Auch bei meinem KK-Gewehr habe ich die von MIZZ105 abgebildeten Zusatzgewichte angebracht und wurde bei der kürzlichen LM von der Standaufsicht nach Beendigung des Schießens darauf hingewiesen, dass diese nach einer angeblichen TK-Mitteilung nicht zulässig wären und ich diesbezüglich bei der DM aufpassen sollte. Konsequenzen oder gar Disqualifikation gab es keine.
Zur Klärung des Sachverhalts kann natürlich wieder nur die allgemein bekannte teils widersprüchliche Sportordnung herangezogen werden. Nach längerem Studium komme ich betr. Auflageschießen zu folgendem Ergebnis:
Eine diesbezügliche TK-Mitteilung zu genau diesem Thema ist mir nicht bekannt.
Nach Rz. 9.7 der SpO 2024 Teil Auflage gilt „bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen … für das Auflageschießen Teil 1 der SpO. Abweichungen davon sind in Teil 9 geregelt“.
Nach Rz. 1.5.4 der SpO 2024 Teil Regeln für Gewehr, die nur für LG und GK gilt, ist die Schaftbreite des Vorderschafts (Buchst. I) auf 60mm begrenzt; gilt demnach nicht für KK.
Der am Ende der Tabelle befindliche Hinweis, dass „sämtliche Zusatzgewichte innerhalb der Schaftabmessungen liegen müssen“ kann dann ja wohl auch nicht für KK gelten; wobei das Wort Zusatzgewichte in der Tabelle überhaupt nicht vorkommt.
Erst am Ende der Rz. 1.5.4 enthält die Zeichnung unter der Überschrift „Zusatzgewichte am KK-Gewehr“ den Hinweis, dass „am Vorderschaft angebrachte Zusatzgewichte nicht weiter als 90 mm nach unten unter die Laufachse … reichen dürfen“.
Die von MIZZ105 abgebildeten und auch von mir verwendeten Zusatzgewichte befinden sich aber oberhalb der Laufachse. Ob sie damit unzulässig sind, weil nach dem o.e. Hinweis diese nur unterhalb der Laufachse sein dürfen (??), wäre eine Interpretationsfrage, die unterschiedlichen Auslegungen seitens der Kampfrichter wieder mal Tür und Tor öffnet.
Eine weitere Verwirrung könnte die Tabelle im Teil 9 stiften, nach der bei den Regelnummern 1.36 (KK100m) und 1.41 (KK50m) die Rede davon ist, dass „Laufbeschwerungen“ nur bis <= 60mm unter Laufachse reichen dürfen. Aber Laufbeschwerungen sind was völlig anderes als die in Rz. 1.5.4 erwähnten Zusatzgewichte.
Mein Fazit: Hundertprozentige Klarheit liefert die SpO leider mal wieder nicht. Oder was sagen die im Forum vertretenen Kampfrichter eigentlich dazu?