Beiträge von Califax

    Die Entscheidung über die Befugnis zur Ausübung der besonderen Obhut trifft nicht der Landesverband sondern der jeweilige Schießstandbetreiber. Wenn der Verband die gewünschte Bestätigung ausstellt, dann entscheidet dennoch der Betreiber.

    Das ist richtig, denn der Vertrag kommt zwischen den Eltern und dem Verein zustande, die "besondere" wie die "einfache" Aufsicht sind "nur" Erfüllungsgehilfen, die vom Verein/Schießstandbetreiber eingesetzt werden.

    Folgende Situation:

    Ein Kind oder Jugendlicher wird von seinem Freund mit zum Scießtraining (LP oder LG) mitgebracht.
    Das Kind/der Jugendliche legt einen "Muttizettel" vor - unterschreiben von nur einem Elternteil, dass Kind schießen darf.

    Darf ich das Kind/den Jugendlichen schießen lassen, ohne zweite Unterschrift des anderen Elternteils?

    Denn in §27 WaffG steht - hier gekürzt:

    Zitat

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, ...

    gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich oder elektronisch sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Wir haben hier zum ersten den Singular, im nächsten Satz den Plural.

    Es geht mir jetzt nicht darum, was sinnvoll ist, sondern alleine darum, was juristisch sauber ist - man kann den Satz mit Plural ja so erklären, dass nicht nur ein Kind/Jugendlicher am Training teilnimmt, somit es in der Regel eine Mehrzahl an Personensorgeberechtigten gibt.

    ChatGBT ließ sich übrigens auch von dieser Logik umstimmen.

    Andererseits hatte ich live folgendes Erlebnis bei einem Wettkampf außerhalb: Der KaRi wollte den "Muttizettel" sehen. (OK, sein gutes Recht, denke ich). Er bemängelte, dass nur Mutti unterschrieben hatte. Es handelte sich aber in diesem speziellen Fall um eine Mutter, die ALLEIN sorgeberechtigt war. Wir mussten ganz schnell eine eidesstattliche Erklärung besorgen, dass es keinen Vati gibt ... - auch wurde mir irgendwann von irgendwem vermittelt - immer zwei Unterschriften.

    Was ist nun richtig? - Danke im Voraus!

    Ich kann beim NSSV anfragen und beim RSB, da bin ich jeweils Mitglied.

    Mhm...

    Während unserer Ausbildung behauptete eine Teilnehmerin, der LV, in dem sie sei, würde grundsätzlich keine SACHKUNDE anerkennen, die nicht von einem DSB-Verein ihres Landesverbandes stammen würde. Ich würde da vorsichtig sein mit pauschalen Anfragen. Ich glaube, es war der NWDSB.

    Califax ich bin auch Diplom-Ingenieur und habe die AdA Prüfung an der IHK zu Köln abgelegt.

    Die Frage , die dazu habe: Darf man mit einem derartigen Abschluss/Zertifikat zzgl. waffenrechtlicher Sachkunde und Berechtigung zur Allgemeinen Standaufsicht (sprich: wenn man alle Einzelteile zusammen hat, die in der Ausnahme genannt sind) "einfach so" die "besondere Aufsicht" wahrnehmen oder muss man sich das noch vom jeweiligen Landesverband offiziell bestätigen lassen?

    Soweit Du ausbildest gehörst Du vergleichbar dem Meister

    Ich bin weder Handwerks- noch Industriemeister. In meinem ersten Leben habe ich als Berufsabschluss Diplom-Ingenieur - damit alleine darf ich nicht ausbilden (außer an der Fach- oder Hochschule). Daraufhin habe ich den AdA-Schein (Teil der Meisterausbildung) an der IHK Erfurt abgelegt, weil ich damals in der Umschulung meine Brötchen verdiente. Der Umfang ging weit über die 15 Stunden - nein, Unterrichtseinheiten hinaus, die für die JuBaLi zu erbringen sind. Die Prüfung war auch nicht ohne.

    Da ich - viele viele Jahre später und mit einem Haufen Berufserfahrung in der echten Wirtschaft - wieder Lehrer spielen wollte, musste ich zwecks staatlicher Anerkennung 1 ganzes Jahr lang einen vollen Arbeitstag pro Woche berufsbegleitend pädagogischen Unterricht besuchen, wie jeder normale Lehramts-Referendar in seinem letzten Ausbildungsjahr. Das waren rund gerechnet 40 Tage á 8 UE.

    Wer komplett auf Lehramt studiert ... nee, so große Zahlen an UE schafft mein Taschenrechner gar nicht.

    Das mit der JuBaLi-Schnellbesohlung (15 UE) zu vergleichen, ist in der Tat lächerlich. Und genau das hat Carcano auch geschrieben.

    Dieses WE gebe ich meinen ersten JuBaLi-Kurs - ich bin schon sehr gespannt. Ich werde die DSB-Ausbildungsrichtlinie zu 113% erfüllen (17 anstelle 15 UE), aber die Akzente nach meiner eigenen Erfahrung setzen. Und wer den Schein haben will, wird alle 17 Stunden voll mitmachen müssen.

    Aus aktuellem Anlass:

    Die Ausbildung der "zur Jugendarbeit geeigneten" Aufsichtspersonen liegt doch in der Verantwortung der Verbände und ist doch Teil der staatlichen Anerkennung?

    Inzwischen erkennen ja einige Verbände (ich weiß es konkret von DSB und BDS) die Ausbildungen/Lizenzen auch anderer Verbände gegenseitig wie auch pädagogische Berufsausbildungen (Meister, Lehrer, Erzieher ...) an.

    Nun treten auf den Markt einige Anbieter von Onlinekursen, z.B. die PAA-Shooting-Academy. Wie ist das zu bewerten? Ich halte das für sehr, sehr grenzwertig!

    Persönlich empfinde ich die FWB 65 als solide LP, da sie robust, preiswert und sehr Präzise ist

    Man sollte nicht mit dem Deutschen Bidenhänder Florett fechten wollen.

    Wir haben ein paar LP65, aber nur fürs Gästeschießen, damit die Gäste uns unsere Matchpistolen nicht kaputt machen.
    (Es hat mal ein Grobmotoriker das Züngel einer Steyr LP2 abgerissen! Der kann wahrscheinlich nur 10kg-Abzüge!)

    Wir haben 4 Schießbahnen und haben sowohl Erwachsene als auch Jugendliche. Im Idealfall sind 4 Pistolen zur Verfügung,

    Also schießt jeder mit einer Crackhure?

    Für vernünftige Ergebnisse außerhalb des Gästeschießens sollte jeder Schütze und jede Schützin ihre eigene (ihr zugeteilte) Waffe schießen. Dinge mit F teilt man nicht: Frau, Ferd, Feuerwaffe!