Funktioniert aber nicht mit SCATT Basic. Autor Dot4You war hier auch mal kurzzeitig aktiv, aber seit 2021 nicht mehr im Forum.
Beiträge von Parallax
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Das Ding nennt sich ShotAnalyzer: https://dot4you.ch/
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SCATT dient der Zielwegbeurteilung. Die Trefferlage ist eine auf Extrapolation beruhende Schätzung. Es wird der Bewegungsvektor im Zeitpunkt der detektierten Schußabgabe hochgerechnet um dann zu Schätzen wo das Diabolo vermutlich landet. Je größer der Vektorbetrag (Geschwindigkeit des Zielpunkts über Scheibe), desto fehlerhafter wird die Schätzung.
SCATT ist kein Ersatz für eine elektronische Treffpunktmessung. Nicht umsonst gibt es zumindest eine "Äpp" die den SCATT Zielweg mit der Treffermessung einer Meyton etc. kombiniert und protokolliert.
Nebenbei: das Du im SCATT eine Trefferlagenkorrekur machen kannst und mußt ist bekannt? Auch mit dem F-Koeffizient muß gespielt werden um den "Sweet Spot" zu finden bei dem die SCATT-Treffvermutung mit dem realen Treffpunkt möglichst oft und gut übereinstimmt.
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Diesen Thread muß ich bookmarken... im Ordner "Falls Du doch jemals auf die Idee kommst Dich in DSB-Langwaffendisziplinen zu betätigen... MUST READ AGAIN".
Irre.
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Und sie ist sogar durchsuchbar und druckbar
Das läßt sich sogar mit diversen Freeware-Tools fixen.
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Laut dem aktuellen Qualifikationsplan des DSB nicht.
I stand corrected - hatte ich falsch im Hinterkopf. Da ich damals sowohl JuBaLi als auch Schießsportleiterlizenz gemacht habe war das (JuBaLi) dann damals wohl einfach ein Fall von Lizenz-Sammelleidenschaft.
Irgendwie hatte ich im Hinterkopf das wäre Voraussetzung gewesen - aber das wohl mit der Ersten Hilfe verwechselt.Note to self: erst nochmal nachlesen vor Behaupten... seufz.
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Aber zum Glück ist sexuelle Prävention auch (kleiner) Teil der Trainerausbildung für Erwachsene und sollte eigentlich auch beim Schießsportleiter mit angesprochen werden.
Zumindest beim DSB ist die JuBaLi Voraussetzung für den Schießsportleiter.
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Ja, das in den Behörden oftmals Leute ohne grundlegendes Rechtsverständnis sitzen is ja nu nix neues, gerade im Waffenrecht...
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- Meldung der Aufsichten bei der zuständigen Behörde
Das ist bei üblichen Vereinen schon lange nicht mehr nötig... siehe AWaffV § 10 Absatz 3:
ZitatAlles anzeigen(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines
anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung
der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der
erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch
der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den
Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der
Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Für eine Überprüfung nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson
zu gewähren. [...] -
Nein, aber nun reicht ein übereifrig motivierter Behördenmitarbeiter und Dir wird die Bude auf Links gedreht.
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ich weiß ja nicht, was Du in meinen Beitrag hinein oder heraus gelesen hat, ich habe weder behauptet, dass Küchenmesser nach unserem Waffenrecht nicht auch zu den Waffen zählen noch habe ich den Anspruch erhoben das Konzept der "Bestimmung" erfunden zu haben.
Und weder noch habe ich Dir unterstellt, was ich mit meinem Kommentar gerade deutlich machen wollte. Kam wohl exakt andersherum an - so war es nicht beabsichtigt.
Zumal das Strafrecht ja auch schon genug Möglichkeiten bietet, den missbräuchlichen Einsatz von Messern zu sanktionieren. Verfehlt aber leider auch schon oft genug seine Wirkung. Und da soll dann ein Verwaltungsrecht die Lösung sein? Ich weiß nicht ...
Indeed. Als ob sich jemand der anderen Personen physischen (ggfs. lethalen) Schaden zufügen will sich für irgendwelche Führverbote und Klingenlängen interessieren würde. Und die Wahrscheinlich das so jemand als Zufallsaufgriff aus dem Verkehr gezogen würde. Alles absurd. Aber das Volk erwartet halt "Aktion"...
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Das zweifle ich nicht an, sondern kann das sogar bestätigen.
Das war eine Replik auf Murmelchen der mit diesem (nicht von ihm stammenden) Konzept der "Bestimmung" kam und nach diesem ein Küchenmesser keine Waffe seie. Ist es aber sehr wohl, auch unter 12cm. Nur ab 12cm greift Führverbot, und die Polizei hätte ihren wahren Spaß bei Taschenkontrollen an den Ausgängen der üblichen Läden mit Küchenabteilung... aber wie gesagt, das kostet halt Wählerstimmen, deshalb kontrolliert das keiner. Mit LWB kann man so nen Blödsinn natürlich durchziehen.
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Das Waffengesetz definiert was eine "Waffe" ist gleich im § 1 Absatz 2:
ZitatAlles anzeigen(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder
Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.Die rekursive Definition (eine Waffe ist eine Schusswaffe - ahhhja) unter Satz 1 zeigt den besonderen Humor der Autoren.
Eigentlich sollten demnach auch Küchenmesser über Satz 2 b) als Waffe anzusehen sein. Wer das anzweifelt könnte gerne an einer Demonstration am eigenen Leib teilnehmen.
Aber so eine stringente Umsetzung der Definition würde natürlich massivst Wählerstimmen kosten, ergo... -
Die arrogante Behandlung von Kunden kennt wohl fast jeder der da mal einkaufen war. Unklar, wer dem nicht ausgesetzt wird. Egal wie freundlich und bescheiden man sich selbst benimmt (vielleicht ist das ja unser Fehler?). Ich lerne daraus: mein Geld ist dort eher nicht willkommen, insofern versuche ich den Fluß dessen dort hin so gering wie möglich zu halten. Kunde droht nicht mehr mit Auftrag.

Und da beschwert sich der Präsenzhandel warum Leute immer mehr online bestellen...
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Nein, das ist operative Hektik bei geistiger Windstille, im Versuch den Luftraum über den blaubraunen Stammtischen zu erobern.
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das mit dem Diabolo ist natürlich mal eine Nummer; das sowas passieren kann, ist ja fast schon eine Lottogewinn
Schützenkameraden hat das wohl gerade bei der DM seinen Wettkampf mit Treppchenaussicht gekostet - wenn ich mich recht erinnere mit ner FWB LP. Diabolo so blöd gefallen das der Lademechanismus wohl blockiert war.
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Wie weit darf das Ding denn wirklich von der Mündung weg sein? Auf der Website ist in einem Beispielbild für Rifle maximal 15" angesagt... Also eher nix mit irgendwo vor sich aufn Schießtisch stellen und z.B. frei Luftpistole schießen?
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Das Gerät selbst wird dann immer noch prima funktionieren.
Wobei, bei einem eingebauten Spezialakku das auch nicht gegeben ist. Da würde ich mich vorab informieren ob das ein leicht beschaffbarer Standardakku ist, sonst hat das Gerät auch "planned obsolescence".
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Smartphone oder Tablet
Heute ja, aber in 10-30 Jahren? Obs den App-Anbieter dann noch gibt? Das Gerät selbst wird dann immer noch prima funktionieren.
So nen Chronographen kauft man sich ja nicht alle paar Jahre eh neu, und wenn der nur mit "Äpp" tut, dann ist das Wegwerfware sobald der Anbieter von der Bildfläche verschwindet.