-- sorry, es ist eindeutig zu spät --
habs gelöscht. gute nacht ![]()
Beiträge von ShootingRabbit
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Ausnahmegenehmigungen gibt es ja. Man muss seine Medikamente nur vorzeitig anmelden. Auch vor der Kreismeisterschaft oder den Wettkämpfen. Es wird in den unteren Klassen/Meisterschaften wohl eher keine Kontrolle geben. Aber wenn man das Thema ernst nimmt sollte man meiner Meinung nach dennoch als Vorbild den ersten Schritt machen.
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Womit das Problem der illegal beschafften Waffen aber auch nicht gelöst wäre. Dummerweise lassen sich auch andere Dinge für Straftaten diesen Ausmaßes nutzen. Und nun? Nicht nur Privatpersonen bieten solche Szenarien. Es gibt ebenfalls Beamte/Soldaten/Sicherheitsdienste/... die austicken können.
Es gibt nunmal seit Jahrzenten unseren Sport. Ein plötzliches verbieten bringt keinem etwas. Wenn es darum geht, dass jeder mit einer Waffe lernen kann zu schießen - das geht genauso gut beim Militär. Da schläft man sogar mit seinem Maschinen-/Sturmgewehr in einem Schlafsack.
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Deshalb nun meine Fragen: Wie schlimm steht es um den Sport allgemein? Gibt es auch Dopingsünder im Schießsport? Kennt ihr Leute die schon mal zu Verbotenen Substanzen gegriffen haben? Wurde euch schon mal etwas angeboten?
Hi. Es gab hier in Darmstadt mal eine Vortragsreihe zum Thema Doping im Sport. Was ich dort mitbekommen habe, hat mich auch sehr verwundert. Doping ist sehr weit verbreitet und es ist sehr schwer geworden einem Spitzensportler (zumindest in ein paar Sportarten) seine Leistung anzuerkennen. Vorallem wenn einzelne Sportler eine Veranstaltung sichtbar dominieren. Im Biathlon hat man es bei den Russen zum Beispiel sehr schön sehen können. Man konnte sich schon während des Laufs die Frage stellen ob da Doping mit im Spiel ist.
Da entsteht natürlich die Frage, warum manche Sportler zu solchen Mitteln greifen. Einerseits ist es der Leistungsdruck, der von den Medien, vom Trainer/Verband und/oder von den Fans ausgeht. Andererseits ist es das Streben nach mehr. Es gibt durchaus Fälle bei Amateuren, sogar bei Breitensportlern. Menschen die mit ihrem Sport nicht einmal ihr Lebensunterhalt finanzieren könnten, geschweige denn nicht einen Cent daran verdienen.
Natürlich gibt es aber auch Menschen, die es unbewusst tun. Einfach weil sie sich nicht informieren, ob ihre Medikamente auf der schwarzen Liste stehen. Wer seinen Sport ernsthaft betreibt, sollte zumindest mit seinem Arzt und mit seinem Trainer Rücksprache halten.
greetz
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Gerade die Aussage „Für allenfalls ein Viertel der Vereinsschützen [...] steht der sportliche Wettkampf im Vordergrund.“ halte ich für äußerst interessant. In den olympischen Disziplinen kann ich mir das nicht so recht vorstellen.
So abwegig ist diese Aussage garnicht. Nehmen wir doch einfach mal einen etwas "älteren" Verein. Mit alt meine ich hiermit das Durschnittsalter der Schützen. Hier steht oftmals nicht mehr der Wettkampf im Vordergrund, aber dennoch das Interesse am Schießsport. Die Vereinskollegen bringen ihre neu erworbene Waffe mit in den Verein. Präsentieren diese Stolz. Die Begeisterung anderer ist groß. Es wird mit der Waffe geschossen und die Disziplin findet ein paar Anhänger mehr. Es folgen Waffenanträge der anderen Vereinskollegen für eine ähnliche Waffe, vielleicht sogar das gleiche Modell. Hier geht es nicht um Ergebnisse. Es geht um die Freude am Schießsport. Um die Vielfalt der Disziplinen. Sicher sammeln sich so durchaus Waffen an, die nur noch im Tresor herumliegen. Aber warum sollte man sie verkaufen? Es zwingt einen niemand dazu. Schießsport ist eben nicht nur ein Leistungssport! Vergesst das nicht! Es ist ebenso ein Breitensport.
Das Gesetz regelt wie die Waffen aufbewahrt werden müssen. Wenn ein unbefugter Zugriff darauf hat, macht es keinen Unterschied, ob man im Besitz von ein/zwei oder "einer Hand voll" Waffen ist. Selbst wenn der Besitzer mit den Waffen eine Straftat begehen möchte, macht das keinen Unterschied. Er hätte lediglich eine größere Auswahl.
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so wie hier in der bedienungsanleitung: Schießsport Stelljes - Thune-Schießriemen UIT 2 ?
hier eine übersicht der anleitungen von feinwerkbau: sges_1928_woellstein_lg-scheiben_fuer_trockentraining_verschiedene_Distanzen.pdfgreetz
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Es gab einen interessanten Artikel in der aktuellen Ausgabe der Hessischen Schützenzeitung (Januar 2009). Ich bin mal so frei und poste den Artikel hier. Ich finde nämlich, dass es sehr wichtig ist, auf bestimmte Elemente hinzuweisen.
ZitatBedürfnisprüfung gemäß § 4
Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)
Sportschützen in unseren Mitgliedsvereinen sind im Sommer 2008 von den Waffenbehörden aufgefordert worden, zum Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG, eine Bescheinigung des Schießsportverbandes vorzulegen. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, dass der Sportschütze weiterhin Mitglied im Schießsportverband ist und in den letzten drei Jahren regelmäßig, d.h. in der Regel 18 mal über das ganze Jahr, den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben hat.
Unstreitig ist, dass der Sportschütze das Fortbestehen seines Bedürfnisses nachweisen muss. Wir sahen aber kein Erfordernis, dass der Schießsportverband die geforderte Bescheinigung ausstellen muss. Diese Auffassung haben wir dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorgetragen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns nun mitgeteilt, dass der Schießsportverband rechtlich nicht verpflichtet ist, die geforderte Bescheinigung auszustellen. Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes hat daraufhin[size=10]beschlossen, dass der Hessische Schützenverband keine Bescheinigungen zum Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG ausstellen wird.
Der Sportschütze muss nun auf andere Weise gegenüber der Waffenbehörde das Fortbestehen seines waffenrechtlichen Bedürfnisses nachweisen. Dies kann, gemäß Schreiben des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport, beispielsweise dadurch geschehen, dass er einen Ausdruck bzw. eine Kopie des in elektronischer Form bei seinem Schießsportverein über die Häufigkeit seiner dortigen schießsportlichen Aktivitäten geführten Nachweises (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 b WaffG) vorlegt. Auch eine vom Sportschützen persönlich geführte Schießkladde kann gegenüber der Waffenbehörde zur Glaubhaftmachung dienen, zumal bei einem Ausscheiden des Sportschützen, der Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist, dessen ehemaliger schießsportlicher Verein die zuständige Waffenbehörde unverzüglich hierüber zu informieren hätte (§ 15 Abs.5 WaffG).
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat sein Schreiben an uns den hessischen Waffenbehörden mit der Empfehlung zugeleitet, dementsprechend im Rahmen der rechtlichen Vorhaben zu verfahren.greetz
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Ich habe meine Unterlagen leider nicht in digitaler Form, aber ich hatte eh den Pistolenlehrgang. Insofern hätte es dir nur im ersten Teilbereich geholfen. Ich habe dir aber mal einen Ausbildungsplan angehängt. Es dürfte sich sogar schon um den neueren Ausbildungsplan halten, da für die Zulassung schon die Schießsportleiterlizenz vorrausgesetzt wird. Auf den Seiten des DSB habe ich den Ausbildungsplan nicht mehr finden können, aber ich hatte ihn vor geraumer Zeit mal heruntergeladen. Wenn das nochmal jemand gegprüfen könnte...

greetz
EDIT: Hier sind die aktuellen Infos zu den Lehrgängen: Stopper Onlineshop - ahg Boot Spirit ahg Boot Spirit 71148
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Man kann auch Schüsse auf die Scheibe abgeben. Solange man mit ziemlicher Sicherheit ins Schwarze trifft, macht man auch nichts kaputt
Man muss nur darauf achten, dass man dahinter einen Schussfang hat. Ansonsten reichen in der Regel ein paar Trockenschüsse aus. Man sieht ja auch den kompletten Verlauf des Schusses, insofern ist es nicht allzu kompliziert die Kalibrierung abzuschließen -
Stimmt, das wäre klasse.
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Mir ist eben aufgefallen, dass es in manchen Disziplinen schwer werden kann zu helfen. Es gibt ja nicht nur den DSB als Schützenverband, sondern auch BDS, BDMP, ...
Wäre es nicht sinnvoll mehrere Unterforen für Fragen zu Disziplinen des jeweiligen Verbandes zu erstellen? Also beispielsweise ein Forum für die Disziplinen des DSB, ein anderes für die des BDS, für die der Kyffhäuser...Sicher gibt es eventuell dadurch eine gewisse Grüppchenbildung, allerdings stiftet das dann auch weniger "Verwirrung".
greetz
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Ich bin zwar kein Gewehrschütze, aber nach dem was ich in der Sportordnung (DSB) gelesen habe ist die Pendelschnur wie schon erwähnt beim Behindertenschießen zu finden. Es muss als erlaubtes Hilfsmittel im Wettkampfpass eingetragen sein. Darüber hinaus darf das Gewehr nicht durch die Auflagehilfe fixiert werden und kein Teil der Auflagehilfe darf mit der Hand berührt werden. Mehr finde ich so auf die Schnelle nicht darüber.
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Dafür benötigt man soweit ich weiss speziell die JuBaLi. Man braucht sie aber auch nur für Kinder/Jugendliche von 12-14 (Luftdruckwaffen) und 14-16 (Kleinkaliber).
Meist erwirbt man diese Lizenz wie du schon geschrieben hast auf diversen Lehrgängen automatisch. So zum Beispiel hier in Hessen (vor zwei Jahren zumindest noch) beim Trainer-C Schein. Man bekommt dann die Lizenz in Form einer Urkunde ausgehändigt.greetz
Edit: Hier im übrigen weitere Informationen zur JuBaLi: Bayerische Schützenjugend im BSSB e.V.
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Meines Wissens nach ist der Transport von Waffen in den meisten deutschen Verkehrsbünden gestattet. In den Zügen der deutschen Bahn (ICE, IC, EC) jedoch nicht. Wer auf nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorher natürlich nochmal darüber informieren.
greetz