Beiträge von harald

    Die Politik hat es teilweise verstanden, das die Bürokratie reduziert werden muss.

    Warum merke ich da als Vereinsvorstand nur nichts von ??? Vermutlich liegt's am Begriff "teilweise". Man könnte meinen, du wärest in der Politik tätig. ;)

    Heute ist die Antragstellung und Beratung durch qualifiziertes Personal bei vielen Ämtern schon üblich, zum Teil wird auch das Problem oder Anliegen direkt vor Ort erledigt oder zumindest final auf den Weg gebracht. Beispiel Ausweis / Pass Beantragung keine 10 Minuten, da auf alle vorhandenen Daten zurückgegriffen werden kann.

    Ich weiss nicht, in welchem Paradies du wohnst, aber bei uns in der Stadt sind diese Vorstellungen so was von Wunsch ! Alleine die Warteschlange ist 3 x so lang, von der Datenqualität mal ganz abgesehen.

    Das Ganze dürfte bei den Behörden doch eine Frage der Abwägung sein. Dort ist in den letzten Jahren permanent Personal abgebaut worden, sei es bei der Polizei oder auch in der Verwaltung. Gleichzeitig nehmen bestimmt Delikte wie Einbrüche, Verstöße im Straßenverkehr, Sozialdelikte u.a. immer mehr zu. Da man Personal immer nur einmal einsetzen kann, muss abgewogen werden, wo die Leute eingesetzt werden. Und wenn nun mal bei den Kontrollen recht wenig raus kommt, warum soll ich permanent Man-Power da reinpowern, wenn mir die anderen Sachen dann in der Zeit auf die Füße fallen.

    Einzige Alternative wäre, die Kosten so hoch anzusetzen, dass sich das Personal quasi daraus selbst finanziert. Ich habe so die Befürchtung, dass das der nächste Schritt ist. In einigen BL wird das ja schon so praktiziert (und nicht nur Kosten bei Verstößen sondern auch bei negativem Ausgang der Kontrolle, also keiner Beanstandung der Aufbewahrung).

    Bei unserer KPB hat man übrigens so viel Personal aufgrund eines anderen Vorfalls bekommen, dass man seit 3 Jahren ALLE Altakten aufgearbeitet hat, SEHR VIELE Vor-Ort-Kontrollen tätigt und by the way auch noch direkt unter Missachtung der gesetzgeberischen Intension (siehe Ziffer 4.4 WaffVwV) gem. § 4 Abs. 4 S. 3 WaffG das fortbestehen des Bedürfnisses auch später wie nach 3 Jahren überprüft, und zwar OHNE Anhaltspunkt und FLÄCHENDECKEND!

    Aussage der zuständigen Abteilungsleiterin dazu: "Wer damit nicht einverstanden ist, kann ja klagen." Ohne Bedürfnisnachweis wird das fortbestehen des Bedürfnisses logischerweise verneint und die Erlaubnis widerrufen. Gott sei Dank erheben die NOCH keine Gebühren für die Überprüfungen.

    Schon gut, Daniel. Eine Zuganlage ist schon was Feines.

    Auch wenn es die meisten sicher als theoretisch abtun: Es gibt da einen § 27 Abs. 1 WaffG, der besagt

    Zitat

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem

    Schießsport ... dient, betreiben ... will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Nicht alle hier mitlesenden Neulinge realisieren so was. Wenn dann ne Aufbewahrungskontrolle kommt, und die zufällig so was sehen, könnte es Ärger geben.

    Hallo,

    bez. geschlossenem Schuhwerk, das macht schon Sinn.

    Auslöser für diese Regelung ist der Vorfall, wo eine Dame Großkaliber wohl mit Sandalen geschossen hat, ihr eine heiße Hülse zwischen die Zehen gefallen ist und die Dame daraufhin mit geladener Pistole auf dem Schießstand herum gesprungen ist um die Hülse loszuwerden.

    Dann sollten wir bitte auch Hemden, Blusen und Poloshirts verbieten, zumindest mit offenem V-Ausschnitt. Ich habe schon mehrfach Fälle erlebt in denen ausgeworfene Hülsen in besagtem Ausschnitt landeten und ebenfalls heiß waren. Bei empfindsamen Menschen reicht da übrigens auch schon kal .22 lfB.

    Beim Schuhwerk hätte da aber meines Erachtens auch schon "Sockenzwang" ausgereicht.;)

    Es stellt sich die Frage, ob man bei jedem Einzelfall zu maximaler Sicherheit tendieren muss. Das erinnert mich etwas an die Methodik beim Waffengesetz. :(

    Und wenn sie "auf dem Stand herumspringt" und dabei die Sicherheitsregeln verletzt (Waffe in Richtung Geschossfang) fährt sie mal sofort nach Hause und kann sich dann dort Gedanken über ihr Schuhwerk machen.

    Ich kenne sogar einen Verein, bei dem man erstmal 1 Jahr Probemitglied ist. Dann erst fängt das Wartejahr zu laufen an ...

    Nein, nicht meiner. Da wäre ich nicht Mitglied, aus Prinzip nicht.

    Ob der Vereinsvorstand weiß, was er sich da versicherungsrechtlich antut, WENN mal was passiert und der Schütze nicht beim Verband gemeldet ist und somit nicht versichert ist ? Da könnten böse Schadensersatzforderungen entstehen, wenn der Schütze es will. Schießtechnisch/gesetzlich ist das natürlich über den Gastschützenstatus abgedeckt, aber die Versorgung als Gast ist eine andere als als Mitglied, da letzteres zumindest in NRW auch über die VBG abgesichert ist und somit besser versorgt ist als Otto-Normal-Verbraucher. Vor allem, wenn es um Rehabilitation geht.

    Davon ab könnte dieser Verein gar nicht mehr interessant genug sein, als das ich da Mitglied werden wollte.

    Es stellt sich ja auch die Frage, was genau die Brille bewirken soll. Wenn es der Augenschutz vor spritzenden Pulverresten oder Hülsenteilen sein soll, könnte das mit der Schießbrille problematisch werden. Ich selbst nutze meine Schießbrille meist nur für die Abdeckung des nicht zielenden Auges. Am zielenden Auge habe ich oft NICHTS. Manchmal aber auch eine Irisblende, die aber dann SEEHHR offen ist. Ein Krümelchen kann da auch durch kommen.

    In der Disziplin 2.45 macht das Ganze aus meiner Sicht NULL !!! Sinn.

    Bin mal gespannt, ob das ausgeht wie die Sache mit den festen Schuhen bei den Pistolenschützen in der letzten SpO. Das war auch so ein Witz. Man könnte meinen, beim DSB hätte jemand was gegen Pistolenschützen. :(

    Bei mir stellt sich eine ganz andere Frage. Bei mir gibt es keine Ausschreibung mangels Nachfrage. Einfach schade. Ich würde gerne diese Disziplin schießen.

    Ich vermute mal, dass es um die Ausschreibung einer Meisterschaft geht ? Wenn ja: Die Untergliederungen sind normalerweise gehalten, alle Disziplinen, in denen Deutsche Meisterschaften stattfinden, auszuschreiben. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht gehen (z.B. weil keine entsprechenden Stände vorhanden sind) sollte den betroffenen Schützen bei der Teilnahme an Meisterschaften in anderen Bezirken entgegen gekommen werden. Sprich, man versucht den Schützen in einem Nachbargau/-bezirk "unterzubringen" (mitschießen zu lassen), damit er dann ggf. an höheren Meisterschaften teilnehmen kann. Zumindest bei uns klappt das ohne Probleme. Damit wird ein "Zwangsvereinswechsel" bzw. Zweitverein vermieden.

    Der Antrag an den RSB ist bereits raus. Aber ich bin erst seit dem 10.07.2016 wieder dort gemeldet. Früher bekomme ich das nicht.

    Ich wusste nicht, dass ich das nachreichen kann. Geht das wirklich? Dann würde ich das direkt machen.

    Ein Versuch lohnt immer. Laut RSB-Webseite sollte das ein Herr B. sein und der ist Di + Mit tel. zu erreichen. Also, probieren geht über studieren.;)

    Kann sein, kann aber auch nicht sein. Je nachdem wie der Leser es verstehen möchte, kann der Bestandsschutz für bereits vorhandene A- und B-Schränke gelten, auch wenn man noch keine WBK besitzt und darin nur eine erlaubnisfreie Waffe aufbewahrt wird. Oder es gilt nur für Schränke, in denen bereits eigene (!) erlaubnispflichtige Waffen aufbewahrt werden (man hat also schon eine WBK und kann später nachweisen, dass man die Schränke bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes besessen hat).

    Gesetz und Begründung sprechen von Weiternutzung, und daraus kann man ableiten, das der Waffenschrank grundsätzlich weitergenutzt werden kann oder nur in dem Rahmen, in dem er bereits vorher genutzt wurde, also bei erlaubnispflichtigen Waffen die darin aufbewahrt wurden, für diese, und wenn vor Inkrafttreten nur die PingPongPistole drinlag, nur erlaubisfreie Waffen.

    Und zum Bundesrat: der hat richtig Gas gegeben und das Gesetz ist dort bereits vor ein paar Tagen durchgewunken worden.

    Genau so sehe ich das auch. NUR an dieser Stelle sehe ich eine Möglichkeit der Behörde, an dem Gesetz etwas "auszulegen". Ansonsten ist das Ganze glasklar.

    Insbesondere die Aufbewahrung eines LG in dem Schrank könnte durchaus zu wenig sein, da für diese Waffen eben kein A-Schrank notwendig ist. ICH würde mich da nicht drauf verlassen.

    Da das Gesetz den BR auch schon passiert hat, ist tatsächlich Eile geboten.

    Steffen

    Wenn du alle anderen Bedingungen für die Befürwortung erfüllst, würde ich mal mit dem zuständigen Mitarbeiter in der Verbandsgeschäftsstelle sprechen. Vermutlich bist du ja auch schon ein paar Tage früher in den Verein eingetreten. bevor dieser dich gemeldet hat. ;) Außerdem warst du ja (hoffentlich) schon früher Mitglied im Verband, bevor du zwischendurch mal ausgetreten bist. Möglicherweise findet sich da eine Lösung, damit du bereits JETZT deine Befürwortung bekommst. Nach meinen Kenntnissen ist allerdings im Augenblick überall ziemlich was los (warum wohl ?) und es bleibt fraglich, ob das Ganze Procedere (incl. bei der Behörde), vor der Verkündung des Gesetzes durchkommt.

    Ansonsten bist du auf das Goodwill deiner Behörde angewiesen.

    das Adlerauge soll meiner Kenntnis nach ab Herren III, also ab 51 Jahren, gestattet werden. Die Begründung, die mir aus dem Kreis der TK genannt wurde ist, dass die Herren II in vielen Disziplinen Mannschaften mit den Herren I bilden und man keine unterschiedlichen Regeln für Schützen derselben Mannschaftswertung haben wollte.

    Das ist ja interessant. Laut Protokoll der letzten Sitzung des Bundesausschuss Sport des DSB vom 19.02.2017 darf das Adlerauge ab der DM 2018 ab der Herren II / Damen II Klasse verwendet werden. Scheint ja mal wieder eine Spitzenkommunikation zu sein. :(

    Ist das jetzt eine besondere auf Schießstände bezogene Regelung?Unser Verein durfte den Geschäftsbetrieb weiter führen.

    Ich weiß ja nicht, was bei EUREM Verein gelaufen ist, aber sicher keine "stille Liquidation".
    Siehe mal z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidation

    Zitat

    Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘), häufig auch Abwicklung genannt, versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft.

    Aus der gesellschaftsrechtlichen Perspektive ist die Liquidation oder Abwicklung der Beginn des Zeitraumes nach der Auflösung der Gesellschaft oder des Vereins, durch den sie zur tatsächlichen Vermögenslosigkeit geführt werden, um die Vollbeendigung ihrer Existenz durch registerliche Löschung zu ermöglichen. Es handelt sich also um die zweite Phase der Beendigung einer Gesellschaft oder eines Vereins, ihr vorauszugehen hat rechtsformunabhängig die Auflösung, ihr folgt die Löschung im Register.


    [Formatierungen durch mich]


    Auch ganz interessant: http://www.uwebwerner.de/wie-man-einen-verein-auflost/

    Liquidation ist KEINE Insolvenz sondern die FREIWILLIGE Vereinsauflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Insofern hat der Liquidator auch nicht die Interessen der Gläubiger zu vertreten, wie z.B. @AxelA meint, sondern die Interessen der Mitglieder des Altvereins.
    Und wenn jemand meint, der Verein hätte schon längst Insolvenz anmelden müssen, dann ist das ggf. anzuzeigen. Fraglich bleibt nämlich, wie es nach der "stillen Liquidation" weitergeht. Denn DANN kommen die Gläubiger ins Boot und wollen ggf. noch Gelder haben. Inwieweit dann eine Mithaftung von Vorstandsmitgliedern oder auch normalen Mitgliedern des Altvereins besteht, wird sich dann zeigen.

    Weiter oben in Beitrag #277 hatte @schmidtchen auch schon mal auf eine Definition der Liquidation hingewiesen Eingetragener Verein Vereinsauflösung

    Nach der Auflösung des Vereins hat auch die erteilte Schießstättenbetriebserlaubnis in der Regel wohl keine Gültigkeit mehr, da sie (zumindest nach altem Recht) an den Verein gebunden ist.

    Dem Satz, dass die Mitglieder des alten Vereins ein Mitschuld haben, muss ich widersprechen.

    Die Leute haben nicht gewusst, wie das laufen soll.
    Auch wusste man nicht das dann er Liquidator werden wird.
    Wer beschäftigt sich den schon mit Verreinsrecht.


    Wenn man sich hier so den ganzen Vorgang mal durchliest, gehört schon ne ganze Menge Ignoranz dazu, sich als Mitglied eines Vereins nicht nur jahrelang nicht um die "Geschäfte des Vereins" zu kümmern (weder ob JHVs abgehalten werden, noch wie bestimmte Dinge finanziell abgewickelt werden) und dann, wenn das Kind in den Brunnen fällt, zu sagen: "Oh, davon wusste ich aber nichts und wie das abläuft, auch nicht".
    Zu der entsprechenden Versammlung muß mit entsprechender Einladung eingeladen werden. Spätestens dann kann ich doch mal recherchieren, wie so was abläuft. Das sind im heutigen Zeitalter des Internets 10 Klicks.
    Da kann ich nur den Kopf schütteln.


    Ps: Würde die Kreisverwaltung Ihnen mal die Schiesserlaubnis endlich entziehen würde das Verfahren evtl beschleunigt.

    Es wurde doch weiter oben schon mal verlinkt, dass bei einer stillen Liquidation der eigentliche Vereinszweck nicht mehr verfolgt wird. Daher würde ich mal vermuten, dass die Genehmigung für den Betrieb der Schießstätte bereits mit dem Beschluss zur Liquidation bzw. mit dessen Veröffentlichung erloschen war bzw. hätte zurückgezogen werden müssen.
    Das dieses nicht offiziell gemacht wurde, hat sicherlich "politische Gründe". Aber wenn etwas passiert wäre oder noch passiert, würden sicherlich einige Leute unangenehme Fragen beantworten müssen. Und ob es dabei für alle bleibt, wäre wohl ebenfalls fraglich.


    Das ist eigentlich die entspannende Antwort. Der Prüfer wird ja auch Angst haben, dass er vielleicht etwas falsch gemacht haben könnte.

    Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Ich kenne da einige Kandidaten (z.B. auch in München), die durchaus seeehhhr überzeugt von sich und ihrem Tun sind. Da kannst wenig Einsicht erwarten. Und gehe einfach nicht zu nah an die 500g sondern versuche, wie von @Matze1965, den leichteren Auslösepunkt durch andere Verteilung zu erreichen. Hab nämlich schon häufiger bei Meisterschaften begutachten dürfen, wie Schützen hektisch das Drehen anfingen, weil die Waffe, die im kalten Kofferraum transportiert wurde, auf einmal das Gewicht nicht mehr hielt, obwohl sie ("unter Gottesschwüren") zu Hause noch gehalten hat. Da würde ich lieber ein paar Gramm mehr drauf legen und bin auf der sicheren Seite. Bei regelmäßigem Training wirste die 20g nicht merken, zumal wenn du auch noch SpoPi schießen solltest.

    Und damit jeder das hier schwarz auf weiß nachlesen kann
    stelle ich den Brief vom Sportbund hier auch noch ein.

    Komisch ist, dass der Antrag laut dem Schreiben schon von Anfang 2013 stammt, das LLZ aber doch wohl erst Ende 2014 pleite ging.

    Weiter vorne wurde mal ausgeführt, dass das Sonderprogramm nur für elektronische Treffer(Scheiben-)anlagen aufgelegt wurde, die Baumaßnahmen aber aus einem anderen Topf kommen, der nicht gesperrt ist.
    Kann es vielleicht sein, dass man die Gesamtmaßnahme gestoppt hat (bzw. keine Bewilligung erteilt), weil ein wesentlicher Teil dieser "Baumaßnahme" auch der Einbau von elektronischen Trefferanlagen ist ? Dann könnte das Ganze wieder Sinn ergeben. Ändert zwar nichts an den Tatsachen, erklärt aber vielleicht die unterschiedlichen Aussagen.

    In Rheinland-Pfalz gibt bes eine andere Struktur wie in anderen Bundesländern. Hier erhalten die Fachverbände über ihre Sportbünde jedes Jahr einen nicht unerheblichen Betrag, für Förderung, Weiterbildung, Ausbildung usw.

    Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es dieses System aber auch in anderen Bundesländern. Zumindest in Nordrhein-Westfalen gibt es in den Sportarten, in denen im Land mehr als ein Landesverband existiert, so was ähnliches wie die Fachverbände in RLP, nennt sich hier nur anders, nämlich für den Schießsport "Fachschaft". Auch hier fließen Mittel des Landessportbundes zur Leistungssportförderung etc. rein, die diese dann an die LV weitereichen und womit diese u.a. auch Kadermaßnahmen, Jugendmaßnahmen etc. finanzieren. Und auch in Dortmund gibt es ja ein LLZ. Das dort aber ein Trägerverein diese Maßnahmen koordiniert wäre mir neu. Und das ist auch nicht zwingend in Abhängigkeit zum Betreiber eines LLZ zu sehen, schließlich müssen DAS LLZ und die Leistungssportkoordination ja nicht zwingend zusammen hängen. Warum sollte also ein leitender Trainer an einem LLZ, der nicht von den Verbänden angestellt wurde und auch nicht ihren Weisungen unterliegt, für diese Meldungen vornehmen dürfen?
    Egal was in der Vergangenheit war. Da gibt es ja sicher ne Historie zu, die heute nicht mehr gilt. Es haben sich ja wohl mittlerweile ne Menge Dinge geändert und sind Köpfe ausgetauscht worden. Da muss man vielleicht mal Argumente suchen, warum die Verbände diese Hoheit abtreten sollten oder sich hinterfragen, warum sie es ggf. nicht möchten.