Mit den Großen, einmal möchte ich verkaufen, dazu muss ich dorthin wo die Leute sind zum anderen möchte ich mich ungern von Leuten die Ihr Geschäft nicht verstehen belehren lassen.
Beiträge von JohannesKK
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Alles in Allem bin ich persönlich sehr zufrieden mit dem Produkt, weil es mir, wie oben erwähnt, dabei hilft die Position des Stützarmes zu reproduzieren.
Das kann aber jeder andere passende Gürtel für deutlich weniger Geld auch!
Mittlerweile scheint auch bei Schützen die Optik vor der Funktion zu stehen.
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In Östereich sind die Schrotflinten ausverkauft.
Eine wichtige Meldung auch unter dem Hintergrund dass unsere südlichen Nachbarn wegen der größeren Auswahl auch vorher schon gerne bei den Piefekes gekauft haben.
Zum Glück haben wir ein tolles Waffengesetz und auf Knopfdruck geben wir alle unser Schätze ab.
Nachdem es im Forum steht muss es ja stimmen.
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Ich finde solche "schlauen Fragen", mit deren Antwort dann hausieren gegangen wird, immer wenig hilfreich.
Hausieren wird ja hier mit der offensichtlich doch nicht bestehenden Drohung gegangen. Die Möglichkeit den Waffenbesitzer durch kostenpflichtige Aufbewahrungskontrollen in kürzesten Abständen auszubluten oder die jederzeit mögliche Hausdurchsuchung, gemeint ist hier die Kontrolle der Aufbewahrung, beim Legalwaffenbesitzer während der Besitzer illegaler Waffen durch das Grundgesetz geschützt ist, gehören doch zur gleichen Märchen- Kategorie.
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Zitat
Gibt es vielleicht schon einen Fall bei dem ein deutscher Waffenbesitzer wegen einer derartigen Anlage verbindlich beanstandet wurde.
Ist in dem Fall doch völlig irrelevant, da die rechtliche Möglichkeit auf jeden Fall gegeben ist. Und deshalb ist es auch nicht so ganz verkehrt, auf diese bestehende Möglichkeit hinzuweisen. Ahnungslosigkeit schützt ja bekanntlich nicht oder nur ganz selten vor Strafe und wer möchte schon gern der Erste sein, an dem ein solches Exempel vollzogen wird.
Genau das war die Frage, die hätte man einfach mit Ja, am besten mit Quellenangabe oder einfach Nein beantworten können.
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Hallo,
ganz so einfach (BRD) ist es dann doch nicht. Es bedarf zwar unter den in § 12 (4) 1 WaffG genannten Voraussetzungen keiner Erlaubnis zum Schießen, wohl aber nach § 27 (1) WaffG zum Betrieb einer Schießstätte.
§ 27 WaffG Schießstätten, ...
(1) Wer eine
ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben
anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit
Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit
Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in
ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.Was nun genau eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes ausmacht, ist nicht näher definiert und damit greifen dann auch so Definitionsversuche wie 'öffentlich' oder 'mit Freunden' nur bedingt bzw. gar nicht. Bei restriktiver Auslegung - und davon muss man wohl beim WaffG immer ausgehen - kann aber sicher auch schon der fest an der Wand verschraubte Kugelfang zum Problem werden.
Versteht mich bitte nicht falsch, Ich will hier keineswegs die Pferde scheu machen, aber man sollte die Problematik im Hinterkopf behalten und sich für den Fall der Fälle auch schon mal die passenden Worte überlegen. Und wie ich schon an anderer Stelle einmal sagte, ein Provisorium lässt sich unter den gegebenen Umständen im Zweifel sicher besser erklären als der Musterschießstand mit allen Finessen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
Gibt es vielleicht schon einen Fall bei dem ein deutscher Waffenbesitzer wegen einer derartigen Anlage verbindlich beanstandet wurde. Also nicht nur die Aussage eines mehr oder weniger unqualifizierten Behördenvertreters?
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Kogge,
Du meinst also künftig über derartige Themen hier überhaupt nicht mehr diskutieren?
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Steht da auch wie es in Österreich (wo Daut lebt) ausschaut? Da werden doch bestimmt andere rechtliche Voraussetzungen sein. (Wahrscheinlich besser)
Gruß P.
Natürlich ist in Österreich alles besser, Psychotest regelmäßige Wohnungsnachschau für alle usw.
Ein LG Stand sollte kein Problem sein, wenn es lauter werden sollte spielen dann noch andere Sachen eine Rolle, da erkundigst Du dich als Neubürger am besten an der zuständigen Behörde. (BH)
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och bitte nehmt euch ein Beispiel an "Homofaber", sowas nenne ich mal konstruktive Kritik! Wenn wir nur solche Kommentare bekommen, wird das ein mega Marktplatz!
Wird es nicht, solange es nicht vom Angebot mehr bietet als die Konkurrenz.
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Das als "Tag der offenen Tür" zu verkaufen ist eh' Quatsch. Habe ich aber auch schon x-mal erläutert, warum.
Wobei sich ein gutes Produkt auch ohne hochtrabende Werbesprüche verkauft.
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Mahlzeit,
Ich werf mal diesen durschschusssicheren DSB zertifizierten Mündungsschoner in die Runde...
Auch den gibt es, wenn auch nicht von DSB weil nicht zuständig zertifiziert.
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Da nicht mal die Bezirkspräsidenten daran interessiert sind dem NWDSb zu helfen, müssen wir uns selber helfen!!
Ging es überhaupt irgendwann mal um Hilfe für den NWDSB?
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Ja. Es ist klar, dass bei den Personen und Persönnlichkeiten auf beiden (!) Seiten ein Komopromiss und eine Einigung ausgeschlossen sind.
Wie soll man sich dann die Lösung vorstellten? Klar dass die aus dem NWDSB in den Ruhestand treten oder noch oben befördert werden.
Aber die Bezirksfürsten haben doch auch ihre Probleme sich möglicherweise etwas zurückzunehmen. -
Das suggerieren von Sicherheit die in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Und nein, ich erkläre die Fehlerkette nicht.
Ich war auf jeden Fall schon einmal dabei als es geknallt hat.
Axel
Sprengschnur? Die passt aber nur in GK.
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Claus-Dieter und die geehrten Moderatoren,
Hat auch jemand von euch den Eingangspost gelesen?
Ich finde wer da dem Helden des Forums den "Idioten" durchgehen lässt sollte in der weiteren Diskussion den Ball flach halten.
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Vor allem sind da ja jetzt schon wieder mehr Schrauben dran, an denen man drehen kann.
Zu viele Möglichkeiten Anpassungen vorzunehmen, sind auch nicht immer gut.Aber nur wenn man unnötigerweise daran rumspielt.
So wie ich MM kenne hat man Dir die Brille dort auch eingestellt und erklärt was zu verstellen ist und wovon man die Finger lassen sollte.
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Deutscher Schützentag 2015 in Hamburg DSB - VIZE Kink:"Die Landesverband und deren Untergliederungen werden eingebunden ". Ob damit auch die Vereine gemeint waren?

Warum nicht gleich die Mitglieder?
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Sonst keine Probleme, dann geht es ja noch.
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Was soll das?
Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird postiv über Schützen berichtet, kein einziges böses Wort im ganzen Beitrag - und du meckerst hier über MEINE Überschrift, die ich um Mitternacht gepostet habe?
War dein Frühstücksei vielleicht schlecht?Wenn so ein Beitrag, bei dem sich ein Vorsitzender rechtfertigen darf dass die Mitglieder nicht schießwütig sind schon positiv ist hat Karl Kraus zumindest was die Sprache betrifft recht.
Dr. Z. würde dem ÖRF für so einen Beitrag einige "lobende" Sätze widmen.
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Ist bei dessen Entscheidung eigentlich bedacht worden daß rein rechtlich gesehen diejenigen Mitglieder(WBK Inhaber) die den DSB und eben dessen Unterverband NWDSB verlassen haben keinerlei Berdürfnis also die Rechtsgrundlage des Waffenbesitzes nicht mehr besteht ?
Die Vereine melden ausgetretene Mitglieder/WBK Inhaber dem für Waffenrechtsangelegenheiten zuständigen Amt, der ausgetretene Schütze nimmt diesem gegenüber dann Stellung.
Wie haben das die aus dem DSB/NWDSB ausgetretenen Vereine mit dem Amt geregelt ?
Hallo Amt, wir (Verein) und die ehemaligen Mitglieder geben unsere (Vereins-)Waffen ab ?Fragen zu einem nicht eindeutig geregeltem Problem. Es tritt ja niemand aus einem Verein aus.
Auffallen wird das erst bei einer Neubeantragung von Erlaubnissen.