Selbst bei so vielen klaren Worten hat man das Gefühl irgendetwas doch nicht verstanden zu haben. Selbst bei Fragen, wie die einleitende Frage von neuenkruger, ist scheinbar immer noch ein Erklärungsbedarf vorhanden. Gerade weil es keine bundesländerübergreifende Regelungen zu geben scheint. Wenn ich mich jetzt nicht auf das Bundesland versteife und dort nach Regelungen und Gesetzgebungen suche, sondern einfach nur das bestehende Waffenrecht zu Rate ziehe, dann steht doch unter 1 a AWaffV §§ 10 und 11 alles was die Frage eigentlich beantwortet. Oder interpretiere ich die Paragraphen falsch?
Fakt ist, dass ein jeder sich mit mit der Sportordnung und dem Waffengesetz auseinandersetzen sollte. Wenn da jemand sattelfest ist - so wie frank17 es zu sein scheint - Hut ab! Sich in diesem Paragraphendschungel zurechtfinden zu wollen ist schon eine enorme Herausforderung. Aber in jeder Sportart gibt es Regeln die zu beachten sind und Missachtung - selbst durch Unkenntnis - endet meist mit rüden Zurechtweisungen, schlimmstenfalls mit einer Disqualifikation.
Ich finde es prima, dass hier aus dem Nähkästchen der Gesetze und Regelungen gesprochen wird... So wird mancher auf etwas aufmerksam gemacht, worüber er sich bisher nicht den Kopf zerbrochen hat.