Es geht mir nicht um Schützen sondern um Jugendliche!
Noch ein Versuch, auch Jugendliche (m/w/d) die Schiesßsport betreiben bezeichnet man gelegentlich als Schützen.
Wenn diese Altersgruppe dann teilweise schon selbst motorisiert zum Schützenhaus fahren kann das volle Wahlrecht ab 16 diskutiert wird sollte es auch möglich sein dass sie das tragen von nicht vorgeschriebenen Gehörschutz selbst entscheiden.
Natürlich wäre eine gesetzliche Regelung wünschenswert aber dann mit entsprechender Strafbewehrung für die Verantwortlichen.
Wenn ich Jugendwart wäre würde ich es auch durchsetzen!
Wenn Du Jugendwart bist berichtest Du vielleicht mal über deine Erfahrungen, z.B. was Du dann Eltern oder den Jugendlichen auf die Frage: "Wo steht das" antwortest.
Es gilt wie so oft - die Dosis macht das Gift.
Richtig, aber das Ohr ist nicht die Leber und baut die vielen kleinen Schäden nicht ab sondern meldet sich manchmal später mit einem mehr oder weniger lästigen Tinnitus.