Beiträge von Andreas Vogt

    Hallo,

    es gibt 2 garantierte Wege ein besseres Schießergebnis zu erlangen:

    1. Abstand zur Scheibe verringern

    2. Dimension der Scheibe vergrößern.

    Z.B. 300m Scheibe und 1m Abstand. Gibt in 99.9% eine 10 :);)

    Andreas

    Hallo,

    solange der Schütze sich und seine Ausrüstung im Schützenstand hält (bzw. zwangsläufig die Waffe darüber hinaus über der Feuerlinie aber im Breitenbereich des Schützenstandes) hat sich kein Nachbarschütze zu stören. Punkt!

    Zeig mir doch mal die Regel mit den 15°, das würde mich brennend interessieren. Doch zum Glück für die Schützen gibts so ein Unsinn nicht.

    Andreas

    Also das Gewehr ragt so nach vorn das es ungefähr die Mitte zwischen den Seilzügen endet.

    Geht doch gar nicht, dann müsste der Schütze entweder weit hinter der Feuerlinie stehen oder außermittig vom Scheibenzentrum.

    Und wie weit weg man das Stativ stellt ist jedem Schützen selbst überlassen. Manche brauchen halt mehr Platz um sich zu bewegen.

    Andreas

    PS:

    schaut euch mal das Bild an: http://www.shootingequipment.de/BilderImpressi…iten/Bild8.html

    oder hier: http://www.shootingequipment.de/BilderImpressi…ten/Bild24.html

    Verdeutlicht ziemlich gut wie der einzelne sich sein Stativ hinstellt.

    Hallo,

    die Sportordnung ist kein Gesetzbuch, daher gibt es auch keine Rechtlichen Probleme.

    Definiert ist nur die Größe und Position des Schützenstandes durch den Scheibenabstand. (Ausnahme Schnellfeuerpistole)

    In der Sportordnung wird von Nutzbarer Fläche gesprochen. D.H. innerhalb des Schützenstandes muss m.E. die Waffe, Auflage etc. sich befinden.

    Wie weit jetzt ein Schütze sein Gewehr nach links/rechts drehen darf auf der Auflage ist nicht definiert. 0.2 besagt dass die Mündung Richtung Kugelfang zu halten ist. Denke alles weitere ist Auslegungssache der Aufsicht/Kampfrichter.

    Hab heute Abend mal im Jugendtraining ein Photo gemacht, wer sich nicht ganz dumm anstellt bekommt Ständer gut positioniert ohne den Nachbarn zu behindern bzw. zu bedrohen;)

    Andreas

    Zum Thema Alternativ-Kartuschen, manche (deutsche) Hersteller stehen auf dem Standpunkt dass durch die Verwendung einer Fremd-Kartusche die Garantie an der Waffe erlischt. Habe auch schon mal gelesen dass z.B. Walther den Service verweigert hat weil die Waffe mit einer Fremdkartusche ausgerüstet war.

    Aber i.d.R. hat eine Waffe eh schon lange keine Garantie mehr wenn man Fremdkartuschen einsetzt.

    Andreas

    Hallo,

    Doppelatmung geschieht m.W. folgendermaßen:

    Etwas tiefer einathmen, sogenannte Bauchatmung -> Arm hebt sich bis über die Scheibe bzw. Scheibenoberkannte.

    Luft ausfließen lassen, Arm senkt sich bis über den Haltebereich, i.d.R. bis auf den Scheibenspiegel.

    Kurze Atmung durch die Nase ohne dass sich der Brustkorb hebt, sogenannte Zwerchfellathmung. Keine Armbewegung.

    Luft ausfließen lassen, Arm senkt sich in den Haltebereich.

    Arm heben und Senken geschieht immer über Muskelkraft. Durch zig zig faches wiederholen bildet sich so ein sog. "Muskelgedächtnis" aus.

    Hoffe ich hab das korrekt weitergegeben.

    Gruß Andreas

    Sorry, das eine hat doch überhaupt nichts mit dem anderen zu tun. Deine Antwort ist einfach nur lächerlich.

    Das einzige bei Regeln 0.3.x das den Schützen betreffen kann sind Windfahnen, Matten und die Beschaffenheit des Schützenstand-Bodens.

    Das eine sind die fixen Gegebenheiten die der Stand bietet, das andere sind Manipulationen von Seiten des Schützen.

    Du vermischt Äpfel mit Birnen.

    Woran machst Du das jetzt fest?

    Das ist so. Der Anlagenbetreiber bzw. Ausrichter ist für den Ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich. Das wird auch nicht extra von Kampfrichterseite vor einem Wettkampf überprüft. Es darf auch nur auf von behörlicher Seite freigegebenen Schießständen geschossen werden, und bei der Schießstandsabnahme werden Distanzen überprüft.

    Was soll das ganze jetzt mit dem Schützenstand zu tun haben? dieser stellt ja nur die Fläche dar die der Schütze während des Wettkampfes einnehmen kann.

    Wie die Scheiben aussehen bzw. welche Dimensionen diese haben, hat nichts damit zu tun wie sie im Scheibenhalter stecken können.

    Gruß Andreas

    Hallo,

    schon richtig das mit der Scheibenmitte, aber das ist doch etwas was der Anlagenbetreiber gewährleisten muss und nicht der Schütze.

    Angenommen die Anlage ist so aufgestellt dass die gemessene Scheibenmitte bei Normalnutzung an der Grenze ist, dann wäre mit einer verschobenen oder gedrehten Scheibe die Toleranz überschritten. Deshalb ist es von Seiten der Sportordnung total egal wie der Schütze die Scheibe einsteckt, bzw. in welcher Höhe.

    Viele haben beim LG-Schießen ihren eigenen Streifenhalter dabei. Wie hoch/breit der ist und in welcher Höhe der Streifen angeordnet ist spielt auch keine Rolle.

    Gruß Andreas

    Hallo,

    Die Formulierung lautet für SH1/AB1 und nicht für SH1/AB1 und SH2/AB2 Schützen.

    Gilt das für den Text davor oder danach? Falls danach sollte ein Doppelpunkt folgen.

    Außerdem ist die Aussage widersinnig.

    3. Der Unterarm darf in dieser Stellung keinen Winkel unter 30-Grad von der Horizontalen, gemessen

    von der Achse des Unterarm, einnehmen. (für Behinderte SH1/AB1 nicht für SH2/AB2).

    Wenn schon sollte der Klammertext eindeutig lauten. z.B. "gilt nicht für Schützen der Klasse SH2/AB2". Da keine Klammersetzung vorhanden könnte man auch interpretieren dass es für Behinderte SH1/AB1 nicht gilt - was ja sicherlich falsch wäre.

    Sorry, das nehm ich nicht ab, Da soll sich die technische Kommision darum kümmern und wasserdichte Regelungen definieren und veröffentlichen, und nicht so was wo jeder das interpretiert was er möchte.

    Andreas

    Hallo,

    das Gate ist ein Embedded-PC-System laut Aussage von Disag. Dieses stellt per WLAN Verbindung mit Tablets her die über einen herkömmlichen Browser die Dissag-Oberfläche angezeigt bekommen.

    Also wird das "Gate" bzw. der Einfachheit "PC" genannt, die Daten speichern, aufbereiten und per HTTP bereitstellen.

    Gruß Andreas

    Hallo,

    sicherlich wird das letzte Risiko beim Sportschießen nicht auszuschließen sein, sei das Auftreten noch so unwahrscheinlich.

    Dann müsste man auch im Umkehrschluss alle Kraftfahrzeuge die am Straßenverkehr teilnehmen verbieten, da da Risiko wesentlich höher ist, und die Auftretenswahrscheinlichkeit sehr hoch ist.

    Meine Einschätzung ist, dass genausowenig wie wir in Zukunft alle Bus fahren werden werden wir in Zukunft nur noch mit Laserlicht schießen.

    Gruß Andreas

    Auf der letzten DM war einer, der hatte sowas ähnliches angeboten. Die ganze Elektronik war auf einem abgeschnittenen Handschuhfinger montiert. War ein Prototyp mit Ausgang auf Monitor.

    Ein paar mal getestet und befunden dass ich sowas nicht brauche. Ist wohl nur für die sinnvoll die mit dem Abzug Probleme haben.

    Gruß Andreas