Beiträge von Parallax

    Das gehört klar ausgesprochen und über den eigenen Verband bis zur Spitze kommuniziert, der das dann dem ISSF unter die Nase reibt und sie dazu auffordert, brauchbare Arbeit abzuliefern.

    Hierzulande schwierig, besagter "eigener Verband" müßte erstmal vor der eigenen Haustüre kehren... Von diesem einen Vortrag über ordentliche Definitionen von Regeln in einer Sportordnung zu hören würde für Amusement sorgen.

    was benötige ich um die Ergebnisse in einem anderen Raum für Zuschauer ersichtlich zu machen?


    Option 1: "Display-Manager" Software auf einem dedizierten selbst gebauten Linux-PC für das Gastraum-Display. Meyton rät davon ab, den Display-Manager zusammen mit der sonstigen Software auf der Hauptworkstation laufen zu lassen. Siehe RE: Meyton - Zuschauer Bildschirm - wobei das nun auch schon 13 Jahre her ist.

    Option 2: dedizierte Display-Appliance von Meyton in Form von ESTA-Show (aktuell, https://support.meyton.info/files/de-DE/36…9372925835.html) oder Display-Controller (alt, haben wir).

    Letztendlich ist beides ein Linux-PC. Option 1 wird als zusätzliche, sekundäre Workstation aufgesetzt und betrieben (ergo SuXE Linux zu Fuß aufsetzen, Meyton-Software installieren). Vorteil: ihr habt gleich eine Backup-Workstation falls mal die primär das Zeitliche segnet. Option 2 kommt vorinstalliert von Meyton, macht aber eben nur genau den Display-Job. Wird dann genauso wie die Messrahmen mit geupdated und die pflegeleichteste Variante.

    Vielleicht bekommt ihr ja irgendwo günstig nen alten Display-Controller beschafft. Oder ihr beschafft Euch selbst nen Shuttle Barebone DS57U und bastelt Euch günstig nen ESTA-Show selbst. Erfordert dann wohl allerdings einiges an IT-Erfahrung, soll aber gehen.

    Ich erlebe oftmals, dass die Seilzuganlagen ungünstig montiert sind

    Das sind sie eigentlich immer (habe noch keine Ausnahme erlebt), wenn man seine Pistole sauber geradlinig von unten durch den Spiegel heben will. Denn genau da wo man mit Luftpistole in Ruhehaltung anfangen will, ist die nervige Motorkiste. Nervt mich jedes mal wenn ich mal an nem Stand mit Seilzug schießen muß...

    Der einige Nachteil, den ich sehe, ist der Umstand, dass man geneigt ist, viel zu schnell auf den Bildschirm zu schauen, anstatt in Ruhe den Schuß nachzuhalten.

    Manche Anlagen kann man konfigurieren, daß die Trefferanzeige um X Sekunden verzögert wird.

    Nee, mit Humor kann ich umgehen und lache gerne mit. :)

    Vor Gericht wenns um die Zuverlässigkeit geht hört der Spaß aber auf und ein "diese Spitzfindigkeiten sind mir zu blöde!!1!" gilt nicht mehr, und ein überheblich-herablassende Kommentierung wie dämlich die Diskussion ist wird ein Richter dann auch wenig interessieren. Der wird im Fall der Fälle nach Vortrag der Parteien und ggfs. Sachverständigen sich eine Meinung darüber bilden müssen und diese begründen, egal wie albern das alle finden.

    Eine ganze Profession verdient gutes Geld mit diesen "Spitzfindigkeiten", entweder um eine Schlinge zuzuziehen oder einen Kopf aus ihr rauszuholen. Und ich als Laie finde es spannend was da bisweilen abgeht und wie Dinge verargumentiert werden. Aber das Interesse mußt Du natürlich nicht teilen. Da stehst Du halt drüber.

    Bei besagter Zunft werden dann übrigens die kibos dieser Welt vorstellig wenn sie feststellen müssen das die Behörde das mit den "drei Handgriffen" etwas anders interpretiert als der/die kibo und bitten um Hilfe, mit passenden Spitzfindigkeiten den Lappen zu retten. Und die freuen sich dann über neue Kundschaft dank Ignoranz und Überheblichkeit. Oder wie der Ami sagt: "your pain is my gain".

    Und ja, ich kenne auch das höchstrichterliche Urteil, das Grundlage für die Regelung bzw. Auslegung ist. Vielleicht einfach nur mal selbst suchen...

    Darum gehts nicht. Aber das weißt Du ja.

    Und nein, in Gesetzen und Vorschriften wir nicht jede klitzekleine Kleinigkeit geregelt und definiert.

    Ach[TM]. Und genau deshalb frage ich nach Kommentaren und Urteilen. Vielleicht hat das ja schonmal jemand ausgelegt. Würde mich einfach interessieren welche Argumentationen dann ins Feld geführt werden.

    Meine Behältnisse sind "verschlossen". Mich persönlich wird die Fragestellung hoffentlich nie betreffen. Eher die, die etwas weniger "auf Nummer Sicher" gehen - das is dann deren persönliches Risiko.

    Anyway, da es hier hinreichend in persönliche Anmache abgleitet erlöse ich Dich nun von meiner intellektuell unterbelichteten Existenz in diesem Thread und überlasse Dir die Bühne. Gut Schuß!

    Erklärt ihr dem interessierten Leser auch kurz, was unter einem "Handgriff" in dem Kontext konkret zu verstehen ist? Wenn ich das als Norm nehme, muß ich ja auch einen Vorgang dagegen prüfen können... bzw. sicherstellen, das ich mindestens derer drei benötige...

    Klingt spitzfindig, aber im Zweifel werden genau solche Fragen beleuchtet wenn es darum ging, ob die "3-3 Regel" eingehalten wurde oder nicht...

    Vielleicht kennt ja jemand einen entsprechenden Kommentar oder Urteil wo das näher ausgelegt wurde.

    Was auch immer genau ein "Handgriff" sein mag, und wie genau der sich vom vorherigen und nächsten abgrenzt...

    Letztlich isses ganz einfach: Die Exekutive will ihre Waffe im Zweifel schneller im Anschlag auf Dich haben als Du Deine auf sie. Deshalb auch die wilden Magazinkapazitätsbeschränkungen. Man hofft auf mehr Magazinwechselpausen wenn es zum Schußwechsel kommt. Die Exekutive hat panische Angst vor Legalwaffenbesitzern, denn denen ist ja von nem halben Dutzend Behörden bescheinigt nicht über den Weg zu trauen...

    Und beim Bund wurde im Grundwehrdienst jedem verantwortungslosen Vollidioten ein Fullauto-G3 in die Hand gedrückt, gerne auch mit scharfer Mun.

    Nicht alle schicken die Waffen gleich weiter, ohne was zu tun.

    In einigen Fällen kann man da auch von "ja, leider" sprechen. Mir wäre mehr als mulmig meine Waffe zur Revision beim Hersteller einem der hiesigen Händler zu übergeben, unklar, ob der sich nicht auch selbst daran "versuchen" würde...

    Meine SSP-E war auch direkt bei Walther zur Problembehebung, das hat soweit OK funktioniert.

    Sie sind doch getrennt voneinander - die Munition befindet sich nicht in der Waffe. Das Gesetz definiert nicht wie weit die Trennung gehen muß. Getrennt ist die Munition sobald sie nicht sich in der Waffe befindet.

    Alles Weitere ist entweder schlechte Sachkundeausbildung, oder Vorsicht vor übergriffigen Handlungen der Exekutive die bisweilen auch nicht so ganz sattelfest in Waffenrecht ist und erstmal eine angeblich nicht vorhandene Trennung bei einer Kontrolle monieren könnte.