand vom 31.12.2012. Da der Bezirk m.E. zahlungspflichtiges Mitglied ist, muss er wohl auch die Beitragsteile der ausgeschiedenen Mitglieder aus seinem LLZ-Haushalt bezahlen.
Da auch die ZwischenfinanzIerung wegen der fehlenden Kreditzusage aktuell nicht abgefordert werden kann, haben die Bezirke Zeit, das Geld für das LLZ anzusparen.
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Du hast recht, es ist erstaunlich wie ein "Dorfverein" hier in dieser Gegend sowas hinbekommen konnte.
Der zerfall und verfall ging dann nach der Fertigstellung los und nicht wie beim NWDSB schon am Anfang des Baus.Um welchen "Dorfverein" handelt es sich?
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Hallo erzwo,
die Fragen und Missstände, dürften den Rechnungsprüfern schon im Frühjahr bekannt gewesen sein. Sie haben sie aber auch nicht aufgenommen und sich mehr nach den Interessen des Vorstandes gerichtet, dessen Ziel die Entlastung war.
Hätten die Rechnungsprüfer, denen ich auch eine objektive, selbstkritische Haltung bei der Ausübung ihrer Funktion unterstelle, ihren Bericht im Frühjahr abgegeben, hätten sie u.a. auf das Finanzierungloch eingehen müssen. Die Verschiebung der Entlastung auf einer ao DelTagung in den August hat Zeit gebracht, die aber nicht genutzt wurde. Anstatt dort schon mit den Banken über eine Zwischenfinanzierung zu sprechen und ein umsetzbares Ergebnis den Delegierten zu präsentieren, ist es zur jetzigen "Lösung" gekommen: Der Beschluss 2014 bis 2016 jeweils 1,50 Euro pro Mitglied zu zahlen, wird nicht umgesetzt, da es bis heute zu keiner Vereinbarung mit einer Bank gekommen ist.
Das NWDSB-Präsidium hat alle Vereine am 20.12.2013 angeschrieben: http://www.bsv-lueneburg.de/Aktuell/Infosc…-2013-12-20.pdf
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Hallo Gerhard,
die Menschen sind neugierig und erfinderisch wenn es darum geht, einen Vorteil zu erlangen. Vllt wird es einen Hersteller geben, der einen Schaft mit hohem Reibungswiderstand anbietet. Die Spotordnung kann dann daraufhin wieder einen gesonderten Passus einfügen, der "Glätte" oder "Reibungswiderstand" beschreibt. -
Aus eigenem Erleben weiß ich, dass ein Kassen-/Rechnungsprüfer eine ordnungsgemäße Geschäftsführung attestieren und die Entlastung vorschlagen kann, auch wenn die Buchführung bis zu Beginn der Prüfung nicht nach den Regeln der Kunst erfolgt ist. Wichtig ist, dass sich alles aufklären und bis zum Abschluss der Prüfung nachvollziehbar dokumentieren lässt. Im Prüfbericht kann dann durchaus stehen, dass die Jahresaufstellung durch Kassierer und Prüfer gemeinsam erstellt wurde. Wenn der Prüfer seiner Aufgabe ordnungsgemäß nachkommt und die Informationslage es hergibt, dann existiert hinterher eine nachprüfbare und transparente Dokumentation. Das ist zwar nicht schön für den Prüfer (vulgo 'Scheißarbeit'), aber im Interesse des Vereins eine gute Lösung.
Lassen sich sich Kassenführung und/oder Ausgaben dagegen nicht in ausreichendem Maße nachvollziehen, ist der Prüfer gut beraten, das entsprechend festzuhalten. In Anschluss ist ein Vorschlag zur Entlastung mit Auflagen oder zur Nichtentlastung denkbar. An Hand eines solchen Kassenberichts ist im Übrigen der vorübergehende Verlust der Gemeinnützigkeit möglich.
Wie gesagt, eigenes Erleben - hat mit dem NWDSB nicht das Geringste zu tun. Mir geht es nur darum, dass nicht jedes Mitwirken eines Prüfers Misstrauen nach sich ziehen muss.Hallo Frank,
Wenn der Zustand erreicht sein sollte, dass die laufende Buchhaltung nicht mehr ordentlich läuft (Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, Personal fehlt, Ausbildungsmangel, Technikprobleme usw.) dann darf all das nicht dazu führen, dass der Kassenprüfer zum „Notnagel“ für die Aufgabenerfüllung des laufenden Geschäftsbetriebes wird. Für den ordentlichen Geschäftsbetrieb hat ausschließlich die Geschäftsführung zu sorgen.
Wenn der oder die Rechnungsprüfer im Auftrag der Geschäftsführung am Jahresabschluss oder gar an der laufenden Buchführung beteiligt sind, die sie dann selber aufgrund Mitgliederauftrag prüfen sollen, muss das Misstrauen nach sich ziehen und Konsequenzen haben.
Meisterschütze 111
Ja, die Delegiertenversammlung des NWDSB ist eigentlich aufgefordert Unstimmigkeiten bzw. einfach gesetzliche Regeln aufzugreifen und eine Prüfung bzw. Beantwortung von Fragen durch die Rechnungsprüfer einzufordern, wenn es die Rechnungsprüfer nicht schon von alleine für erforderlich halten und ihren Prüfungsauftrag wahrnehmen. -
Aufgaben und Verantwortung der Rechnungs- oder Kassenprüfer (Revisoren)
Die Kassenprüfung als Prüfung des finanziellen Teils der Geschäftsführung des Vereins- oder Verbandsvorstandes ist eine für den Verein wichtige Aufgabe, die gesetzlich explizit nicht geregelt ist, somit grundsätzlich in den Satzungen der Vereine und Verbände verankert ist, bzw. dort enthalten sein sollte. Wer es heute schon zukunftsorientiert macht, verfügt bereits jetzt über eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Finanz- und Prüfungsordnung.
Die Kassenprüfung wird durch Kassenprüfer (Revisoren) durchgeführt, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden und eine besondere Aufsichts- und Kontrollpflicht haben. Sie sind neutrale Kontrolleure, arbeiten ehrenamtlich quasi als verlängerter Arm im Auftrag der Mitglieder-/Delegiertenversammlung und sind nur dieser rechenschaftspflichtig.
Kassenprüfer unterliegen keiner Weisung oder Beauftragung durch den Vorstand. Vorstandsmitglieder dürfen nicht Kassenprüfer sein. Auch darf die Aufgabe des Kassenprüfers nicht darin bestehen, den Jahresabschluss des Vorstandes, der die Geschäftsführung verantwortet, aktiv zu erstellen.
Ihre Amtszeit ergibt sich aus der Satzung. Eine Wiederwahl ist zulässig, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Wichtig ist, als Kassenprüfer solche Schützenbrüder zur Wahl vorzuschlagen, die über ausreichende Autorität in Finanzfragen verfügen und als weitgehend neutrale Instanz anerkannt werden.
Prüfkriterien
Der Vorstand ist verpflichtet, gegenüber der Mitgliederversammlung zur abgelaufenen Geschäftsführung eines Jahres Rechenschaft abzulegen. Der Rechenschaftsbericht muss alle Informationen und Sachstandsmitteilungen aus der Buchführung enthalten, die ein anwesendes Mitglied nach vernünftigem Ermessen zur sachgemäßen Beurteilung der Geschäftsführung benötigt um dieser dann für das vorgetragene Berichtsjahr die Entlastung zu erteilen.
Die einschlägigen Bestimmungen lauten:
§ 27 Abs. 3 BGB
Auf die Geschäftsführung des Vorstands finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 BGB entsprechende Anwendung.§ 666 BGB
Der Beauftrage ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.§ 259 Abs. 1 Umfang der Rechenschaftspflicht
Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen.Ob die Buchführung des Vereins kaufmännischen Grundsätzen entspricht, ist aus der Perspektive eines Dritten zu entscheiden. Abzustellen ist darauf, dass die Geschäftsvorfälle des Vereins so erfasst werden, dass sie von einem sachkundigem Dritten, nach einiger Zeit der Einarbeitung, nachvollzogen werden können. Diese Regelung ergibt sich aus § 145 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung. Um sicherzustellen, dass die Buchhaltung des Vereins der Vorgabe des § 145 Abs. 1 Satz eins Abgabenordnung entspricht, wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entwickelt. Der zentrale Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung lautet: Keine Buchung ohne Beleg.
Einzuhaltende Grundsätze sind:
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB)
Sachgerechte und überschaubare Organisation der Buchführung
Anwendung eines Kontenrahmens
Anwendung eines ausreichend detaillierten Gliederungsschemas für Bilanz und GuV
Saldierungsverbot zwischen Vermögenswerten (Aktivseite der Bilanz) und Schulden (Passivseite der Bilanz)sowie zwischen Aufwendungen und Erträgen (§ 246 Abs. 2 HGB)
Keine nachträglichen Änderungen von Einträgen (§ 239 HGB)
Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB)
Erfassung aller Vermögenswerte (Aktivseite der Bilanz) und Schulden (Passivseite der Bilanz)
Erfassung aller Geschäftsfälle Grundsatz der Bilanzkontinuität (§ 246 Abs. 1 HGB)Bilanzidentität von Schluss- und Eröffnungsbilanz (§ 252 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Beibehaltung der Form und Gliederung der Bilanz und GuV (formelle Bilanzkontinuität)Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Satz 6 HGB)
Grundsatz der Bilanzwahrheit
Verbot von wissentlich falschen BilanzansätzenPeriodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen (§ 252 Abs. 1 Satz 5 HGB)
Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht
Berücksichtigung von Risiken, um nur Vermögenswerte und Gewinne auszuweisen, sie als relativ sicher angesehen werden könnenWeitere Grundsätze
Keine Buchung ohne Beleg
Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen für 10 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB)Neben den Buchführungsvorschriften sollte die Checkliste „Kassenprüfung“ weitere Prüfungsinhalte enthalten:
Anlagevermögen:
Vorlage des Sachanlagenverzeichnisses
Vorlage der Finanzierung und Wertentwicklung eines BauvorhabensAufstellungen über Finanzvermögen:
Sind Zu- und Abgänge korrekt erfasst, insbesondere VeräußerungserlöseKasse- und Bankkonten:
Stimmt der Anfangsbestand mit dem Endsaldo des Vorjahres überein?
Identifizierung ungewöhnlicher Kontobewegungen
Anzahl der Bankkonten
Vertragskonditionen mit den Banken – Unterschriftsberechtigungen ggf. auch bei Electronic-BankingKasse:
Stichprobenartiger Abgleich zwischen Kassenbuch und BelegenIdentität zwischen Kassenbestand und KassenbuchFinanzplanung/Budgets:
Wurde ein bestehender Haushalts- und Liquiditätsplan eingehalten?
Wurden einzelne Budgets eingehalten überschritten?Vorlage einer Mittelfristplanung bezüglich Zahlungsfähigkeit (1 bis 3 Jahre)
Wurden die Mittel sparsam und sachlich korrekt verwendet?
keine vereinsfremden ZweckeForderungen/Verbindlichkeiten:
Sind offene Forderungen/Verbindlichkeiten separat erfasst inventurmäßig ausgewiesen?
Sind Forderungsausfälle erfasst und begründet und wie wirken sie sich auf die Finanzplanung aus?Lohnabrechnung:
Sind die Abrechnungen korrekt mit korrekt abgeführten Steuern und Sozialbeiträgen?
Liegen die erforderlichen Anmeldungen zur Sozialversicherung vor?
Wurden bei geringfügig Beschäftigten und Meldungen an die Berufsgenossenschaft die gesetzlichen Voraussetzungen beachtet?
Entspechen steuerfreie Aufwandsentschädigungen den vorschriften (Art der Tätigkeit, Nebenberuflichkeit)?
Liegt bei freien Mitarbeiterverhältnissen keine Schweinselbständigkeit vor?Mitgliedsbeiträge und Umlagen:
Sind entsprechend der Mitgliederliste die Mitgliedsbeiträge und Umlagen usw. eingezahlt?
Wurden Forderungen zeitnah beigetrieben?Spenden/Zuschüsse:
Wurden Spenden und Zuschüsse separat erfasst?
Ist die sachgerechte Verwendung der Spenden/Zuschüsse nachgewiesen?
Liegen Kopien der aktuell gültigen Zuwendungsbestätigungen vor ?
Ergibt sich aus den Zuwendungsunterlagen eine sachgemäße Mittelverwendung?
Liegen Verwendungsnachweise vor?Steuerliche Zuordnung/Gemeinnützigkeit:
Wurden die Einnahmen und Ausgaben korrekt den steuerlichen Bereichen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und dem (steuerschädlichen) wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) zugeordnet?
Entspricht die Rücklagenentwicklung den gesetzlichen Vorgaben?
Wurden die Mittel ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet?
Liegt ein gemeinnützigkeitsgefährdendes Übergewicht des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes vor?
Wurden Steuergesetzänderungen hinlänglich beachtet?Ablage von Unterlagen:
Besteht eine geordente Belegablage?
Werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eingehalten?Buchführungsorganisation:
Wie ist die prozessuale, technische und personelle Ausstattung für die Buchhaltung organisiert?
Welche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen werden erfüllt?Es mag dem einen oder anderen Leser „ein wenig zuviel“ sein, was von einem Rechnungsprüfer verlangt wird. M. E. sollte dieser Anspruch auf eine funktionelle und effiziente Vereins- und Buchführung in einer immer komplexeren Welt, die Basis für erfolgreiche Arbeit sein, in der sich Mitglieder und Vorstände vertrauensvoll an die Arbeit machen, die Zukunft zu gestalten.