schmidtchen erfrischend umfassend und korrekt.
Doof nur, das gefühlt mind. 95% der Schützenkameraden da draußen das nicht aufm Schirm haben und man in urbanen Mythen und Halbwahrheiten baden (und gegen anschwimmen) muß. :-S Gerade Begriffe werden wild durcheinandergeworfen und Weisheiten im Stille-Post-Prinzip als Fakten verbreitet, gruselig...
In den einschlägigen Gesetzen und behördlichen Vorschriften kommt nur der Begriff Standaufsicht vor.
Erm, nein.
WaffG: spricht von "Aufsichten" / "(verantwortliche) Aufsichtspersonen"
AWaffV: "verantwortliche Aufsichtspersonen" (siehe §10f)
WaffVwV (ohne Außenwirkung): "Aufsichtspersonal" / "Aufsichtspersonen" (27.4) / "Aufsicht beim Schützen" (27.4.2.1) / "Schießstandaufsicht" (27.4.2.1)
Außer in der WaffVwV 27.4.2.1 (und dort eben mit anderer Bedeutung) kommt das Wort "Standaufsicht" nirgends vor und ist eine Kollektivhalluzination (Umgangssprache für "verantwortliche Aufsicht"). 
Neben der "verantwortlichen Aufsicht" (zur Sicherstellung der Sicherheit direkt am Schützenstand) kennt die WaffVwV noch die "verantwortliche Person(en)" im Rahmen der Verantwortung für die Vereins-WBK (10.7.*).
Im Gegensatz zu allgegenwärtigen Auffassungen fordert der Gesetzgeber keinen "Gesamtaufsichtsführenden" über ein sportliches Schießen (z.B. Trainingsabend im Verein), nur die "verantwortliche Aufsicht" die den/die konkret Schießenden direkt in seinem/ihren Handeln beaufsichtigt (AWaffV §10). Der Rest ist Resultat von Halb-/Unwissen, Stille-Post-Prinzip oder bewußten Vereins/-Schießstandbetreiberregelungen weil man halt jemanden will der die Kasse macht, Schießklasse führt, koordiniert, Materialausgabe macht etc. In den relevanten Gesetzen/Verordnungen ist diese Rolle aber nicht definiert und ist rein Sache des Vereins/Schießstandbetreibers.