Beiträge von red gecko

    Hallo,

    müssen eigentlich erfahrene und ausgebildete Pädagogen (sprich Lehrer/in, Erzieher/in), die einen Schießleiterschein haben, zur Betreuung von Jugendlichen in einem Schützenverein ebenfalls die JuBaLi nachweisen?

    Diese Frage erregte vor kurzem die Gemüter und weil die Beantwortung nicht so einfach zu sein scheint, möchte ich gerne wissen, was ihr zu diesem Thema zu sagen habt.

    @ Eicher16PS.... wenn Du gerade Nachrichten schaust und 3 Minuten nach Beginn der Nachrichten dies im Forum vermerkst - ich fand das witzig, bitte nicht falsch verstehen - dann musst Du doch fernsehen und gleichzeitig im Internet unterwegs sein...! Also stelle ich mir vor, dass Du mit dem Laptop auf den Knien auf dem Sofa sitzt und Nachrichten schaust....

    Gruß

    eine aus dem Hinterland

    Ich finde das Ganze ziemlich mysteriös.... ein für mich erschreckendes Bild. Eine Fensterscheibe, die durch ein Projektil zerstört wurde. Ich frage mich, weshalb jemand aus der Nachbarschaft von Lewo64 überhaupt mit einem LG in der Gegend "rumballert" !!! Unfassbar!


    @ Murmelchen: Ich würde ja sagen, der Fragesteller möge sich an seine Waffenbehörde wenden. Aber richtig allgemeingültig ist der Tipp wohl auch nicht, denn gerade bei den Sachbearbeitern gibt es ja auch einen großen Zoo mit sehr unterschiedlichen Auffassungen.


    @ Frank17: Wie kriegen wir im Sinne der (vielleicht schon genervten) Leser die Kurve?


    @ Frank17: Für meine Begriffe war dieser Thread besonders interessant. Ich habe alles aufmerksam gelesen und fand das Thema in keinster Weise nervig.

    @ Murmelchen: Richtig! Wenn Du bei Behörden vorstellig wirst und eine besonders kniffeliges Anliegen hast - dann wird's erst richtig nervig. Sicher gilt das nicht für ALLE Behörden, die sich mit unseren Belangen beschäftigen - aber für die meisten Ämter schon. Meist müssen sie sich nochmal "schlaumachen", den Kollegen fragen etc. Auf die Antwort wartet man dann eine Ewigkeit, wenn sie überhaupt kommt. Und last but not least: In jedem Bundesland erhälst Du wahrscheinlich auch noch unterschiedliche Antworten...

    @ Frank17: Mit Deinem letzten Eintrag gehe ich konform - prima - wie Du Dich in dieser Materie auskennst.

    Selbst bei so vielen klaren Worten hat man das Gefühl irgendetwas doch nicht verstanden zu haben. Selbst bei Fragen, wie die einleitende Frage von neuenkruger, ist scheinbar immer noch ein Erklärungsbedarf vorhanden. Gerade weil es keine bundesländerübergreifende Regelungen zu geben scheint. Wenn ich mich jetzt nicht auf das Bundesland versteife und dort nach Regelungen und Gesetzgebungen suche, sondern einfach nur das bestehende Waffenrecht zu Rate ziehe, dann steht doch unter 1 a AWaffV §§ 10 und 11 alles was die Frage eigentlich beantwortet. Oder interpretiere ich die Paragraphen falsch?

    Fakt ist, dass ein jeder sich mit mit der Sportordnung und dem Waffengesetz auseinandersetzen sollte. Wenn da jemand sattelfest ist - so wie frank17 es zu sein scheint - Hut ab! Sich in diesem Paragraphendschungel zurechtfinden zu wollen ist schon eine enorme Herausforderung. Aber in jeder Sportart gibt es Regeln die zu beachten sind und Missachtung - selbst durch Unkenntnis - endet meist mit rüden Zurechtweisungen, schlimmstenfalls mit einer Disqualifikation.

    Ich finde es prima, dass hier aus dem Nähkästchen der Gesetze und Regelungen gesprochen wird... So wird mancher auf etwas aufmerksam gemacht, worüber er sich bisher nicht den Kopf zerbrochen hat.

    Für mich als Sommerbiathletin ist das Liegendschießen ziemlich wichtig und ich wundere mich immer wieder darüber, wie der Liegendanschlag auf so vielfältige Weise aufgebaut wird. Und wann immer man sich mit Lehrbüchern zum sportlichen Schießen auseinander setzt, zeigt man den Liegendanschlag IMMER auf dem Boden. Für uns Biathleten kein Thema, aber wenn man 50 m KK liegend schießt, muss man fast immer auf die Pritsche steigen. Und je nachdem wie man sich vorher auf der Matte "eingeschossen" hat - wird das Schießen auf der Pritsche oft eine Farce. Nicht nur, dass man mit Schießklamotten auf die Pritsche steigt sondern dass die für manche Schützen gewohnte "breite" Beinstellung hier nicht praktiziert werden kann. Nun muss ich sagen, dass ich nicht unbedingt nach Lehrbuchmanier (Sportschützen) liegend schieße sondern mit relativ weit abgespreiztem linken Bein, sodass sich das rechte Bein in fast gerader Linie zum Lauf befindet. Dies ist auf einer Pritsche einfach nicht zu realisieren.

    Auf einigen Sommerbiathlon-Wettkämpfe war bis vor gut einem Jahr noch der ein oder andere Verein, bei denen man liegend nicht auf dem Boden schoss, sondern auch auf der Liege. Wir bekamen damals ebenfalls gesagt, dass man die Füße nur ja nicht links und/oder rechts herunterhängen lassen darf - dies würde unweigelich zur Disqualifikation führen. Ich hab's trotzdem gemacht - so eng liegend kann ich garnicht richtig in den Anschlag gehen - und siehe da - bis heute hat mich noch niemand verwarnt. Allerdings gehören diese Liegen beim Sommerbiathlon glücklicherweise der Vergangenheit an. Mich würde auch mal interessieren wo diese Klausel steht, dass das "Füßerherunterhängenlassen" verboten ist.

    Hier bei uns in der Pfalz (Pfälzischer Sportschützen Bund - http://www.pssb.org/) liegt das Limit in der Damenklasse bei 350 Ringen. Und bei uns in der Damenaltersklasse bei 335 Ringe. Im vergangenen Jahr war ich mit 353 Ringe Vize-LM (Damenaltersklasse). Dieses Jahr habe ich 353 Ringe bei der KM geschossen und hoffe natürlich bei der LM auf ein besseres Ergebnis als im vergangenen Jahr.

    Außerdem stehen für uns Sommerbiathleten die Landesmeisterschaften bevor. Dabei geht es aber nicht um Ringzahlen, sondern, und das wird für Euch nichts Neues sein, das beste Lauf- UND Schießergebnis. Das wird ein stark wettkampforientiertes Jahr. :thumbup:

    Wenn's leider nur diese beiden Sorten gäbe, dann müsste ich mich nach langem Hin und Her für Vanilleeis entscheiden. Allerdings NUR mit heißen Himbeeren oder Kirschen oder ähnlichem. Niemals solo! Und Schoko erst recht nicht.

    Aber bleiben wir beim Thema:

    Schokolade mit ganzen Nüssen oder lieber Schokolade mit Chili?

    Ich glaube, so richtig hat sich in diesem Fall noch keiner Gedanken gemacht. Ich stamme auch aus einem Jägerhaushalt und bin natürlich auch Sportschützin. In unserem Verein lernen auch die Jungjäger schießen - vom Anlernen bis hin zur Jägerprüfung übernehmen jedoch die Jäger und die dafür in unserer Kreisgruppe gewählten Obleute für die Standaufsicht diese Rolle. Da diese Jäger der Kreisgruppe angehören (und somit keine "richtigen" Mitglieder in unserem Schützenverein sind), die Kreisgruppe sozusagen Mitglied im Schützenverein ist, können Jäger bei uns z. B. keine Standaufsicht übernehmen. Die Waffensachkunde unterscheidet sich auch von der Sachkunde der Sportschützen. Ich habe beide machen müssen. Damals, als ich Jungjägerin war und vor ein paar Jahren, als ich KK sportlich schießen wollte. Diese Sportschützen-Sachkundeprüfung und die Mitgliedschaft im Schützenverein befähigt mich zur Standaufsicht.

    Nachdem hier die Köpfe rauchen und immer noch keine rechtliche Lösung für das Problem gefunden wurde, würde ich vorschlagen, das 10jährige Kind soll vorerst eben erst mal mit dem Laser-Gewehr trainieren. Kann man diese Scatt-Anlage nicht auch an ein Laser-Gewehr anschließen? Alles andere geht halt erst in 2 Jahren. Diesbezüglich an der Geduld des Kleinen oder der Kleinen weiterarbeiten.

    Obwohl's nicht zum ursprünglichen Thema passt muss ich meinem Entsetzen über die Verabreichung von Aspirin an Kinder Ausdruck verleihen. Was sind denn das für Eltern, die diesem Treiben scheinbar tatenlos zusehen??? Dass Erwachsene ihre Körper mit Medikamenten vollpumpen ist ja ein allseits bekannter Fakt. Und das es in der ehemaligen DDR vermutlich Trainer gab, die ihre Schützlinge (Leistungssportler) mit allen Sorten von leistungssteigernden Präparaten fütterten ist auch nicht neu. Aber im Breitensport Kinder medizinisch zu manipulieren finde ich schon unverantwortlich.

    Hey Pesca, Du schießt doch hoffentlich nicht mit den Langlaufschuhen, von denen du mal geschrieben hast???? Und ansonsten kann ich Dir bezügl. der Kleidung folgenden Tipp geben: Ziehe Dir Leggings, gute Socken und ein Funktionsunterhemd mit langen Armen an. Darüber einen Trainingsanzug. FERTIG. Im Schützenhaus stehst Du dann nicht "nackt" da, wenn Du den Trainingsanzug mit dem Schießanzug tauschst. Bei dem schießtechnischem Teil werden Dir die Jungs aus dem Forum besser helfen können. :D


    Also: Was macht ein Gewehr zur Waffe?


    ... wenn Geschosse durch einen Lauf getrieben werden..... wird das Gewehr zur Waffe. So verstehe ich nun die Frage. Wenn das Kind mit dem LG trainiert, sollte ja die Schussabgabe erfolgen - was jedoch nicht zulässig wäre. Aus einer Attrappe kann allerdings KEIN Schuss abgegeben werden, also könnte man den Lauf mit flüssigem Kunststoff oder ähnlichem füllen, somit wäre gesichert, dass kein Schuss abgegeben werden kann. Aber wenn ich ehrlich bin, habe ich die Frage vielleicht nicht ganz verstanden. Nutze doch ein Laser-Gewehr.....! :|