Beiträge von Wilhelm

    Hallo Lauki,

    um es vorweg zu sagen,ich habe mein Ziel, mein Qualifikationsergebnis (295) zu bestätigen, nicht erreicht.

    Der Hauptgrund war nach 4 Uhr Aufstehen, Autofahrt nach Dortmund tatsächlich Nervosität, die einsetzte, als ich nach den ersten zehn Probeschüssen 99 Ringe angezeigt bekam und meinte, die Trefferlage rechts, könnte ich noch durch einen Knacken „bei rechts“ optimieren. Danach lagen meine Schüsse zu weit links, der Druck in der Haltehand wurde größer, das Gefühl für das saubere, ruhige Abziehen war dahin: 97-99 und 97 (ges. 293) mit viel Glück (6x10,0?).

    In der sicherlich nicht optimalen Vorbereitung auf meine DM-Premiere lagen die letzten Ergebnisse zwischen 294 und 298, die Vereinsmeisterschaft brachte 297 Ringe – auch für meine Teamkollegen, so dass wir fürs Team (891Ringe) einen Platz unter den besten 50 erhofft hatten, was jedoch mit 880 Ringen auch nicht erreicht wurde. Meinen Teamkollegen gelang es ebenfalls nicht, an die besseren Vorergebnisse anzuknüpfen.


    Die Veranstaltung selber hat mich überzeugt. Gute Organisation, kompetente Funktionäre und Aufsichten, gute Wettkampfbedingungen. Verbesserungswürdig ist allein das mangelnde Sitzangebot – auch für Zuschauer.
    Insgesamt haben wir einen positiven, motivierenden Eindruck gewonnen. Die Teilnahme an der DM 2015 ist ein erreichbares Ziel.

    Die gute Form des Kielers Peter Weinreich hat er schon auf der Internationalen Schießsportwoche in Hamwarde unterstrichen. Er hat den DM-Titel verdient. Herzlichen Glückwunsch – auch den anderen Siegern und Platzierten.

    Hallo Carcano,
    der DSB hatte in diesem Jahr sicher einige Probleme die korrekten Mitgliederzahlen per 31.12.2013 zu ermitteln, sind sie doch die ersten positiven Bestandsentwicklungen nach 1997!

    Ein Grund sind auch die bekannten Irritationen aus meinem LV, dem NWDSB. In einer DSB-Mitgliederstatistik, die dem Bundestag aufgrund einer kleinen Anfrage der Grünen

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802213.pdf

    zur Verfügung gestellt wurde, betrug die NWDSB-Mitgliederzahl per 31.12.2013 noch 129.310. Jetzt, in der offiziellen Statistik sind es mit + 4.699 insgesamt nunmehr 134.009 nach 134.830 im Vorjahr.

    Neben den von Dir beschriebenen Besonderheiten um die „sensationellen Steigerungen“ von Pfalz (+ 7.944 /36,4%) und Rheinland (+ 7.779 / 10,7%) fallen aber auch die „Verschiebungen zwischen den Geschlechtern“ im Nachwuchsbereich der Bayern auf. Dort sind im vergangenen Jahr 9 Tsd. Nachwuchsschützinnen (w) zu 8 Tsd. Nachwuchsschützen (m) geworden. Das muss man nicht verstehen?!

    Positive Wirkungen aus den Aktionen „Ziel im Visier“

    http://www.wsb1861.de/infothek/ziel-im-visier/

    mit dem Fokus Mitgliedergewinnung sind mit dieser Statistik leider nicht erkennbar. Dazu fehlen m. E. auch differenziertere Auswertungen. (Bogenschützen, Sportschützen, Traditionsschützen). Zu diesem Thema wird es sicherlich auch bald einen Zwischenbericht des DSB im Rahmen der Projektbewertung und der anstehenden Beitragserhöhung geben. Wir erinnern uns: Das Ziel sind per 31.12.2018 1,5 Mio. Mitglieder. Die Erfüllungslücke beträgt rund 121 Tsd. Mitglieder. Bis dahin bundesweit täglich rund 70 neue Mitglieder aufzunehmen, sollte doch möglich sein – oder?

    Wir können ja bald wieder neue Zahlen auf den 31.12.2014 erwarten. Mal sehen, wie es dann aussieht.

    Ab heute (20.10.2014) können wir auf den Seiten des DSB die „aktuellen“
    Mitgliederzahlen per 31.12.2013 nachlesen.


    Mitgliederstand

    http://www.dsb.de/media/PDF/Mitg…_31.12.2013.pdf


    Mitgliederbewegung 31.12.2012 bis 31.12.2013

    http://www.dsb.de/media/PDF/Mitg…_31.12.2013.pdf


    Mitgliedsvereine 31.12.2013

    http://www.dsb.de/media/PDF/Mitg…_31.12.2013.pdf


    Mitgliederentwicklung des DSB seit 1952

    http://www.dsb.de/media/PDF/Mitg…_31.12.2013.pdf

    Derartige Gesetze sind insbesondere Umsatz fördernd für Versicherungen mit ihren D&O-Produkten (Directors and Officers Liability Insurance) und Juristen.

    Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen in besonders scharfer Weise geregelt: Sie haften schon bei kleinsten Pflichtverletzungen! Die Beweislast geht dabei in weiten Bereichen zu ihren Lasten.

    Pflichtverletzung
    Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Betroffene die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen seinerunternehmerischen Tätigkeit missachtet. Dies kann beispielsweise ein Vertrauensbruch sein, eine Nachlässigkeit, ein Irrtum, eine irreführende Äußerung oder die verspätete Stellung eines Insolvenzantrages.

    Geschäftsführer und Vorstände können sich nicht von ihrer Verantwortung lösen aufgrund
    - mangelnder Kenntnisse- mangelnder Fähigkeiten
    - mangelnder Erfahrungen
    - von Abwesenheit
    Sie haften bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe
    haften schon bei leichter Fahrlässigkeit
    haften gesamtschuldnerisch
    müssen vielfach beweisen, dass sie nicht schuldhaftgehandelt haben
    haben ein besonderes Haftungsrisiko bei Insolvenz des Unternehmens/Vereins.

    Pflichtverletzungen sind schnell passiert. Es gibt viele mögliche Pflichtverletzungen, die Entscheidern vorgeworfen werden können. Oft sind sich die Betroffenen nicht einmal ihrer Fehler bewusst. Ansprüche auf Schadenersatz drohen beispielsweise in folgenden Fällen:
    Auf Forderungen wurde eigenmächtigverzichtet oder man ließ Forderungenversehentlich verjähren.
    Ein Angestellter verursachte einen Vermögensschadenin der Ausübung einer Aufgabe, welche der Vorgesetzte laut Gesetz gar nicht an ihn hätte übertragen dürfen.
    Ein Schaden wurde verursacht, weil es trotz fehlender Sachkunde unterlassen wurde, sich für komplizierte Vertragsgestaltungen den Rat eines Fachmannes einzuholen.
    Einem Dritten entstand ein Schaden, weil nicht dafür gesorgt wurde, dass die von Non-Profit-Organisationen / Unternehmen angewandten Satzungen / AGBs zueinander passen.
    Im Falle von Zahlungs- oder Handlungsunfähigkeit wurde nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt.

    Karl,
    es soll um den Hinweis versteckter Allergene gehen. In immer mehr Nahrungsmitteln ist mehr drin als man als Otto-Normalverbraucher vermuten kann. Weil aber alles in diesem Leben so schwierig geworden ist, nimmt die Bürokratie den Uninteressierten, Bildungsunwilligen das Denken lieber ab, in der Hoffnung, volkswirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

    Da in der Praxis - wie von Geronimo angedeutet - es erst mal niemanden interessiert - wird es über die ersten bekannten Missachtungsfälle und erfolgreichen Schadensersatzklagen - hoffentlich nicht gegenüber einem Schützenverein bei dessen misslungen Versuch eines "Tages der offenen Tür" mit üppigen Torten-Büfett - dazu kommen, dass der Staat in seiner Besorgtheit die Besteuerung von allergenhaltigen Nahrungsmitteln anregt.

    Hallo Carcano,
    vielen Dank für deine Gedanken zur Option Zusammenschluss NWDSB und NSSV.

    Egal, ob es ein juristisches, ein ökonomisches oder politisch veranlasstes Thema ist. Das Schützenwesen steht im Norden dieser Republik aufgrund der verstärkten Mitgliederrückgänge in den letzten Jahren und dem Sonderthema LLZ/Bassum (und eigentlich auch das BLZ Hannover?) in einer schweren , möglicherweise irrreparablen Krise – in einer Zeit , in der dringend wirksame Zukunftsperspektiven für den Erhalt des Schützenwesens erarbeitet werden müssten.
    Nenne es naiv, aber ich sehe im Schützenwesen immer noch eine große Gemeinschaft, die, wenn es darauf ankommt solidarisch handeln kann. Da wir scheinbar gerne „geführt werden“, sehe ich diese Führerschaft im DSB. Z. B. kann ich mir vorstellen, dass mit einer intensivierten Zusammnarbeit zwischen Landesverbänden und DSB bestimmte Aufgaben zentral vom DSB erfüllt werden könnten: z. B. Information der Mitglieder, Mitglieder und Sportpassverwaltung. Traditionelle Themen verbleiben in den „autonomen“ Landesverbänden.

    Du siehst die Machtinteressen bestimmter Verbände und Personen als große Hindernisse für Veränderungen, Ich frage mich zusätzlich, wem würden Veränderungen in der Zukunft zu Gute kommen weiter: An welcher Stelle kommen für diese Veränderungsprozesse die Jugendlichen zu Wort?

    Hallo Carcano,

    ... der von Dir angesprochene Rechtsweg wurde beschritten. Zufall oder Bestimmung, ich habe eben die "Grüne Schützenpost" mit der Meldung erhalten, dass das Startrecht für 93 Mitglieder der neu aufgenommenen Schießsportgemeinschaften im Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde mit einer einstweiligen Verfügung gesichert werden soll und dem Präsidenten des NWDSB zugestellt wurde.

    Lieber Wilhelm, bei einer Zusammenführung von NWDSB und NSSV ist das LLZ in Bassum sofort Geschichte.

    Und, soweit mir bekannt, ist oft genug angeboten worden in der Geschäftsstelle in Bassum, die Unterlagen einzusehen. Wer das möchte, soll doch einen Termin absprechen, hin fahren und rein schauen.

    Das ist aber wohl auch noch nicht, oder nicht oft, wahrgenommen worden.

    Alles schon mal auf Delegiertentagen angesprochen worden.

    Hallo Urtica,
    m. E. ist darüber schon gesprochen worden, dass im Rahmen eines dezentralen Sportförderprogramms auch die Aufteilung der Verbandsführung in einem Nord- und einem Südzentrum Platz finden.

    Deine Ausführungen zu den unter Verschluss in Bassum liegenden Informationen kann ich nicht folgen. M. E. kann der Verband seiner Informationspflicht nur dann nachkommen, wenn er diese als Bringschuld sieht und die Mitglieder über alle Sachverhalte informiert, die jedes Mitglied im NWDSB schlussendlich durch seine Beitragszahlungen mitfinanziert.

    Die Art und Weise wie die NWDSB-Spitze mit seinen Mitgliedern mittlerweile umgeht ist aus meiner Sicht unerträglich – siehe Verweigerung der Sportpässe. Für mich und andere ein Skandal und klarer Verstoß gegen die Mitgliederinteressen und Satzungsbestimmungen.

    Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Sport- und Schützenvereine, die unverpackte Lebensmittel z.B. bei Sport-, Vereins- und Schützenfesten anbieten, die 14 häufigsten Allergene darin kennzeichnen.

    Wenn sie die Waren von Zulieferern erhalten, müssen sie diese verbindliche Kennzeichnung von den Zulieferern verlangen. Dies regelt die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV 1169/2011) im Art. 44 Abs. 1 lit. a LMIV. Sie löst nach einer zweijährigen Übergangszeit die vorherige Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV 2000/13/EG ab.

    Nach dem neuen Gesetz gelten Vereine als sog. „Lebensmittelunternehmer“, die die Pflicht haben, Lebensmittel, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, nicht in den Verkehr zu bringen. Lebensmittelunternehmer sind demnach auch Vereine, wenn sie Speisen entgeltlich anbieten. Das gilt nicht nur für Vereinsgaststätten und den Verkauf bei Veranstaltungen. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es dabei nicht an. Es genügt, dass die Abgabe der Lebensmittel entgeltlich erfolgt, also Einnahmen damit erzielt werden.

    Ausgenommen ist „die gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln" im kleinen Rahmen (Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004) über Lebensmittelhygiene). Das gilt etwa für Vereinsfeste, und –veranstaltungen oder die Verpflegungen von freiwilligen Helfern. Dass sich der Verkauf von Speisen auf Vereinsmitglieder beschränkt, spielt aber keine Rolle.

    Der regelmäßige Verkauf von Speisen ist jedenfalls von den Regelungen nicht ausgenommen. Bietet z. B. ein Verein zur Betreuung von Kindern ein Mittagessen an, das im Gesamtentgelt für die Betreuung enthalten ist, gilt er als Lebensmittelunternehmer. Dasselbe trifft auf einen Schulförderverein zu, der gegen Entgelt eine Verpflegung für die Schüler/innen anbietet. Auch Vereinsfeste, in deren Eintrittsgeld eine Verpflegung eingeschlossen ist oder ein Kuchenbasar werden im Sinne der LMIV mindestens in die Verantwortung genommen, einen evtl. beauftragten Caterer nur dann zuzulassen, wenn er die Vorgaben der LMIV bzw. der nationalen Durchführungsverordnung erfüllt.

    Worauf müssen Vereine achten?
    Künftig müssen also auch bei frisch zubereiteten Lebensmitteln, die unverpackt für den sofortigen oder alsbaldigen Verzehr abgegeben werden, die nachstehenden allergie- oder unverträglichkeitssensiblen Zutaten sowie deren Derivate für den Verbraucher deutlich erkennbar gekennzeichnet werden. Auch wenn bislang nicht feststeht, wie die Regelungen zur Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Deutschland ausgestaltet werden, so sollte sich bereits jetzt jeder Verein als Lebensmittelunternehmer mit der Thematik des Allergenmanagements auseinandersetzen. Wenn die Behörde nach dem Stichtag in 2014 den Verein kontrolliert, sollte man vorbereitet sein! Dazu gehören Schulungsmaßnahmen, um in der Praxis verlässliche Informationen an Allergiker weitergeben zu können.


    Diese Allergene sind als Zutat kennzeichnungspflichtig:
    • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn, Grünkern; Vorkommen z. B. in Mehl, Bier, Wurstwaren, Kuchen)
    • Krebstiere (z. B. Krebs, Shrimps, Garnelen; Vorkommen z. B. in Suppen, Soßen, Würzpasten)
    • Eier (z. B. als Flüssigei, Lecithin, (Ov)-Albumin; Vorkommen z. B. in Mayonnaise, Panade, Dressing)
    • Fisch (alle Fischarten; Vorkommen z. B. in Fischextrakten, Würzpasten, Soßen etc.)
    • Erdnüsse (z. B. Erdnussöl, -butter; Vorkommen in Gebäck, Schokolade etc.)
    • Soja (z. B. als Miso, Sojasoße, Sojaöl; Vorkommen z. B. in Gebäck, Marinaden, Kaffeeweißer)
    • Milch (Erzeugnisse wie Butter, Käse, Laktose, Molkenprotein; Vorkommen z. B. in Wurst, Soßen, Kroketten)
    • Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecanuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Vorkommen z. B. in Kuchen, Schokolade, Pesto)
    • Sellerie (Bleich-, Knollen- und Staudensellerie; Vorkommen z. B. in Wurst, Brühen, Gewürzmischungen)
    • Senf (z. B. Senfkörner, -pulver in Dressings, Ketchup, Gewürzmischungen)
    • Sesamsamen (z. B. als Sesamöl, Tahin, Gomasio; Vorkommen in Gebäck, Falafel, Marinaden, etc.)
    • Lupine (z. B. als Lupinenmehl, -eiweiß in vegetarischen, glutenfreien Produkten)
    • Weichtiere (z. B. Schnecken, Tintenfisch, Austern, Vorkommen in Soßen, asiatischen Spezialitäten etc.)
    • Schwefeldioxid und Sulfit (E 220-E 228, z. B. in Trockenfrüchten, Wein, Essig).
    Alle weiteren möglichen allergenen Lebensmittel wie z. B. Erdbeeren oder Äpfel müssen nicht deklariert werden, da sie zu keiner Gruppe von Lebensmitteln gehören, die bei einem Großteil der europäischen Bevölkerung Allergien bzw. Unverträglichkeiten auslösen.

    Man muss es anders herum aufziehen. Auch wenn - beispielsweise - ein Delegiertentrag oder eine Mitgliederversammlung dem Verein oder Verband förmlich aufgäbe (als Willensbekundung der Mitglieder), *keinen* Insolvenzantrag zu stellen, so könnte das den Vorstand nicht von seiner Pflicht entbinden und ihn nach außen hin (ggü. Insolvenzgläubigern) nicht persönlich haftungsmäßig entlasten. Siehe Reichert, Rn. 3433 am Ende.

    Nach innen hin (Haftung der Vorstandsmitglieder ggü. dem eigenen Verband) wäre ein solcher vorangegangener Beschluss, wenn aufgrund zutreffender und umfasssender Informationen gefasst, allerdings wohl entlastend. Aber darin liegt bei einer (hypothetischen) Insolvenzlage weniger das Problem.


    Ich gehe nicht davon aus, dass aktuell ein Insolvenzfall vorliegt – und dieser auch nicht herbeigeredet werden muss.

    Vor jedweder anstehenden Entscheidung halte ich es jetzt jedoch für noch dringlicher, die tatsächlichen Verhältnisse um das LLZ, die Organisation der Geschäftsstelle und die Optionen für die Zukunft durch Gutachter, Wirtschaftsprüfer, NSSV, DSB, Delegierte, Mitarbeiter und Mitglieder objektiv, offen und vollständig zu ermitteln.

    Nur mit einer verlässlichen Datenbasis können in einer unsicheren Situation vernünftige Entscheidungen in einem Gesamtkontext getroffen werden.

    Meine Vorstellung von einem Gesamtkontext: Zusammenführung des NWDSB mit dem NSSV. Die juristische Hülle ist mit dem SBN bereits vorhanden. Einsparungen durch Zusammenlegung der Aufgaben im Sport- und Verwaltungsbereich– am Anfang durchaus mit zwei Geschäftsstellen möglich -, Anpassung der Aufbaustruktur Schützenkreise und Bezirksschützenverbände im NWDSB zu den Kreisstrukturen des NSSV.
    Die Einsparungen werden zur Mitfinanzierung des LLZ in Bassum verwendet bzw. eingesetzt um die zu erwartenden Verwaltungs- und Betriebskostensteigerungen aufzufangen. Ein Ergebnis der Gesamtbewertung könnte allerdings auch die Aufgabe des LLZ-Vorhabens in Bassum durch einen Verkauf der Immobilie sein.

    Unterlassene Planungen, Fehlplanungen, Konzeptlosigkeit, Mitgliederschwund, mangelnde Unterstützung durch die Mitgliederbasis, unsichere Zeiten: Es gibt vielfältige Faktoren, die zu einer Vereinsinsolvenz führen können.

    In diesem Zusammenhang sind zu beachten:

    Egal, ob die Überschuldung nach § 19 der Insolvenzordnung (Aktivposten decken die Passivposten nicht mehr) oder § 17 (bei einem nicht vorübergehenden Unvermögen des Vereins, seine Geldschulden zu tilgen, da keine entsprechenden, ausreichenden Zahlungsmittel mehr vorhanden sind) zur Anwendung kommt, ist ein Insolvenzverfahren einzuleiten.

    Auch wenn Gesamtvertretung besteht, ist jedes einzelne Mitglied des Vereinsvorstands dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

    Verschuldet der Vorstand es schuldhaft, dies zu tun oder wird die Antragstellung schuldhaft verzögert, sind alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, denen ein Verschulden anzulasten ist, den Gläubigern des Vereins für den ihnen aus der Verzögerung entstandenen Schaden haftbar.

    Noch eine Merkwürdigkeit von schuetzen12@web.de

    "Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

    der NWDSB braucht unsere Hilfe für das LLZ. Nicht alle Vereine laufen weg, sondern wir leisten „erste Hilfe!“

    Wir sind für das LLZ und für den Erhalt des NWDSB und seines Präsidiums.

    Lasst uns gemeinsam in die Tasche greifen und nicht 1,50 € sondern 25,00€ Soforthilfe in diesem Jahr noch an den NWDSB bezahlen.

    2015, 2016 und 2017 geben wir ohne Murren nochmals je 25 € pro Mitglied. Und dann ist es geschafft! Auf geht’s! Wenn Ihr zum LLZ und NWDSB steht. Geld spielt bei uns NWDSB Freunden keine Rolle.

    Mit Schützengruß
    Schützen12
    An der Rettungslinie 007
    56789 Hilfskrankenhaus"

    [Quote

    Bekommt der LV eigentlich auch noch Fördermittel die direkt von der Mitgliederzahl abhängig sind und dann auch noch fehlen? ...

    [/quote]

    M. W. erhält der NWDSB über den SBN Fördermittel vom Landessportbund Niedersachsen, die auch von der Mitgliederzahl abhängen.

    Jede Beitragserhöhung – und sei sie auch noch so gering – führt in den betroffenen Vereinen immer wieder zu größeren Diskussionen, in deren Verlauf auch Emotionen aufkommen, die es den Verantwortlichen schwer machen, die in der Regel sachlich begründete Beitragsanpassung von der Mehrheit der Mitglieder genehmigt zu bekommen. Reaktionen der Mitglieder bleiben nicht aus. #99.970

    Welche Reaktionen sind aus möglichen Beitragsanpassungen aus den Umlageerhöhungen von NWDSB/LLZ, DSB und LSB zu erwarten?

    Es wird bei einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge keine nennenswerten Reaktionen der Mitglieder geben, weil sie die Erhöhung als notwendig und erforderlich ansehen.

    Es wird bei einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge eine geringe Anzahl von Mitgliedern – bis zu 2% - geben, die den Verein verlassen werden.

    Es wird bei einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge eine Anzahl von Mitgliedern – von ca. 2% bis zu 5% - geben, die den Verein verlassen werden.


    Es wird bei einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge eine größere Anzahl von Mitgliedern – mehr als 5% - geben, die den Verein verlassen werden.

    Die Vereinsmitglieder stimmen gegen eine Beitragserhöhung und verlassen mit dem Gesamtverein den NWDSB.

    Vorschaurechnung
    Wer als Schatzmeister/in eines Vereins innerhalb des NWDSB nicht ganz ahnungslos ins neue Jahr 2015 rutschen möchte, sollte sich in den nächsten Tagen vielleicht damit vertraut machen, mit welchen Entscheidungen zur Nachfinanzierung des LLZ und zur Erhöhung des laufenden Beitrages an den NWDSB, die Vereins- oder Gildekasse belastet wird. Neben dem NWDSB wird 2015 auch der Landessportbund seine Beiträge erhöhen. 2016 ist dann auch noch die angekündigte Beitragserhöhung des DSB (1,00 Euro) zu berücksichtigen.

    Jede Erhöhung der Umlagebeträge für sich genommen mag niedrig erscheinen. Insgesamt gesehen kommt doch ein Volumen zusammen, welches nicht von jedem Verein ohne selber eine Beitragserhöhung durchzuführen, gestemmt werden kann. Hinzu kommt die Unsicherheit, dass die aktuell vorgestellte Finanzierung des LLZ erneut nicht ausreichen könnte.

    Wer es mag, kann sich meine kleine Arbeitshilfe ansehen. Im ersten Schritt gilt es die Mitgliederentwicklung mit halbwegs belastbaren Zahlen für 2015 zu planen. Im zweiten Schritt werden dann die Beiträge - hier nach Altersklassen sowie m/w gertennt - und Umlagebeiträge des Vereins eingestellt. Wer es dann genau wissen will, stellt in den grünen Feldern noch die voraussichtlichen Einnahme- und Ausgabewerte für 2015 ein. Wer danach noch einen roten Saldo ausweist, sollte zumindest auf Rücklagen in Form von Guthaben zurückgreifen können.

    Die Beitragswerte für Verein/Kreis/Bezirk sind im Zweifel Beispiele und müssen durch die zutreffenden, aktuellen Beitragswerte ersetzt werden.