Beiträge von Strindberg

    Meines Wissens sind z.B RWS Basic, R10, Diabolos von H&N und d.h. auch die von Frankonia etc. sehr leicht gefettet, um Bleiablagerungen im Lauf vorzubeugen.

    Akah schreibt zu H&N Diabolos: „Geringste Verbleiung und gleichmäßige Schussbilder durch spezielle Match-Legierung und -fettung“.

    Praktisch, dass das Fett annahmsweise zusätzlich auch der Korrosion im Lauf und der Oxydation der Diabolos vorbeugt.

    Die Diabolos in einer Jahrzehnte verwahrten Dose einfacher Frankonia Competition sah beileibe nicht so Sch...e aus wie die ähnlich alter Diabolos aus Schönebeck/DDR, die sicherlich nicht gefettet waren

    Bei meiner aktuellen Luftpistole, die nun schon 17 Jahre alt ist, habe ich glaube ich noch nie Reinigungsfilze durchgeschossen, obwohl VFG finsterste Bilder von Präzisionsverlust, Korrosion etc. beschreibt, wenn man nicht deren Spezialprodukte nutzt (siehe https://ahg.anschuetz-sport.com/dateien/Downlo…npflege_CO2.pdf ).

    Da stimme ich eher scherge zu, und vermute ebenfalls, dass

    bei Herstellerempfehlungen klatscht der Vertrieb sicherlich auch im Hintergrund Applaus und auch die dort verlinkten, leider mittlerweile ins Leere laufenden Hinweise von VFG und Maik Eckhardt werden zumindest teilweise einen wirtschaftlichen Hintergrund haben.

    Einen Filz, so wie er ist, ab und an durch den Lauf zu schießen, schadet aber auch nicht. Bei einer LP80, die jahrelang eigentlich nur im Schrank lag, habe ich vielleicht alle 2 Jahre mal einen Filz durchgeschossen. Der war dann immer ganz minimal braungrau. War das dann eventuell der Rost vor dem gewarnt wurde? Dann hätten die Filze wohl nicht so richtig geholfen und waren eventuell sogar kontraproduktiv?

    Mist war jedenfalls ein leicht geölter Filz, den ich aus einer Haenel 312 verschossen habe. Die Waffe dieselte danach über Jahre, weil wahrscheinlich beim steigenden Druckaufbau nach der Schussauslösung Öl in den Kolbenraum gepresst wurde. Erst nachdem ich die Waffe geöffnet und gereinigt hatte, war damit Ruh.

    Damit es mit geölten Filzen nicht dazu kommt, sollte man dann doch wenigstens den Tip von VFG beherzigen, geölte Filze mit einem dahinter eingelegten Diabolo durch den Lauf zu schießen.

    Wenn es nicht gerade eine Waffe ist, die wieder zum Leben erweckt werden soll und der man mal so richtig was gutes (insbesondere für das eigene gute Gefühl) gönnen möchte, kann man sich die Filze denke ich aber sparen.

    Regelmäßig mit normalen, aktuellen Diabolos trainieren hilft der Präzision der Waffe und des Schützen sicherlich mehr.

    Das Beschlussprotokoll ist für mich größtenteils realitätsfern und bietet für ein bischen Akzeptanz bei den Verbänden ein paar wenige Bonbons.

    Da gibt es z.B. den Hinweis darauf, dass es unverständlich sei, dass der Erwerb und Besitz von Armbrüsten nicht stärker reglementiert ist, aber als Begründung folgt nicht etwa der Verweis auf Fallzahlen sondern es wird schlicht die besondere Gefahr genannt, die z.B. von Armbrüsten ausgeht, ohne dies mit Fallzahlen zu belegen oder belastbar (Studie) aufzuzeigen, dass Verbote diese Fälle verringern würden, Aufklärungsquoten verbessern oder die öffentliche Sicherheit positiv beeinflussen - abgesehen davon wüsste ich nicht, wer diese strengeren Gesetze durchsetzen sollte. Polizei, Ämter und Gerichte sind so ich es regelmäßig höre, unterbesetzt. Und ich nehme nicht an, dass das besser wird, wenn immer mehr Handlungen, egal ob sicherheitsrelevant oder nicht, strafbar werden.

    Dass das Waffengesetz in Deutschland von der Bevölkerung größtenteil beachtet wird, liegt wohl in der Einsicht der Bevölkerung darin, dass Demokratie nur funktioniert, wenn man sie unterstützt und auch dann, wenn es einem mal nicht gefallen sollte, sich Gesetzen fügt. Das wird eher nicht darin begründet sein, dass der Staat illegalen Waffenbesitz (der sozusagen gerade eben noch unreglementiert war), besonders effektiv verfolgt bzw. verfolgen könnte.

    Ich nehme an, dass wenn Waffengesetze immer strenger werden und die Akzeptanz dafür immer weiter sinkt, und damit immer mehr Leute nichts auf das Gesetz oder Teile davon geben, man der öffentlichen Sicherheit einen Bärendienst erweist.

    Dann sind, wenn auch die letzte Salamischeibe gefallen wäre, alle Waffen und was man als Waffe nur im entferntesten nutzen könnte, komplett verboten, aber dann wüsste keine Sau mehr, wo die Millionen unregistrierter, verbotener Gegenstände umhergeistern.

    Aber zugegeben, umhergeistern werden sie auch in Zukunft eher im geringeren Teil, und die paar mehr die das tun werden, werden bei den Fallzahlen dann hoffentlich genausowenig ins Gewicht fallen wie bisher.

    Mit den ganzen AK74, KK-Büchsen, Flobert-Gewehren, Bergmann-Pistolen, Schmeisser-Maschinenpistolen und ungezählten Flinten usw., die nie jemand gemeldet hat, passiert ja dank der vernünftigen Bevölkerung seit Jahrzehnten erstaunlich wenig.

    Sollten sie an Privat nur über "Büchsenmacher" verkaufen

    Nein, bislang verkauft Feinwerkbau auch direkt an privat.

    Wie der Hersteller das mit registrierungspflichtigen oder einer Altersbeschränkung unterliegenden Teilen (KK-Verschlüsse oder Läufe etc.) handhabt weiss ich nicht, aber bei der Frage geht es ja um Teile, die frei zu erwerben sind.

    Nö, ich denke Du hast da nichts übersehen, ich habe auch keine sozusagen offizielle Begründung gefunden.

    Beim BDS gibt es auf regionaler Ebene Fallscheiben-Schießen bei denen zwei Magazine mit jeweils 6 Patronen geladen werden, ersatzweise, aber gegenüber den möglichen 6 Patronen der Konkurrenz klar im Nachteil, kann man auch mit 2 Magazinen à 5 Schuss und einem dritten mit 2 Schuss antreten.

    Soweit der mir bekannte, sportlich in Wettbewerben zugelassene Anwendungsfall.

    Vielleicht hat Walther aber schlicht die Magazine zuverlässiger gestaltet und als positiven Nebeneffekt fassen sie nun 6 statt 5 Patronen?

    Was ist denn bei der GSP von Essener s Kumpel verbaut?

    Passkerbstifte, Hohlstifte, Vollstifte, Stahlstifte ...

    Sind das nun alles Synonyme für die gleiche Befestigung?

    Ich könnte auch noch Spannstift als Begriff einwerfen, das wäre aber wenn überhaupt nur ein Synonym für Hohlstift. Was ich mit einem Spannstift meine wäre eine an der Seite offene Hülse aus so etwas wie Federstahl und weniger ein Stift

    Bei welchem Baujahr kommt/kam was zum Einsatz?

    Vielleicht wurde leer ausgelöst.

    Das wäre auch mein Verdacht, aber üblich ist, wie ich gelesen habe, eher, dass der Schlagbolzen bricht und nicht die Stifte, die den Schlagbolzen im Verschluss halten.

    Wie der Schlagbolzen daran gehindert wird, nicht auf die Rückseite des Laufs aufzuschlagen weiss ich nicht, aber annahmsweise halten ihn nicht die Stifte davon ab sondern der Verschluss lässt den Schlagbolzen nur so weit nach vorne gleiten, dass er noch den Rand einer Hülse im ausgefrästen Raum zwischen Lauf und Stoßboden treffen/quetschen kann.

    Eine zu schnelle Bewegung des Schlagbolzens nach vorne dürfte die Stifte also nicht „killen“, ausserdem wurde ja testweise ein anderer Verschluss verbaut.

    Bei einer durch HV Munition unangemessen heftigen Bewegung nach hinten, die dann von einer schwachen Rückholfeder und vom zu spannenden Hammer kaum gebremst wird, könnten da die Stifte brechen?

    Ich glaube auch das nicht. Die Masse des Schlagbolzens wird dafür wohl eher nicht ausreichen, aber wer weiss, probieren wollen würde ich es auch nicht.

    Der lockere Abzug kommt auch eher nicht in Frage. Wenn das System auf dem Griffstück sitzt, wackelt die Abzugsgruppe kaum noch im Griffstück.

    Was für eine Inbusschraube hält denn eigentlich die Abzugsgruppe? Ich kenne das nur als 180 Grad zu drehende Schraube auf der linken Seite des Griffstücks, die die Gruppe verriegelt oder freigibt.

    Oder doch Verkantungsfehler ? Seitenverlagerung ist ja gerade bei Pistole nicht unerheblich bei unterschiedlich hohen Halteräumen.

    Genau das nehme ich auch an, wenn hubemark den Versatz ebenfalls bei Präzision auf der Duellscheibe hat. Vielleicht nimmt er es wegen eines Sehfehlers auch selber nicht wahr, dass er die Waffe verkantet/schräg hält. Eine zum testen an die Waffe montierte kleine Libelle/Wasserwaage könnte Klarheit schaffen oder mal eine/n anderen Schützen probieren lassen wie sich bei dieser/diesem die Visierverstellung auswirkt.

    Was mir ja für eine schnelle Verstellung noch vorschwebt ist einen flachen passenden Neodymmagneten für Duell auf das Korn zu heften.

    Spätestens bei Punkt 38 der Begründung zum Urteil des VG Darmstadt vom 27. Juni 2019 wird mir klar, dass keine noch so widersprüchliche Auslegung der Waffengesetze ausgelassen wird um dem Kläger die Waffenbesitzkarte abzusprechen.

    Nachdem vom Gericht wiederholt ausformuliert wird, dass der Kläger für das Gericht nicht glaubhaft nachgewiesen hat, dass er regelmäßig in in einem Umfang trainiert hat, den das Gericht als Voraussetzung für den Waffenbesitz annimmt, wird in Punkt 38 ausgeführt, dass der Kläger auch nicht auf Grundlage dessen seine Waffen behalten dürfte, dass er sie bereits mehrere Jahrzehnte besitzt.

    Das alte und neue Waffengesetz sehen es durchaus als legitimen Grund an, Waffen z.B. als früher einmal aktiver Jäger oder Sportschütze behalten zu dürfen.

    Weil der Kläger aber ja nachweislich noch schießen geht, würde dieser Grund zum Waffenbesitz für den Kläger jedoch nicht gelten.

    Total verrückt, man muss also am besten regelmäßig notariell beglaubigt schießen gehen oder es komplett bleiben lassen?

    Bemerkenswert ist, dass ein Verwaltungsgericht (!) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) ausser Acht gelassen hat. Nach der WaffVwV wäre es nämlich keineswegs so, dass man für den Waffenbesitz nach 3 Jahren nach Waffenerwerb in dem Rahmen trainieren muss, wie es zum Waffenerwerb selber erforderlich ist.

    Erstaunlich auch, dass das Gericht damit durchgekommen ist, wo doch der Kläger sicherlich den Rechtsschutz der DSU in Anspruch genommen hat, deren Anwälte annahmsweise im Waffenrecht sattelfest sind.

    Ich denke es wäre daher sinnvoll, wenn sich die Schießsportverbände dafür einsetzen, sinnvolle Regelungen der WaffVwV in das Waffengesetz zu überführen. Die WaffVwV scheint bei Gerichten und Verwaltungen (!) so gut wie keinen Pfifferling wert zu sein.