Beiträge von Califax

    Wer keine Fördergelder braucht, kann das wahrscheinlic komplett abhaken.

    Ich habe 25 bis 30% minderjährige Sportler in meinem Verein, die sehr geringe Beiträge bezahlen. Das kann ich nur über Förderungen kompensieren, ansonsten bekomme ich mit den Erwachsenen Ärger.

    NOCH ist es nicht vorgeschrieben, nur gewünscht. Das wird sich aber sehr bald ändern.

    Wer den Text mit Verstand und ohne Schaum vor dem Mund komplett gelesen und hoffentlich auch verstanden hat, wird sehen, dass ich in diesen Entwurf möglichst viel Gesunden Menschenverstand und Vertrauen hineingeschrieben habe, vergleiche mit unredigierter Urfassung, die ja fast den Atomkrieg hier ausgelöst hat.

    Wie schaffen wir Österreicher das nur alles ohne Aufsicht und Schießleiter.

    Ich kenne euer WaffG und die einschlägigen Vorschriften nicht - aber bei uns, den "richtigen Deutschen" ;) muss es eben selbst auf dem Druckluftstand eine "Verantwortliche Aufsichtsperson" geben, die nicht selbst schießen darf, außer, sie ist alleine auf dem Stand. Ohne diese verrückte Bürokratie hätten wir uns auch nie vom Makel von Katyn reinwaschen können. Unter anderem.

    Du hast den Spitzenreiter des Abschaums vergessen. Die katholische Kirche.

    Wie schon geschrieben, habe ich die absolut nicht vergessen.

    Ich bin immer noch aktives Mitglied genau dieser Kirche und habe den Missbrauch durch einen Priester fast direkt miterleben dürfen.

    In unsere kleine Gemeinde wurde vor einigen Jahren ein Pater versetzt, der in seinem bayrischen Kloster bereits durch sexuelle Übergriffe auf Internatsschüler aufgefallen war. Was machte man? Man schickte alle Väter und Brüder, die sich an Schutzbefohlenen vergangen hatten, in die sächsische Provinz, sozusagen in die Verbannung. Man sagte aber nicht den von den belasteten Patres neu betreuten Gemeindemitgliedern, mit wem sie es zu tun hatten. Im Gegenteil, der schlimmste KiFi-Pater wurde aufgrund seines jugendlichen Alters Leiter des Jugendhauses und betreute die Ministranten. Die er zum Teil dann auch missbrauchte, wie sich später herausstellte. Meine Kinder konnten ihn - zum Glück - nicht leiden (aber auch nicht artikulieren, warum) und sie waren - zum unserem Glück und dem Pech anderer Eltern - nicht in seinem Beuteschema.

    Das Thema "Prävention" ist mir auch darum nicht ganz fremd: Hätte der Orden sich auch nur halbwegs an vernünftige Regeln gehalten, hätte der Pater mehrere Jahre vorher seine Haftstrafe antreten dürfen und so manche Familie hätte weniger Leid erfahren.

    Auch auf die Gefahr hin, wieder als Vollidiot hingestellt zu werden, eine mögliche überarbeitete Fassung eines Schutzkonzeptes.

    Es ist AUSSCHLIESSLICH eine Diskussionsvorlage, um zu einem allen Beteiligten gerecht werdenden Konzept zu kommen. Bis 2029 werden wir nach alles Voraussicht alle ein solches oder eben ein anderes Konzept brauchen. Also: "Feuer Frei!"

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    Schutzkonzept des SCHÜTZENVEREINS ************* e.V.
    gegen Gewalt im Sport

    1. Präambel und Geltungsbereich

    Der Schützenverein …………….. e. V. versteht sich als Ort des fairen, respektvollen und sicheren Sports für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Psychische, physische und sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch werden in unserem Verein nicht geduldet.

    Dieses Schutzkonzept dient der Prävention, der Sensibilisierung und einem klaren, verlässlichen Vorgehen bei Verdachtsfällen oder bekannt gewordenen Übergriffen.

    Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle Mitglieder, insbesondere für alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Trainer, Betreuer, Vorstandsmitglieder, Ehrenamtliche, Helfer), sowie für Gasttrainer und sonstige im Verein tätige Personen.

    Für Minderjährige gilt ein besonderer Schutzauftrag auf Grundlage des deutschen Kinder- und Jugendschutzrechts und des Gesetzes „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ vom 3. April 2025. Doch nicht nur Minderjährige sollen vor Gewalt geschützt werden, sondern alle unsere Mitglieder – ebenso vor falschen Verdächtigungen.

    2. Leitbild des Vereins

    1. Wir stellen das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und aller Vereinsmitglieder über sportliche oder wirtschaftliche Interessen.
    2. Wir achten die persönliche Würde und Selbstbestimmung jeder Person, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion, Behinderung oder Leistungsstand.
    3. Wir schaffen eine Vereinsatmosphäre, in der Nähe und Vertrauen im sportlichen und gesellschaftlichen Miteinander möglich sind, ohne Grenzen zu überschreiten oder Macht zu missbrauchen.
    4. Wir gehen aktiv gegen jede Form von Gewalt, sexueller Belästigung, Diskriminierung und erniedrigender Behandlung vor.
    5. Wir verstehen Prävention und Kinderschutz als dauerhaften Prozess: Reflexion, Fortbildung und Anpassung des Schutzkonzeptes gehören selbstverständlich dazu.

    3. Strukturen, Verantwortlichkeiten, Führungszeugnisse

    3.1 Präventionsbeauftragter / Kinderschutzbeauftragte Person

    Der Verein benennt mindestens einen Präventionsbeauftragten, der vom Vorstand eingesetzt wird. Aufgaben sind insbesondere:

    • Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und alle Mitglieder bei Fragen, Sorgen oder Verdachtsfällen.
    • Beratung des Vorstands in Kinder- und Jugendschutzfragen.
    • Koordination von Schulungen und Fortbildungen zum Thema Prävention gegen Gewalt.
    • Dokumentation von Meldungen und Maßnahmen nach diesem Schutzkonzept.

    Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten werden auf der Homepage im geschützten Mitgliederbereich veröffentlicht.

    Der Präventionsbeauftragte wird auch zu den Vorstandssitzungen eingeladen und hat dort beratende Stimme. Der Präventionsbeauftragte wird regelmäßig auf Kosten des Vereins fortgebildet und erhält bei Bedarf externe Fachberatung (z. B. über Landessportbund, Fachberatungsstellen).

    Wird keine besondere Person als Präventionsbeauftragter benannt oder hat sie dieses Amt zurückgegeben, ist der aktuelle Sportwart dafür zuständig, sollte es diesen nicht geben, der Vorsitzende. Auch Sportwart und Vorsitzender sollten grundsätzlich in angemessenen Abständen Weiterbildungen zu dem Thema „Gewaltprävention“ absolvieren.

    3.2 Erweiterte Führungszeugnisse

    Alle Trainer, Betreuer und übrigen Personen, die regelmäßig und in verantwortlicher Weise mit Minderjährigen zusammenarbeiten, legen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

    Die Einsicht erfolgt datenschutzkonform durch ein vom Vorstand beauftragtes Vorstandsmitglied, i.d.R. der Schriftwart. Es wird ausschließlich dokumentiert, dass Einsicht genommen wurde, nicht jedoch der konkrete Inhalt. Nur für die jeweilige Tätigkeit einschlägige Eintragungen werden an den Vorstand weitergegeben. Ansonsten hat die einsichtnehmende Person Stillschweigen über für die jeweilige Tätigkeit nicht relevante Eintragungen zu wahren.

    Bei Inhabern einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis (Kleiner Waffenschein, WBK, …) reicht vereinsintern die Vorlage eines Originaldokumentes, da die Inhaber regelmäßig von der Waffenbehörde auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.

    4. Verhaltenskodex

    Der jeweils aktuelle DOSB-Ehrenkodex ist von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, schriftlich anzuerkennen. Verstöße können vereinsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abmahnung, Ausschluss) und ggf. strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.

    5. Räumliche Besonderheiten des Vereins

    Der Schützenverein ………………………… e. V. verfügt über keine Umkleiden. Es gibt eine Männertoilette (Urinale und Kabinen) und eine Damentoilette (Kabinen). Daraus ergeben sich folgende Regelungen:

    • Toiletten sind reine Sanitärbereiche und keine Aufenthaltsräume. Trainer anderen Geschlechts betreten die Toiletten nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Notfall, Hilferuf) und informieren nach Möglichkeit eine zweite erwachsene Person.
    • Körperhygiene und Kleidungswechsel finden nicht im Schießstand, sondern – soweit nötig – diskret im Sanitärbereich oder bei Bedarf ausgewiesenen Räumlichkeiten statt; es gilt, alle Beteiligten möglichst selbstbestimmt und unbeobachtet handeln zu lassen.
    • Transpersonen haben diskret die abgeschlossenen Boxen zu benutzen.
    • Es werden keine Fotos oder Videos in Sanitär- und Umkleidebereichen gemacht.
    • Im Vereinshaus und in externen Trainingslagern wird entsprechend der Guten Sitten und des Vernünftigen Menschenverstandes gehandelt.

    6. Meldesystem und Beschwerdewege

    Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und alle Vereinsmitglieder sollen niedrige Hürden haben, sich zu äußern, wenn sie Grenzverletzungen wahrnehmen oder sich unwohl fühlen.

    6.1 Interne Ansprechstellen

    • Präventionsbeauftragter
    • Vorstandsmitglied (jedes Vorstandsmitglied ist dazu verpflichtet, Beschwerden aufzunehmen und gemäß dieses Schutzkonzeptes zu bearbeiten)
    • Möglichkeit zur schriftlichen anonymen Meldung (Briefkasten am Schützenhaus)

    Meldungen können u. a. Folgendes betreffen:

    • konkrete Übergriffe oder Verdachtsmomente sexualisierter oder sonstiger Gewalt
    • wiederholte Grenzverletzungen oder irritierende Situationen
    • unangemessene Kommunikation oder digitale Kontakte
    • allgemeine Unsicherheiten („Etwas fühlt sich komisch an.“)

    6.2 Externe Ansprechstellen

    • Jugendamt

    (Adresse, Kontaktdaten)

    • unabhängige Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt (z.B.):

    (Adresse, Kontaktdaten)

    • Landessportbund ……

    (Adresse, Kontaktdaten)

    7. Verfahren bei Verdacht, Grenzverletzung oder Übergriff

    Der Verein verpflichtet sich zu einem standardisierten Vorgehen („Interventionsleitfaden“).

    Ziel ist der Schutz der betroffenen Person sowie ein faires, strukturiertes Verfahren.

    7.1 Grundprinzipien

    • Schutz der (vermutlich) betroffenen Person hat Vorrang.
    • Jede Meldung wird ernst genommen, auch wenn sie zunächst vage erscheint.
    • Es gilt der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ bei der Weitergabe von Informationen (Datenschutz).
    • Es besteht keine Pflicht zur „Ermittlung“ durch den Verein; strafrechtlich relevante Sachverhalte werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

    7.2 Schritte im Verdachtsfall

    1. Aufnahme der Meldung durch den Präventionsbeauftragten oder eine andere Ansprechperson (sachlich, ohne Suggestivfragen).
    2. Dokumentation der Beobachtungen/Aussagen (Datum, Ort, Beteiligte, wörtliche Aussagen soweit erinnerlich).
    3. Mit der angeschuldigten Person reden.
    4. Interne Erstberatung (Präventionsbeauftragter mit dem Vorstand) über das weitere Vorgehen.
    5. Ggf. Einbindung externer Fachberatung (z. B. spezialisierte Beratungsstelle, Jugendamt), insbesondere bei schwerwiegenden oder unklaren Fällen.
    6. Schutzmaßnahmen im Verein (z. B. vorläufiger Ausschluss einer verdächtigten Person von der Kinder- und Jugendarbeit, Vermeidung von Einzelkontakten). Die Entscheidung dazu fällt der Vorstand + Präventionsbeauftragter mit einfacher Mehrheit.
    7. Je nach Lage: Information der Sorgeberechtigten der betroffenen Person(en), sofern dadurch keine Gefährdung verschärft wird.
    8. Ggf. Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlich relevanten Verdachtsmomenten (z. B. sexueller Missbrauch, Besitz/Verbreitung kinderpornografischer Inhalte).

    Alle Maßnahmen werden schriftlich festgehalten. Die Dokumentation wird vertraulich und gesichert aufbewahrt.

    8. Qualifizierung und Fortbildung

    • Alle Trainer und regelmäßige Betreuer im Kinder- und Jugendbereich verfügen über eine gültige Lizenz für die Jugendarbeit im Schießsport gem. § 27 Abs. 3 WaffG (z. B. JuBaLi des DSB) oder eine gleichwertige Qualifikation.
    • Zusätzlich nehmen die mit der Jugendarbeit des Vereins beauftragten Personen regelmäßig (i.d.R. alle 2–3 Jahre) an Unterweisungen zur Prävention physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt, Kinderschutz und Safe Sport teil, insbesondere bei Änderungen rechtlicher oder verbandlicher Vorgaben.
    • Neue Trainer und Übungsleiter werden bei ihrem Einstieg in den Verein in das Schutzkonzept eingeführt und unterschreiben den DOSB-Ehrenkodex, insofern sie dies nicht bereits in ihrer Ausbildung getan haben.

    9. Information, Partizipation und Evaluation

    • Das Schutzkonzept wird im Verein bekannt gemacht (Vereinswebsite, Info für Eltern und neue Mitglieder).
    • Kinder und Jugendliche sowie auch die erwachsenen Mitglieder werden altersgerecht über ihre Rechte, Beschwerdemöglichkeiten und den Umgang mit unangenehmen Situationen informiert.
    • Der Verein überprüft das Schutzkonzept mindestens alle ……. Jahre oder bei Bedarf (z. B. nach einem Vorfall) und passt es an neue Erkenntnisse, Empfehlungen von Fachstellen und Vorgaben des Verbandes an.

    10. Inkrafttreten

    Dieses Schutzkonzept wurde vom Vorstand des Schützenvereins ……………………….. e. V. erarbeitet und am ……………. von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ist grundsätzlich für alle Mitglieder und insbesondere für alle in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen verbindlich.

    Hinweis zur Sprache:

    Zur besseren Lesbarkeit werden im vorliegenden Schutzkonzept personenbezogene Bezeichnungen (z. B. „Trainer“, „Sportler“, „Mitglied“) in der männlichen Form verwendet. Sie gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Ich wünsche uns allen einfach nur:

    - ein paar ruhige Tage der Entspannung, zum wieder Kraft schöpfen für die Aufgaben des nächsten Jahres

    - gute Laune, die von innen kommt

    - Gesundheit - ruhige Hand und halbwegs scharfes Adlerauge

    - Gelassenheit, zu ertragen, dass wir allein die Welt nicht ändern können.

    - Gelassenheit, auch andere Meinungen als die eigene gelten zu lassen.

    Die Frage ist, welchen Benefit hat der Arbeitgeber durch die Freistellung?
    Als Homo Oeconomicus schaut er, ob Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen,
    bzw. ob er netto einen Nutzen aus der Freistellung zieht.

    Das kann man nicht nur an ein paar Euros festmachen!

    Seine Kosten (was mir spontan einfällt):

    1. Es fehlt ein Arbeiter, der weiterhin Lohn und Nebenkosten produziert für die Zeit.
    2. Andere Mitarbeiter können neidisch werden und ähnliche "Privilegien" fordern

    Sein Benefit (was mir ebenso spontan einfällt):

    1. Ein zufriedengestellter Mitarbeiter, der sich (hoffentlich) jetzt noch besser "ausbeuten" lässt bzw. nicht innerlich kündigt
    2. Imagegewinn für das Unternehmen

    Benefit 2 muss man ihm vorrechnen bzw. ermöglichen. Ein Deutscher Meister hat da sicher bessere Karten als einer, der Vorletzter wurde. Aber auch hier können Artikel in der Lokalpresse das Unternehmen bekannter machen als Sponsor des Breitensports.

    Vielleicht findet ja jemand noch weitere Vorteile für das Unternehmen?

    Um genau zu sein.

    Hier das Portfolio, was EcoAims anbietet:
    https://www.ecoaims.com/products/categ…UZPlJmCpNa-N0HB

    Wir haben davon die PP520EXP und die PP320EXP, die für das DSB-Lichtschießen ideal sind.
    Die PP700EXP ist für unsere Zwecke zu teuer, die P3EXP nur für das dynamische Schießen.

    Die 520er hat einen Standardgriff etwa Größe M, ist also für kleinere Kinder nicht so geeignet, außerdem zu schwer.
    Die bekommen bei uns die schon kräftigeren Jungs, die auch bald oder schon LP schießen.

    Die 320er ist etwas leichter und kleiner. Der Griff ist ebenfalls einstellbar von S bis M, etwas schmaler im Umfang und ohne Umstellen für rechts- und Linkshänder geeignet. Also eine Pistole für die mittelgroßen / mittelkräftigen Kinder incl. der Linksschützen.

    Für die Kleinen, zierlichen hat sich der FWB-Simulator bewährt.

    Sowas gab es in der Form zu meiner Kindheit/Jugendzeit nicht und so habe ich auch meine Kinder nicht erzogen.

    So gerne ich deinen Beitrag liken würde: Doch, genau die Formen von Gewalt gegen Untergebene, Frauen und vor allem Kinder, auch in sexualisierter Form, gab es schon früher. In den Bereichen, die unseren Augen verborgen waren, in Kinderheimen, Internaten bis hin zur Armee.

    Auch jemanden zur (sportlichen) Leistung zu zwingen, sei es auch "nur" durch verbale Mittel, ist ebenfalls Gewalt. Da fallen mir so manche Vorwürfe z.B. gegen sehr erfolgreiche Eiskunstlauftrainer ein.

    Die DOSB Studie zu dem Thema kam zum Schluss, dass ca 2/3 aller befragten Kinder und Jugendlichen mindestens Grenzverletzungen bis hin zu Gewalt im Sportverein erlebt haben.

    Ob so ein "Schutzkonzept" das wirklich verhindern kann, glaube ich auch nicht. Aber es wird voraussichtlich 2029 bundesweit Pflicht werden. Also noch etwas Zeit, darüber nachzudenken und keine Schnellschüsse hinzulegen.

    Mehr werde ich öffentlich erstmal nicht posten. Nuff said.