prima, das sind dann vielleicht 2 % der Schützen wo diese Rahmenbedingungen passen, die alleine schießen dürfen oder können, warum auch immer.
Die anderen 98% können sich jetzt in Allerwertesten beißen.
Stimmt so nicht ganz. Es hängt wirklich vom Verein ab.
Ich wiederhole mich mal:
Im Verein gibt es:
1 * 10m (10er) Stand LP/LG
2 * 25m (5er) Stand GKP
1 * 25m (10er) Stand SpoiPi
1 * 50m (10er) Stand KK
Da dürfen 10 Personen gleichzeitig auf der Anlage trainieren (2 Personen Pro Stand). Verein ist offen 17-21 Uhr und jeder trainiert 1 Stunde, so sind es 40 Personen die am Tag trainieren können.
Ich mache im Verein Schlüsseldienst und Aufsicht, mehr als 40 Personen habe ich auch in normalen Zeiten äußerst selten erlebt.
Es ist also fast Normalbetrieb möglich, unter der strikten Einhaltung aller Verordnungen und Auslegungshinweisen der Hessischen Landesregierung. Muss aber alles organisiert werden, mit vorheriger Anmeldung, Stand und Zeitvergabe etc.
PS.
Ich mache mal einen Copy/Paste aus den:
„Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 16. Dezember 2020“
https://www.hessen.de/sites/default/…okobev.docx.pdf
Auf Seite 17 ist alles erklärt:
„Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis Einzel, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen, Judo oder auch Schießsport ausüben.“
…
„Weitläufige Sportanlagen oder Sportstätten im Freien wie z. B. Sportplätze, Leichtathletikstadien, Tennisanlagen, Golfplätze oder Reitplätze dürfen gleichzeitig von mehreren individualsportlich aktiven Personen genutzt werden. Es muss gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen erfolgt.“