Beiträge von schmidtchen

    Da steht "sollte"und nicht muss, warum geißelt ihr euch immer mit vorauseilendem Gehorsam. Uns wird das Leben schon schwer genug gemacht da braucht es keine Krümelkackerei und das alles bis ins letzte Auseinander genommen werden muss.

    Grüße

    Du verwechselst da was. Das ist letztlich „nur“ die Meinung des DSB, die eh nicht verbindlich sein MUSS. Vor Gericht wird dir weder ein MUSS noch ein SOLLTE helfen. Es geht alleine um die Definition von „nicht zugriffsberechtigte“ aus §12 WaffG.

    Die WaffVwV sagt dazu in Ziffer 12.3.3.2:

    „Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f.“

    Bei einem unverschlossenem Koffer im Kofferraum wird das wahrscheinlich kein Problem darstellen, auf dem Rücksitz deines PKWkönnte das aber durchaus anders ausgelegt werden. Von Krümelpickerei ist das weit entfernt. Wer diskutieren will, soll das tun. Für nicht so sattelfeste Sportkameraden ist das aber eher keine Option, wenn sie weiterhinihrem Sport mit eigenen Waffen nachgehen wollen. ?

    Seine Begründung ist, dass - obwohl die Meinung einiger " Rechtsgelehrter- eine guter Chance vor einem ordentlichen Gericht bestände- dafür kein Geld zur Verfügung stehe- bisher wurden ca. 40.000,-€ dafür ausgegeben. Er verschweigt aber seinen Vereinen aus der Pfalz, dass beim Wechsel der RSB Vereine in die Pfalz, diese dafür ca. 46.000,-€ erhielt- das einzige Mal in dem letzten Jahrzehnt, dass die Kasse nicht weniger wurde.

    Tja, das Problem mit den Rechtsgelehrten ist, dass sie leider keine Verlustgarantie übernehmen. SIE verdienen immer in den Verfahren. Ansonsten gilt halt immer noch: „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.“ Daher ist meines Wissens nicht nur Präsident V. der Meinung, dass man an dieser Stelle nicht weiterhin schlechtem Geld gutes hinterherwerfen sollte. Frag mal die Leute aus dem „alten PSSB“ nach deren Meinung.

    Um nicht weiterhin die von dir kritisierten Miesen zu machen, bleibt ihm daher als sichere Variante kaum mehr anderes übrig, als diesen Streit Weniger zu beenden und sich wieder den ja auch von euch proklamierten wichtigen Aufgaben, der Förderung des Schiesssports in RLP zuzuwenden. Also seit doch froh.?

    Es gibt Stimmen, die meinen, der DSB hätte diese Zuständigkeit zu leicht aufgegeben, andere sprechen gar von verschlafen. Zudem ließ der DSB da wohl auch Kräfte über einen langen Zeitraum werkeln, welche dabei wohl oft eher ihre ganz eigenen Interessen verfolgten denn die des DSB.

    Das ist wohl auch heute teilweise noch so, da der ehemalige bayrische Landesschützenmeister, selbst BEEIDETER Sachverständiger in Bayern (also die bayrische Sonderlösung, die auch zulässig war) , bis zuletzt noch in der entsprechenden Kommission "mitgemischt" hat, und lange verhindern wollte, dass die alte Regelung wiederhergestellt wird.

    Derzeit arbeitet man wohl an einer Zwischenlösung. deren Ergebnis (hoffentlich) recht nah ist.

    Aus meiner Sicht wird das Ganze leider nichts, außer TB! hat eine festgestellte Körperbehinderung auf seine Einschränkung.

    Gemäß der Klassifizierungsordnung (S. 5) ist Voraussetzung für ein Hilfsmittel (gem. Ziffer 10 SpO) entweder eine so schwere Behinderung, dass sich daraus min. ein SH1 Status ergibt (der wiederum gem. internationaler Vorschriften auch eine min. 50% GdB voraussetzt). oder das für eine AB-Klassifizierung eine min. 20% GdB vorhanden ist UND dass die Behinderung Auswirkungen auf den Schießsport hat. Letzteres dürfte hier zwar der Fall sein, aber ich vermute mal, dass keine Einstufung des GdB vorhanden ist. DSB-Klassifizierungsordnung

    Inwiefern dann eine Gelenkstütze zulässig wäre, vermag ich aber auch nicht zu sagen. Da müsste man einen Klassifizierer fragen.

    Die erhöhten Preise haben, soweit ich das im Kopf habe auch etwas mit gestiegenen Gebühren für Sachverständige selbst zutun, die evtl. umgelegt werden müssen.

    Vor glaube ich zwei Jahren war auch irgendwas mit der Bestellung Sachverständigen, die in einigen Ländern seit dem anders gereglt ist, bekomme ich aber gerade nicht mehr komplett zusammen, was da genau war. Es hat aber wohl (soweit ich mich erinnere) dazu geführt, dass um kostendeckend arbeiten zu können schon mehr Geld verlangt werden muss und das einige Sachverständige nicht mehr so arbeiten können, wie vorher.

    Wird halt alles teurer und komplexer...
    Gruß Ritter

    Nö, ein Großteil kann gar nicht mehr arbeiten, da derzeit nur noch öffentlich bestellte und vereidigte SV Gutachten erstellen dürfen. (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs 4 AWffV). 2015 lief eine Übergangsfrist aus, bis zu der auch andere Sachverständige, die diese Arbeit jahrzehntelang "nebenberuflich" gemacht haben, abnehmen durften. Neuregelung für die Überprüfung von Schießstätten

    Es gibt in diesem Bereich leider keine verbindliche Gebührenordnung für die Herren und Damen. Daher kann es da zu erheblichen Differenzen kommen. Es gab mal eine "Empfehlung" von 50,- €/ h,. aber das ist schon ne Zeit lang her. Fraglich ist auch immer, wie umfangreich das Gutachten gemacht wird. Wenn man immer den Gleichen hat, kann dieser auf seinem letzten Gutachten aufbauen und es sollte deutlich preiswerter werden. Aber 1.000,- € ist ja schon ne Hausnummer. Da würde ich mal nachfragen, wie sich das zusammensetzt.

    Leider besteht derzeit aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine erheblich Nachfrage nach SSV, da diese ja (noch?) öffentlich bestellt und vereidigt sein müssen und deren Anzahl recht gering ist. Nur in Bayern sieht die Sache mit den von den Bezirksregierungen öffentlich bestellten und BEeidigten etwas besser aus.

    Hallo schmidtchen ,

    betrachtet man nur den § 10 (6), so könnte man in der Tat den Schluss ziehen, dass diese Ausbildung ausschließlich den Landesverbänden und deren Untergliederungen vorbehalten sei.

    Berücksichtigt man aber auch den § 3 (5), so ändert sich meiner Meinung nach das Bild.

    Fraglich ist aber für mich. ob eine analoge Anwendung der Sachkunderegelungen tatsächlich in Betracht kommt. In § 10 Abs. 6 AWaffV gibt es eine klare Regelung, die keines Verweises in der AWaffV bedarf. Diese besagt, dass bei anerkannten Schießsportverbänden deren Qualifizierungsrichtlinien gelten. Wie oben erläutert, hat der DSB in seinem Qualifizierungsplan festgelegt, dass er die Durchführungsverantwortung an die LV delegiert. Ob diese eine eigene weitere Delegationsbefugnis haben, kann ich nicht abschätzen. Bei den Bezirken/Gauen oder Kreisen könnte man ggf. noch sagen, auch das ist "LV". Die Mitgliedsvereine sehe ich da nicht drunter.

    Bezüglich der SK-Delegation gilt ähnliches. Der Gesetzgeber lässt die Durchführung der SK auf Vereinsebene zu, weshalb die Behörden für den Waffenerwerb solcherart erworbene Kenntnisse auch anerkennen. Der DSB hat aber die Durchführungsverantwortung "nur" an die LV delegiert und denen in den Sachkunderichtlinien MPFOHLEN, die Sachkunde der Jägerprüfung und diejenige anderer anerkannter Schießsportverbände anzuerkennen. Demzufolge müssen die LV die Sachkunde von "freien" Veranstaltern und Vereinen eben nicht an erbrachte Vorstufenqualifikation anerkennen.

    Was da letztlich genau für Gründe dahinterstecken, weshalb man die eine oder andere Sachkunde nicht anerkennt, will ich hier mal nicht bewerten.

    Aber aus meiner Sicht lässt sich eben deshalb § 3 Abs. 5 AWaffV nicht in Verbindung bringen mit § 10 Abs. 6 AWaffV.

    Fraglich könnte sein, ob eine Delegation auf VEREINSebene tatsächlich statthaft ist.

    Die Ausbildung der vA ist gem. § 10 (6) Bestandteil des Qualifizierungsplans, der auf Seite 19 zur Durchführungsverantwortung sagt:

    " Der Deutsche Schützenbund überträgt die Durchführung zur Qualifizierung von verantwortlichen

    Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) seinen LV. Grundlage für die inhaltliche Umsetzung

    sind die DSB-Richtlinien."

    Bei Untergliederungen der LV diese den LVen zurechnen habe ich kein Problem. Ob das aber auch für die Vereine gilt, da habe ich meine Zweifel.

    Sollten mit dem Begriff "Vereine" aber NUR selbstständige Untergliederungen der LV gemeint sein, so sähe das wieder anders aus.

    Jeder der Erfolgreich eine "Moderatorenausbildung" abgeschlossen hat. Hier ist die Kampfrichterausbildung Voraussetzung.

    Bei uns im OSB (Oberpfälzer Schützenbund) werden gerade neue Moderatoren ausgebildet. Diese geben dann Ihr Wissen an alle Interessenten für die Standaufsicht weiter.

    Bei uns heißen die Leute Multiplikatoren und die KR-Ausbildung ist bei uns im RSB NICHT Voraussetzung. Die Multiplikatoren sind auf Bezirks-(vergleichbar Gau-)ebene angesiedelt.

    Ohne zu allgemein politisieren zu wollen, bezüglich Waffengesetz waren im Entwurf 2002, der zunächst verabschiedet werden sollte, sogar Erleichterungen drin (z.B. Altersgrenze 10 Jahre, JuBaLi gab's gar nicht etc.). Erst durch Erfurt gab es in einer Nacht und Nebel Aktion ALLER Parteien eine radikale Verschärfung. Da bedurfte es gar keiner Grünen. Das es die Regierung Schröder (incl. Grüne) eingebracht hat, ist normales Geschäft. Inhaltlich trugen das zu dieser Zeit alle, sogar die FDP, mit.

    Zum letzten Absatz sei nur angemerkt, dass dieses Gefühl für mich kein Merkmal für die Grünen ist. Die Ignoranz der Realität betrifft die anderen etablierten Parteien (leider) heutzutage genauso. Ich wundere mich nicht über den Schwund bei den anderen Etablierten, die noch nicht einmal die der Bevölkerung wichtigen Themen vernünftig aufgreifen können bzw. wollen, was wenigstens die Grünen richtig machen.

    Das das Umsetzen hinterher eine ganz andere Nummer ist, haben die Grünen natürlich damals auch gemerkt und würden sie heute genauso wie die AfD merken, wenn sie denn dran kämmen, aber das wäre ja erst der 2. Schritt. Aber die Bornierheit der (ehemals großen bzw. wichtigen ) Parteien ist schon mehr als erschreckend. Das sich da nichts im Land bewegt (inhaltlich) wundert mich nur begrenzt.

    Und ja, auch ich erwarte von den Grünen kein Entgegenkommen bei der Waffenthematik, sollten sie an die Regierung kommen, aber wenn's die Erde ausrottet, brauchen wir unsere Waffen auch nicht mehr. :(

    Ich finde es nur mäßig lustig, dass viele hier zwischen Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift nicht unterscheiden wollen und können...

    Ist ja schon gut. Bei der Hitze geht das auch schon mal durcheinander. Wesentlich im vorliegenden Fall ist für mich aber, dass sowohl das Gesetz als auch die Verwaltungsvorschrift von 'der Regierung' verabschiedet wurde, also die Intention "des Gesetzgebers" identisch sein sollte. Wenn der VGH also argumentiert ".... der Gesetzgeber...", dann müsste er auch konstatieren, dass "...der Gesetzgeber..." 3 Jahre später nach dem Waffengesetz einigermaßen deutlich mit Verabschiedung der WaffVwV gesagt hat, was er damit meint und sie müssen keine alten Kamellen aus dem alten Gesetzgebungsverfahren ausgraben.:(


    Mir liegen Belege vor, wonach zumindest in NRW vereinzelte Behörden schon jetzt auch in Sachen Bedürfnisbestand eine Regelüberprüfung - hier konkret alle 3 bis 4 Jahre - durchführen und von den betroffenen Schützen Vereinsbescheinigungen über die fortwährende Schießportaktivität verlangen. Der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Verein allein wird nicht akzeptiert.

    ...

    Also noch mal konkret, welche Möglichkeiten bleiben uns, um die Behörden da wieder in die Spur zu bekommen. Ich befürchte, keine.

    Den ersten Absatz kann ich bestätigen. Ist bei uns in NRW in unserem Kreis so. Eine hochrangige Führungskraft der Polizeiverwaltung, mit der ich darüber gesprochen habe, meinte, man hätte seine Weisungen und wer nicht einverstanden sei, könne ja dagegen klagen.

    Das wäre auch der einzige Weg, dagegen vorzugehen und im Rahmen des Verfahrens den Willen des Gesetzgebers etwas genauer zu beleuchten. Nur was nützt das, wenn du dann da Richter in ihrer richterlichen Freiheit sitzen hast, die Recht neu entwickeln und sich einen feuchten Kehrricht darum kümmern, was tatsächlich als Gesetzgebers Wille nachzulesen ist.

    So las sich das ja auch in dem anderen Verfahren, da wurde ja aus einem zeitlichen Ablauf ein besonderer Grund zur Überprfung konstruiert, wo man sich nur an den Kopf packt,

    Mal sehen, was die Behörden dann in einigen Jahren mit der neuen GESETZLICHEN Vorschrift machen, wenn 10 Jahre Bedürfnisprüfung vorbei sind. :(

    Wollen wir nicht noch einige Tage warten bis uns Carcano oder jemand anderes der den Sachverhalt kennt auch mal was genaueres zu den Hintergründen schreiben kann.

    Für jemand der jegliche Aussage anderer auf eine mögliche böswillige Fehlinterpretation und die Folgewirkungen abklopft ist das aber ein gewagter Satz.

    Das Urteil des VGH beleuchtet zum Einen den konkreten Fall, den wir derzeit tatsächlich noch nicht genau kennen. Zum anderen versteigen sich die Richter aber auch zu allgemeinen Aussagen über den konkreten Fall hinaus. Und da steht u.a.

    Zitat

    "Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe. Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach dem Willen des Gesetzgebers eine zentrale Bedeutung im Waffenrecht zukommt. "

    Zitat

    Warum zum Zeitpunkt des Erwerbs das Bedürfnis ein anderes sein soll als während des Besitzes, ist nicht ersichtlich und wird auch vom Kläger nicht plausibel dargelegt.

    Ich wüsste nicht was an meiner Aussage da gewagt sein sollte.

    Das der Kläger nicht auf Nr 4.4 WaffVwV verweist, ist sicher ein Versäumnis, aber das das Gericht das selbst nicht erkennt (erkennen will?), ist einigermaßen ernüchternd.

    Denn da hat der Verordnungsgeber 2012 klar dargelegt, DASS für Sportschützen beim laufenden Bedürfnisnachweis eben sehr wohl was anderes gilt.

    Das Urteil des VGH ist übrigens hier.

    Urteil VGH Hessen

    nachzulesen.

    Mit Kompetenz hat das nichts zutun. Eher mit Ideologie. Genauso ist es mit unseren Politikern, die sich mit der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht beschäftigen. Es gibt einfach Menschen, die nicht wollen, dass wir diesen Sport ausführen. So einfach ist das.

    Diese Gerichtsentscheidung des VGH sehe ich ebenfalls stark durch Ideologie überdeterminiert.

    Na ja, bei der Rechtsumsetzung über das Ziel hinauszuschießen und "die Gunst der Stunde zu Nutzen" und in zu erstellende Rechtsvorschriften direkt noch ein paar Verstärkungen "einzubauen" ist das Eine. Aber den Willen des Gesetzgebers BEWUSST fehlzuinterpretieren (Wenn § 4 Abs 4 Satz 3 WaffG 2009 neu hinzugekommen ist, der die weitere Bedürfnisüberprüfung auch später zulässt, aber der gleiche Gesetzgeber 2012 (also 3 Jahre SPÄTER) eine WaffVwV erlässt, wo er in Nr. 4.4 ganz klar sagt, dass DIESE Bedürfnisprüfung bei Sportschützen NICHT den Erfordernissen des Erstbedürfnisses entspricht (und da hier des Öfteren von § 14 WaffG die Rede ist, wird es sich im vorliegenden Fall wohl um einen solchen handeln)), dann grenzt das, was der VGH da an Meinung zu diesem Sachverhalt allgemein losgelassen hat, ja fast schon an Rechtsbeugung. Mit Ideologie alleine kann man das wohl nur noch begrenzt erklären. :(

    Über die Wahnwitzidee, dass das Bedürfnis für JEDE Waffe der WBK getrennt nachzuweisen ist, will ich mal noch gar nicht reden. :evil:

    Hier geht es um zweckmäßige Sportkleidung die zumindest bei den Langwaffen noch eine Funktion zu erfüllen hat.

    Aus meiner Sicht stellen die Langwaffenschützen das geringere Problem dar, da sie aufgrund der spezifischen Eigenheiten ihrer "Rüstungen" eh zu Schießhose und Schießjacke tendieren. Hier kommen "nur" noch die Farben ins Spiel.

    Die Kurzwaffenschützen, bei denen die Hosenkleider und auch die Oberteile für den Wettkampf weitestgehend egal sind (wenn man nicht gerade bei Kälte draußen schießt) und auch die Flintenschützen in Bezug auf die Beinkleider, sind da wohl eher betroffen.

    Ob es hilft, wenn Nation 8oder gar nur der Schütze) A nur blau, rot und schwarz verwendet, B gelb, grün und lila und C Pink, hellblau und giftgrün und weitere halt andere 3 Farben, wage ich mal zu bezweifeln.

    Das muss jetzt in der Kreisklasse kein Problem sein, da sind die Regeln eh oftmals Wurscht, aber um unter das direkte Regelwerk der ISSF zu fallen muss M/W/D erstmal Ergebnisse abliefern.

    Besonders in Sportarten in denen nicht nach Zentimeter oder Sekunde gewertet wird spielt Aussehen und Auftreten und damit auch die Kleidug natürlich eine Rolle die Ergebnisse beeinflussen können

    Da kann ich dir aber anderes berichten. In einem Nachbarkreis wurde darauf bestanden, dass sich die Jugendlichen die Freundschaftsbändchen (diese bunten Fäden ums Handgelenk, die wirklich nur LOCKER drum gebunden waren) , die sie an ihren Handlenken der waffenführenden Hand hatten, abschnitten, nachdem die Regel 2.1 um die ARMBÄNDER etc. erweitert wurde. :(

    Da würde ich mal nicht auf die Vernunft der Basis setzen.

    So ist es. Und vermuitlich soll das ganze auch nur für die von der ISSF selbst veranstalteten Wettkämpfe gelten, möglicherweise sogar nur für die Finals.

    Problem dabei ist, dass der DSB ein Talent dafür hat, Regel aus dem internationalen Bereich zu transferieren, für die es auf nationaler Ebene gar keinen Bedarf gibt.

    Ich erinnere dabei u.a an die Blendenreglementierung, die ja für die Mediendarstellung eingeführt wurde, die es national bisher gar nicht gab. Ausnahme ist mittlerweile die Bundesliga, aber ob da breitere Blenden tatsächlich Darstellungsfeindlich wären, wage ich mal zu bezweifeln.

    Ebenfalls vorauseilend war man ja seinerzeit bei der Umstellung des Schießmodus beim Vorderladerschießen, der dann aber international doch nicht kam, national aber geändert blieb. :( DA hatte man dann keine Probleme mit der Unterschiedlichkeit. 8)

    Also, hofft nicht darauf, dass der DSB das Ganze auf internationaler Ebene lässt. Und wie schon gesagt wurde, sportliche Kleidung kann an einem unsportlichen Menschen noch viel unansehlicher Aussehen als gut geschnittene Alltagskleidung.

    Aber bei internationalen Wettkämpfen lasse ich mir das Ganze ja noch gefallen, wobei ich da als Nationalverband schon eigene Regeln aufstellen würde, da mich der Schütze ja vertreten soll. Aber wenn die Kaderschützen noch nicht einmal die National(sport)Kleidung bezahlt bekommen, was will man da verlangen. :)

    1.) Ich hab den Entwurf aus deinem Link jetzt mal quergelesen aber nichts dergleichen finden können.

    Unter welchem Paragraphen hast du das gefunden?

    Na, dass mit dem Lesen solltest du dann noch mal üben.

    Schau dir erst einmal die Ziffer 3.) auf Seite 5 des Entwurfs vom 22.05.19 an und danach lässt du deinen Blick weiter schweifen auf die Ziffer 6.) auf Seite 6 und liest dir mal unter b) den neuen Absatz4 durch.

    Und als letztes vergegenwärtigest du dir, was auch schon im jetzigen Gesetz als Bedürfnistatbestand für den Erwerb einer Waffe unter dem Begriff "regelmäßig" verstanden wird.

    Ich hoffe, dass waren jetzt genug Hilfestellungen.

    3.) Bedank dich jetzt schon mal bei jedem einzeln DIE GRÜNEN Wähler.

    DIE GRÜNEN als Verbotspartei bekannt, wollten bisher nach jedem Amoklauf dem legalen Waffenbesitz ein Ende bereiten.

    Nur damals waren sie so groß wie ein Kekskrümel.

    Nachdem heute jeder der einen Stift halten kann meint Grün wählen zu müssen, werden wir früher oder später noch dicke Backen machen.

    Die dicken Backen machen wir doch schon jetzt ganz ohne die Grünen. Da brauchst du gar keinen Hype zu machen. Das schaffen die Schwarzen selbst mit einem Innenminister aus Bayern schon ganz alleine. Es ist sicher, dass die Grünen nicht die Freunde des Schießsports und der Waffenbesitzer sind, aber am gegenwärtigen Zustand haben sie nur (sehr) wenig mitgewirkt. da muss man nicht die sondern die scharzen und im Schlepptau die Roten verteufeln.

    Und Handlungsalternativen gibt es in der Realität kaum, da die einizigen, die da etwas anders gestrickt sind, die Gelben sind, die aber wegen anderer politischer Ausrichtungen für mich auch keine Option sind. Insofern müssen wir erst einmal den Ofen anschmeißen und uns eine passende Partei backen.

    Woher willst Du eigentlich immer wissen, wer, wann und wo bei Besprechungen dabei war?

    Das weiß ich natürlich nur für Besprechungen, bei denen ich dabei war. Mehr behaupte ich ja auch gar nicht. Was Harry ggf. auf euren Gebietssitzungen im Süden gesagt hat, weiß ich logischerweise nicht aus eigenem Wissens. Aber das war ja auch nicht das Thema.