Davon gibt es genügend aber die werden meist nach einmaligem anzweifeln der Sportordnung bzw. interpretation derselben aufs Abstellgleis geschoben.
Diese KR kommen aber meist aus den Reihen der Schützen und sie beschäftigen sich mit der "Sinnhaftigkeit" der Regeln anstatt diese als "Gottgegeben" anzusehen. Letzter Erguss von Seiten der "Weitergebildeten" KR auf Landesebene: "Der Lauf der Waffe darf nicht mit den Fingern berührt werden da dieses zu einer Erwärmung und damit zu einem Vorteil führen könne" (LG Auflage 9.7.6 -6.) Das Umfassen der der Vorderschafterhöhung eines Freihandgewehres (der Schütze hat nur den Auflagekeil vor die Halterung geschraubt) wurde mit der Begründung das es kein Zulässiger "Koffergriff" sei und damit nicht genutzt werden dürfe bemängelt.
Diese "Hinweise" waren zur Ermahnung bei einer möglichen Teilnahme an der LM gedacht. Sollte ich hier dem Irrtum erliegen das etwas gesehen wurde was nicht der Fall ist so bitte ich doch um Richtigstellung.
Von der Erwärmung kann ich leider nichts lesen lediglich diese Aussage: Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr, von oben, auf dem Fernrohr, auf dem Lauf, von unten oder seitlich vor der Abzugseinrichtung in Richtung Laufmündung halten 9.7.6 Punkt 6