Ist das jetzt eine besondere auf Schießstände bezogene Regelung?Unser Verein durfte den Geschäftsbetrieb weiter führen.
Ich weiß ja nicht, was bei EUREM Verein gelaufen ist, aber sicher keine "stille Liquidation".
Siehe mal z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidation
Zitat
Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘), häufig auch Abwicklung genannt, versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft.
Aus der gesellschaftsrechtlichen Perspektive ist die Liquidation oder Abwicklung der Beginn des Zeitraumes nach der Auflösung der Gesellschaft oder des Vereins, durch den sie zur tatsächlichen Vermögenslosigkeit geführt werden, um die Vollbeendigung ihrer Existenz durch registerliche Löschung zu ermöglichen. Es handelt sich also um die zweite Phase der Beendigung einer Gesellschaft oder eines Vereins, ihr vorauszugehen hat rechtsformunabhängig die Auflösung, ihr folgt die Löschung im Register.
[Formatierungen durch mich]
Auch ganz interessant: http://www.uwebwerner.de/wie-man-einen-verein-auflost/
Liquidation ist KEINE Insolvenz sondern die FREIWILLIGE Vereinsauflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Insofern hat der Liquidator auch nicht die Interessen der Gläubiger zu vertreten, wie z.B. @AxelA meint, sondern die Interessen der Mitglieder des Altvereins.
Und wenn jemand meint, der Verein hätte schon längst Insolvenz anmelden müssen, dann ist das ggf. anzuzeigen. Fraglich bleibt nämlich, wie es nach der "stillen Liquidation" weitergeht. Denn DANN kommen die Gläubiger ins Boot und wollen ggf. noch Gelder haben. Inwieweit dann eine Mithaftung von Vorstandsmitgliedern oder auch normalen Mitgliedern des Altvereins besteht, wird sich dann zeigen.
Weiter oben in Beitrag #277 hatte @schmidtchen auch schon mal auf eine Definition der Liquidation hingewiesen Eingetragener Verein Vereinsauflösung
Nach der Auflösung des Vereins hat auch die erteilte Schießstättenbetriebserlaubnis in der Regel wohl keine Gültigkeit mehr, da sie (zumindest nach altem Recht) an den Verein gebunden ist.
Dem Satz, dass die Mitglieder des alten Vereins ein Mitschuld haben, muss ich widersprechen.
Die Leute haben nicht gewusst, wie das laufen soll.
Auch wusste man nicht das dann er Liquidator werden wird.
Wer beschäftigt sich den schon mit Verreinsrecht.
Wenn man sich hier so den ganzen Vorgang mal durchliest, gehört schon ne ganze Menge Ignoranz dazu, sich als Mitglied eines Vereins nicht nur jahrelang nicht um die "Geschäfte des Vereins" zu kümmern (weder ob JHVs abgehalten werden, noch wie bestimmte Dinge finanziell abgewickelt werden) und dann, wenn das Kind in den Brunnen fällt, zu sagen: "Oh, davon wusste ich aber nichts und wie das abläuft, auch nicht".
Zu der entsprechenden Versammlung muß mit entsprechender Einladung eingeladen werden. Spätestens dann kann ich doch mal recherchieren, wie so was abläuft. Das sind im heutigen Zeitalter des Internets 10 Klicks.
Da kann ich nur den Kopf schütteln.