Beiträge von Califax

    Ich find's klasse, dass die Grünen und auch die Linken sich gegen den Schießsport aussprechen, das zwingt alle anderen zur sachlichen Argumentation und ggf. zur gegensätzlichen Meinung und das kann uns nur Recht sein. ;)

    Ich nehme an, das meinst du ironisch.

    Bislang haben alle Parteien die Positionen der Grünen mehr oder weniger übernommen: Abschaffung der Kernkraft, so daß die Strompreise steigen, Förderung regenerativer Energien, die so die Landschaft verschandeln, Einführung von Biosprit, der dafür sorgt, daß die Ärmsten dieser Welt noch weniger zu fressen haben ... kann beliebig fortgesetzt werden.

    Es geht Michael sicher um dieses Zitat:

    Zitat

    Der Verein in Brunsbek hat sich seriösen,
    sportlichen Ambitionen verschrieben.
    Großkalibriges Rumgeballere
    findet hier nicht statt.
    In unserem Verein
    geht es um den Sport, um Geselligkeit
    und ums Spaß haben.

    Wäre auch nicht mein Verein, aber "Jedem Tierchen sein Plaisierchen".
    Diese von SV Brundbeck geäußerte Meinung ist gar nicht so selten. Heiliger St. Florian!

    Hatte heute mit einem trainer C zu tun....dieser hatt die ausbildung sauber geschafft und hatt noch genauso wenig schimmer wie zuvor!!!

    Was genau meinst du?
    Daß er nach dem erfolgten Lehrgang auch nicht besser schießt als vorher? Das ist eigentlich gar nicht der Lehrgangsinhalt.
    Es geh darum, Anfänger (für Fortgeschrittene gibt es den Trainer C Leistungssport und weitere Stufen) korrekt anzuleiten. Nicht mehr.

    Wir veröffentlichen viel im städtischen Anzeiger.
    In den Artikeln wird dann immer wieder erwähnt, was Kinder und Jugendliche beim sportschießen lernen können: Konzentration, Körperbeherrschung - und Disziplin. Gerade letzteres findes viele Muttis sehr interessant. :thumbup:

    Diese Grenze mit 10 Jahren hatte sich bis eben fest in meinem Kopf eingebrannt.

    Es wäre fast dazu gekommen, daß das Grenzalter von 12 auf 10 Jahre gesenkt worden wäre. Dazu lies:


    Quelle: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=kinder%20schie%C3%9Fen%2010%20jahre&source=web&cd=5&cad=rja&ved=0CEUQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.edelweiss-geretshausen.de%2Fdownloads%2Fausnahmegenehmigung.pdf&ei=5HwoUbHEMofQtAbm2oDACQ&usg=AFQjCNEUa0szNP2Zg4K2wq6Xx0Kc6ZaBfg

    WaffG

    § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    (4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
    (5) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.

    (6) An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet werden. Bei Kindern hat der Betreiber sicherzustellen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient.

    Zitat

    in Außnahme ab 10 Jahre hervor. Hat sich da was geändert?
    Hier wird jetzt von 8 Jahren gerschrieben, und ärztliches Attest, woher kommt das?


    Beides ist durch keine gesetzlichen Vorschriften gedeckt. Die Grenze "10 Jahre" existiert nur in manchen Köpfen, die sich ihre Gesetze selber schreiben. Meine beiden Kinder haben ihre Ausnahmegenehmigung mit 9 bekommen (wir hatten sie auch nicht eher beantragt).

    Wie schon oben geschrieben - nur Antrag, kein Attest -> Sachbearbeiter KANN genehmigen. Muß aber nicht. Mit Attest und Schriebs vom Schützenmeister SOLL genehmigt werden - d.h., der SB hat nur sehr geringe Möglichkeiten, den Antrag der Eltern abzulehnen. Wird allerdings in Berlin sehr gern gemacht, da die Eltern i.d.R. den Gang zum Gericht scheuen und es auch wenig bringt, wenn man dann am 12. Geburtstag des Kindes das positive Gerichtsurteil endlich in der Hand hat.

    Was aber immer von den Eltern und den Trainern/Übungsleitern beachtet werden muß ist die körperliche und auch geistige Entwicklung des Kindes, die sich nicht nur am reinen Alter festmachen läßt. Z.B. einem 8-jährigen Knirps von 20, 25 kg eine LP65 ohne Auflage in die Hand drücken, fällt IMHO unter vorsätzliche Körperverletzung.

    In jedem Bastelladen. Hab vergessen, wie das heißt, aber meine Tochter knüft daraus z.B. Schlüsselanhänger.

    Edit: Scupidu oder so heißt das!

    Solch einen Schwachsinn braucht man IMHO nur in Bayern -also u.a. zur DM. (Schwachsinn darum, weil es irrisinnig ist, bei einer Preßluftwaffe etwas in den Lauf zu tun und zu glauben, das sei sicher.)

    Wäre es nicht besser, wir würden die Differenzen ruhen lassen und uns der gemeinsamen Sache wdmen?
    Auf gut deutsch: Wie sichern wir alle zusammen das Fortbestehen des Schießsportes?

    Daß es ein verdammt heißes Eises ist, allein darauf zu vertrauen, daß bestimmte Schießsportdisziplinen olympisch sind, zeigt der aktuelle Rauswurf der Ringer aus dem Reigen der olympischen Disziplinen, angeblich wegen mangelnden Zuschauerinteresses (und noch anderer 38 Kriterien). Mal ganz ehrlich: Was ist für einen normalen Zuschauer interessanter - zwei athletisch gebauten Ringern, die verbissen miteinander kämpfen - oder eine Reihe ganz ruhiger Luftgewehrschützen die immer mal "plonk!" machen 75 Minuten lang zuzusehen?