Gibt es schon Neuigkeiten was das neue Waffengesetz betrifft?
Was verstehst du unter "Neuigkeiten"?
Wurde es schon vom Bundespräsidenten unterschrieben?
Unbekannt.
Bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht?
Nein. Bisher noch keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (letzte Ausgabe ist vom 11. Januar)
Oder gibt es sowas wie eine Übersicht alte Variante und neue Variante WaffG?
Leider nein. Nur den 144-seitigen Flickenteppich, der in sich absolut nicht stimmig ist.
Ich habe heute (d.h. eigentlich gestern) unsere Mitglieder soweit mir möglich über die sie betreffenden Änderungen informiert - ohne Gewähr.
Die größten Teile des Änderungsgesetzes treten erst 6 Monate nach Verkündung in Kraft.
Jedoch - und das ist nicht logisch - gelten für die Gelbe WBK die Bestände am darauffolgenden Tag der Verkündung.
Nehmen wir mal den hypothetischen Fall:
Fritz Müller besitzt am Tag nach der Verkündung 12 Waffen "auf Gelb" (alten Schwedenmauser auf Grün aus alten Tagen lassen wir mal vereinfachend draußen).
Eine Woche nach Veröffentlichung kauft er sich noch einen Unterhebelrepetierer auf Gelb. Da das Gesetz bzw. der Teil des WaffRÄndG noch nicht in Kraft getreten ist, müßte er die Waffe noch eingetragen bekommen. Und sie ein halbes Jahr wieder abgeben. Was für ein Wahnsinn!!!
Oder habe ich da irgendwas nicht richtig verstanden? Wahrscheinlich.
Auch die Softairspieler träumen anscheinend noch davon, ihre 0,5 Joule Vollautomaten ggf. auf Einzelschuss umbauen und dann eFfen zu lassen. Geht nicht, wenn ich das richtig verstanden habe: Aus Vollautomaten umgebaute Halbautomaten rutschen von Kat B (oder hier: Spielzeug) nach Kat A - Verbotener Gegenstand. Nix mit eFfen! --> "Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4000 ein!"
Das einzig Gute sind die jetzt endlich (fast) klaren Regeln zur schießsportlichen Aktivität bezüglich Bedürfnis zum Besitz. Und dass die Jäger dann leiser knallen dürfen.