Beiträge von Wulfrin

    Ich habe mir mal die Mühe gemacht und mein LG auf die neue Regelung eingestellt.

    Danke für Deine Mühe und Bilder. Wenn das linke Bild die neue Regelung abbilden soll, dann reicht m.E. die Streichung "gilt nicht für Auflage" in 1.4.6 SpO nicht aus, da dies nur für KK Haken gilt. Da müsste in 1.4.7 oder 1.5.4 oder in Teil 9 schon konkret eine "Senkrechtmessung" geregelt werden; stimmst Du mir da zu?

    Beide Bilder haben das vorgeschriebene Bogenmaß von 20cm.

    Ich gehe davon aus, dass das Bogenmaß von 20mm tatsächlich von der oberen zur unteren Flügelspitze gemessen ist. Die auf dem Karton skizzierten 25mm sind wohl nur ein Schreibfehler, da aus 1.4.6 (KK) stammend?

    Und der ist Zustand liegt noch lange nicht auf der Schulter auf

    Sorry, wenn ich diesen Satz nicht verstehe. Was ist der "ist Zustand"? Bei welchem Bild liegt Deiner Meinung nach die Schaftkappe auf der Schulter auf? Bei beiden nicht ?? Wenn ja, woraus ergibt sich das?

    Hier verwechselst du was. Auch mit einem Bogenmaß von 20mm, kann auf der Schulter aufgelegt werden.

    Du kann sogar mit einem Bogenmaß von 0mm auf der Schulter auflegen.

    Der gezeigte Schütze,

    (der Dank der der Bilderserie aus Hannover, mittlerweile in Deutschland absolute Berühmtheit erlangt hat) :) ^^ :D

    hat ein Bogenmaß von 20mm, liegt aber auf der Schulter auf.

    Hallo Poolbaucenter,

    danke für Deine Antwort; ich verstehe bloß immer noch nicht, wann konkret von einem "auf der Schulter auflegen" gesprochen werdenn kann. Wenn ich meine Schaftkappe in die "Kerbe" zwischen Oberarm ud Hals einsetze und sich die obere Flügelmutter der Schaftkappe 20mm über den Schlüsselbeinknochen legt, soll das dann "auf der Schulter aufgelegt" sein?

    Kannst Du dieses Thema irgendwie anschaulich präzisieren? Mein Dank dafür schon mal im voraus.

    Momentan "nicht auf der Schulter aufliegen"

    Ist relativ und mehr gibt es auch nicht 🤔

    Nach meiner Auslegung der SpO gilt 1.4.6 derzeit nur für KK, aber nicht für Auflage, schon gar nicht für LG Auflage (1.4.7, 1.5.4).

    Bleibt m.E. derzeit nur 9.7.2, wonach die Schaftkappe nicht auf der Schulter aufgelegt werden darf. Was heißt das aber konkret? Ab wann liegt die Schaftkappe auf der Schulter auf? Vgl. Poolbaucenter, mehr als relativ und ungenau.

    Ist die Frage bezüglich LG Auflage aber nicht leicht zu beantworten?

    1. Es ist bisher durch die SpO nicht verboten, die Schaftkappe schräg in die Schulter einzusetzen. Die Zeichnungen in der SpO zu 1.5.1 #6 Hinterschaft und 1.5.4 Abmessungen bilden dies auch ab.

    2. Wenn das Bogenmaß von 20mm (1.5.4 #G) eingehalten wird, kann doch gar nicht von auf der Schulter auflegen gesprochen werden, oder? Geht doch gar nicht!

    Warum soll eigentlich eine schräge Schaftkappe für Auflageschützen jetzt quasi verboten werden? Ist doch anatomisch eine Notwendigkeit. Wird doch im Freihandschießen auch erlaubt. Daher mein Vorschlag für mitlesende KR oder neue Herren der SpO: Streichen der Erfordernis der Messung von der Senkrechten in 1.4.6, damit gilt lediglich Bogenmaß von 25mm, schräge Schaftkappe zulässig, Erhöhung des Maßes in 1.5.4 ebenfalls auf 25mm, damit Gleichheit zwischen KK und LG besteht.

    Auch bei meinem KK-Gewehr habe ich die von MIZZ105 abgebildeten Zusatzgewichte angebracht und wurde bei der kürzlichen LM von der Standaufsicht nach Beendigung des Schießens darauf hingewiesen, dass diese nach einer angeblichen TK-Mitteilung nicht zulässig wären und ich diesbezüglich bei der DM aufpassen sollte. Konsequenzen oder gar Disqualifikation gab es keine.

    Zur Klärung des Sachverhalts kann natürlich wieder nur die allgemein bekannte teils widersprüchliche Sportordnung herangezogen werden. Nach längerem Studium komme ich betr. Auflageschießen zu folgendem Ergebnis:

    Eine diesbezügliche TK-Mitteilung zu genau diesem Thema ist mir nicht bekannt.

    Nach Rz. 9.7 der SpO 2024 Teil Auflage gilt „bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen … für das Auflageschießen Teil 1 der SpO. Abweichungen davon sind in Teil 9 geregelt“.

    Nach Rz. 1.5.4 der SpO 2024 Teil Regeln für Gewehr, die nur für LG und GK gilt, ist die Schaftbreite des Vorderschafts (Buchst. I) auf 60mm begrenzt; gilt demnach nicht für KK.

    Der am Ende der Tabelle befindliche Hinweis, dass „sämtliche Zusatzgewichte innerhalb der Schaftabmessungen liegen müssen“ kann dann ja wohl auch nicht für KK gelten; wobei das Wort Zusatzgewichte in der Tabelle überhaupt nicht vorkommt.

    Erst am Ende der Rz. 1.5.4 enthält die Zeichnung unter der Überschrift „Zusatzgewichte am KK-Gewehr“ den Hinweis, dass „am Vorderschaft angebrachte Zusatzgewichte nicht weiter als 90 mm nach unten unter die Laufachse … reichen dürfen“.

    Die von MIZZ105 abgebildeten und auch von mir verwendeten Zusatzgewichte befinden sich aber oberhalb der Laufachse. Ob sie damit unzulässig sind, weil nach dem o.e. Hinweis diese nur unterhalb der Laufachse sein dürfen (??), wäre eine Interpretationsfrage, die unterschiedlichen Auslegungen seitens der Kampfrichter wieder mal Tür und Tor öffnet.

    Eine weitere Verwirrung könnte die Tabelle im Teil 9 stiften, nach der bei den Regelnummern 1.36 (KK100m) und 1.41 (KK50m) die Rede davon ist, dass „Laufbeschwerungen“ nur bis <= 60mm unter Laufachse reichen dürfen. Aber Laufbeschwerungen sind was völlig anderes als die in Rz. 1.5.4 erwähnten Zusatzgewichte.

    Mein Fazit: Hundertprozentige Klarheit liefert die SpO leider mal wieder nicht. Oder was sagen die im Forum vertretenen Kampfrichter eigentlich dazu?

    Um auf die Eingangsfrage von Buldoce zurückzukommen (Warmschießen):

    Meine Frau und ich schießen zwar "nur" einFWB 800 (nicht x), aber wir behaupten beide, dass die exakte Trefferlage deutlich von der Temperatur des Gewehres beeinflusst wird, was ein FWB-Techniker allerdings so nicht bestätigen wollte.

    Unsere Gewehre sind im Tresor im Heizungsraum, der im Winter wegen offenem Fenster kalt und im Sommer durch WP fast noch kälter ist. Wenn wir die Gewehre erst direkt vor der Fahrt zum Schießstand bzw. Trainingsaufnahme (Differenz 30 min) aus dem Tresor holen, schießen sie tief (bis zu 9,5). Nach Diopterkorrektur dann o.k., aber nach und nach ergeben sich Hochschüsse, so dass wieder zurück korrigiert werden muss. Daher sind wir dazu übergegangen, die Gewehre Stunden vor der Abfahrt aus dem Tresor zu nehmen und an wärmeren Orten "aufzuwärmen". Die Hoch-Tief-Probleme sind dann nicht vorhanden.

    Hallo,

    lediglich meine Erfahrungen (keine Kritik oder "Besserwisserei" zu anderen Meinungen oder Erfahrungen) zum Thema Putzen LG und evtl. Auswirkungen auf die Präzision:

    vgl. Forum Schießsport Munition: Joker - Diaboloprüfgerät, mein Beitrag # 5 und 8 von 2016, hat für mich nach wie vor Gültigkeit, da meine damaligen Feststellungen nach wie vor passen!

    Beim FWB 800 schaut der Kolben selbst bei geschlossenem Verschluss ca. 0,5 cm heraus. Dass bei der Waffenkontrolle wegen der Sicherheitsschnur der Verschluss offen ist, wurde bisher bei der Messung in DO außer Betracht gelassen. Bei der letzten DM wurden nachweislich der Markierung selbst diese 0,5cm nicht mitgemessen. Will jetzt aber auch nichts heißen und trägt auch nicht wirklich zur Klärung bei. Es ist jetzt auch nur meine Intertpretation vom Wort Systemende, dass der bewegliche Kolben je nach Öffnungszustand eigentlich unerheblich sein müsste.

    Wenn lt. Kampfrichter 10/2020 bei KK-Waffen mit geschlossenem System gemessen werden soll, dann heißt dass doch wohl, dass der Schlagbolzen ausgelöst ist und der kleine Anzeigestift nicht raussteht Das erscheint mir für die Messung auch das Richtige zu sein, bedingt aber, dass bei der Waffenkontrolle die Sicherheitseinrichtung entfernt werden oder bei Verwendung einer Schnur so weit aus der Mündung gezogen werden müsste, dass der Verschluss geschlossen werden kann. Ob das im Sinne der Sicherheitsvorschriften ist, sei mal dahingestellt. Fakt war aber, dass bei der letzten DM in H bei mir ab geschlossenem und entspanntem Verschluss gemessen wurde.

    Hallo,

    unter WSB - News Seite 2 Wichtige Veranstaltungen und Wettkämpfe im WSB 2020 steht der Termin 12. - 14.03.2020, allerdings als "Int. Wettkampf", was im Widerspruch zu der oben erwähnten Aussage des WSB steht. Genaueres weiß ich derzeit auch nicht, GGf, beim WSB anrufen.

    Gruß

    Wulfrin

    Hallo,

    ich muss nach einigem Nachdenken zugeben, dass die Darstellung und Schlussfolgerung von pan logischer erscheint, als meine Meinung in #58 und #61. Unstrittig dürfte aber sein, über Sinn oder Unsinn dieser Vorschriften nachzudenken, denn wo soll der Unterschied zwischen einem langen (abgeklebten) Schaft und einem kurzen Schaft incl. nach vorne ragendem Zusatzgewicht bestehen? Aber diese Frage werden wir im Forum wohl nicht lösen.

    Unabhängig davon ist aber, dass durch die Darstellung und Schlussfolgerung von pan nur die Frage bezüglich KK-Gewehr geregelt wäre.

    Für LG gibt es die Bestimmung 700mm nicht. Das in Ziffer 1.5.4 der SpO erwähnte Zitat "Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der Schaftabmessungen liegen" wirft doch die Fragwe auf, welche Schaftabmessungen gelten denn?

    Nach der Tabelle zu 1.5.4 gelten nach Buchst. D eine Vorderschafttiefe von max. 120mm, eine nach Teil 9 geltende Schaftbeschwerung - kleiner/gleich 60 mm unter Laufachse und nach Buchst. I eine Vorderschaftbreite von 60mm. Die Länge ist nicht limitiert (wird ja auf 55cm abgeklebt). Wäre jetzt die Schlussfolgerung falsch, dass mangels der Bestimmung 700mm ein den erwähnten Vorschriften einhaltendes theoretisch bis zur Laufmündung ragendes Zusatzgewicht zulässig wäre? Über Sinn oder Unsinn brauchen wir m.E. wieder nicht diskutieren. Fakt ist nämlich der in #58 erwähnte Ligawettkampf LG-Auflage, bei der eine Schützin am Schaft eine Zusatzgewichtsstange hatte und sich nun mal die Frage stellt, bei LG erlaubt oder nicht.

    für mich steht unter 1.5.4 Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr

    "Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der Schaftabmessungen liegen."

    Ich kenne keine Zweibeine die nicht über die Schaftbreite rausgehen und die Stange wird sicherlich nach vorne gegangen sein. Ich finde auch keinen Punkt in Teil neun der eine Abweichung bzgl. der Zusatzgewichte für LG beschreibt, also gilt der Wortlaut aus 1.5.4.

    Nach 1.5.4 Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr kommt die Überschrift Luftgewehr und KK-Standardgewehr und danach die Überschrift Festlegungen für KK-Gewehre. Im danach abgebildetem KK-Gewehr unter der Überschrift Abbildung KK-Gewehre das Maß 700 mm.

    Nachdem die Tabelle im Teil 9 Spalte 5 sowohl zur Regelnummer 1.11 LG als auch 1.36 und 1.41 KK 100/50 besagt, dass

    - die 90mm (aus Rz. 1.5.4) auf 60mm reduziert werden und

    - Lauf- und Schaftbeschwerungen bis zur sichtbaren Mündung reichen dürfen, ist dies m.E. durchaus eine Ausnahme von Teil 1.5.4. Zumindest sind mal wieder Auslegungsprobleme zur SpO vorhanden.

    Auch unter Berücksichtung der Antwort von Billy in #59 halte ich meine Zweifel an der Gültigkeit der 700mm für LG und KK aufrecht.

    Ich frag mich, was eine Gewichtsstange am Schaft eines LG bewirken soll was man nicht mit anderen erlaubten Mitteln. Laufgewichten, Gewichten an der Tube, auch auf die Reihe bekommt?

    Zugegeben, aber durch das tatsächlich verwendete LG mit Zweibein (m.E. wegen Überschreitung der 60mm unzulässig) und nach vorne ragender Gewichtsstange (Länge wurde aber nicht gemessen) wurden die Überlegungen erst ausgelöst.