Beiträge von Parallax

    Zitat

    Die Sportordnung erscheint ab sofort nur noch als E-Book oder als Buch. Die jährlichen Ergänzungen entfallen.

    Lovely - maximal viel Müll produzieren. Die Ergänzungen haben wohl nicht genug Geld in die Kassen gespült. Ebooks mit Gängel-DRM kaufe ich nicht. Also September-Dezember nach Hörensagen und dann ab Januar mit Gängelfreiem PDF vom BVA? Ist das die "Lösung"?

    Natürlich darf die 1911er geschossen werden. Das steht dort ja gar nicht.

    Selbstverständlich steht das dort:

    Zitat

    [beschlossen, das] Waffen mit militärischem Hintergrund/Aussehen für die Sportordnung des DSB Teil A nicht zugelassen sind.

    Die 1911 hat ganz klar militärischen Hintergrund, sie wurde sogar explizit fürs Militär entwickelt.

    Wenn Herr Funier das gar nicht so meint, dann darf er das nicht so schreiben.

    Ach so, ja, der Herr Furnier (Oberkampfrichter DSB) hat ein Mitteilungsblatt herausgebracht, mal sehen. Wenn ich es finde, häng ich es unten an.

    Danke - irgendwie is mir die bislang durch die Lappen gegangen. Na dann wirds auf der DM ja z.B. bei Pistole .45 dünn werden wenn alle 1911er-likes ausgeschlossen werden. Klar militärischer Hintergrund.

    Welch unfassbare Willkür. Aber was erwartet man schon aus dieser Richtung...

    Könnt ihr Euren toxische Schwanzvergleich endlich auf PN verlagern? Die Signal-to-noise ratio in diesem Forum ist zumindest in Threads die mich interessieren mittlerweile extrem grottig geworden.

    Zumindest beim Versicherungsschutz und bei den Verantwortlichkeiten, wofür die vA alles zuständig ist, fallen den Teilnehmern bei meinen Lehrgängen oft genug die Kinnladen runter

    This. Wobei das bei den Schießstandgenehmigungs-Inhabern nicht viel besser auszusehen scheint, sonst würde der Schießbetrieb nicht vielerorts so lax gehandhabt werden. Solange nix passiert... aber wenn....

    Eine absolut berechtigte Frage, ich bin ja auch ein großer Freund von Primärquellen statt starken Behauptungen. Muß ich später nochmal graben gehen, ist 3-4 Jahre her das ich die tiefen Grabungen in Gesetzen, Verordnungen, Versicherungsbedingungen, BG-Regularien, Schießstandgenehmigungen und Urteilen gemacht habe um zu verstehen, wie es eigentlich "richtig laufen sollte", und habe bisweilen nur die Ergebnisse gespeichert, nicht alle Herleitungen. :)

    Irgendwo stand sinngemäß, das der Schießstandbetreiber letztlich dafür verantwortlich ist, was dort passiert. Kann er nicht selbst beaufsichtigen, tut er zumindest gut daran, jemand anderen das zu delegieren (befreit ihn nicht von der Verantwortung, aber vermeidet wohl zumindest mal den Vorwurf grober Fahrlässigkeit wenn er sich nicht drum kümmert das "jemand" den Hut auf hat).

    Aber wie gesagt, ich suchs nochmal raus.

    Wenn ich mal allein schießen gehe, hole ich mir vorher telefonisch das OK vom Vorsitzenden ab (Inhaber Schießstandgenehmigung), und melde mein Betreten und Verlassen des Vereinsheims per SMS. Damit hat er nachweisbar das und wann ich drin war, ich bin safe das jemand weiß das ich dort bin und wenn ich mich nicht innerhalb vereinbarter Dauer wieder abmelde, potentiell was passiert ist. Auch für die Versicherung kann das sehr relevant werden.

    Die Menge an halbrichtigen (halbfalschen) und grundlegend falschen Informationen hier in dem Thread ist... erschreckend, aber leider typisch.

    Der Gesetzgeber kennt in erster Näherung nur zwei relevante Akteure:

    • den Inhaber der Schießstättengenehmigung
    • die Verantwortliche Aufsicht(en)

    Ersterer muß für ausreichende Zweitere sorgen. Zudem muß er dafür sorgen das entweder er selbst, oder ein von ihm bestimmter Vertreter anwesend ist (derjenige muß auch nur aufm Gelände sein) - zum Beispiel auch der alleinschießende Schütze. Kein Schießbetrieb ohne Verantworliche Person (im Sinne Schießstandbetreiber).

    Nebenbei muß auch dafür gesorgt werden, daß beim Schießbetrieb (egal mit wie vielen Schützen) jemand mit aktueller Erste-Hilfe-Qualifikation anwesend ist, aber das kommt IIRC von der BG, nicht vom Gesetzgeber.

    Ergo: rechtlich darf jemand der die VA-Lizenz hat auch allein am Stand schießen, wenn der Schießstandbetreiber einverstanden ist und er (wie auch immer) "sicherstellt", daß er auch allein bleibt. Inwiefern das dann bzgl. fehlender Erste-Hilfe-Person aussieht im Fall eines entsprechenden Personenschadens, steht auf nem anderen Blatt.

    In machen Verbänden wird die Verantwortliche Aufsicht "Schießleiter" genannt. Der DSB-"Schießleiter" ist aber eine Wettkampffunktion und nicht identisch mit der "Verwantwortlichen Aufsicht" nach AWaffV. Zudem schwirren natürlich auch noch alle möglichen anderen undefinierten wilden Bezeichnungen wie "Standaufsicht" etc. durch die Gegend.

    "Schießsportleiter" ist eine DSB-interne Qualifikationstufe im Ausbildungskonzept, hier gehts um "Grundlagen der Organisation des Schießsports im Verein" - nicht um irgendwelche Aufsichtspflichten.

    Ergo: Dein 2. Vorsitzender ist verwirrt - wie die meisten. Das er Dir nicht zeigen kann wo es steht, sagt alles.

    So, und jetzt hoffe ich das ich das alles noch korrekt wiedergekäut habe, ist schon wieder länger her das ich das alles im Detail für mich aufgearbeitet habe. :)

    Das dürfte er mit anderen Randfeuer-Schlagbolzen gemein haben - jedenfalls wurde ich davor gewarnt Leerschüsse mit Randfeuer-Waffen ohne entsprechende Pufferpatrone/Trainingsstopfen mit Rand zu machen.

    RB schreibt auf der Artikelseite nur fest Bestellung ohne Rücktrittsrecht.

    Wobei sich das nur auf "gefällt mir nicht" bei Kauf im Ladengeschäft beziehen kann. Sachmängel müssen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung so und so behoben werden (ggfs. auch durch Rücktritt wenn keine einwandfreie Ware geliefert werden kann). Bei Bestellung im Onlineshop oder telefonisch liegt ein Fernabsatzvertrag vor, da gilt gesetzliches Widerrufsrecht. Und da beginnt die 14-tägige Frist frühestens mit korrekter Information über das Recht.

    Aber das erfordert natürlich den informierten Verbraucher. :)