Beiträge von Wilhelm

    Hallo zusammen,

    die vielen Kinder (90 und mehr) , denen wir hier im Schützenkreis Bleckede und in benachbarten Vereinen und Verbänden den Biathlonsport mit dem Lichtgewehr über zahlreich In- und Outdoorveranstaltungen angeboten haben, mittlerweile 12 Jahre alt geworden sind und nach dem LG-Schießen fragen, werden wir vorerst über den KKSV Wendisch Evern den Sommerbiathlonsport mit dem Luftgewehr anbieten.

    Das Interesse seitens der Kinder und Eltern ist riesengroß. Um sich inhaltlich darauf vorzubereiten suchen wir noch Trainingsanleitungen, Informationen usw. Gibt es Trainer/innen in diesem Bereich, die zu uns kommen würden (natürlich gegen Bezahlung) und das Feuer weiter entfachen können?

    Wo werden Trainer für den SoBi ausgebildet?
    Beste Grüße
    Wilhelm

    Hallo zusammen,

    die Weihnachtszeit steht vor der Tür und damit die Frage nach der/einer Weihnachtsfeier.

    In meinen Vereinen kommen die Weihnachtsfeiern in unterschiedlicher Form vor:

    a) Keine
    b) Trainingsabend wird durch ein lockeres Beisamensein mit Zwiebelkuchen usw. ersetzt,
    c) es gibt ein Pokal- und Preisschießen.

    Wie und was läuft sonst noch bei Weihnachtsfeiern der Schützen ab?

    Unsere Bestellaktion wurde mit einer Bestellsumme von rund 12.000 Euro abgeschlossen - für beide Seiten hat sich eine "Win-Win-Situation ergeben. Der Ausschreibungssieger hat insgesamt rund 10% Rabatt auf die vorher ermittelten Katalogpreise gegeben. Dafür hat er neue Adressen und ich denke sehr zufriedene Kunden erhalten. Der m. E. relativ hohe Rabatt ist insbesondere durch die Munitionsmenge entstanden.

    Neben der kompletten Ignoranz der Abfrage von Preisen für die Bestellaktion (2 x keinerlei Antwort auf die Anfrage) haben von den übrigen acht angeschriebenen Schießsportartikelanbietern sich vier begründet "abgemeldet". Vier Anbieter haben schließlich Rabatte von drei bis zehn Prozent geboten. ein Händler lag in der Summe knapp über den Katalogpreisen.

    Anmerkung: Sich überhaupt nicht auf die Anfrage zu äußern, halte ich für unprofessionell!

    Beste Grüße
    Wilhelm

    "Sie haben die Wahl: Entscheiden Sie hier durch Ihre Stimmabgabe, welcher Behindertensportler am 4. Dezember als "Paralympic Star" des Jahres 2010 ausgezeichnet wird. Zur Wahl stehen acht Sportler"

    Es wäre einfach ein gutes Zeichen für unseren Sport, wenn Josef Neumeier unter die ersten Drei kommen würde, die i.d.R. dann auch eingeladen werden und zu ihrem Sport befragt werden.

    Ich bin enttäuscht, wie wenig Unterstützung "unser Sportler" erhält. Ich gewinne mittlerweile auch hier den Eindruck, dass sich jeder selbst genug ist, das Gemeckere über die bösen Medien Alibifunktion übernimmt, um selbst nicht mal eine Minute für einen herausragenden Schützen, Vertreter unsers Sports zu investieren.

    Enttäuschte Grüße
    Wilhelm

    Hallo Frank,

    ja, Du könntest deine Antwort auch als Niedersachse geschrieben haben. Besonders imponiert mir die Beschreibung von "Planlosigkeit", die im Norden der Schützen-Republik auch das Zeug hat, Medaillenplätze zu belegen - leider nur im Rahmenprogramm - und das ist schlimm genug.
    Beste Grüße
    Wilhelm

    Zitat

    Dass es in manchen Vereinen so viel Ablehnung gibt geht mir nicht in den Kopf. Es müssen doch nicht immer gleich tausende von Euro sein, ein paar Hundert Euro sind auch ein gute Tat oder ein gemeinschaftlicher Arbeitseinsatz etc. Aber ob das jeder kapiert....?

    In Zeiten, in denen der Egoismus vorherrscht, ist es sehr schwer geworden, allein schon die Vorstellung von der positiven Wirkung gemeinschaftlichen Handelns zu entwickeln ist schwierig geworden. Jeder denkt scheinbar an sich. Ideale sind zu einfachen persönlichen Vorteilsgewinnen verkommen. Leider ist diese gesellschaftliche Entwicklung auch in den Schützenvereinen angekommen.

    M. E. wäre in dieser Zeit gerade das gelebte,gemeinschaftliche Miteinander ein Pluspunkt für das Vereinsimage. Ehrenamtliches, soziales Engagement? Was ist das?

    Hallo zusammen,

    wie eine Idee zerredet werden kann, habe ich gestern abend erlebt. Die "Aktion Blutspende" in unserem Kreis (s. oben) wurde zwar vorgestellt, soll aber erst in den Vereinen auf den Mitgliederversammlungen besprochen werden. Da man auch keinen Termin festlegen wollte, hat sich diese Aktion damit wohl auch erledigt.

    Interessant war auch die Erkenntnis, dass von den anwesenden Vereinspräsidenten kaum einer die Meldepflicht bei ausgeschiedenen Vereinsmitgliedern mit WBK gegenüber der Ordnungsbehörde kannte.

    Dafür beabsichtigt man allerdings für eine Festschrift 2011 den Text von 2005 zu verwenden, weil damit wohl eher sicher gestellt wird, dass die Tradition nicht zu kurz kommt.


    Allen Meisterschützen wünsche ich einen schönen Tag

    Hallo LDS,

    das was Du aus Deinem Verein beschreibst ist leider genau das, was uns Schützen in der Öffentlichkeit sowohl nach innen und nach außen kennzeichnet. Wir sind (ebenso) egoistisch, neuen Ideen durch in der Regel phlegmatische oder/und inkompetente Vorstandsarbeit ablehnend gegenüberstehend, von Bedenkenträgern beeinflusst.

    Die Idee des DSB mit der "Aktion Schützenhilfe" finde ich ausgezeichnet. Wenn man sich mit der Geschichte des Schützenwesens beschäftigt, finden sich die Ursprünge in der Bildung von Gemeinschaften zur Gefahrenabwehr. Engagement um in einem starken Verband Leben, Hab und Gut zu schützen.

    Würden wir dieses Bewusstsein auch Leben (und nicht nur Feiern) hätten wir auch in der Öffentlichkeit ein positiveres Image.

    Deshalb bin ich gespannt, ob die Idee, dass wir alle Schützen unseres Kreisverbandes zu einem Blutspendetermin aufrufen können, heute in der Sitzung des Gesamtpräsidiums des Schützenkreises Bleckede positiv verabschiedet wird.

    Allen Meisterschützen wünsche ich einen schönen Tag.

    Wilhelm

    Hallo Dingo,
    wir werden zukünftig in unseren Schützenkreis-Kalender einen gemeinschaftlichen Bestelltermin für eine jährliche gemeinschaftlöiche Bestellaktion einrichten, so dass sich die Vereine und Sportschützen terminlich darauf einrichten können.

    Mit unserer aktuellen Bestellaktion sind wir bislang nur auf 11 T€ gekommen. Der "Renner" sind LG-Pressluft-Kartuschen (10), LG- und KK-Munition mit je 100.000 Kugeln/Patronen sowie vier Lichtpunktsysteme. Für Samstag haben sich noch weitere potentielle Besteller angesagt. Danach erfolgt die Ausschreibung.

    In einer ersten Gemeinschaftsaktion in 2006 konnten wir bei einer Katalogpreissumme von 14 T€ immerhin rund 10% Preisnachlässe herausholen. Der "siegreiche Händler" war am Ende auch Gewinner der Preisangebotsaktion, konnte er sich doch anschließend über damals zwölf sehr zufriedene neue Kunden freuen.

    Die hier anzuwendende Passage des WaffG steht unter § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Verbände

    §15 (5) WaffG Meldung ausgeschiedener Vereinsmitglieder

    (5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

    Was unter unverzüglich zu verstehen ist, wird hier nicht beschrieben. Das Gesetz verwendet an verschiedenen Stellen den Ausdruck "Unverzüglich". Eine gesetzliche Definition findet sich nur innerhalb des § 121 BGB: Danach ist eine Handlung unverzüglich, wenn sie ohne schuldhaftem Zögern vorgenommen wurde. Diese Definition hat für den im gesamten Recht verwendeten Ausdruck der Unverzüglichkeit Geltung.
    Entscheidend ist daher die subjektive Zumutbarkeit. Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.


    In diesem Fall kann man dem Verein, der gesetzlich erst seit 2003 dazu verpflichtet ist, eine Meldung zum Ausscheiden von WBK-Inhabern abzugeben, wohl keinen Gesetzesverstoß vorwerfen - sieben Jahre nach dem Vereinsaustritt der ehemaligen Sportschützin.

    Man kann nur hoffen, dass in den Vereinen verantwortungsbewusste Vorstände auch diese Regel einhalten. Spätestens mit der Einführung des nationalen Waffenregisters wird diese Meldung einen sehr hohen Stellenwert unter den Aufgaben der Vereine bzw. deren Vereinsvorstände einnehmen.

    Eigentlich sollte diese Verpflichtung heute schon erfüllt werden. Aufgrund vieler Antworten zur Anwendung des § 15 (5) muss ich allerdings schließen, dass dieser Verpflichtung längst nicht alle Vereine nachkommen, viele die gesetzliche Anforderung nicht einmal kennen.

    Hallo zusammen!

    Mit einer gemeinsamen Großbestellung von Sportgeräten, Munition, Scheiben, Zubehör und anderem Schützenbedarf können Vereine/Privatpersonen auf rabattierte Preise von den Anbietern hoffen. Bereits 2006 hatte eine erste Aktion Preisnachlässe bezogen auf den Gesamtbestellwert von durchschnittlich 10% ergeben.

    Am 21.09. werden sich bei uns im Schützenkreis Bleckede Interessierte zu einer „Pooling-Aktion 2010“ zusammenfinden und die beabsichtigten Bestellungen/Käufe in eine anonymisierte Gesamtliste eintragen. Diese Liste wird dann an verschiedene Händler mit der Bitte um Abgabe entsprechender Preisangebote geschickt.

    Der Händler mit dem insgesamt günstigsten Angebot erhält dann den Gesamtauftrag. Dabei werden die Bestellungen zurückgezogen, die wider Erwarten keine günstigeren Preise als die Katalogpreise erhalten.

    2006 kam eine Bestellsumme von 12 Tsd. € zusammen. In diesem Jahr werden hoffentlich 20 Tsd € zusammen kommen.

    Gibt es Vereine, Verbände, die auch über gemeinschaftliche Einkäufe/Bestellungen gutes Geld gespart haben? Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

    Frank, Danke für den Hinweis.

    Wir befinden uns hier unter der Überschrift "Organisationshilfen".

    Ich habe auch dazu beigetragen, dass wir hier thematisch abgeglitten sind. Entschuldigung! Meine Einlassungen bezogen sich auf die Sondergenehmigung und nicht auf das Lichtschießen mit Geräten, die keine Schusswaffen sind und nach unterschiedlichen Meinungen Anscheinswaffen sein können - es aber nicht sind. Das ist jedenfalls meine Meinung.

    M. E. handelt es sich weder bei den Anschütz-, IROSA-, DISAG- und Röhm-Geräten um Anscheinswaffen. Wenn die Fa. Anschütz in ihren Werbeaussagen dazu eingeht, mag das aus Übervorsicht oder anderen Gründen erfolgen.


    BMI - Änderungen des Waffenrechts 2008

    Der §42a WaffG sollte lt. ursprünglichem Regierungsentwurf ausschließlich das öffentliche Führen von Kriegswaffenimitaten und Nachbildungen von so genannten „Pumpguns“ (Vorderschaftsrepetierflinten mit Kurzwaffengriff) wegen ihres Bedrohungspotentials verbieten.
    Im Verlauf der Diskussionen zum Gesetz unter der Anspruchstellung "mehr Sicherheit" hat der Bundestag dann jedoch entschieden, grundsätzlich alle Imitate von Feuerwaffen dem Führensverbot zu unterwerfen. Ausgenommen von der Regelung sind Gegen­stände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Imitate, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreitet oder z.B. bunte Wasserpistolen.

    Vielleicht kenne ich zu wenig Feuerwaffen bzw. Kriegswaffen. Nur habe ich keinerlei Vorstellung, dass die o.g. Geräte einer scharfen Schusswaffe nach Form, Gewicht und Aussehen ähneln. Diese Geräte sind - und das haben auch Polizisten bestätigt, die eine Biathlongruppe von mir auf dem Sportplatz besucht haben, keine Anscheinswaffen. Das ist natürlich keine offizielle Aussage.

    Die Diskussion wäre entbehrlich, wenn man im Gesetzgebungsverfahren bereits auf die Existenz der Lichtpunktgeräte eingegangen wäre und entsprechende Klarstellungen vorgenommen hätte.

    Da wir jedoch keinerlei Zweifel über die Einhaltung des WaffG aufkommen lassen, werden die Geräte selbstverständlich in entsprechenden Koffern und Taschen transportiert - auch aus Pflege- und Erhaltungsgründen - wenn sie zu den Veranstaltungsorten für die Sportausübung und Brauchtumspflege gebracht werden.

    Die allerwichtigste Regel für alle Beteiligten beim Lichtschießen (Schützen, Betreuer, Zuschauer, Presse ...) ist jedoch die Vorstellung und Annahme von Regeln, die auch im Umgang mit scharfen Waffen gelten.

    @ erzwo

    Zitat

    Und die Ausnamegenemigungen für unter 12 Jahren bekommtst du auch weiterhin.

    Mag sein, dass es die Ausnahmegenehmigung bei Euch in Bremerhaven gibt. Hier im Landkreis Lüneburg gibt es sie trotz mehrerer Versuche überhaupt nicht.


    Das Lichtpunktschießen hat eigentlich keine Altersbegrenzung. Wir haben bereits fünfjährige Mädchen gehabt, die es verstanden haben, eine Visierlinie aufzubauen und ihre Atmung auf den Zielvorgang einzustrellen.

    Übrigens kann das Lichtpunktschießen auch gefahrlos in einem Seniorenheim zum Einsatz kommen.