Hallo zusammen,
unser Kreissportleiter hat in der Ausschreibung für die KM 2014 den satz reingebracht: Wer keinen Sportpass vorlegen kann, darf nicht starten.
Laut Sportordnung ist dies aber nicht richtig, der Schütze darf starten, bekommt aber von der ersten Serie 2 Ringe Abzug wwenn er bis zum Ende des Schießens den Sportpass nicht vorlegen kann. Also nun meine Frage: darf der Kreissportleiter den Start verhindern?
Gruß
Engelberti ![]()