Beiträge von RifleRob

    Der Schießsportleiter nach DSB ist eine Qualifizierung und ein Lehrgang, welcher den Teilnehmer in die Lage versetzen soll, zukünftig den Schießsportbetrieb in seinem Verein zu organisieren. Es handelt sich dabei also quasi um eine Art Ausbildung zum Manager in Sachen Vereinsschießsport.

    Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass nur ein Schießsportleiter den Schießbetrieb managen kann. Das kann formal gesehen auch jedes andere Mitglied, richtig?

    Hi! Schon mal danke für die vielen Reaktionen! Also müsste es reichen, wenn wir min. eine Standaufsicht haben um unser Vereinsleben inkl. Wettkämpfe (Vereinsmeister, Königsschießen, Schweinepreisschießen etc.) Bestreiten zu können.

    Ich hab den Eindruck, der Schießsportleiter ist nur für Ligawettkämpfe des DSB erforderlich, damit man zumindest einen hat der die DSB Wettkampfregeln versteht und bei Streitigkeiten schlichtet... Also somit für einen Schützenverein nicht zwingend notwendig.

    Hallo Obelix,

    danke für deine Antwort! Standaufsichtslehrgang ist ja eigentlich schnell gemacht. JuBaLi könnte man ja nachmachen wenn wir wieder Kinder/Jugendliche haben sollten. Schießen halt auch nur LP und LG.

    Ich weiß immer nicht wo bei uns im Verein die Notwendigkeit eines Schießsportleiters sein sollte... Ist so eine komische interne Auffassung. Zumal dieser Lehrgang alle paar Jahre aufgefrischt werden muss. Die Standaufsicht ja nicht.

    Hi! Hiezu mal die Frage direkt gestellt: Um im Verein Kinder und Erwachsene zu beaufsichtigen und somit ein freies Training zu ermöglichen und um kleinere Wettkämpfe auszutragen (Schweinepreisschießen, Bürgerscheibe ausschießen, Vereinsmeister und Königsschießen) muss man doch keinen ausgebildeten Schießsportleiter im Verein haben, oder? Bin da nicht so ganz sicher wie da die "rechtliche Lage" ist. Was für eine Quali bräuchte man mindestens?

    Danke für eure Antworten.

    Hallo Califax,

    ich hatte in der Tat nicht vor über Schießkladden zu diskutieren ;) Um diesbezüglich einen Punkt dahinter zu machen: Vermutlich hast Du recht. Zumindest wollen wir vereinsintern eine führen.

    Mit dem Steuercomputer/Server-PC hat man (eigentlich) nicht viel Arbeit, sehe ich auch so. Das LANA-Programm macht es sogar noch einfacher mit der Zuordnung (ich nutze es auf meinem Smartphone, dass im WLAN eingebucht ist). Aber es gibt halt immer wieder genug Mitglieder, die trotzdem unsicher sind, zumal die Anlage bei uns noch brandneu ist und die Mitglieder erstmal damit warm werden müssen ;)

    Bei Wettkämpfen ist es völlig logisch mit dem Server-PC zu arbeiten!

    Welche Scheiben habt Ihr euch denn für das Training kreiert? Wär mal ganz interessant!

    Hallo Schützenfreunde,

    Unser Verein hat seit einigen Monaten nun eine neue Meyton Anlage mit allem drum und drann. Als eines der jüngeren Mitglieder liegt die "einarbeitung" in die Technik hauptsächlich bei mir, ist ja klar ;) Leider ist durch Corona natürlich vereinsmäßig und somit auch in Sachen persönlicher Austausch mit anderen Vereinen nix los. Die Zeit möchte ich trotzdem nutzen, zum "einfummeln" in das System.

    Als eins meiner ersten Themen wollte ich mal in die Runde fragen, wie ihr euren Trainingsbetrieb mit der Anlage organisiert. Ein reger Erfahrungsaustausch würde mich freuen.

    Wir nutz(t)en bisher den Betriebsmodus, bei dem nur der Black Magic Messrahmen und das Tablet miteinander verbunden sind. So ist die Bedienung erstmal für alle am einfachsten, da der Server-PC nicht gestartet werden muss etc. Nur Messrahmen und Tablet an, Name eintippen und Dsziplin auswählen, fertig. Aber wir müssen, wie eigentlich jeder Verein, eine Schießkladde führen, die den Schießbetrieb nachweist. In diesem Modus werden die Ergebnisse aber nicht gespeichert und müssten daher immer zum Ende des Trainings vom Schützen gedruckt und irgendwo als Papier abgelegt werden. Die Auswertung ist dann natürlich (oldschool) manuell.

    Alternativ hab ich daher jetzt ein Preisschießen "Training 2020" erstellt. In diesem Preisschießen hab ich die bei uns geschossenen Disziplinen als Wettkämpfe angelegt (LG 20m freistehend, LG 20m aufgelegt, LuPi 20m freistehend etc.). Jeden Trainingsschützen habe ich dann mit 1000 Serien pauschal verbucht (sollte bei den Meisten reichen). Jetzt kann man mit dem Shootmaster 2 oder dem LANA Programm die Schützen an den Ständen zuweisen ind diese sich dort ihre Trainingsdisziplin auswählen. Alles wird fein gespeichert (und sollte dann gut statistisch auswerbar sein). Da muss man dann aber natürlich Leute an den Trainingstagen vor Ort haben, die das auch hin kriegen ;)

    Wie macht Ihr das? Bestimmt gibt es Varianten, die ich noch nicht im Sinn hatte.

    LG

    Ich habe zwischenzeitlich mit der für mich zuständigen Waffenbehörde gesprochen...

    Super! Ein Mann der Tat.

    Hört sich nach einer gut gangbaren Variante an. Würdest Du noch verraten welche Behörde das ist / welches Bundesland?

    Vielleicht erkundigen sich ja noch andere bei ihrer Waffenbehörde. Dann könnte man die Meinungen zusammentragen.

    LG

    Also Murmelchen, nur auf deinem Verständnis von "Schießstätten betreiben" herum zu hacken, klingt fast so gebetsmühlenartig, als hättest du einen an der Murmel. Ich betreibe keine Schießstätte, wenn ich <=7,5 Joule schieße und die Betonung liegt auf "ich" und auch ein Kugelfang macht dann aus meinem Keller keine Schießstätte.[...] Ich weiß, dass du auch das nicht akzeptierst, denn wenn man schon verbohrt ist, muss mann das auch mit Klauen und Zähnen verteidigen und wenn es dich beruhigt, ich akzeptiere es voll, wenn du persönlich dich diesen dir selbst auferlegten Richtlinien auch zu 100% unterwirfst.

    Hallo MensanInside,

    ich finde es ehrlich gesagt sehr schade, wenn zu sachlichen Themen doch so emotional reagiert wird. Aber sei es drum, hat nicht jeder immer einen guten Tag.

    Schlussendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob und welches Risiko er in seinen vier Wänden eingeht. Welche Konsequenzen daraus folgen wird im Zweifelsfall nur ein Richter entscheiden können.

    Ich habe mir mal bzgl. Deiner aufgeführten Argumente (die Schießstätte betreffend) das gute alte Waffengesetz angesehen. Es gilt ja bei Deinen Argumenten zu klären

    1. Was sind Waffen?

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) "Begriffsbestimmungen" (LINK):

    1.1 Schusswaffen - Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände - Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

    1.2.3 - bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

    2. Was sind Schießstätten?

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG) § 27 "Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten" (LINK):

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. [...]

    (2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. [...]

    Wenn man sich aus einen der beiden Fragen rausreden kann, dann gibt es sowieso kein Problem. Da die Ausführungen des Gesetzgebers jedoch sehr allgemein gehalten sind und z.B. keine Differenzierung von Privatbereichen und teil-/öffentlichen Bereichen gemacht wird, gilt das wohl erstmal für alle. Einzig über das Wort "betreiben" in §27 Nr. 1 WaffG kann man hier noch referieren:

    3. Was ist betreiben? Eine mögliche Definition:

    Zitat

    Handelsgesetzbuch (HGB) § 1 (LINK):

    (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

    (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb [...]

    Somit liegt die Auffassung erstmal nahe, dass es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt. Aber ob dass HGB hier die richtige Ecke ist, auch hinsichtlich Vereine etc., kann man durchaus diskutieren.

    Wie gesagt, alles Weitere ist dann eigenes Risiko und Rechtsempfinden.

    Sachliche Grüße!

    ...Das wird vom Verein leider nicht unterstützt, weil die "alten Herren" der Meinung sind, dass der Schießsportleiter anwesend sein muss.

    ...

    Mein Schießsportleiter sagt: Lies doch die Sportordnung...

    ...Leider hilft das nichts, da sich "die Alten" hier eh nicht mehr auf Diskussionen einlassen. Aber ich mag es nicht, wenn man auf etwas verweist, was nicht stimmt...

    Mein Lieber,

    Um wieder auf deinen ursprünglichen Post zurück zu kommen - Ich leide mit Dir!!!

    Vorweg: Wie ist es euer aktueller Stand zum Thema?

    In meinem kleinen Verein (ca. 30 Mitglieder) haben wir auch so einen unbeirrbaren Schieß-sport-leiter.

    Ohne ihn "geht der Verein den Bach runter". Das witzige dabei ist, dass er aufgrund seines Alters eine Nachfolge sucht, die NATÜRLICH auch SSL sein MUSS - Es könne sonst kein Schießbetrieb stattfinden!

    Unzählige Versuche von Kameraden und mir ihn zu belehren bzw. hinsichtlich seines Ruhestands zu beruhigen sind fehlgeschlagen. Glücklicherweise ist unser erster Vorsitzender da ganz anders gestrickt und sieht die Dinge realistisch (von daher haben wir kein echtes Problem, nur die immerwährende Phrasendrescherei ;) )

    Ich frage mich ernsthaft wer unseren von Dir bezeichneten "alten Herren" damals diesen Floh ins Ohr gesetzt hat...!?


    Lass dich / lasst Euch nicht unter kriegen!

    LG

    aktuell ca. 15,- € pro Jahr und Stand für Update und Wartung.

    Ah, verstehe! Also ist es eine Softwarewartungspauschale worüber man die Updates dann bezieht. Dann ist es klar für mich.

    Obwohl das Johanns Post dann für mich sachlogisch in Frage Stellt. Die Installation müsste dann nämlich inkl. sein.

    Das Update ist nicht kostenlos, nur die Software. Durchführen musst du es selbst. Lässt du es von Meyton machen, kostet es natürlich.

    Nicht falsch verstehen, Updates sind nur die ersten zwei Jahre kostenlos. Dies stand auch schon vor min. 5 Jahren so auf der Meytonseite, ich hatte ein Angebot, da stand nur 1 Jahr drin. Habe ich damals mit Hinweis auf diese Seite hinterfragt, darum weiß ich es sicher.

    Sorry, dass ich jetzt so kleinlich frage - ich bin verwirrt, wegen deinem vorherigen Post.

    Meinst du mit "Update kostet nach 2 Jahren" die Software oder die Dienstleistung?

    Über welche Größenordnung spricht man da preislich und kann man zwischendurch Updates auslassen und dann z.b. nur jedes dritte Update installieren (kumulatives Update) oder muss man jedes Update einzeln installieren und somit auch bezahlen?

    Sorry nochmals, aber dass Risiko hier ungeahnte Kosten zu haben scheint mir recht groß.

    der Link alleine beantwortet natürlich nicht die Frage. Das Update ist nicht kostenlos, nur die Software. Durchführen musst du es selbst. Lässt du es von Meyton machen, kostet es natürlich.
    ...

    Genau DIESE Info hat bisher immer überall (selbst auf der Meyton Seite) gefehlt und ist doch so wertvoll für einen kleinen Verein!

    DISAG z.B. wirbt damit explizit.

    Danke für die Klarstellung.

    Hallo Willhelm,

    um mal wieder auf deine Ursprünglichen Fragen zurück zu kommen:

    Compliance ist für uns alle wichtig. Im privaten, beruflich aber auch im Vereinsleben. Compliance ist nur eine englische Wortschöpfung für "Regeltreue", die uns allen inhaltlich nicht unbekannt ist:

    Wir alle wissen, dass man nicht stielt, nicht bei rot über die Ampel fährt und von Handwerkern immer vor Zahlung eine Rechnung verlangt. Das ist der Teil "Gesetze und Regulatorik". Darüber hinaus wissen wir aber auch dass wir z.B. Sonntags in die Kirche gehen und regelmäßig beten sollen (sofern wir einer christlichen Konfession angehören) oder das wir unseren Onkel und Tante zum Geburtstag einladen, dass ist der Teil Verbands- bzw. "internen Regelungen".

    Zugegeben vereinfacht dargestellt , aber alles in allem nichts neues. Für einen Verein sieht es ähnlich aus. Eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und darüber hinaus noch Anforderungen aus den Bundes-, Landes-, Regional- usw. Verbänden.

    Die "Compliance-Funktion", also eine Person oder Gruppe die sich mit den relevanten Do's und Don'ts aus diesen vielfältigen Regeln und Anforderungen befasst und sowohl darauf hinwirkt, dass Neuerungen implementiert werden als auch vorhandene Lücken identifiziert und geschlossen werden, ist zwar prinzipiell ein gutes Instrument, aber in keiner Weise Pflicht und für Schützenvereine (die keine Mitgliederzahlen wie der FC Bayern haben) völlig überzogen.

    Nichts desto trotz möchte ich behaupten, dass sich jeder Verein bewusst mit der Einhaltung von Regeln und Anforderungen auseinandersetzt. Mindestens durch den verantwortlichen Vorstand.

    Also kühlen wir erstmal alle runter und merken, dass "Compliance" nichts neues und bedrohliches ist, sondern alltäglich und typisch im Vereinsleben.

    Aber die wirklich interessante Frage die Du, Willhelm, zwischen den Zeilen gestellt hast ist: Wie schafft es ein Verein, der wie z.B. meiner nur 30 Mitglieder hat, mit allen Gesetzen und Regelungen 100% am Ball zu bleiben?

    Ich schätze gar nicht! Zumindest nicht ohne fremde Hilfe. Und dafür sind doch Verbände da oder irre ich? Verbände bekommen regelmäßig Beiträge von ihren Vereinen um übergreifende Aufgaben wahrzunehmen und die Vereine damit zu entlasten. Warum also nicht auch die Compliance-Funktion für Schützenvereine!?

    Schafft Compliance-Schulungen für Vorstände, schafft Compliance-Beratungsstellen für Vereine, informiert regelmäßig über diesbezügliche Vorkommnisse in den Verbandsvereinen mit Tipps zur Vermeidung. Dann müssen wir künftig auch nicht darüber streiten ob uns das alles überfordert oder nicht.

    LG

    Ich kenne es beruflich, da sind 10% der Paketsumme für einen Softwarepflegevertrag durchaus angemessen und üblich.

    Ja, dass kenn ich im B2B Bereich auch! Nur wird ein gemeinnütziger Verein keine 10% jährlich ohne weiteres aufbringen können. Bei uns wären das über 1000€. Ich hoffe mal das Meyton da etwas schlanker unterwegs ist (und vermehrt nach Aufwand abrechnet).