Was verstehst Du unter erweiterten Selbstkostenpreis?
War letztens beim Steuerberater gerade wegen dieses Themas.
Man muss unterscheiden:
a) Bewirtung nur der eigenen (!!!) Mitglieder - dann gehört das sozusagen zum Sport dazu.
Man kann kleine Gewinne aber auch Verluste damit machen.
b) Bewirtung von Fremden - und dazu gehören auch Familienmitglieder und Gäste, die keine Vereinsmitglieder sind - dann MUSS ein (kleiner) Gewinn gemacht werden - bis 5000,- € Gewinn und Umsatz bis zu 22.000,- € p.a. steuerlich vollkommen unschädlich (Kleingewerberegelung)
c) Vermietung der Räumlichkeiten an Dritte, die sich ihr eigens Catering besorgen - dann ist das Vermögensverwaltung und steuerlich auch nicht schlimm.
Bei b) Der Verkaufspreis muss insgesamt über dem Einkauf plus einem angemessen Deckungsbeitrag für fixe Kosten (Heizung, Reparaturen, Versicherungen, Immobiliensteuern ... ) liegen. Ich denke, das meint heinzepreller mit "erweitertem Selbstkostenpreis".