Beiträge von Wilhelm

    Hallo Dan More,

    der DSB selber kooperert nur mit dem FWR.

    Der NWDSB stellt nur einen Link zum FWR zur Vfg.: Nordwestdeutscher Schützenbund :: : Waffenrecht


    Lt. FWR-HP sind Mitglieder:
    "Wichtige Links
    Home > Mitglieder des Forum Waffenrecht
    Kategorien:
    Links:

    Blaser Jagdwaffen GmbH


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    Bund Deutscher Sportschützen e. V.


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    Bundesinnungsverband für das Büchsenmacherhandwerk


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    Bundesverband Schießstätten e. V.


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    Club Deutscher Schützen e. V. (CDS)


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    Deutsche Schießsport Union e. V. (DSU)


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    Eduard Kettner KG


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    Gustav Jehn GmbH


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    Jahr Verlag GmbH & Co.


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    Journal-Verlag Schwend GmbH


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    Kuratorium zur Förderung Historischer Waffensammlungen e. V.


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    Patronensammler-Vereinigung e. V.


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    Schmidt & Bender GmbH & Co. KG


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    TIRO - Verband für Jagdparcoursschießen e. V.


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    Umarex GmbH & Co. KG


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    Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition e. V.


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    Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VdB)


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    Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V.


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    Zeiss Hensoldt AG


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    Unter den Hinweisen für Antragstellung und Planung bei Schießständen für Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wird ein Mindestabstand von 100 cm zwischen den Schützenständen gefordert.

    Soll in einem solchen Schießstand auch die Disziplin Dreistellungskampf unter Verwendung von Pritschen ausgeübt werden, so ist zwischen den jeweils genutzten Bahnen ein Schützenstand freizulassen. Teilweise wird auch gefordert, die Breite der Schützenstände bei ”Dreistellung” auf mind. 1,20 m zu erhöhen, was aus der Sicht des Schießsports durchaus sinnvoll und notwendig sein kann (es verbleibt bei Pritschenbreite
    0,8 m dann ein Gang von gerade 0,4 m).

    Ist der Abstand von 120 Cm nicht auch dann geboten, wenn auf diesen Ständen Preisschießen mit Gästen stattfinden und die Aufsichten zwischen die Schützentreten müssen um Scheiben zu wechseln, Ergebnisse auf den Startkarten notieren müssen?

    Gibt es Vereine, die mit weniger als 100 cm Abstand zwischen den Schützenständen auskommen?

    Dan More,

    Deinen Einsatz, sowie den von Katja und Michael verstehe ich schon und ich unterstütze diesen auch, dadurch, dass ich mir die Welle der Verbote - ausgehend von einem GK-Verbot bis hin zum LD-Verbot - real vorstellen kann und auf meinen Veranstaltungen auf die Gefahr für das Schützenwesens insgesamt auch aufmerksam mache.

    Nur verstehe ich wirklich nicht, warum 30.000 Mitglieder die kaum erkennbare Lobbyarbeit einfach so hinnehmen und nur "Drei Musketiere des GK-Sports" sich die Finger wund schreiben. Mein Unverständnis (vielleicht liege ich da aber auch einfach nur falsch) wird noch größer, wenn ich ansatzweise nachvollziehen kann, dass im FWR auch individuelle wirtschaftliche Strömungen aktiv sind: ARMATIX und FORUM Service-GmbH?

    Ist es nicht viel sinnvoller 30.000 Mitgliedern z. B. auf den FWR-Mitgliederversammlungen die Fehlinvestition in das FWR klar zu machen, dabei auf PL hinzuweisen?

    Das viel zitierte Forum Waffenrecht ist ja wirklich existent. Schaut man sich auf der HP die News an, kommt man hier hin: News: Forum Waffenrecht - Verband - Interessengruppen - Öffentlichkeitsarbeit

    Das nächste Highlight ist hier zu finden:
    Anschütz Biathlongewehr mit Armatix Target Control System: Forum Waffenrecht - Verband - Interessengruppen - Öffentlichkeitsarbeit

    Zur Rechtslage in Deutschland fehlt wahrscheinlich noch ein Fenster „ab 2007 bis heute“ 
    Rechtslage in Deutschland: Forum Waffenrecht - Verband - Interessengruppen - Öffentlichkeitsarbeit


    Der Verein, der angeblich 30.000 Mitglieder hat, ist unglaublich transparent: und steht für den „konstruktiven Dialog“

    „Öffentlichkeitsarbeit
    Die Beobachtung der Medien und unmittelbare Reaktion auf falsche und unsinnige Berichterstattung gehören mit hohem Stellenwert zum Tätigkeitsfeld des Forum Waffenrecht. Es ist unabdingbar für den legalen Waffenbesitz, die öffentliche Diskussion und den Blick der Medien für die Fakten zu schärfen. Alle Zahlen und Statistiken, seien es die nationalen Zahlen des BKA oder die offiziellen internationalen Statistiken der Vereinten Nationen, sprechen eindeutig für uns! Ohne sachliche, ja wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema und ohne öffentliche Diskussion der Ergebnisse bleibt die von allen Fachleuten geteilte Erkenntnis "Der legale Waffenbesitz birgt für den Rechtsstaat keine Gefahr!" politisch bedeutungsloses "Insider-Wissen". Wir müssen diese Erkenntnis öffentlich machen, um ein differenzierteres und problemorientiertes Meinungsbild in der Bevölkerung und bei den politischen Entscheidungsträgern herbeiführen. Das Forum Waffenrecht steht für den konstruktiven Dialog. „

    Die Basis des Forums bildet der Förderkreis:
    „Die Basis des Forum Waffenrecht bildet sein Förderkreis: Zehntausende von Einzelmitgliedern aus allen Gruppierungen des legalen Waffenbesitzes, die die Arbeit des Forum fördern.

    Werden auch Sie Mitglied im Förderkreis des Forum Waffenrecht! Der legale Waffenbesitz benötigt dringend die Unterstützung jedes Einzelnen, in Ergänzung zu seiner individuellen Vereins- oder Verbandsmitgliedschaft!

    Der Mitgliedsbeitrag von nur 12 Euro im Jahr ist eine Investition in die Zukunft des Schießsports, der Jagd und des Waffensammelns - kurz: des gesamten legalen Waffenbesitzes.
    für Schnellentschlossene Aufnahmeantrag
    für Mitglieder Einzugsermächtigung
    Welche "Leistungen" erhalten die Mitglieder des Förderkreises:
    • regelmäßige kostenlose Informationen über die Forum news, die Mitglieder-Informationszeitung des Forum Waffenrecht
    • exklusive Rechtsschutzversicherung (gesonderter Vertrag, Abschluss freiwillig)
    • Übersetzungen der wissenschaftlichen Arbeiten des Forum (siehe Rubriken "Forum international/Waffen in der Gesellschaft". Sie können kostenlos bei der Geschäftsstelle angefordert werden)
    • Die "Rechts-Ecke" konkret: Allgemeine Auskünfte zum Waffenrecht, zur behördlichen Anwendung des Waffenrechts, Fragen von allgemeiner Bedeutung für legale Waffenbesitzer (z. B. Sprengstoffrecht). Keine Einzelfallberatung!
    • Fan-Artikel

    Eine Satzung habe ich auf der HP nicht gefunden. Macht ja auch nichts. Auf dem Antragsformular für die Beantragung einer Mitgliedschaft wird mir schon die Möglichkeit des Austritts mitgeteilt:

    „Mir ist bekannt, dass ein Austritt aus dem Forum Waffenrecht unter Einhaltung einer sechsmonatigen
    Kündigungsfrist zum Kalenderjahresende möglich ist. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden.“

    Sollte einem die Arbeit des Forums - unterstützt von der Forum-Service-GmbH , Ratingen , interessieren, kann diese bei der nächsten Vereinsveranstaltung unter der Überschrift „Forum vor Ort“ durch einen durch die Lande reisenden Referenten real näher gebracht werden.
    Forum vor Ort: Forum Waffenrecht - Verband - Interessengruppen - Öffentlichkeitsarbeit

    „Vorträge zum Waffenrecht bald auch bei Ihrer nächsten Vereinsveranstaltung

    Findet in Ihrem Verein demnächst eine Versammlung oder eine andere Großveranstaltung statt, der Sie mit einem Referat zum Thema Waffenrecht den aktuellen Bezug geben wollen?

    Die Referenten des Forum Waffenrecht werden in Zukunft verstärkt durch die Lande reisen, um Jäger, Sportschützen und Sammler über aktuelle Entwicklungen der Novellierung des Waffengesetzes zu informieren und für die dringende Unterstützung jedes Betroffenen in Sachen Lobby-Arbeit zu werben. Bitte stellen Sie eine möglichst zahlreiche Teilnahme Ihrer Vereinsmitglieder und Gäste – stets herzlich willkommen - sicher.

    Wegen Details und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (siehe Rubrik "Kontakt").“

    Meine Frage an die Meisterschützen: Hat jemand im Bereich Öffentlichkeitsarbeit / Informationsveranstaltungen des FWR Erfahrungen gemacht? Wenn ja, welche?

    Welche Erfolge kann das FWR seit dessen Gründung vorweisen?

    Hallo Frank,

    ja, die Kommentare zeigen Verantwortungs- und Handlungsbewusstsein von der Basis. Einen Kommentar oder eine Stellungnahme vom Landesverband wird wahrscheinlich noch vorbereitet - oder auch nicht :sleeping:

    Die letzten Diskussionen hier im Forum haben mir gezeigt, dass es vergebene Energie ist, ständig Forderungen an die Verbandsspitzen zu richten, doch etwas aktiver die Interessen aller Schießsportler zu vertreten, die niveaulosen Lügen und ideologisch gefärbten Falschdarstellungen von Gutmensch-Politikern, Presse, Funk und Fernsehen sachgerecht zu widerlegen.

    Mittlerweile fange ich an daran zu glauben, dass die Angstmache der Meinungsmacher auch bereits bei den Verbandsvorderen angekommen ist und nach dem jahrelangen Verschlafen gesellschaftlicher Entwicklungen nunmehr auch der Mut und die Selbstachtung verloren gegangen sind, unseren Sport zusammen mit dem beachtenswerten gesellschaftlichem und sozialem Engagement in unserer Gesellschaft AKTIV zu präsentieren.

    Statt zu agieren, sollten wir zumindest reagieren, gemeinsam und mit Verantwortung vor der Geschichte und der Zukunft des Schützenwesens.
    Blanker Aktionismus ist dabei nicht gefragt - den Kommentarschreibern sollten wir deshalb danken, dass sie sich die Zeit genommen haben, dem Unsinn zu widersprechen und ein Lebenszeichen vom Schützenwesen abgegeben haben.

    Ich werde meine Aktivitäten bezüglich meines Hobbies neben der aktiven Öffentlichkeits- und Nachwuchsarbeit deshalb mehr auf die Kommentierung derartiger Artikel bzw. die Darstellung des Schützenwesens verlagern. Ich glaube, das bringt mehr, als sich hier wirkungslos im Kreis zu drehen.

    Das Forum könnte hier allerdings eine positive, unterstützende Wirkung erzielen, wenn derartige Artikel hier eingestellt/verlinkt werden.

    Es stimmt doch immer wieder der Spruch: "Beziehungen muss man haben" :)

    Vielen Dank Frank, für die vielen Hinweise.

    Die Einverständniserklärung sollte dann für die Zukunft Bestandteil des Aufnahmeantrages sein - oder?

    Hallo zusammen,

    ich soll eine Satzung überarbeiten. Das Thema Datenschutz ist dort noch nicht enthalten. Ich bin mir nicht sicher, ob der nachfolgende Text ausreicht, fehlerhaft ist. Vielleicht hat jemand von den Usern hier noch Informationen, die ich berücksichtigen kann:

    Bereits jetzt "besten Dank" für Eure Unterstützung

    Dan More,

    ich will Deine Aufregung ja verstehen, aber die Behauptung, dass "nie Kontra geboten" und "Die haltlosen Unterstellungen wurden nie ins rechte Licht gerückt" ist mit dieser pauschalen Schärfe unzutreffend.

    Bei vielen schießsportlichen Veranstaltung, in der Öffentlichkeit vorhanden ist, selbst auf Schützenfesten, wurden die negativen Themen von uns, aber sogar von Politikern angesprochen und größtenteils über korrekte Berichterstattung in der Presse verbreitet . Nicht immer, aber so, dass das Problembewusstsein angesprochen wurde.

    Sachstand „Errichtung des Nationalen Waffenregisters“ im Bundesverwaltungsamt

    NWR und das Projekt XWaffe nehmen Gestalt an

    Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene einzurichten und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie muss das Nationale Waffenregister (NWR) allen zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten eröffnen.
    Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das NWR bereits bis Ende des Jahres 2012 aufzubauen ist (§ 43a Waffengesetz).

    Das NWR hält für jeden Beteiligten „Vorteile“ bereit:
    Vorteile_NWR.pdf


    Einen Überblick gibt es auch:
    Gesamtüberblick.pdf


    Damit man auf dem Laufenden bleibt, kann man sich mit einem Newsletter informieren lassen:
    BVA Internet: Newsletter

    Die jüngste Pressemitteilung gibt es hier:
    Pressemitteilung_09.pdf

    Hallo Frank,

    es ist wirklich schade, dass die betroffenen Vereine/Schützen bei derartigen Ergebnissen "nicht mal aus dem Knick kommen" und die Informationen allen Vereinen zur Verfügung stellen, damit ggf. darauf reagiert werden kann, ähnliche Fälle vermieden werden können. Auch die Verbände sind hier gefragt, derartige Informationen den Vereinen zukommen zu lassen.

    Ich habe dieses OVG-Münster-Urteil bisher nicht gekannt und habe auch keine weitergehenden Informationen.

    Die "Sache mit den Anscheinswaffen" zu denen die Lichtgeräte nicht gehören, auch wenn sie im Volksmund als Gewehre/Pistolen bezeichnet werden, hat sich für mich nach mehreren Auskünften von offizieller Seite als "überzogen" herausgestellt. Kein befragter Polizist vermutet bei den gängigen Lichtpunktgewehren/-pistolen eine Anscheinswaffe. Auch unser LK-SB sieht keinen Zusammenhang zwischen Kriegswaffen und den Lichtpunktgewehren/Sportgeräten.

    Jedoch ist Deutschland groß und jeder Richter möchte sich auch mal richtig in Szene setzen und zusammen mit Physikern entwickeln sie gemeinsam die Vorstellung, dass Licht zu einem festen Stoff werden kann.

    Dazu passt DanMore´s Erfahrung:

    Zitat

    Die LWB sind Weltmeister darin, Vorschläge zu zerreden und bis zum umfallen zu diskutieren. Aber sehr schlecht darin, auf Vorschläge einzugehen und zumindest zu versuchen diese Vorschläge in die Realität umzusetzen.


    Vorschläge = Chancen

    Ein konzeptionell weit gefasstes Förderkonzept 2011 bis 2020 zur Sicherung einer nachhaltigen Sport- und Mitgliederentwicklung innerhalb der Jugendarbeit des Westfälischen Schützenbundes mit seinen Gliederungen wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht.

    In dem Konzept steckt m. E. sehr viel Wissen und Anspruch, die Zukunftsfähigkeit im Nachwuchsbereich nachhaltig zu erreichen, sowohl im sportlichen als auch gesellschaftlichen/traditionellen Bereich durch Qualität der Akteure.

    Auszug:
    "Die Westfälische Schützenjugend ist neben der sportlichen Förderung bestrebt, den Vereinsbetrieb durch eine Vielzahl kompetenter sowie sach- und fachkundiger Betreuer sicher zu stellen. Hierbei bildet die Aus- und Fortbildung von Jugendlichen zu Jugendassistenten ebenso, wie die Qualifizierung von erwachsenen Vereinsmitarbeitern einen wesentlichen Bestandteil.
    In dem Bewusstsein „Sport ist Bildung“ richtet sich das Angebot an alle Mitglieder innerhalb der im Westfälischen Schützenbund angeschlossenen Vereine.
    Die Westfälische Schützenjugend fühlt sich verpflichtet, dem Bildungsanspruch gerecht zu werden, der auf der Grundlage eines humanistischen Menschenbildes, Neben dem Erweb von Kenntnissen und Kompetenzen auf die Entwicklung individueller Einstellungen und Wertmaßstäbe abzielt.
    Erfahrungen mit dem eigenen Körper und der respekt-/verantwortungsvolle Umgang mit anderen Sportlern sowie die Achtung der natürlichen Umwelt sind wichtige Bestandteile von Bildung und Per-sönlichkeitsentwicklung. Bildung durch Sport hilft bei der Entwicklung von Lebensstrategien. Wichtige Hilfe bietet dabei der Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie z.B.
     Teamfähigkeit
     Kommunikationsfähigkeit
     Kooperationsfähigikeit
     Planungsfähigkeit
     Zielorientierungsfähigkeit
     Fairness
     Gesundheitsbewusstsein
     Leistungsorientierung
    Bildung vollzieht sich deshalb immer in der Auseinandersetzung des Menschen mit seiner Lebensumwelt und ist ein nachhaltiger lebensbegleitender Prozess.
    Diesem sehr ernst zunehmenden Bildungsauftrag wird die Westfälische Schützenjugend durch folgende Angebote gerecht:
     Jugend Basis Lizenz (entspricht der im WaffG geforder-ten „Eignung“ für die Arbeit mit Kindern und Jugendli-chen)
     Trainer C Basis Breitensport Ausbildung (mit dem Schwerpunkt für das Kinder- und Jugendtraining)
     Jugendassistentenausbildung (als Kompaktausbildung zum Junior Partner & Junior Teamer)"


    2011_frderk.pdf

    Altersgrenzen
     Armbrüste
    - M.E. keine Altersbeschränkung, da nicht „geschossen“ wird
    (vgl. Definition Schießen in Anlage 1, Abschnitt 2)
    - VwV: 12 Jahre wie Luftdruckwaffen
    (Gesetzentwurf 2007: 8 Jahre)
    (OVG Münster: 18 Jahre)

    OVG NRW: tatsächliche sachherrschaft, erwerb, ausnahme, anwendungsbereich, altersgrenze, veröffentlichung, gewalt, anweisung, anknüpfung, besitzübertragung

    Auszug

    "Wie sich aus vorstehenden Erwägungen zu 1 . ergibt , lässt sich die aufgeworfene Frage , ob , wer mit einer Armbrust feste Körper verschießt , mit ihr im waffenrechtlichen Sinne umgeht und den geregelten Umgangsbeschränkungen des Waffenrechts namentlich der Altergrenze unterfällt , ohne weiteres im Sinne der Bewertung des Verwaltungsgerichts aus dem Gesetz heraus beantworten . Dass die im weiteren angesprochene Frage , ob der waffenrechtliche Begriff " Schießen " im Rahmen seiner Verwendung in § 1 Abs . 3 WaffG oder in § 27 WaffG um das Verschießen von festen Körpern mittels einer Armbrust zu erweitern ist , für die Bewertung der vom Kläger zur Entscheidung gestellten Fälle relevant sein könnte , wird nicht aufgezeigt . Die Notwendigkeit einer obergerichtlichen Befassung mit der aufgeworfenen Fragestellung ist danach nicht dargetan . "


    "Das Verschießen von festen Körpern" hat es den Richtern angetan.

    Was sagen die Bogenschützen dazu?

    • Die Argumente sind ausgetauscht
    • Es wurde verurteilt und in Schutz genommen
    • Einige haben von Ihren Aktivitäten berichtet
    • Andere haben gegrumelt
    • ... und alle sind sich einig, dass es 5 vor 12 ist.


    Die Analyse war also ok. Wie geht es aber weiter?

    • Wer formuliert die Ziele?
    • Wer bindet diese in einen zeitlichen Rahmen ein?
    • Wer teilt die sich jetzt freiwillig meldenden Meisterschützen entsprechend ihren Talenten in Arbeitsgruppen ein?
    • Wer kontrolliert die Erreichung der Ziele und leitet gegebenenfalls unterstützende Massnahmen ein?


    Hört sich skuril an? Ja, leider

    Hallo Volker,
    in einem Betrieb, mit von der Geschäftsführung einheitlich beschriebenen und von allen Mitarbeitern/innen durch aktive Arbeit verwirklichten Ideal- und Formalzielen wirst Du damit Erfolg haben.

    In einem Verbandswesen, mit vielen Häuptlingen mit unterschiedlichsten Ansprüchen und Kompetenzen in der gegenwärtigen und auf die Zukunft ausgerichteten Arbeiten wird das leider nicht funktionieren. Es spielt leider auch keine Rolle, ob in diesem (m. E. sehr gutem) Forum viele Ideen und Ansätze in der praktischen Arbeit an der Basis oder in allen übrigen Foren Lösungen vorgeschlagen werden: Der DSB und seine Untergliederungen aber auch alle anderen Verbände haben die Betroffenheitsschwelle in wirklichkeit noch nicht erreicht.

    Auch an der Basis, in den Vereinen, ist das Problem "Zerfall des Schützenwesens" durch irreal verschärfte Gesetze, Investitions- und Reparaturstau, Überalterung, verändertem Konsum- und Freizeitverhalten, Demographischer Wandel, Forum Demographie , usw. nicht wirklich angekommen. Darüber in Vorträgen zu referieren ist auch mit größtem Engagement und Erläuterung der gegenwärtigen Situation, negativen Zukunftsszenarien nur begrenzt erfolgreich -eben bis zu dem Punkt, wo nach der Empathiephase die Arbeitsphase beginnt/beginnen sollte.

    "5 vor 12" bedeutet bei den einen 5 Stunden, bei anderen 5 Minuten oder 5 Sekunden. Für die ersten Vereine ist die Zeit auch schon abgelaufen - ein stiller Tod. Kaum jemand nimmt daran Anteil. Warum auch?

    Natürlich muss der Verband, bzw. dessen Geschäftsführung die abgestimmten Rahmenbedingungen setzen! Schließlich werden dort auch Arbeitsplätze aus den Beiträgen der noch 1,4 Mio Mitglieder finanziert. An der Stelle sollte schon sowas wie "Selbsterhaltungstrieb" einsetzen.

    Oder "vertraut man oben" darauf, dass die nächste Beitragserhöhung den steigenden Mitgliederrückgang ausgleichen wird? Das wird wohl nicht so einfach sein, eher den Mitgliederrückgang beschleunigen. Auch die anderen Geldquellen Sponsoring und Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten/DOSB wird zusehends professionell leistungsabhängig und im Wettbewerb mit anderen Sportverbänden stattfinden.

    Über den Westfälischen Schützenbund gelangt man zu einem von Jürgen Kohlheim im WSB mehrfach gehaltenen Vortrag zum "Waffenrecht 2011"

    Das gefällt mir nicht nur inhaltlich, sondern auch dadurch, dass wohl einer der kompetentesten Kenner des Gesetzes, des Umfeldes und der Entwicklung zeigt, dass eine praktizierte Top-Down-Methode großen Zuspruch findet, die Untergliederungen des DSB einheitlich informiert (wenn alle mitmachen) und dabei sicherlich auch Zeit und Geld sparen, bei dem Versuch, das "Rad des WaffG" ebenfalls zu beschreiben oder gar neu zu erfinden.

    110719Vortrag-Waffenrecht-10-WF.pdf

    Hallo sobigrufti,

    Deinen Hinweis auf die Angabe des Verbandes sollten wir alle beachten.

    Der Inhalt des Anhangs macht Mut, es auch hier im Schützenkreis Bleckede wieder mit einer Schulkooperation zu versuchen. Zumindest können wir Kritikern einer Zusammenarbeit Schule/Schützenverein zeigen, dass es in anderen Bundesländern möglich ist. Der Weg über die Schulen unseren Sport zu präsentieren finde ich persönlich sehr gut.