Zu Murmelchens Ausführen bezüglich der Ausnahmegenehmigung und des Ärztlichen Zeugnisses: Vollkommen korrekt, das sollten sich die, die es betrifft, ausdrucken und zum Gespräch mitnehmen.
Vor allem die "Soll"-Bestimmung bindest den Sachbearbeiter.
Zu der Sache mit dem Laser als "Scatt für Arme": Ich würde das auch sehr begrüßen, wenn es erlaubt wäre - hätte der hinter dem Trainierenden stehende Trainer doch sehr einfach Anhaltspunkte, was da wirklich mit der Waffe gerade passiert. Insbesondere bei Anfängern oder solchen "Spezialisten", die eher den Scatt-Rahmen treffen würden als die Scheibe. Da aber hier das Zeil beleuchtet wird, an einer Waffe leider hundepfui in Deutschland. Es sei denn, man bekommt eine Ausnahmegenehmigung dafür. Rechtsgrundlage WaffG, Anhang, Verbotene Gegenstände.
Als vor vielen Jahren die Reflexvisiere rauskamen, herrschte da auch sehr große Verwirrung - bis die Obrigkeit endlich begriff, daß der rote Punkt gar nicht bis zum Ziel leuchtet. Aber ein Laser unter einem als Waffe im Sinne des WaffG klassifizierten Sportgerätes geht leider nicht. Auch nicht, wenn die Kartusche fehlt oder ähnlich. Unter einem Besenstiel, an den man einen Matchabzug und eine Matchvisierung gebaut hat, schon. Und das sind diese Laserzielschießsysteme.