Noch schöner wäre es allerdings, wenn der DSB die SpO auch als PDF einstellen würde.
Bin mal gespannt wann die 2024er auf der BVA-Website veröffentlicht wird.
Da ich als Sportschütze ja an genehmigte Sportordnungen gebunden bin (sonst kein sportliches Schießen bzw. unklar ob konkrete Waffen zum sportlichen Schießen zulässig sind), müßte ich mich ja dort autoritativ informieren können müssen. Ein Verband kann ja alle möglichen Entwürfe veröffentlichen, aber wer sagt mir Schütze A. rechtssicher ob die auch genehmigt ist, außer das BVA selbst?
Nicht mal der DSB behauptet das in der Sportordnung.
Oder anders formuliert: Bis die 2024er beim BVA zum Download steht, könnte man argumentieren das weiterhin die 2023er gilt,
Unklar ob man sich da sont im dümmsten Falle mit "Treu & Glaube" rausreden könnte...