Da steht "sollte"und nicht muss, warum geißelt ihr euch immer mit vorauseilendem Gehorsam. Uns wird das Leben schon schwer genug gemacht da braucht es keine Krümelkackerei und das alles bis ins letzte Auseinander genommen werden muss.
Grüße
Du verwechselst da was. Das ist letztlich „nur“ die Meinung des DSB, die eh nicht verbindlich sein MUSS. Vor Gericht wird dir weder ein MUSS noch ein SOLLTE helfen. Es geht alleine um die Definition von „nicht zugriffsberechtigte“ aus §12 WaffG.
Die WaffVwV sagt dazu in Ziffer 12.3.3.2:
„Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f.“
Bei einem unverschlossenem Koffer im Kofferraum wird das wahrscheinlich kein Problem darstellen, auf dem Rücksitz deines PKWkönnte das aber durchaus anders ausgelegt werden. Von Krümelpickerei ist das weit entfernt. Wer diskutieren will, soll das tun. Für nicht so sattelfeste Sportkameraden ist das aber eher keine Option, wenn sie weiterhinihrem Sport mit eigenen Waffen nachgehen wollen. ?