Beiträge von Wilhelm

    Wer als Luftpistolenschützin/Luftpistolenschütze eine Alternative zu Wettkämpfen/ Trainingser-weiterung sucht, könnte hier fündig werden:

    Https//:http://www.pistolentraining.de


    „Einladung zum Luftpistolen Fernwettkampf Freihand und Auflage

    Kostenlos teilnehmen am „Internationalen 100 Schuss Leistungstest“

    Noch bis zum 30.10.2022 findet auf http://www.pistolentraining.de der Luftpistolen Fernwettkampf statt.

    Weltweit haben sich aus 38 Ländern schon über 460 Luftpistolen Sportschützen und Sportschützinnen an dem Trainingsportal angemeldet. Wer wettkampfnahe Trainingsaufgaben sucht ist hier genau richtig!

    Aktuell findet vom 17.10. – 31.10.2022 ein 100 Schuss Wettkampf Luftpistole Freihand und 60 Schuss Luftpistole Auflage statt.

    Einfach mal auf der Webseite registrieren und mitmachen.

    Neben einer Gesamtwertung gibt es auch eine Einzelwertung.

    Die Infos stehen in deutsch und englisch auf der Webseite zur Verfügung.„

    Während sich die Menschen in Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders (West – wobei die Arbeitsleistung im Osten ohne die finanzielle Unterstützung der Amerikaner m. E. das wahre Wunder war) Auszeiten für harte Arbeit, Entbehrungen und anfänglicher Armut mit dem Besuch von Volksfesten nahmen, und dort den Alltag vergessen wollten und konnten, hat sich der moderne Mensch im Wohlstand lebend, der Individualisierung und dem Kommerz hingegeben. Die Schützenvereine haben diese Entwicklung in der Regel einfach so hingenommen, obwohl schon sehr früh deutlich wurde, dass sich die Gesellschaft in einer zunehmend schnelllebigen Zeit, die ein kontinuierliches, lebenslanges Lernen und Anpassen an veränderte Rahmenbedingungen, Techniken und Abläufe erfordert, entwickelt.

    Friedrich Schillers (1759 – 1805) Leitspruch: “Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“ hat in den meisten konservativen Schützenvereinen keine Alarmwirkung entwickelt.

    In einer Zeit, in der immer weniger Menschen bereit sind, sich freiwillig und unentgeltlich für eine Gruppe Gleichgesinnter einzusetzen, die Gruppe der Gleichgesinnten aus einer heterogenen Masse von Individualisten und Konsumenten besteht, wird es auch noch unter Berücksichtigung von gesetzlichen Auflagen und Bürokratie fast unmöglich, den Vereinen eine Zukunftsperspektive zu vermitteln. Das sichtbare Vereinssterben wird m. E. noch an Dynamik zunehmen – nicht nur bei Schützenvereinen.

    Wer einen Verein erfolgreich gestalten will, kommt nicht umhin, diesen wie ein Unternehmen mit einem attraktiven Angebot umzubauen. Das schließt nicht aus, dass es Vereine gibt, deren Kernkompetenz „Traditionspflege“ tatsächlich konsumiert wird, wenn der Zeitgeist in das Vereinsleben tatsächlich auch einfließt.

    Ich war in verschiedenen Vereinsvorständen aktiv. Wenn es um die Veränderungsmeldungen ging, gab es immer die "pfiffigen Kostensparer". die meinten, man könne ja die zukünftigen, möglichen Änderungen abwarten, die eine oder andere Notarrechnung so vermeiden.

    Ich habe mir einige Vereinsregisterstände von Vereinen mit "pfiffigen Kostensparern" angesehen. Die allerschlausten haben es danach wohl vom "Kostensparer" zum "Gewohnheitsrechtler" geschafft. In meiner kleinen Auswertung ist momentan ein Verein mit Stand 2005 Spitzenreiter der Informationsverweigerung. Nur noch eine natürliche Person aus 2005 ist aktiv dabei, alle anderen Personen sind verstorben.

    Eine Anfrage beim Registergericht, inwieweit von dort aus Überprüfungen der Aktualität von Eintragungen stattfinden, wurde verneint. Wie die Anforderungen des Geldwäschegesetzes bei Nichtmeldung der aktuellen wirtschaftlich Berechtigten umgesetzt werden, konnte auch nicht beantwortet werden.

    Neben den rechtsbegründenden Wirkungen (Eintragung des Vereins und Satzung/Satzungsänderungen – Wirksamkeit mit der Eintragung im Vereinsregister) gibt es noch die rechtsbeschreibenden Eintragungen, zu denen die Vorstandsbesetzung bzw. Veränderungen der Vertretungsberechtigten gehören, und bezüglich ihrer Wirksamkeit unabhängig von einer Eintragung im Vereinsregister sind. Schließlich sind sie auch wirksam, ohne eingetragen worden zu sein.

    Es gibt jedoch zwei Gründe, die eine Pflicht zur Eintragung im Vereinsregister anraten:

    1. Ein Grund liegt im besonderen Vertrauensschutz des Vereinsregisters. Denn derjenige, der über den Vorstand mit dem Verein in Geschäftsverbindungen tritt, muss sich darauf verlassen können, dass der Vorstand, der im Vereinsregister eingetragen ist, auch tatsächlich der Vorstand des Vereins ist.

    2. Ein zweiter Grund leitet sich aus den Anforderungen des Geldwäschegesetzes zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten auch in Vereinen mittels Angaben aus dem Transparenzregister, bzw. aus dem Vereinsregister ab.

    Das Transparenzregister steht unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamts und soll Geldwäsche, Steuerflucht, Steuerbetrug und Terrorismus verhindern helfen. Geführt wird es vom Bundesanzeiger Verlag.

    Bei juristischen Personen zählt gemäß § 3 Abs. 1 GwG zu den wirtschaftlich Berechtigten jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar. mehr als 25% der Kapitalanteile hält. oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert.
    Da diese Voraussetzungen bei den allerwenigsten Vereinen zutreffen werden, gilt der gesetzliche Vertreter – also der Vorstand nach § 26 BGB – als wirtschaftlich Berechtigter. Dieser muss dem Transparenzregister gemeldet werden.

    Im August 2021 traten mit dem neuen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) zahlreiche wichtige Neuerungen und Verschärfungen in Kraft. Sie sollen die europarechtlich vorgesehene elektronische Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitgliedstaaten ermöglichen.

    Hierzu war es erforderlich, statt des bisherigen bloßen Auffangregisters ein Vollregister zu schaffen, das umfassendere Datensätze in strukturiertem und einheitlichen Format enthält.

    Zu Beginn war das Transparenzregister nur ein so genanntes Auffangregister. Das heißt, dass manche Gesellschaften und Vereinigungen keine Mitteilung an das Transparenzregister abgeben mussten, wenn sich die bei ihnen wirtschaftlich Berechtigten schon aus anderen öffentlich einsehbaren bzw. elektronischen Registern (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister usw.) ergaben.


    Diese so genannte Mitteilungsfiktion wurde abgeschafft. Auch diejenigen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften, die bisher von dieser Erleichterung profitierten, sind jetzt zur Eintragung aktueller Informationen ins Transparenzregister verpflichtet.

    Ausnahmen gibt es für Vereine, wenn die Daten aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen werden. Kommt es allerdings zu Veränderungen im Vorstand, so sind diese dem Vereinsregister unverzüglich zu melden.

    Bei uns im Kreis wurde jetzt die zweite Kreismeisterschaft durchgeführt.

    Dieses mal nach den neuen Regeln der SpO (Kapitel 12).

    Letztes Jahr waren wir noch zwei Vereine. Dieses Jahr waren es schon drei.

    Unser Bezirk ist leider noch nicht soweit eine Bezirksmeisterschaft durchzuführen.

    Außer dem Regionalturnier in Dortmund hat man vom Landesverband leider auch noch nichts weiter gehört

    Manches braucht halt Zeit um sich zu entwickeln. Auf Kreisebene läuft es doch schon gut an. Wieviel Einzelstarter hattet ihr denn bei den bisher ausgetragenen Meisterschaften?

    ERLEICHTERUNG FÜR VEREIN – ONLINE ZUM KOSTENLOSEN VEREINSREGISTERAUSZUG

    Vereine können sich seit dem 1.8.2022 über ein vereinfachtes Verfahren aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder Inhalte aus dem Vereinsregister abrufen, kostenlos und ohne vorherige Registrierung.

    Vereine profitieren beispielsweise dann von dem neuen Verfahren, wenn sie einen Förderantrag stellen wollen und dafür einen aktuellen Registerauszug aus dem Vereins- bzw. dem Handelsregister vorlegen müssen.

    So ladet ihr mit wenigen Klicks euren Vereinsregisterauszug herunter:

    Auf dem Registerportal der Länder findet ihr die „Normale Suche“. Dort ist eine Maske hinterlegt, in die ihr den Namen eurer Organisation und ihren Sitz eintragt.

    Z.B.: Schützenkreis Bleckede e.V., Bleckede


    Achtet auf Vollständigkeit des Namens und die korrekte Schreibweise.

    Nachdem ihr auf „Suchen“ geklickt habt, wird eure Organisation unter angezeigt.

    Drückt ihr jetzt auf „AD“, bekommt ihr im nächsten Fenster die Möglichkeit, den Download zu starten. Fertig.

    Registerportal | Kostenhinweis (handelsregister.de)

    Umfragen scheinen hier nicht sehr beliebt zu sein. Deshalb behaupte ich mal, dass mindestens jeder zweite Registerauszug nicht die aktuellen Verhältnisse in der Vorstandsbesetzung enthält.

    Die von Carcano vorgetragenen Links sind die inhaltlichen Teile des DSB-Ehrenamt-Handbuches:

    DSB_Ehrenamt_Handbuch_Schritt_1.pdf

    Wer in die Thematik tiefer einsteigen möchte/sollte, wird hilfreich unterstützt mit Materialien:

    DSB_Ehrenamt_Handbuch_Schritt_1_Arbeitsmaterialien.pdf

    Zum Link im ersten Post gehört noch das aufgezeichnete Webinar:

    https://www.youtube.com/watch?v=BIpX7kS380I

    M. E. hat der DSB gerade im Bereich Ehrenamt oder auch „freiwilliges Engagement“, „Freiwilligenarbeit“ eine sehr gute Arbeit geleistet mit vielen Hilfen für die Ehrenamtsarbeit vor Ort.