Beiträge von schmidtchen

    Leute, mal ehrlich, wenn man sich hier die Diskussion seit 2 Jahren anschaut, wie eine "Sau" nach der anderen durch das Dorf getrieben wird und wie immer wieder jemand versucht, auf ein augenscheinlich totes Pferd zu steigen, ist es doch nicht verwunderlich, wenn der eine oder andere Beteiligte IRGENDWANN EINMAL auch einen Schlußstrich ziehen will.
    Wenn ich es richtig gelesen habe, und so war auch eine entsprechende mündliche Info, dann war doch selbst der Vorsitzende des Fördervereins LLZ RLP in BK, Kurt Lauterwasser, nach der Mail des Liquidators und weiteren Gesprächen mit ihm derart desillusioniert, dass er "die Brocken hinschmeißen" und den Förderverein SSV RLP auflösen wollte.

    Sowie es aussieht plant der "Schiedsrichter", was der ALTEN SG Bad Kreuznach nicht mehr gelungen ist.
    => Betrieb/Verwaltung des Schießstandes und der Liegenschaft in Eigenregie ( inkl. der "Altlasten")! :/

    Nachdem Scheitern des bisher von allen Beteiligten getragenen Konzeptes zum Erhalt des LLZ RLP, werden sich einige der Beteiligten aus evt. weiteren Verhandlungen zurück ziehen oder gar Auflösen. (Vereine die ihren Satzungszweck verloren haben => Trägerschaft LLZ RLP und Förderverein SSV RLP)


    Das jetzt auch andere dieser Meinung folgen, auch wenn sie Kurt Lauterwasser für sich inzwischen anscheinend wieder geändert hatte (wenn man seinen Beitrag oben so auffasst), verwundert nur wenig. Wie der PSSB das letztlich gesehen hätte, wenn es denn zum Schwur gekommen wäre, wird wohl nicht mehr zu erfahren sein, denn die werden sich jetzt vermutlich elegant hinter den RSB zurückziehen.

    Ich persönlich finde die Entscheidung des RSB in einer bisher ungekannten Art und Weise unsportlich, der RSB war mit keinem Cent!!! am Konzept beteiligt, hatte also auch keinerlei Risiko,(ausser dass der Nachwuchs nicht mehr nach NRW in den Kader kommt), zuerstört aber für unsere RLP-Schützenjugend die Chance auf eine optimale Ausbildung zu Leistungssportler in und für ihr Bundesland. Daneben hat er noch ganz beiläufig Millioneninvestitionen von RLP versenkt, und allen Schützenvereinen in RLP durch den Wegfall von Fördermitteln direkten Schaden verursacht.


    Wenn ich das hier richtig mitbekommen habe, haben RSB und PSSB doch im letzten Jahr z.B. über die Erstellung eines Leistungssportförderkonzeptes in RLP und in einer Arbeitsgruppe, die sich mit dem Erhalt des LLZ RLP BK beschäftigt hat, an dem Versuch des Erhalts des LLZ RLP in BK mitgearbeitet . Das dort nun beim RSB nach den letzten Aussagen des Liquidators doch ein (vorläufiger) Schlußstrich gezogen wird, verwundert mich nur begrenzt. Bei dem, wie es hier ständig hin und her gegangen ist (wobei natürlich die Verbände auch beteiligt waren) war doch klar, dass deren Ausdauer wahrscheinlich begrenzt ist. Und wenn man es dann auch noch mit einem taktierenden Liquidator zu tun hat ( @AxelA wird jetzt wieder sagen, dass ist seine Aufgabe, für die Gläubiger das Beste rauszuholen, aber wenn ich es richtig verstanden habe, ging es nicht nur um die Gläubiger sondern auch um die SG neu, und mit der hatte er in seiner Eigenschaft als Liquidator offiziell nun mal nichts zu tun) verliert man irgendwann den Glauben und die Kraft an eine erfolgreiche Arbeit. Nur, hier darf man Ursache und Wirkung nicht verkennen. Ursächlich für die Situation ist wohl das Verhalten des Liquidators und nicht das des RSB.

    Und Fakt ist auch, ohne den Liquidator ist in der ganzen Angelegenheit nun mal nichts zu machen, da mögen andere noch so viel um den heißen Brei herum reden. Rechtlich läuft ohne den nichts. Und anscheinend war der RSB ja nicht der einzige, der nicht oder nicht zuverlässig Infos über gewisse rechtliche Rahmenbedingungen bekam, denn sonst wären einige Dinge vielleicht anders gelaufen und würden auch jetzt anders laufen.
    Teilweise dürften da aus meiner Sicht rechtlich mehr als fragwürdige Dinge als Unwägbarkeiten im Raum stehen, über die sich vermutlich einige Leute gar nicht im Klaren sind.

    @ Karl
    Wir müssen doch nicht streiten, ob die SG 1847 aufgelöst ist oder nicht.
    Ich bin kein "Rechtsverdreher" aber nach meiner Meinung befindet sich der Verein in einer stillen Liquidation. Solange die nicht beendet ist, sollte man ihn doch nicht auflöden können.

    @ Karl
    Du hast wohl recht. Meine Info eines Mitglieds der SG 1847 lautete anders.

    Das ist so was, was ich meine. da werden Dinge verbreitet, für die es rechtlich keine Basis gibt, aber jeder meint zu wissen, was Stand ist. Und damit dann auf der sicheren Seite zu sein. Dem ist aber mitnichten so. Und wegen der mangelhaften Informationspolitik der wirklich Verantwortlichen, scheint dann letztlich kaum einer rechtlich sichere Informationen zu haben.
    Das mit dem Unterschied zwischen "aufgelöst" und "in Liquidation befindlich" hatte ich oben übrigens auch schon mal erläutert und rechtlich hinterlegt. Aber anscheinend wird mündlichen Infos von angeblich Wissenden mehr geglaubt als rechtlichen Informationen. Nun denn, mein Problem ist es nicht, nur jeder dort unten Handelnde tut gut daran, sich verbindlich zu informieren und sich nicht auf mündliche Informationen/Auskünfte, insbesondere von direkt Beteiligten zu verlassen, denn die sind anscheinend oft gefärbt und von Eigeninteressen hinterlegt.

    Was die Förderung des Leistungssports in RLP angeht, würde ich auch mal abwarten. Ich gehe ja nicht oft konform mit @AxelA, aber in dem Falle sehe ich es wie er. In der bisherigen Situation blieb der Landesregierung/dem Ministerium gar nichts anderes übrig als Druck zu machen (für das LLZ BK), um möglichst die bisherigen Investitionen zu sichern und keine zweite Nürburgring-Diskussion (natürlich in anderer Dimension) aufkommen zu lassen. Wenn es denn nun aber in BK nicht mit einem LLZ weitergeht, statt dessen aber woanders ein akzeptabler Standort gefunden wird (den man sicher nicht unmittelbar komplett finanziell neu aus- oder gar aufbauen wird), dann wird sich die Politik entsprechender Förderung gar nicht verschließen können.

    Das sehe ich wie das Getöse in Ami-Land um Herrn Trump. Mit dem wollte vorher (fast) keiner zusammen arbeiten. Nun ist das Kind für viele "in den Brunnen gefallen" und schon kommen auch die ersten Annäherungen. Von den früheren Maximalpositionen wird kräftig abgerückt.

    Also abwarten wie es weitergeht. Und ich bin überzeugt, es geht weiter. Auch mit dem (Leistungs-)Sportschießen und dessen Förderung in RLP.

    Ich sehe die Situation folgendermaßen.
    Der Liquidator war Mitglied in der alten SG Bad Kreuznach (sie ist noch nicht aufgelöst),

    Hast du für diese Ansicht eine rechtliche Grundlage ? Warum ich meine, dass sie sehr wohl schon aufgelöst ist (sich aber noch in Liquidation befindet) habe ich oben in #277 dargelegt. Dieses könnte nämlich für gewisse rechtliche Dinge von Belang sein.


    Er hat z.B. ich glaube dem Amtsgericht erklärt, alle Forderungen bis auf die Restzahlung der Firma Meyt... seien geregelt, kommt aber nicht mit Fakten über den Tisch.
    Hier läuft soviel schief, ich glaube der Vorstand der neuen SG hat selbst keinen Durchblick. Vielleicht sind deshalb einige von ihrem Amt zurück getreten.

    Das Problem, welches ich hier sehe, ist wohl tatsächlich, dass es hier nicht nur um die Abwicklung des Altvereins (mit der Immobilie BK) geht, und somit eben auch um das alte LLZ, sondern auch darum, der neuen SG ein möglichst "komfortables" Weiterbestehen zu ermöglichen. Hier möchte man anscheinend aus dem Altvermögen möglichst viel in die neue SG "hinüberretten". Insofern kann man tatsächlich wie @AxelA anmerkte, der Meinung sein, dass es da einen Interessenskonflikt geben könnte, wenn der Liquidator neben seiner Abwicklungstätigkeit auch Vorstandsmitglied des neuen Vereins ist.

    Aber wie @moses ja schon schrieb: Heute Abend ist ja die erste Versammlung, nämlich die der neuen SG. Mal sehen (und hören) was denn da raus kommt und wie man sich dort den weiteren Fortgang vorstellt.

    Nun. die Gesamtvorstandssitzung des PSSB ist erst am 19.11. oder möchtest du auf etwas anderes hinweisen?


    Geh mal davon aus, dass er dieses meint:

    Warum so lange warten, die Enzscheidung fällt sicherlich bei der MGV der SG Bad Kreuznach 2014 in der 45.igsten KW.

    Vielleicht überlegen die Mitglieder endlich, ob sie mit dem jetzigen Liquidator nicht den "Bock zum Gärtner gemacht haben".
    Die Sache könnte schon seit 2 Jahren vom Tisch sein.

    Aber, wie ich schon sagte, DIE VERSAMMLUNG der neuen SG wird da nichts zu entscheiden haben. Lediglich wenn der Liquidator von sich aus sein Amt niederlegen würde, was er natürlich im Angesicht einer bestimmten Meinungsbildung in dieser Versammlung tun KÖNNTE, käme man zu diesem Zeitpunkt aus dieser Sache raus. Aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass Hoffnungen trügerisch sind.

    Bei uns kämest du nach dem Bier nicht wieder auf den Stand. Es sei denn, es wäre ein alkoholfreies gewesen.

    Was aber nichts mit einem möglichen Doping zu tun haben dürfte sondern mit anderen Dingen zusammenhängt.

    Wer diesbezüglich Langeweile hat, kann sich übrigens auf der DM in München jährlich reichlich betätigen. Die Dosen (nicht die aus Blech ;) ) variieren da übrigens.

    meines Wissens ist die alte SG noch nicht aufgelöst.

    Da ist dein Wissen vermutlich nicht ganz korrekt. Siehe z.B. hier Auflösung und Liquidation eines Vereins

    Zitat

    Die Auflösung eines Vereins ist die Einstellung des dem Vereinszweck dienenden Vereinslebens. Die Auflösung führt das „Ende“ des Vereins noch nicht unmittelbar herbei, sondern dieser besteht bis zur vollständigen Abwicklung seiner Vermögensangelegenheiten als Liquidationsverein rechtsfähig fort.

    Aber auch in dieser Eigenschaft wäre aus meiner Sicht eine separate MV des Altvereins bezüglich Liquidation möglich und notwendig. In keinem Fall dürfte aber die neue SG damit zu tun haben. Wenn überhaupt käme als Ersatz für die alte SG wohl nur das AG in Frage.

    Warum so lange warten, die Enzscheidung fällt sicherlich bei der MGV der SG Bad Kreuznach 2014 in der 45.igsten KW.

    Vielleicht überlegen die Mitglieder endlich, ob sie mit dem jetzigen Liquidator nicht den "Bock zum Gärtner gemacht haben".
    Die Sache könnte schon seit 2 Jahren vom Tisch sein.

    Man sollte rechtlich schön sauber zwischen alter und neuer SG trennen. Den Liquidator haben ja wohl die Mitglieder der ALTEN SG ausgesucht. Und auch nur diese könnten ihn meines Wissens wieder abberufen (wenn das bei einem aufgelösten aber noch nicht gelöschten Verein überhaupt möglich ist). Die Mitglieder der neuen SG dürfen sich versammeln, soviel sie wollen, aber dann den Liquidator eines anderen Vereins abzuberufen dürfte rechtlich problematisch sein. Auch wenn viele Personen Mitglieder in beiden Vereinen waren/sind.

    Und ich dachte es ginge um das LLZ und nicht um die SG?

    Derzeit hängen das LLZ (besser gesagt der Schießstand in BK) und die SG alt halt noch zusammen, insofern muss man wohl beides im Auge behalten.

    Wie verhält sich das dann mit Schmidtchens Aussage das in seinem Bundesland (NRW) ein Bedürfnis für jede in die Gelbe einzutragende Waffe gefordert wird, und damit z.B. ein zweites KK schon nicht mehr möglich ist?

    Ich wüsste nicht, wo ich dieses SO gesagt habe. Wenn du den Sachverhalt meinst, wo bei der Eintragung mit berücksichtigt wird, was bereits auf der gelben WBK drauf ist (siehe dieser Beitrag ), dann sollte auch klar sein, dass das etwas anderes ist, als wenn für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss. Und schon gar nicht ist es das formale Bedürfnis gem. Waffengesetz, welches vom anerkannten Schießsportverband bescheinigt wird. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
    Aber blind alles auf Gelb kaufen geht, zumindest bei uns, auch nicht.


    Blöd ist: Du kommst aufs Amt und ......

    • kannst keine Disziplin nennen. Geht noch irgendwie durch, weckt aber kein Vertrauen.
    • willst Opas Glattlaufflinte in 6mm oder 9 mm auf gelbe WBK. Das geht garnicht.
    • willst den dritten Karabiner 98 im gleichen Kaliber anmelden. Sammeln ist kein Sportschützenbedürfnis. Zwei dürften noch durchgehen, wenn Du mit offener Visierung und ZF schiessen willst. Immer umschrauben während des Trainings oder in der Wettkampfpause ist nicht zumutbar.
    • Frage des Sachbearbeiters: "Wann haben wir denn von ihnen zuletzt ein Schießbuch gesehen ?" Antwort: "Öhh, ich bin in den letzten 2 Jahren kaum zum Training gekommen"

    Schikane ist bei keiner der o.g. Bedürfnisthematisierungen erkennbar. Das hängt auch mit lokalen Gepflogenheiten zusammen.


    Eines sollte mittlerweile klar sein: Wer Waffen kaufen will, sollte wissen was er tut. Einfach nur kaufen, Karte vorlegen zum Eintragen und dann Glücklichsein ist nicht. Das die Behörden nicht alles mitmachen, sollte sich unter Sportschützen inzwischen herumgesprochen haben. Insofern tut ein wenig Vorbereitung vor dem Waffenkauf gut. Dazu zählt sowohl, WAS ich kaufen darf, als auch, WO ggf. Probleme auftauchen könnten (z.B. 3. Waffe des gleichen Kalibers). Hier gilt es sich zu überlegen, wie zu argumentieren ist. Und das man bei bestimmten Stellen (und da gehört die zuständige Behörde für Waffenangelegenheiten ganz sicher zu) bei eventuellen Antworten erst Nachdenken und nicht "dumm drauf los plappern" sollte, müsste an und für sich auch mittlerweile beim letzten Waffenbesitzer, insbesondere Sportschützen, angekommen sein.

    Übrigens muss man kein persönliches Schie0buch führen, um sein sportliches Schießen nachzuweisen, und dieses auch somit keinem SB vorweisen können. Es reicht, wenn der Verein, wo ich schieße, eine entsprechende Kladde führt. Im Zweifelsfall kann mir der Verein bescheinigen, dass ich weiterhin Mitglied und sportlich aktiv bin. Insofern ist hier ein "Stottern" meist gar nicht notwendig, WENN man informiert ist (allerdings sollte man dann auch tatsächlich das eine oder andere Mal in der Kladde stehen. ;)
    Und das gilt nicht für die gelbe WBK, da dort eben kein explizites Bedürfnis gem. Waffengesetz für die Waffen der gelben WBK abgefragt wird. Es reicht der Nachweis, dass man noch Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes ist.

    Zitat

    Ziffer 4.4 der WaffVwV

    Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens
    des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
    geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
    der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.


    Eine Angabe über die Häufigkeit des Schießens wird zwar oft von Seiten der Behörde gewünscht (oder in deren Formularen taucht z.B. der Begriff "regelmäßig am Schießen teilnimmt" auf), muss aber so nicht bestätigt werden. Ich habe den Begriff "regelmäßig" regelmäßig unter Hinweis auf diese Ziffer durchgestrichen und mittlerweile wurde das Formular geändert. :D

    Hallo Frank,

    es mag in Einzelfällen Begründungen dafür geben, dass man nicht in das Regelraster passt und insofern ausnahmsweise trotzdem ein Bedürfnis hat (so habe ich z.B. eine Erlaubnis nach § 27 SprengG, obwohl ich selbst kein Pulver kaufe und von daher normalerweise kein Bedürfnis für die Erlaubnis hätte, aber da ich a) Kampfrichter bei VL-Wettkämpfen bin und b) als verantwortliche Aufsicht in meinem Verein auch mit dem Kehrdienst betraut und somit für die Entsorgung des (Pulver-)Kehrichts verantwortlich bin, habe ich ausnahmsweise ein Bedürfnis ohne selbst zu Schießen und verbrauchen und daher verlängert mir meine zuständige Behörde auch weiterhin fleißig die Erlaubnis, was aber eben kein Regelfall ist), aber das würde ich nicht versuchen zu verallgemeinern.

    Mit dem Wissen um die Rechtsprechung in den letzten Jahren auch vor Ober- und Bundesgericht zum Thema Waffenrecht (sehr eigenwillige, größtenteils restriktive Auslegung) würde ich mich mit deinen Argumentationsansätzen keinesfalls auf der sicheren Seite fühlen (zumal sie zumindest derzeit noch sehr unkonkret sind). Es steht zu befürchten, dass deine Ausführungen nicht reichen würden, um weiterhin Anspruch auf die gelbe WBK ohne Waffeneintrag zu haben. Ich würde an dieser Stelle eher den pragmatischen Weg gehen. Übrigens wird bei unserer Waffenbehörde die Gültigkeit des Voreintrags (und auch die Möglichkeit des erstmaligen Erwerbs auf eine gelbe WBK) auf Antrag einmalig um ein Jahr verlängert (bei drohendem Fristablauf nach einem Jahr ohne Waffenkauf), so dass man also insgesamt 2 Jahre Zeit für den Waffenkauf hat. Dieses geschieht sogar (freundlicherweise) kostenlos (man höre und staune). Da leg ich mich doch nicht aus Prinzip mit denen an.


    Und was die weitere Verwertung durch den Liquidator angeht, die Verbandsgemeinde BK sucht noch immer Hände ringend nach Unterbringungsmöglichkeiten. Vielleicht hat Herr Brecht da einen Plan B. zur Verwertung.

    Nach der Lage des Geländes wird es sich um einen Außenbereich handeln, da sind auch der Verbandsgemeinde die Hände gebunden, zumal man bei einem Scheitern der Anlage aus Sicht der Öffentlichkeit sicherlich ein besonderes Auge auf das Gelände und seine weitere Verwertung haben wird. Da wird die Politik eh aufpassen müssen, sich nicht die Finger zu verbrennen. ;)

    Von welchen Einnahmen sprichst du genau, die denn da wegbrechen würden?

    Lesen bildet: Wenn ich den Beitrag von #Kilolima


    richtig verstehe, wird der LSB und das ISIM kein LLZ in BK mehr fördern, wenn es "nur" durch einen örtlichen Verein getragen wird und die Verbände nicht beteiligt sind. Damit dürfte dann einiges an Mitteln, welche bisher so "by the way" in die Anlage geflossen ist, in Zukunft wegfallen.
    Gemäß dem in Beitrag #230 von SKG eingestellten Papier sind ja neben dem Betriebskostenzuschuss auch noch erhebliche Investitionen für die Modernisierung notwendig, für die u.a. ein Landeszuschuss von 60% vorgesehen war. Wenn das nun von dem maroden Altverein (der zum Förderverein umgewandelt werden soll ?( ) geschultert werden soll und kann, fragt man sich, warum er dann pleite gegangen ist.
    Mal ganz davon abgesehen, dass die Logik, dass ein Gläubiger sich quasi von seinem für ihn tätigen Liquidator auf ein Drittel seiner Verbindlichkeiten runterhandeln lässt, um dann quasi den alten Status Quo weiterhin zu haben (Anlage nur in einer Hand eines bisher zur Betriebsführung anscheinend unfähigen Vereins) nicht ganz nachzuvollziehen ist.

    Und das mit dem Druckmittel ist so eine Sache: Meine Oma pflegte da immer zu sagen: Jeder Krug geht so lange zu Brunnen bis er bricht. Und es scheint, wenn man die Reaktionen von einigen der bisherigen Hauptakteure hier so mitbekommen hat, dass Herr Brecht es gerade geschafft hat, den Krug zum Brechen zu bringen. Da kann der Gläubiger ja mal sehen, wo er noch ein paar Euro mehr herbekommt für seine Verbindlichkeiten. Denn das die Verbände zu den Bedingungen des Herrn Brecht da weiter mitmachen halte ich für ausgeschlossen, und das um so mehr, als du ja schon bezweifelst, dass Herr Brehmer für den letzten gemeinsam erarbeiteten Vorschlag eine Zustimmung bekommen hätte. Dann wird diese für die Brecht-Lösung ja mit Sicherheit nicht gegeben.
    Ob da der Liquidator Brecht für diese Aufgabe der richtige Mann war und ist, erscheint mir da inzwischen eher fraglich.

    Was ich rüberbringen wollte: Bezüglich des ganzen Lehrgangssystems liegt eine Menge im Argen.
    Es wird immer nur auf die nominelle Qualifikation geschaut, nicht auf das, was am Ende wirklich vermittelt wird.
    Meine ganz persönliche und durch eigene Anschauung gefestigte Meinung.

    Ist das nicht fast überall in unserer Gesellschaft so ? Es zählen die Papiere !!! Richtiges Können wird nur in den wenigsten Fällen abgeprüft. Aber das ist in vielen Fällen auch ein Mengenproblem.
    Ich erinnere mich noch an meine Bewerbung um eine Ausbildungsstelle. Da gab es seinerzeit 800 Bewerber für 5 Ausbildungsstellen. Da musste zwangsläufig schon auf Basis der Papiere eine Vorauswahl getroffen werden und 600 Bewerber wurden rausgekegelt. Da waren bestimmt auch welche bei, die aus praktischer Sicht besser geeignet gewesen wären als einige der letztlich genommenen, aber das Papier (Zeugnis) gab, aus den verschiedensten Gründen nicht mehr her. Bei einem Eignungstest oder einem persönlichen Gespräch hätten sie ggf. aber ihr Wissen/Können unter Beweis stellen können.

    Will damit sagen, wir haben an vielen Stellen in unserem System theoretisch fähige Leute, die aber leider praktisch nicht das bringen, was sie sollen. Andererseits ist man kontrollmäßig nur begrenzt in der Lage, so etwas durch "vor Ort-Kontrollen" auszumerzen. Dafür fehlt schlicht schon das kompetente Kontrollpersonal in ausreichender Menge. Wir werden also (bedauerlicherweise) mit solchen Ausreißern in der Qualität in begrenztem Umfang leben müssen. Es darf halt nur nicht zu viel werden.

    Und im übrigen kann man immer nur mit den Leuten arbeiten, die sich zur Verfügung stellen. Auch ich kenne ne Menge Schützen (Männlein und Weiblein), die hervorragende Kenntnisse im Bereich Sachkunde oder Sportordnung haben, die aber bei Nachfragen, ob sie sich nicht auf örtlicher Ebene bei uns im Bezirk ein wenig mit einbringen möchten, dankend ablehnen. Tja, da steht man dann mit seinem "kurzen Höschen" und muss sehen, wie man die SK-Ausbilung oder den Schießleiter/KR bei einem Wettkampf besetzt bekommt.


    ... aber der Liquidator würde seinen Job schlecht machen, wenn er das für einen Klicker und Knopf zulassen würde.


    Bist du denn der Meinung, er würde seinen Job ordentlich machen, wenn er nun am Ende eines eh schon schwierigen Weges auf einmal Forderungen aus dem Hut zaubert,
    die bar jeder Realität sind ? Hiermit fährt er das Ding aus meiner Sicht komplett an die Wand, da die anderen bisherigen Partner, die an der Sache "Sportschießen am LLZ RLP in BK" Interesse hatten, sich nunmehr unter diesen Bedingungen ganz zurückziehen. Und ein alleiniges Stemmen dieses Vorhabens durch ihn (BK alt) dürfte wohl unter den gegebenen Umständen selbst mit einer BK neu im Schlepptau, die natürlich gerne eine solche Lösung hätten, kaum realisierbar sein, da wesentliche Gelder als Einnahme fehlen werden. Das wird selbst mit einer kommerziellen Anlage, so sie denn überhaupt genehmigt würde, dort kaum rein zu bekommen sein. Und wer sich die Anlage heute mal anschaut, der wird wissen, wie viel dort vor dem ersten Schuß noch investiert werden muss.

    @moses
    Das Zitat im Beitrag vorher scheint ja ein Lieblingszitat von dir zu sein (auch hier schon mal von dir gegenüber AxelA verwendet ;) ) aber besser wird die Sache dadurch auch nicht. ;)

    Im übrigen finde ich, wir sollten mal wieder die persönlichen Anfeindungen einzelner hier untereinander zurückfahren. Es geht hier nicht die geistigen Qualitäten einzelner, sondern um eine fachlich/sachliche Diskussion über ein bestehendes Problem. Das da einige unterschiedliche Ansichten haben oder auch versuchen, Dinge in ihrem Sinne zu beeinflussen, ist ganz normales Tagesgeschäft. Da muss man nicht mit unflätigen Bemerkungen unter der Gürtellinie den Gegenüber diskreditieren. Dieses ist ein öffentliches Forum, wo wir Schützen auch ein Gesamtbild abgeben, und dieses ist im Augenblick nicht gerade ein Gutes ! Das sollten wir ändern. Man muss auch mal Ohren auf Durchzug stellen können und nicht jede Provokation annehmen, auch wenn es schwer fällt.

    Von Bedeutung ist die Sachkunde aber bei den Verbänden, wenn es um verbandsinterne Ausbildungen geht. Sie steht am unteren Ende der Ausbildungskette und ist für fast jede Ausbildung in einem Verband die Grundvoraussetzung. Und hier kenne ich durchaus Verbände, die einzelne Vorausbildungen aus anderen (auch anerkannten) Verbänden nicht anerkennen.

    Wer eine WBK hat, ist IMHO sachkundig (bis zum Beweis des Gegenteils).

    Das mag man für den Bereich des Waffengesetzes annehmen (können) (obwohl ich bei einigen Kollegen, die in den 80er Jahren eine WBK erhalten haben und bei der Frage nach der Sachkunde in den Antrag noch "Mitgliedschaft in einem Schießsportverein" eingetragen haben, was seinerzeit ausreichte, nicht die Hand dafür ins Feuer legen würde ;) ). Im Bereich der Verbände, wo diese Anforderung eine Ausbildungsqualifikation darstellt, ist dem mal nicht so !


    Wer Aufsicht führen darf, bestimmt am Ende der Betreiber unter Maßgabe der ges. Vorgaben.
    Wenn dieser eine spezielle Ausbildung fordert, z.B. "Verantwortliche Aufsicht" oder "Schieß(Sport)leiter" - kein Problem. Da wird i.d.R. auch auf die spezielle Sportordnung eingegangen.

    Gleiches wie bei der Sachkunde: Im gesetzlichen Teil, wo wo es um die Tätigkeit der Aufsicht geht, hast du Recht. In dem Bereich, wo es um die vorhandene Qualifikation als Voraussetzung für verbandsinterne Lehrgänge geht, ist dem nicht so.

    Verbände, die "fremde" SK nicht anerkennen, verhalten sich schofelig gegenüber ihren Mitgliedern.

    Dem kann ich mich inhaltlich voll anschließen. :thumbup:

    Für alles was danach kommt (z.B. auch vA) kann ich die Verbände aber durchaus verstehen. Da existiert ein ziemlicher Wildwuchs, auf den ich weitere Inhalte anderer Lehrgänge nur schwer aufsetzen kann.

    Deinen Verband geht der Lehrgangsanbieter einen feuchten Kehricht an.

    Das ist nur begrenzt richtig. Wenn es um die Sachkunde als Voraussetzung für den Waffenerwerb geht, ist das richtig. Aber dabei wird bei der Bedürfnisbescheinigung meines Wissens bei den meisten Verbänden die Sachkunde auch gar nicht abgefragt (weil es eben nicht Sache der Verbände ist, sondern der Behörde, die die Frage der Sachkundigkeit genau wie einige andere gesetzliche Voraussetzungen, eben, z.B. das Bestehen eines Bedürfnisses,).

    Von Bedeutung ist die Sachkunde aber bei den Verbänden, wenn es um verbandsinterne Ausbildungen geht. Sie steht am unteren Ende der Ausbildungskette und ist für fast jede Ausbildung in einem Verband die Grundvoraussetzung. Und hier kenne ich durchaus Verbände, die einzelne Vorausbildungen aus anderen (auch anerkannten) Verbänden nicht anerkennen. Ist mir mit der verantwortlichen Aufsicht auch schon so gegangen. Fraglich sind an dieser Stelle immer 2 Dinge: 1.) Ist der notwendige Umfang der anderen Sachkundeausbildung gemäß dem Ausbildungskonzept des DSB gegeben ? Dieses sollte meines Erachtens mittlerweile durch die Festschreibung des Mindestzeitumfangs in Ziffer 7.5.1 WaffVwV gegeben sein, die den Zeitumfang der Sachkundeausbildung gem. Ausbildungskonzept des DSB abdeckt. Hier sollten also keine zu kurzen Lehrgänge mehr angeboten werden, da diese auch die Sachkunde zum Waffenerwerb nicht mehr erfüllen würden.
    2.) Sind die inhaltlichen Dinge der DSB-Ausbildungsordnung ausreichend abgedeckt. Hier sehe ich auf der Ebene der Sachkunde tatsächlich unter den Verbänden nicht so viele Unterschiede, als dass da eine Nichtanerkennung gerechtfertigt sein sollte. Schließlich muss man an dieser Stelle gesetzliche Vorgaben erfüllen und einen allgemeinen Grundschatz an Wissen vermitteln. Hier ohne konkrete Grundlagen Lehrgänge anderer Schießsportverbände (und als solcher ist ja der BHDS anerkannt) generell auszuschließen, halte ich für fragwürdig. Zur Sicherheit würde ich da mal selbst in Dortmund nachfragen und ggf. nach den genauen Gründen fragen.

    Im Bereich der verantwortlichen Aufsicht kann ich mir das dann schon eher vorstellen, da es hier a) keine gesetzliche Grundlage über einen thematischen Grundkatalog gibt und b) die Verbände bei diesen Ausbildungen nicht ganz zu Unrecht sehr stark auf die eigenen Sportordnungen eingehen. Zwar gibt es auch Vereine, die in mehreren Verbänden Mitglied sind und daher auch Disziplinen aus allen Verbänden schießen, aber da ist dann halt Eigeninitiative bezüglich des Wissens bei den Aufsichten gefragt, da ja auch gesetzlich in diesem Bereich wenig geregelt ist. Das gilt aber eben nur für den Einsatz auf Vereinsebene. Geht es um Trainerausbildungen o.ä., ist das Wissen um konkrete sportrechtliche Vorschriften des jeweiligen Verbandes natürlich schon wichtig.
    Ich weiss ja nicht, wie die Ausbildung in Westfalen organisiert ist. Wenn sie dezentral durchgeführt wird, macht es manchmal auch Sinn, mal direkt mit den Ausbildern zu sprechen. Die haben manchmal auch pragmatische Lösungen vor Ort parat. ;)

    Seite 12 müsste Anlage 4 sein und das wäre schon interessant.

    Wenn ich das Konzept richtig gelesen habe, müsste Anlage 4 die Geschäftsordnung des Sportausschusses Leistungssport RLP sein. Ich glaube nicht, dass eine GO nur aus einer Seite besteht. Ich vermute daher an dieser Stelle auch eher eine Leerseite und das die GO da noch nicht bei ist.
    Die wird sicher vom Sportausschuss selbst beschlossen und der hat sicher in den Ferien (und auch kurz davor) nicht getagt.
    Wichtig ist doch im ersten Schritt, dass die Fördergelder wieder frei sind. Der Rest wird eh noch was brauchen. Es müssen halt viele Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen unter einen Hut gebracht werden.


    Die Hauptarbeit haben nicht die Personen Vetter und Göbel geleistet, sondern zu 90 % Kurt Lauterwassser. Aber so ist es im richtigen Leben, die Unbeteiligten werden gelobt und die " Macher " werden nicht erwähnt.

    Hallo @HoDi,
    ich möchte deinen Glauben ja nicht zu sehr erschüttern, aber solche "Leistungssportkonzepte" gibt es schon etwas länger und die Anforderungen daran sind meist sehr ähnlich. Deshalb werden sie in der Regel nicht vom jeweiligen Verfasser komplett neu erfunden, sondern anhand von schon vorhandenen Konzepten an die Bedingungen vor Ort angepasst. So war es wohl nicht nur bei dem Konzept von PSSB und RSB sondern mit ziemlicher Sicherheit auch beim Konzept von Kurt Lauterwasser. Klar bringt jeder noch ein paar Eigenheiten rein, aber ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass von Kurt's Konzept nicht 100% (und auch nicht 90 oder 80%) von ihm waren und demzufolge auch aus dem Folgekonzept der Landesverbände nicht 90% von ihm sind.
    Das ist auch gar nicht schlimm, denn man muss das Rad ja nicht immer direkt neu erfinden. Aber wenn du Wahrheiten verkünden möchtest, sollten sie auch wahr sein. Das soll natürlich Kurt's Arbeit in dem ganzen derzeit laufenden Prozess in keinster Weise schmälern. Erst wer weiß, wie kompliziert die einzelnen beteiligten Konstrukte/Organisationen (Insolvenzverwalter, Gläubiger, LSB, Sportverbände) oftmals funktionieren, kann diesen Einsatz richtig einschätzen.
    Wichtig für euch dürfte aber doch sein, dass das Konzept nun verabschiedet ist und somit die Fördergelder wieder freigegeben werden sollten.

    Wenn ich das richtig lese, geht es in dem Bericht auf der PSSB-Seite um das Leistungssport-Förderkonzept für den Schießsport in Rheinland-Pfalz (RLP). Dieses ist nach meinem Kenntnisstand, wie in dem Bericht auch beschrieben, von den beiden Landesverbänden erstellt und vom LSB abgenommen worden, so dass nunmehr der Freigabe der Fördergelder in RLP durch das Innenministerium hoffentlich nichts mehr entgegen steht.

    In DIESEM Konzept ist aber wohl nichts zum Betrieb des LLZ BK gesagt. Nur damit das nicht verwechselt wird. Dieses stellt eine weitere "Baustelle" dar.

    Es gibt aber wohl mittlerweile eine Arbeitsgruppe, die sich mit den Möglichkeiten des Weiterbetriebs des LLZ etwas differenzierter beschäftigt und in der auch die beiden Landesverbände nunmehr mitarbeiten. Das ist vermutlich das, @Kilolima mit

    Zitat

    Die Arbeitsgruppe hat das Konzept mit einem Finanzplan Beginn 01.10.2016 bis 30.09.2024 vorgestellt, jetzt müssen die Präsidien des PSSB und RSB zustimmen und in Ihren Reihen klären ob sie zur Zustimmung zum Konzept für die neue Trägerschaft ggf. noch die Beschlussfassung weiterer Vereinsgremien benötigen.

    gemeint hat.


    Bei Zentralfeuerpistole gibt es noch eine kleine Besonderheit, da wird mit Kaliber 0.38 ausgewertet,

    wobei anzumerken ist, dass NICHT mit einem .38er Schusslochprüfer in das .32er Loch gegangen wird, sondern dass der .32er Schusslochprüfer einen breiteren Außenrand hat, so dass der Schuss auch noch nach oben "zieht", wenn der Ring vom Geschoss nicht angekratzt ist. Das wird nämlich gerne falsch gemacht. 8)

    Bezüglich der Frage des TE: Nur in den Vorderladerdisziplinen und beim Ordonanzgewehr gibt es beim DSB diese (Zentrums-)Wertung mit dem Mittelpunkt des Schusses (siehe 7.7.5, 1.7.5 SpO). Der Rest wird gem. 0.11.3 2. Absatz bewertet, mit der von @006Chris zu beachtenden Besonderheit.


    ich stelle mir schon seit längerem die Frage ob ich die Pistolen nicht auch im extra Fach legen kann und die Munition im Tresor.

    Wenn du nur die Pistolen im B-Tresor hast bzw. keine anderen Waffen mit gleichem Kaliber dazu, dann ist der Tausch von Waffen und Munition kein Problem. Die Waffen sind immer noch in einem B-Tresor untergebracht und die Munition getrennt von diesen, gegen Wegnahme gesichert (was in dem B-Tresor gegeben ist). Insofern sehe ich da kein Problem.